Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berichtigungsbeschluss bei offensichtlicher Unrichtigkeit der Urteilsformel - Öffentlichkeitsgrundsatz bei Hauptverhandlung an einem anderem Ort als dem Sitzungssaal - Verfahrensrechtliche Auswirkungen des Einsatzes eines Urkundsbeamten von einem anderen Gericht aus ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 311
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (33)
- BGH, 03.02.1959 - 1 StR 644/58
Beginn der Frist zur Begründung der Revision bei Zustellung eines das Urteil …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Durch die Zustellung des Berichtigungsbeschlusses vom 21. September 1979 an Rechtsanwalt N. am Samstag, dem 27. September 1979 (Bd. VII Bl. 861), ist eine neue Revisionsbegründungsfrist für den Beschwerdeführer in Lauf gesetzt worden (BGHSt 12, 374).Die Berichtigung war wegen offenbarer Unrichtigkeit der Urteilsformel zulässig und betraf auch nicht etwa eine Nebensächlichkeit (BGHSt 12, 374, 376).
Dem allen entsprechend hat die Strafkammer im selben Beschluß auch die aus UA 69 folgende offensichtliche Unrichtigkeit der Urteilsgründe bei der Strafzumessung (UA 140) zulässig berichtigt (vgl. BGHSt 7, 75, 76; 12, 374, 377).
- BGH, 04.02.1964 - 1 StR 510/63
Verwertung von Tonbandaufnahmen der Hauptverhandlung bei der Urteilsberatung - …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dürfen Aussagen von Zeugen und Sachverständigen nur mit ihrer Zustimmung und nur zu dem Zweck auf Tonband aufgenommen werden, um die Bandaufnahme bei der Beratung als Gedächtnisstütze zu verwenden (BGHSt 19, 193 [BGH 04.02.1964 - 1 StR 510/63]).Selbst bei Kenntnis des Zwecks, aber fehlendem Einverständnis kann Befangenheit und Beeinträchtigung einer gleichwohl gemachten Aussage daraus erwachsen, daß der Betroffene die Tonbandaufnahme als einen eigenmächtigen Eingriff in seinen Persönlichkeitsbereich empfindet oder daß er die Zusicherung, die Tonbandaufnahme werde nur Zwecken der Beratung dienen, nicht als ausreichende Gewähr zur Verhinderung von Mißbräuchen ansieht" (BGHSt 19, 193, 194 [BGH 04.02.1964 - 1 StR 510/63]; vgl. auch BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]).
- BGH, 07.05.1974 - 1 StR 72/74
Strafbarkeit wegen Zuhälterei in Tateinheit mit Nötigung - Rüge der Verletzung …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142;… vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 28.01.1971 - 4 StR 518/70
Revisionsgrund der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
ergeben konnten, das heißt praktisch den ganzen diese Kreditvergabe betreffenden Verfahrensabschnitt (vgl. auch Urteil des Senats vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 10.05.1977 - 4 StR 160/77
Anwendbarkeit des Strafgesetzbuches bei gleichzeitigem Vorliegen einer …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142;… vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 23.11.1956 - 1 StR 390/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Wird die Öffentlichkeit für die Dauer der Vernehmung eines Zeugen ausgeschlossen, so ist die Entscheidung dahin auszulegen, daß der Ausschluß alle Erklärungen und Anträge der Verfahrensbeteiligten sowie alle Entscheidungen des Gerichts umfaßt, die mit der Vernehmung in unmittelbarem Zusammenhang stehen oder sich aus ihr entwickeln und daher zu dem Verfahrensabschnitt gehören, für den die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden sollte (BGH, Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56. bei Dallinger MDR 1957, 142; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; vom 29. Juni 1976 - 1 StR 167/76 - sowie Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 - m.w.Nachw.).Daß bei einem solchen inneren Zusammenhang mit dem Grund für den Ausschluß der Öffentlichkeit jedenfalls auch eine andere, bereits als Zeuge vernommene Beweisperson ohne Wiederherstellung der Öffentlichkeit vernommen werden kann, ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt (Urteile vom 23. November 1956 - 1 StR 390/56 - bei Dallinger MDR 1957, 142;… vom 28. Januar 1971 - 4 StR 518/70 - GA 1972, 184; vom 7. Mai 1974 - 1 StR 72/74 - bei Dallinger MDR 1975, 198; Beschluß vom 10. Mai 1977 - 4 StR 160/77 -).
