Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 15.01.1986

Rechtsprechung
   BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86   

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https://dejure.org/1986,2407
BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2407)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - 2 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2407)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - 2 StR 215/86 (https://dejure.org/1986,2407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutungsverlust des letzten Wortes des Angeklagten - Verhandlungen über das in Vollzug setzen des Haftbefehls nach Erteilung des letzten Wortes des Angeklagten - Erneutes Ansprechen des Verfahrensgegenstandes durch Verhandlungen über das in Vollzug setzen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 470
  • StV 1986, 420
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1962 - 4 StR 332/62

    Unterlassen der Befragung des Angeklagten zu seiner Verteidigung nach nochmaligem

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86
    Deshalb hätte ihm das letzte Wort erneut gewährt werden müssen (vgl. hierzu BGHSt 18, 84, 87; BGH NStZ 1983, 469; BGH Strafverteidiger 1984, 104; BGH, Beschluß vom 24. November 1981 - 1 StR 742/81; Schlothauer in Strafverteidiger 1984, 134 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 162/83

    Erteilung des letzten Wortes für den Angeklagten durch das Gericht bei Beschluss

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86
    Deshalb hätte ihm das letzte Wort erneut gewährt werden müssen (vgl. hierzu BGHSt 18, 84, 87; BGH NStZ 1983, 469; BGH Strafverteidiger 1984, 104; BGH, Beschluß vom 24. November 1981 - 1 StR 742/81; Schlothauer in Strafverteidiger 1984, 134 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 24.11.1981 - 1 StR 742/81

    Einhaltung der Vorschrift über die Erteilung des letzten Wortes an einen

    Auszug aus BGH, 07.05.1986 - 2 StR 215/86
    Deshalb hätte ihm das letzte Wort erneut gewährt werden müssen (vgl. hierzu BGHSt 18, 84, 87; BGH NStZ 1983, 469; BGH Strafverteidiger 1984, 104; BGH, Beschluß vom 24. November 1981 - 1 StR 742/81; Schlothauer in Strafverteidiger 1984, 134 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.10.2010 - 5 StR 433/10

    Letztes Wort; schlüssiger Wiedereintritt in die Verhandlung (Verkündung eines

    b) Anderes gilt für den Inhalt des verkündeten Beschlusses betreffend den Angeklagten M. Nicht anders als bei belastenden Haftentscheidungen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 8 m.w.N.; BGH StV 2001, 438) oder bekanntgegebenen Erwägungen des Gerichts, die eine Verurteilung voraussetzen oder nahelegen (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 3; BGH NStZ 1986, 470; BGH StV 1992, 551, 552), hat das Landgericht durch nicht sofortige Bescheidung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehlsaufhebung im Gegensatz zum Mitangeklagten schlüssig das Fortbestehen eines dringenden Tatverdachts gegen diesen einen Freispruch erstrebenden Angeklagten zum Ausdruck gebracht.

    Eine solche Prozesslage erfordert nach § 258 StPO die Möglichkeit, dass sich ein Angeklagter vor der Urteilsverkündung zum Verfahrensgegenstand äußern können muss (vgl. BGH NStZ 1986, 470).

  • BGH, 25.07.1996 - 4 StR 193/96

    Verfahrensfehler wegen Nichtgewährung des letzten Wortes - Voraussetzungen für

    Anders als im Fall BGH NStZ 1986, 470, auf den sich der Rechtsmittelführer beruft, wurde hiermit nicht durch einen Hinweis des Gerichts der Verfahrensgegenstand erneut angesprochen; daß über die Anträge der Staatsanwaltschaft später entschieden werden würde, mußte dem Angeklagten auch ohne die Erklärung des Gerichts klar sein.
  • BGH, 27.08.1992 - 4 StR 314/92

    Pflicht des Gerichts, bei Wiedereintritt in die Verhandlung dem Angeklagten das

    Schon mit der Erörterung der Voraussetzungen des Haftbefehls - und damit auch des dringenden Tatverdachts - sowie der Möglichkeit seiner Außervollzugsetzung war das Gericht noch einmal in die Verhandlung eingetreten (vgl. BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 3; BGH NStZ 1986, 470; 1984, 376).
  • OLG Hamm, 08.12.2000 - 2 Ss 1165/00

