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Rechtsprechung
   BGH, 07.01.1981 - 2 StR 619/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1959
BGH, 07.01.1981 - 2 StR 619/80 (https://dejure.org/1981,1959)
BGH, Entscheidung vom 07.01.1981 - 2 StR 619/80 (https://dejure.org/1981,1959)
BGH, Entscheidung vom 07. Januar 1981 - 2 StR 619/80 (https://dejure.org/1981,1959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Definition einer Unfähigkeit zum Widerstand - Widerstandswillen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 139
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2019 - 2 Ws 341/18

    Sexuelle Nötigung: Drohung mit der Beendigung einer Beziehung für den Fall der …

    Danach kann auch ein angedrohter Beziehungsabbruch ein empfindliches Übel darstellen, wenn dieser Beziehung für den Bedrohten ein hoher Stellenwert zukommt (BGH NStZ 1981, 139).
  • BGH, 06.12.1983 - 1 StR 651/83

    Mißbrauch - Schutzgut - Persönliche Bewegungsfreiheit

    Ziel der Vorschrift des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB ist der Sexualschutz von Personen, die auf Grund einer Störung im Sinne von § 20 StGB nicht in der Lage sind, gegen sexuellen Mißbrauch einen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen zu bilden, zu äußern oder zu betätigen (BGH NStZ 1981, 139 ; vgl. auch BGHSt 30, 144, 146; KG NJW 1977, 817 ;… Schönke/ Schröder 21. Aufl. § 179 Rdn. 1;… Horn SK § 179 Rdn. 1;… Dreher/Tröndle 41. Aufl. § 179 Rdn. 1;… Preisendanz § 179 Rdn. 1).
  • BGH, 08.05.2001 - 4 StR 58/01

    Vergewaltigung; Sexuelle Nötigung; Beleidigung; Hilflose Lage; Sexueller …

    Zudem bleibt nach den Urteilsfeststellungen letztlich unklar, ob die Geschädigten aufgrund ihres geistig-seelischen Zustandes zu einer Abwehr nicht in der Lage waren, oder ob sie aus Angst vor Drohungen des Angeklagten (ihnen mögliche) Abwehrmaßnahmen unterlassen haben (zur Abgrenzung vgl. BGH NStZ 1981, 139, 140 sowie Laufhütte in LK 11. Aufl. § 179 Rdnr. 10).

    Sollte die neu verhandelnde Strafkammer weder zur Annahme einer Strafbarkeit nach den §§ 177, 178 StGB noch nach § 179 StGB (jeweils a.F.) gelangen, so wird sie eine solche wegen Nötigung (§ 240 StGB) und - bei rechtzeitiger Stellung eines Strafantrags - wegen (tätlicher) Beleidigung (§ 185 StGB) in Betracht zu ziehen haben (vgl. BGH NStZ 1981, 139, 140; NJW 1983, 636, 637).

  • BGH, 05.11.1985 - 1 StR 491/85

    Schutzbefohlene eines Gemeindepfarrers

    Sie war insbesondere nicht gehalten, "die pubertäre Religionshinwendung" der Mädchen - die der Angeklagte zu sexuellen Handlungen ausnutzte - als eine schwere seelische Abartigkeit zu werten (zu diesem Rechtsbegriff vgl. in vorliegendem Zusammenhang BGH NStZ 1981, 139/140;… Laufhütte a.a.O. § 179 Rdn. 7;… kritisch Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 22. Aufl. § 179 Rdn. 5).
  • BGH, 02.10.1984 - 4 StR 551/84

    Hinzukommen nach zweimaliger Vergewaltigung - § 177, § 25 Abs. 2 StGB, keine …

    Auch die völlige Erschöpfung kann einer psychischen Störung gleichzusetzen sein, die die Unfähigkeit des Opfers zur Folge hat, einen Willensentschluß überhaupt zu fassen (…BGH GA 1977, 144, 145 a.E.;… Dreher/Tröndle, 41. Aufl. § 179 StGB Rdn. 5); dies ist der Fall, wenn die Frau aufgrund der zuvor erfolgten Vergewaltigungen keinen zur Abwehr ausreichenden Widerstandswillen mehr bilden, äußern oder betätigen konnte (BGH NStZ 1981, 139).
  • BGH, 11.07.1985 - 4 StR 307/85

    Ausnutzung der Nötigung eines anderen; Begriff der Widerstandsunfähigkeit

    Ein solcher Erschöpfungszustand ist tiefgreifend und führt zur Widerstandsunfähigkeit im Sinne des § 179 Abs. 1 Nr. 1 StGB , wenn der Betroffene infolge der Erschöpfung einen Widerstandswillen nicht bilden kann (BGH NStZ 1981, 139 ).
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