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
Tonband
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Selbst bei Kenntnis des Zwecks, aber fehlendem Einverständnis kann Befangenheit und Beeinträchtigung einer gleichwohl gemachten Aussage daraus erwachsen, daß der Betroffene die Tonbandaufnahme als einen eigenmächtigen Eingriff in seinen Persönlichkeitsbereich empfindet oder daß er die Zusicherung, die Tonbandaufnahme werde nur Zwecken der Beratung dienen, nicht als ausreichende Gewähr zur Verhinderung von Mißbräuchen ansieht" (BGHSt 19, 193, 194 [BGH 04.02.1964 - 1 StR 510/63]; vgl. auch BGHSt 14, 358 [BGH 14.06.1960 - 1 StR 638/59]). - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Darauf, daß der als Zeuge bereits vernommene Rechtsanwalt Ni. nicht noch zu weiteren Beweis fragen gehört worden sei, kann die Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (OGHSt 3, 59; BGHSt 4, 125, 126). - BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61
Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Der Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt nicht für Verfahrensrügen (BGHSt 16, 164, 165, 167). - BGH, 01.02.1955 - 5 StR 678/54
Inhaltliche Anforderungen an einen Beschluss über die Eröffnung des …
Auszug aus BGH, 22.01.1981 - 4 StR 97/80
Dazu gehört auch die bestimmte Behauptung, der geltend gemachte Fehler sei geschehen; der Hinweis auf einen Anschein oder auf eine bloße Möglichkeit genügt nicht (BGHSt 7, 162, 163). - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52
Rechtsmittel
- BGH, 13.06.1961 - 1 StR 179/61
Einzelerschiessung von 8 Juden während und nach der Liquidierung des Ghettos von …
- BGH, 28.05.1980 - 3 StR 155/80
Absoluter Revisionsgrund durch die Verletzung der Vorschriften über die …
- BGH, 26.08.1980 - 5 StR 212/80
Folgen des Verstoßes der Teilnahme eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle an …
- BGH, 30.11.1954 - 5 StR 280/54
- BGH, 29.06.1976 - 1 StR 167/76
Strafbarkeit wegen Nötigung zur Unzucht, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, …
- BGH, 22.11.1960 - 1 StR 426/60
Statthaftigkeit der späteren Berichtigung eines Urteils in Strafsachen - Annahme …
- BGH, 13.01.1976 - 1 StR 258/75
Strafbarkeit wegen gewerbsmäßiger Hehlerei und eines vorsätzlichen Vergehens …
- BGH, 12.12.1958 - 2 StR 400/58
Rechtsmittel
- BGH, 29.01.1975 - 3 StR 165/74
Gerichtsstand des Tatorts sowie des Sachzusammenhangs - Begründung eines …
- BGH, 01.07.1976 - 4 StR 304/76
Verkündigung des Beschlusses über den weiteren Ausschluss der Öffentlichkeit in …
- BGH, 07.06.1977 - 5 StR 254/77
Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung bei …
- RG, 25.01.1932 - II 345/31
Ist bei der Verhandlung über die Ausschließung der Öffentlichkeit die formlose …
- BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66
Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei …
- BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69
Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens
- BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie …
- BGH, 21.06.1978 - 2 StR 165/78
Anforderungen an das Erfordernis der Öffentlichkeit der Verhandlung, bei …
- BGH, 10.06.1975 - 1 StR 184/75
Strafbarkeit wegen Mordes und wegen Diebstahls, Unterschlagung und Fahrens ohne …
- BGH, 19.12.1972 - 1 StR 528/72
Anforderungen an eine ordnungsgemäßen Erhebung der Besetzungsrüge - Zu …
- BGH, 13.11.1973 - 1 StR 405/73
Untreue in Tateinheit mit versuchtem Betrug - Rüge einer Verletzung der …
- BGH, 25.10.1977 - 5 StR 268/77
Beweiskraft eines Protokolls über die Vereidigung eines Schöffen - …
- BayObLG, 30.01.1980 - RReg. 2 St 452/79
Öffentliche Bekanntgabe eines Hauptverhandlungstermins außerhalb des …
- BAG, 22.09.2016 - 6 AZN 376/16
Grundsatz der Öffentlichkeit - Verlegung der Verhandlung in das Dienstzimmer des …
Erforderlich ist weiter, dass sich jeder Interessierte ohne besondere Schwierigkeit Kenntnis von Ort und Zeit der Sitzung verschaffen kann (…vgl. BVerfG 5. Juli 2006 - 2 BvR 998/06 - Rn. 6; BGH 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - zu A II 3 a der Gründe).Wird eine Verhandlung oder Beweisaufnahme an einem anderen Ort als dem Sitzungssaal fortgesetzt, ist deshalb sicherzustellen, dass auch unbeteiligte Personen Ort und Zeit der Weiterverhandlung ohne besondere Schwierigkeiten erfahren können (BGH 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - zu A II 3 a der Gründe).
Nur so ist im Allgemeinen sichergestellt, dass sich auch beliebige Zuhörer, die erst nach der Verkündung der Verlegung des Verhandlungsorts im Gerichtsgebäude erscheinen, über Ort und Zeit der Weiterverhandlung informieren können (…vgl. BVerfG 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01 - Rn. 6; BGH 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - zu A II 3 b der Gründe;… weiter gehend Kissel/Mayer GVG 8. Aufl. § 169 Rn. 49: Aushang auch am neuen Verhandlungsort).