    Wiedereintritt in die Beweisaufnahme, letztes Wort, Haftentscheidung,

    Schon dadurch und zumindest auch durch den den Haftbefehl des Amtsgericht Herne aufhebenden Beschluss war aber die Hauptverhandlung wiedereröffnet worden (vgl. dazu BGH NStZ 1984, 376; NStZ 1986, 470 = StV 1986, 420; StV 1997, 339 = NStZ-RR 1997, 107; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 3. Aufl., 1999, Rn. 1169), was die erneute Gewährung des letzten Wortes nach § 258 Abs. 2, 3 StPO erforderlich machte.
  • OLG Frankfurt, 25.08.2022 - 3 VAs 10/22

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen Versagung der Aufnahme in bestimmte

    Letztere setzt neben einem fehlenden Antrag das Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen voraus, § 26 Abs. 4 S. 3 EGGVG (BGH NStZ 1986, 470 (472); zu §§ 44 ff. StPO: Meyer-Goßner/Schmitt § 45 StPO, Rn. 12).
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   OLG Saarbrücken, 15.01.1986 - 1 Ws 384/85   

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OLG Saarbrücken, 15.01.1986 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1986,2915)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.01.1986 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1986,2915)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Januar 1986 - 1 Ws 384/85 (https://dejure.org/1986,2915)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 470
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Ferner muss der ursächliche Zusammenhang zwischen Versäumungsgrund und Säumnis ohne weiteres erkennbar sein (OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470 [472]; OLG Zweibrücken VRS 88, 356; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., § 45 Rdnr. 12).
  • OLG Oldenburg, 18.03.2009 - 1 Ws 162/09

    Zuständigkeit für die Anordnung der förmlichen Zustellung eines Beschlusses gemäß

    Nur in solchen Fällen muss sichergestellt werden, dass Bekanntmachung und Vollstreckung zusammenfallen, was nur gewährleistet ist, wenn beides in der Hand der Staatsanwaltschaft liegt, so auch OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470 sowie Meyer-Goßner, a. a. O., Rdn. 10 m. w. Nachw.
  • LG Dresden, 10.10.2016 - 3 Qs 79/16

    Strafbefehlsverfahren: Anforderungen an Einspruchsbelehrung

    Eine vollständige Belehrung erfordert indes auch den ausdrücklichen Hinweis, dass der Einspruch innerhalb der Frist bei dem Gericht eingegangen sein muss (vgl. BGH, Urteil vom 04.08.1955, 2 StR 250/55, BGHSt 8, 105ff; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.01.1986, 1 Ws 384/85, NStZ 1986, 470f; LG Saarbrücken, Beschluss vom 28.05.2002, 8 Qs 108/02, zitiert nach Juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., § 35a RN 11; Löwe-Rosenberg, StPO, 26 Aufl., § 35a RN 22; Karlsruher Kommentar, StPO, 7. Aufl., § 35a RN 9; Kleinknecht-Müller-Reitberger, StPO, § 35a RN 19; Münchener Kommentar, StPO, § 35a RN 17).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2000 - 2 Ws 220/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand von Amts wegen; Ursächlicher Zusammenhang

    Er muß entweder offenkundig sein oder aus den Akten deutlich erkennbar sein (OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470, 472; OLG Zweibrücken, VRs 88 [1995], 356, 357).
  • OLG Zweibrücken, 05.09.1994 - 1 Ws 389/94
    Da dieser ursächliche Zusammenhang den Akten entnommen werden kann, bedurfte es weder eines Vortrages noch der Glaubhaftmachung der Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf VRS 64, 269, 271; OLG Saarbrücken NStZ 1986, 470, 472; Loewe/Rosenberg-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 45 Rdn.14; Kleinknecht/Meyer-Goßner, aa0, § 45 Rdn. 12).
  • KG, 06.07.1994 - 5 Ws (B) 214/93

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei dem Unterbleiben der

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  • LG Saarbrücken, 28.05.2002 - 8 Qs 108/02

    Einspruch gegen einen Strafbefehl

    Nach dieser Vorschrift muss eine Rechtsmittelbelehrung den Hinweis enthalten, dass das Rechtsmittel innerhalb der Frist bei Gericht eingegangen sein muss (Löwe-Rosenberg/Wendisch, StPO , 25. Auflage, § 45 Rdnr. 13; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozessordnung , 45. Auflage, § 35 a Rdnr. 11; BGHSt 8, 105; BVerwG, NJW 1970, 484; OLG Hamburg, GA 1963, 348; OLG Saarbrücken, NStZ 1986, 470 ).
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