Das Erfordernis einer Nachfrage an der Gerichtspforte oder auf der Geschäftsstelle ist mit dieser Kontrollfunktion allenfalls dann vereinbar, wenn es sich um gerichtliche Vorgänge außerhalb der eigentlichen Verhandlung wie eine öffentliche Auslosung von Schöffen handelt, an der seitens der Öffentlichkeit erfahrungsgemäß nur geringes Interesse besteht (…vgl. BVerfG 5. Juli 2006 - 2 BvR 998/06 - Rn. 9), oder wenn die Verhandlung in den späten Abendstunden erfolgt, in denen typischerweise mit interessierten Zuhörern nicht mehr zu rechnen ist (vgl. BGH 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - zu A II 3 b der Gründe;… kritisch gegenüber derartigen Ausnahmen Kissel/Mayer GVG 8. Aufl. § 169 Rn. 47).
- BGH, 14.11.1990 - 3 StR 310/90
Zulässigkeit einer Urteilsberichtigung; Rechtsfolgen einer unzulässigen …
Die Rechtsprechung läßt jedoch mit der überwiegenden Meinung der Literatur dann eine Ausnahme zu, wenn die Zustellung eines zulässigen Berichtigungsbeschlusses bewirkt worden ist (vgl. RG HRR 1939 Nr. 1010; BGHSt 12, 374, 375; BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80;… Hürxthal KK 2. Aufl. § 267 Rdn. 46;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Aufl. § 268 Rdn. 54;… a.A. KMR-Müller § 268 Rdn. 16).Aber auch dort, wo die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzweifelhafte Irrtümer der nachträglichen Berichtigung für zugänglich erachtet hat, weil für die Prozeßbeteiligten aus anderen Verfahrensvorgängen, beispielsweise der mündlichen Urteilsbegründung, die Divergenz zwischen erkennbar Gewolltem und mündlich oder schriftlich Formuliertem offenkundig war (vgl. BGH NJW 1953, 155 und NJW 1954, 730; BGHSt 5, 5; 12, 374; BGH, Urteil vom 29. Januar 1975 - 3 StR 165/74 und Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80;… BGHR StPO § 267 Berichtigung 1), ist immer wieder betont worden, daß die Möglichkeit ausgeschlossen sein muß, daß sich hinter der "Berichtigung" in Wahrheit die sachliche Abänderung eines inhaltlich anders beschlossenen Urteils verbirgt (…so auch Hürxthal aaO;… Gollwitzer aaO Rdn. 45;… Kleinknecht/Meyer 39. Aufl. § 267 Rdn. 39).
- OLG Hamm, 26.02.2015 - 5 RVs 7/15
Grundgesetzlich garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit erlaubt keine …
Rn. 33 Soweit für den Fall einer Verlegung der Hauptverhandlung in einen anderen Sitzungssaal ein Aushang auch am ursprünglichen Verhandlungsort als nötig erachtet wird (vgl. BGH, NStZ 1981, 311; OLG Koblenz, NZV 2011, 266), ist dieser Fall mit dem vorliegenden nicht zu vergleichen.
- OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 Ss 426/01
Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der …
Öffentlich ist eine Verhandlung nur dann, wenn die Allgemeinheit, d.h. beliebige, auch unbeteiligte Zuhörer, an der Hauptverhandlung teilnehmen können, sofern sie dies wünschen (BGH NStZ 1981, 311).Die Rechtsprechung des BGH (NStZ 1981, 311) hat die Anforderungen an die Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes "spürbar" gelockert (so Thüm NStZ 1981, 293).
Entscheidend seien die besonderen Umstände des Einzelfalles (BGH, NStZ 1981, 311 m.w.N.).
Der Erörterung der weiteren Frage, ob es der genauen Bezeichnung des Ortes der Fortsetzung der Hauptverhandlung auf dem Aushang hier auch deshalb bedurft hätte, weil das Amtsgericht mit der an der Tatörtlichkeit durchgeführten Zeugenvernehmung dort einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung durchgeführt hatte (vgl. BGH, NStZ 1981, 311), bedarf es hier daher nicht.
- BGH, 12.01.2017 - 5 StR 548/16
Übernahme von Aufgaben der Protokollführung durch nicht der erkennenden …
Dass den Referendaren die so erworbene Befähigung nur bei aktueller Zuweisung an die jeweils erkennende Strafkammer oder an das betroffene Landgericht (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80) zukommen könnte, liegt fern. - OLG Hamm, 10.07.2000 - 2 Ss OWi 216/00
Grundsatz der Öffentlichkeit, Verlegung der Hauptverhandlung an einen anderen …
Öffentlich ist eine Verhandlung nur dann, wenn die Allgemeinheit, d.h. beliebige, auch unbeteiligte, Zuhörer, an der Hauptverhandlung teilnehmen können, falls sie es wünschen (vgl. u.a. BGH NStZ 1981, 311; OLG Köln StV 1984, 275; StV 1992, 222; OLG Celle StV 1987, 287). - BGH, 09.05.1985 - 1 StR 63/85
Entscheidung des Vorsitzenden über Unterbrechung der Hauptverhandlung für mehr …
Das gilt bei auswärtiger Fortsetzung der Hauptverhandlung (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80) ebenso wie bei kommissarischer Vernehmung (…Rainer Müller in KK Rdn. 3;… Kleinknecht/Meyer, StPO 37. Aufl. Rdn. 4, jeweils zu § 168;… aA Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 68 Rdn. 9 unter Hinweis auf von Feilitzsch GA 44 (1896), 311). - BGH, 22.06.1982 - 1 StR 249/81
Entbindung eines Schöffen von der Dienstleistung - Heranziehung eines …
Diese Gegebenheiten können deshalb schon aus tatsächlichen Gründen nicht mit den Fällen verglichen werden, in denen die Hauptverhandlung teilweise außerhalb des Gerichtsgebäudes stattgefunden hat (dazu BGH NStZ 1981, 311; Thym NStZ 1981, 293). - BVerwG, 25.06.1998 - 7 B 120.98
Nichtzulassungsbeschwerde; Öffentlichkeit der Verhandlung; Aushang vor dem …
Es reicht aus, wenn der Interessierte sich ohne Schwierigkeit Kenntnis davon verschaffen kann (BGH, Urteil vom 22. Januar 1981 - 4 StR 97/80 - DRiZ 1981, 193). - BGH, 28.06.1984 - 4 StR 243/84
Verlesung der Niederschrift einer früheren richterlichen Vernehmung der Ehefrau …
Die geschilderten Maßnahmen stellten in ausreichendem Maße sicher, daß beliebige Zuhörer Ort und Zeit der Weiterverhandlung ohne besondere Schwierigkeiten in Erfahrung bringen konnten (vgl. BGH NStZ 1981, 311;… GA 1982, 126; BGH, Urteil vom 14. Januar 1976 - 2 StR 426/75). - OLG Düsseldorf, 05.09.2018 - 18 U 46/17
Umfang der verjährungsunterbrechenden Wirkung der Streitverkündung
- OLG Hamm, 25.06.2012 - 3 RBs 149/12
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung; Terminsverzeichnis
- OLG Brandenburg, 27.05.2010 - 9 U 2/09
Anspruch des Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gegen die Erben des …
- BGH, 12.02.1981 - 4 StR 610/80
Strafbarkeit wegen Unterlassung des Konkursantrags oder Vergleichsantrages, …
- LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 3488/15
- OVG Sachsen, 14.04.2011 - 4 A 779/10
Anschlusszwang, Benutzungszwang, Umweltverträglichkeitsprüfung, Abwasser, …
- OLG Bremen, 20.03.2026 - 1 Ws 9/26
Berichtigungsbeschluss; Beschlussberichtigung; Berichtigung; Richteridentität; …
- LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 U 4175/16
- OLG Karlsruhe, 28.12.2020 - 2 Ws 307/20
Fertigstellung des Protokolls zu mehrtägiger Hauptverhandlung bei Erstellung von …
- OLG Hamm, 06.06.2001 - 1 Ss 125/01
Begründung der Verfahrensrüge, Fortsetzung der Hauptverhandlung an einem anderen …
- BGH, 16.06.1992 - 4 StR 91/92
Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer nachträglichen Berichtigung des …
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 730/83
Verurteilung wegen Diebstahls - Allgemeine Erklärung eines Angeklagten - …
- VGH Bayern, 15.04.2002 - 1 ZB 02.134
Verstoß gegen das Gebot der öffentlichen Verhandlung bei einer …
- OVG Sachsen, 18.02.2013 - 4 A 109/11
Abwasser, Wiederverwertung, Anschluss- und Benutzungszwang, Zustellung des …
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Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der fernmündlichen Berufungseinlegung - Voraussetzungen der Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Keine telefonische Berufungseinlegung in Strafsachen
- rechtsportal.de
StPO (1975) § 314 Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 64
- NJW 1981, 1627
- MDR 1981, 596
- NStZ 1981, 311 (Ls.)
- StV 1981, 331
- JR 1982, 210
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (12)
- BFH, 10.07.1964 - III 120/61 U
Zulässigkeit der fernmündlichen Einlegung eines Rechtsmittels
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Denn das Schriftstück muß vom Rechtsmittelführer selbst oder seinem Vertreter herrühren und dem Gericht in dieser Form zugehen (vgl. RGSt 38, 282, 284; BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118; BayVGH BayVBl. 1971, 238; Dahs NJW 1952, 276;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 52).1938, 897; BFH BStBl. 1954 III S. 27; BFH NJW 1965, 174; für den Bereich weiterer Verfahrensordnungen: OLG Hamburg OLGRspr.
Denn wenn das Gesetz die Erklärung zu Protokoll gestattet, dann ist die Geschäftsstelle grundsätzlich zur Entgegennahme der Erklärung und zur Aufnahme eines Protokolls hierüber auch verpflichtet (RGSt 38, 282, 285; BFH NJW 1965, 174;… Kleinknecht a.a.O. Einl. Rdn. 129).
Bei fernmündlicher Durchsage tritt die amtliche Notiz des die Erklärung entgegennehmenden Beamten nur vorübergehend an die Stelle des Ankunftstelegramms (vgl. BGHSt 14, 233, 237; BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 176; BFH BStBl. 1954 III S. 27; Seibert DRiZ 1952, 8; Schönke JZ 1953, 180).
- RG, 11.12.1905 - 1645/05
Kann Revision auch unter Benutzung einer Fernsprechanstalt eingelegt werden?
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Denn das Schriftstück muß vom Rechtsmittelführer selbst oder seinem Vertreter herrühren und dem Gericht in dieser Form zugehen (vgl. RGSt 38, 282, 284; BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118; BayVGH BayVBl. 1971, 238; Dahs NJW 1952, 276;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 52).Nach der entgegengesetzten Auffassung ist die Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle nur dann wirksam, wenn sie in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (so für den Bereich des Strafverfahrens: RGSt 38, 282; RG JW 1914, 895, 896; OLG Naumburg DRiZ (Rspr.) 1929 Sp. 504 Nr. 1174; OLG Dresden JW 1929, 2773; OLG Hamm NJW 1952, 276 [OLG Hamm 04.12.1951 - 2 Ss 538/51]; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 314 Rdn. 6;… Meyer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 345 Rdn. 32; Seibert DRiZ 1952, 8; für den Bereich des Bußgeldverfahrens:OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 229; für das Verwaltungs- und Finanzverfahren: BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BayVGH BayVBl. 1971, 238; VerwG Berlin BB 1953, 755; RFHE 45, 42 = RStBl.
An diesen grundsätzlichen, schon für das Reichsgericht maßgebenden Erwägungen (RGSt 38, 282, 285) hat sich auch durch die Entwicklung der Fernmeldetechnik nichts geändert.
Denn wenn das Gesetz die Erklärung zu Protokoll gestattet, dann ist die Geschäftsstelle grundsätzlich zur Entgegennahme der Erklärung und zur Aufnahme eines Protokolls hierüber auch verpflichtet (RGSt 38, 282, 285; BFH NJW 1965, 174;… Kleinknecht a.a.O. Einl. Rdn. 129).
- BGH, 20.12.1979 - 1 StR 164/79
Zur Einlegung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid per Telefon
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
1 St 25/79|OLG Köln; 15.10.1979; 1 Ss 598/79">VRS 58, 426; LG Stolp JW 1929, 155; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 314 Rdn. 15; Kleinknecht StPO, 35. Aufl. Einl. Rdn. 136; Müller-Sax StPO, 6. Aufl. § 314 Anm. 2 c; Dahs NJW 1952, 276; Rötelmann Rpfleger 1953, 251; für den Bereich des Bußgeldverfahrens: BGHSt 29, 173 = NJW 1980, 1290; BayObLG VRS 56, 371; LG Münster JMBl. NJW 1979, 225; für den Bereich weiterer Verfahrensordnungen: Finanzgericht Düsseldorf EFG 1957, 59; LArbG Baden-Württemberg BB 1971, 1104; LG Aschaffenburg NJW 1969, 280 [LG Aschaffenburg 21.11.1968 - S 126/68]; Schultzenstein ZZP 27 (1900) S. 514, 569; Rötelmann Rpfleger 1953, 32; Schuwardt Finanz-Rundschau 1962, 417; Stephan Anm. zu BAG AP Nr. 1 zu § 129 ZPO).Der Senat hat die Frage für den Bereich der Strafprozeßordnung bisher ausdrücklich offengelassen (BGHSt 29, 173, 175/176).
Zwar hat der Senat am 20. Dezember 1979 entschieden, daß der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gemäß § 67 Satz 1 OWiG auch fernmündlich zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde eingelegt werden kann (BGHSt 29, 173 = NJW 1980, 1290).
- BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63
Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung …
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Denn das Schriftstück muß vom Rechtsmittelführer selbst oder seinem Vertreter herrühren und dem Gericht in dieser Form zugehen (vgl. RGSt 38, 282, 284; BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 175; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118; BayVGH BayVBl. 1971, 238; Dahs NJW 1952, 276;… Sarstedt, Die Revision in Strafsachen, 4. Aufl. S. 52).Nach der entgegengesetzten Auffassung ist die Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle nur dann wirksam, wenn sie in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (so für den Bereich des Strafverfahrens: RGSt 38, 282; RG JW 1914, 895, 896; OLG Naumburg DRiZ (Rspr.) 1929 Sp. 504 Nr. 1174; OLG Dresden JW 1929, 2773; OLG Hamm NJW 1952, 276 [OLG Hamm 04.12.1951 - 2 Ss 538/51]; OLG Frankfurt NJW 1953, 1118;… Eb. Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, § 314 Rdn. 6;… Meyer in Löwe-Rosenberg StPO, 23. Aufl. § 345 Rdn. 32; Seibert DRiZ 1952, 8; für den Bereich des Bußgeldverfahrens:OLG Düsseldorf JMBl. NW 1978, 229; für das Verwaltungs- und Finanzverfahren: BVerwGE 17, 166 [BVerwG 22.11.1963 - IV C 76/63] = NJW 1964, 831; BayVGH BayVBl. 1971, 238; VerwG Berlin BB 1953, 755; RFHE 45, 42 = RStBl.
Bei fernmündlicher Durchsage tritt die amtliche Notiz des die Erklärung entgegennehmenden Beamten nur vorübergehend an die Stelle des Ankunftstelegramms (vgl. BGHSt 14, 233, 237; BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 176; BFH BStBl. 1954 III S. 27; Seibert DRiZ 1952, 8; Schönke JZ 1953, 180).
- BGH, 29.04.1960 - 1 StR 114/60
Wahrung der Berufungsfrist bei telegraphischer Einlegung der Berufung durch …
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Aus der Rechtsprechung, daß ein fernmündlich zugesprochenes Telegramm die Berufungsfrist dann wahrt, wenn der zuständige Beamte eine amtliche Notiz fertigt, die den Wortlaut des Telegramms wiedergibt, und wenn die Ausfertigung des Telegramms bei Gericht eingeht (BGHSt 14, 233 = NJW 1960, 1310), lassen sich für den vorliegenden Fall keine Folgerungen ziehen.Bei fernmündlicher Durchsage tritt die amtliche Notiz des die Erklärung entgegennehmenden Beamten nur vorübergehend an die Stelle des Ankunftstelegramms (vgl. BGHSt 14, 233, 237; BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 176; BFH BStBl. 1954 III S. 27; Seibert DRiZ 1952, 8; Schönke JZ 1953, 180).
- BFH, 03.12.1953 - IV 256/53 U
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
1938, 897; BFH BStBl. 1954 III S. 27; BFH NJW 1965, 174; für den Bereich weiterer Verfahrensordnungen: OLG Hamburg OLGRspr.Bei fernmündlicher Durchsage tritt die amtliche Notiz des die Erklärung entgegennehmenden Beamten nur vorübergehend an die Stelle des Ankunftstelegramms (vgl. BGHSt 14, 233, 237; BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174, 176; BFH BStBl. 1954 III S. 27; Seibert DRiZ 1952, 8; Schönke JZ 1953, 180).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78
Fristgebundener Schriftsatz
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Gegen das Ergebnis bestehen auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht keine Bedenken, weil es durch sachliche Gründe geboten ist und den Zugang zur Instanz nicht in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfG NJW 1980, 580 [BVerfG 03.10.1979 - 1 BvR 726/78]). - BGH, 10.01.1978 - 2 StR 654/77
Einordnung einer vom Berichterstatter vorweg unterzeichneten Urkunde - …
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Diese Frage wird insbesondere im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes des Bürgers vielfach bejaht (so für den Bereich des Strafverfahrens: OLG Schleswig NJW 1963, 1466 [OLG Schleswig 17.07.1962 - 1 Ws 101/62]; OLG Düsseldorf NJW 1969, 1361 [OLG Düsseldorf 02.06.1969 - 1 Ws 302/69]; OLG Celle NJW 1970, 107 [OLG Celle 18.09.1969 - 3 Ws 241/69]; OLG Celle Rpfleger 1970, 211; OLG Celle MDR 1970, 608; OLG Köln Rpfleger 1977, 105; OLG Frankfurt DRiZ 1978, 186; BayObLG … - BDH, 26.02.1964 - W DB 6/64
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
37, 146, 147; BDHE 7, 128 = NJW 1965, 176 (L); Crevecoeur NJW 1977, 1320, 1321). - OLG Schleswig, 17.07.1962 - 1 Ws 101/62
Auszug aus BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80
Diese Frage wird insbesondere im Interesse eines umfassenden Rechtsschutzes des Bürgers vielfach bejaht (so für den Bereich des Strafverfahrens: OLG Schleswig NJW 1963, 1466 [OLG Schleswig 17.07.1962 - 1 Ws 101/62]; OLG Düsseldorf NJW 1969, 1361 [OLG Düsseldorf 02.06.1969 - 1 Ws 302/69]; OLG Celle NJW 1970, 107 [OLG Celle 18.09.1969 - 3 Ws 241/69]; OLG Celle Rpfleger 1970, 211; OLG Celle MDR 1970, 608; OLG Köln Rpfleger 1977, 105; OLG Frankfurt DRiZ 1978, 186; BayObLG … - OLG Düsseldorf, 02.06.1969 - 1 Ws 302/69
- LG Aschaffenburg, 21.11.1968 - S 126/68
- BGH, 12.03.2009 - V ZB 71/08
Zulässigkeit der telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels zu Protokoll der …
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung besteht dagegen Einigkeit, dass eine Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder zur Niederschrift einer Behörde unwirksam ist, wenn sie nicht in körperlicher Anwesenheit des Erklärenden erfolgt (BGHSt 30, 64; BVerwGE 17, 166 ; 93, 45, 48 ; BFHE 80, 325); eine Ausnahme ist nur für den besonders ausgestalteten Einspruch im Bußgeldverfahren zugelassen worden (BGHSt 29, 173).All dies lässt sich bei persönlicher Anwesenheit des Erklärenden wesentlich einfacher und beweiskräftiger feststellen (vgl. BGHSt 30, 64, 67 sowie BGH, Beschl. v. 9. Juli 1985, VI ZB 8/85, NJW 1985, 2650, 2651).
Die Vergewisserung über das Gewollte ist nicht zuletzt deshalb erforderlich, weil das von dem Aufnehmenden zu fertigende Protokoll über die Erklärung als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür erbringt, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde (§ 415 ZPO, vgl. BGHSt 30, 64, 68) .
- OLG Jena, 23.09.2020 - 1 OLG 171 SsRs 195/19
Zulässigkeit der Verwendung von Geschwindigkeitsmessergebnis ohne Speicherung der …
Rn. 10 "a) Ungeachtet der Übermittlung im elektronischen Rechtsverkehr (dazu sogleich) genügen die Schriftsätze bereits den allgemeinen Anforderungen an die Schriftform (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 5 ff.;… KK-StPO/Gericke, 8. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 11;… BeckOK StPO/Wiedner, 35. Ed. 1.10.2019, StPO § 341 Rn. 19;… MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 341 Rn. 24) und die erforderliche Verteidigerunterschrift (…vgl. dazu etwa KK-StPO/Gericke, a.a.O., § 345 Rn. 12, 17), da die jeweils als Ausdruck zur Akte genommenen Schriftsätze verkörperte Schriftstücke sind und von dem Verteidiger des Rechtsmittelführers herrühren, dessen Urheberschaft zweifelsfrei aus dem verwendeten Briefkopf und der aufgebrachten Unterschrift hervorgeht.Wenn Ausdrucke der elektronischen Post zu den Akten gelangen, sind (auch) diese unabhängig davon, auf welchem Wege sie Eingang in die die Gerichtsakte gefunden haben, Gegenstand der Prüfung, ob sie ein form- und fristgerecht angebrachtes Rechtsmittel beinhalten (OLG Rostock…, Beschluss vom 06.01.2017 - 20 Ws 311/16 - juris, Rn. 15; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80 -, juris, Rn. 15).
- OLG Bamberg, 24.03.2017 - 2 Ss OWi 329/17
Folgen der Weigerung, sich vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der …
Denn das Protokoll erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis dafür, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde, § 415 ZPO (BGH NJW 1981, 1627 unter Hinweis auf RGSt 48, 78, 81).
- BayObLG, 06.08.2019 - 203 StObWs 892/19
Formerfordernis
Begründung">118 Abs. 3 StVollzG zu ermitteln, ob die mit dem Formerfordernis bezweckten Ziele auch mit einer Einlegung der Rechtsbeschwerde mittels gegenseitiger audiovisueller Übertragung erreicht werden (vgl. zu § 314 Abs. 1 StPO: BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80, BGHSt 30, 64 ff).Dies ist erforderlich, weil das Protokoll als öffentliche Urkunde vollen Beweis dafür erbringt, dass eine bestimmte Erklärung von der im Protokoll bezeichneten Person abgegeben wurde (§ 415 ZPO; BGH, Beschluss vom 26.03.1981, 1 StR 206/80).
- BayObLG, 12.05.2025 - 202 ObOWi 262/25
Wirksamkeit der fernmündlich dem Gericht gegenüber erklärten Beschränkung des …
Ausgenommen hiervon sind lediglich Erklärungen zur Einlegung von Rechtsmitteln (BGH, Beschluss vom 26.03.1981 - 1 StR 206/80), soweit es sich nicht um die Anbringung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid handelt.Rn. 24 Die genannte Entscheidung des BGH v. 26.03.1981 - 1 StR 206/80, mit der fernmündliche Erklärungen zur Einlegung von Rechtsmitteln für nicht wirksam angesehen worden sind, steht dem nicht entgegen.
- LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 229/01
Rückzahlung eines gewährten Eingliederungszuschusses wegen vorzeitiger Beendigung …
Eine lediglich telefonische Erklärung, über die eine Niederschrift gefertigt wird, genügt diesen Anforderungen nicht (vgl BVerwGE 17, 166; BGHSt 30, 64; BFH in NJW 1965, 174, Hennig/Schlegel, SGG, Stand April 1996, § 84 RdNr 7; aA OLG Schleswig-Holstein in NJW 1963, 1466 und OLG Düsseldorf in NJW 1969, 1361, Peters-Sauters-Wolff, Kommentar zur Sozialgerichtsbarkeit, Stand April 2001, § 84 Pkt.3).Im Übrigen kann nicht völlig außer Betracht bleiben, dass die fernmündliche Rechtsmitteleinlegung zu einer zusätzlichen Belastung der Geschäftsstelle führen würde (hier der Verwaltung - vgl zum Ganzen BGHSt 30, 64).
- LG Münster, 11.10.2004 - 15 Ns 22/04
Telefonische Einlegung der Berufung; Formen der schriftlichen …
Die Kammer folgt damit nicht der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 30, Seite 64 ff), nach welcher Rechtsmittelerklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle nur in persönlicher Anwesenheit bei der Geschäftsstelle abgegeben werden können.Dass "Gewissheit über die Person des Erklärenden und Klarheit über den Inhalt seiner Erklärung" nur zu erreichen seien, "wenn der Erklärende bei der Verhandlung anwesend" sei (so BGHSt 30, S. 64 ff, 67), ist nur zum Teil zutreffend, nämlich soweit es um die "Gewissheit über die Person" geht, welche sich telefonisch in der Tat nicht in dem Maße gewinnen lässt, wie etwa durch Vergleich des Ausweises mit der körperlich anwesenden Person.
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 1.91
Rechtsmitteleinlegung - Fernmündliche Übermittlung - Fristversäumung - …
Denn eine fernmündliche Rechtsmittelerklärung gegenüber der zuständigen Empfangsbehörde genügt grundsätzlich weder der erforderlichen Schriftform noch kann sie die Voraussetzungen der im Rahmen des § 121 Abs. 2 BDO zulässigen Rechtsmitteleinlegung zu Protokoll der Behörde erfüllen (BGHSt 30, 64 ;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., Einleitung. Rz. 140). - OLG Hamm, 17.08.1995 - 2 Ss OWi 831/95 Bald darauf hat er mit Beschluß vom 26. März 1981 (BGHSt 30, 64 ff.) entschieden, die Berufung in Strafsachen könne nicht fernmündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
- LSG Bayern, 04.12.2014 - L 15 SF 53/13
Keine telefonische Darlegung des Wiedereinsetzungsgrunds
Denn dem Formerfordernis einer Abgabe zu Protokoll der Geschäftsstelle wird eine telefonische Erklärung nicht gerecht (ständige höchstrichterliche Rspr., vgl. z.B. Bundessozialgericht, Urteil vom 09.02.1956, Az.: 1 RA 57/55; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.11.1963, Az.: IV C 76.63, und Beschluss vom 18.03.1991, Az.: 1 DB 1/91; Bundesfinanzhof, Urteile vom 10.07.1964, Az.: III 120/61 U, und vom 02.06.2004, Az.: II R 7/02; Bundesgerichtshof - BGH -, 1. Strafsenat, Beschluss vom 26.03.1981, Az.: 1 StR 206/80, und BGH, 5. Zivilsenat, Beschluss vom 12.03.2009, Az.: V ZB 71/08). - OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 509/00
Unterbringungsverfahren: Unzulässigkeit einer durch richterlichen Aktenvermerk …
- OLG Brandenburg, 04.06.2004 - 1 Ws 50/04
Unzulässige Berufung bei wirksamem Rechtsmittelverzicht
- OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
Telefonische Beschwerdeeinlegung in Wohnungseigentumssachen
- OLG Rostock, 06.12.1993 - 2 Ss OWi 47/93
Einlegung des Rechtsmittels; Ablauf der Rechtsmittelfrist; Eingang bei Gericht; …
- OLG Zweibrücken, 03.11.1993 - 1 Ws 539/93
Wirksamer Rechtsmittelversicht; Staatsanwaltschaft; Sitzungsprotokoll; …
- BVerwG, 18.03.1991 - 1 DB 2.91
Verlust von Dienstbezügen - Zurechenbarkeit von Verschulden des …
- OLG Hamm, 17.10.2000 - 1 Vollz (Ws) 154/00
- OLG Düsseldorf, 25.03.1982 - 2 Ws 102/82
- OLG Stuttgart, 03.03.1982 - 1 Ws 72/82
Bedingte Entlassung eines Strafgefangenen; Einlegung und Zurücknahme eines …
- LG Münster, 08.07.1987 - 7 QsOWi 381/87
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Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80-6 StB 10/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 52
- NJW 1981, 1221
- MDR 1981, 512
- NStZ 1981, 311 (Ls.)
- StV 1981, 223
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, ist Beschwerde zulässig (Aufgabe von BGH, 23. Februar 1981, StB 10/81, BGHSt 30, 52).Allerdings hat der Senat in BGHSt 30, 52 die Auffassung vertreten, daß das Rechtsmittel der Beschwerde gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem er die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, nicht statthaft sei.
Nach erneuter Überprüfung gibt der Senat die in BGHSt 30, 52 vertretene Auffassung auf.
- BGH, 09.10.1997 - StB 9/97
Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft …
Rn. 4 Allerdings hat der Senat in seiner Entscheidung in BGHSt 36, 192 in Abweichung von seiner früheren Rechtsauffassung (BGHSt 30, 52) im einzelnen dargelegt, daß gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, mit dem dieser die Erzwingungshaft gegen einen Zeugen anordnet, die Beschwerde nach dem Ausnahmenkatalog in § 304 Abs. 5 StPO zulässig ist.Eine erweiternde Anwendung des § 304 Abs. 5 StPO, die die Gleichstellung der Anordnung der Erzwingungshaft mit der in der Vorschrift genannten "Verhaftung" - gemessen an der Entstehungsgeschichte der Regelung (vgl. dazu BGHSt 30, 52, 53/54) - bedeutet, kommt wegen des Ausnahmecharakters der Vorschrift nur dann in Betracht, wenn dies aus verfassungsrechtlichen Gründen und/oder nach dem Regelungszweck unausweichlich gefordert ist.
- OLG Köln, 15.03.1994 - 2 Ws 64/94
- BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91
Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH, …
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO , die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192 [195] unter Aufgabe von BGHSt 30, 52 ; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff). - BGH, 01.06.2022 - StB 19/22
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde im Rahmen einer Strafzeitberechnung
Denn dieser Ausnahmetatbestand betrifft lediglich die Untersuchungshaft (s. BGH, Beschluss vom 23. Februar 1981 - StB 10/81, BGHSt 30, 52, 53 f.;… LR/Matt, StPO, 26. Aufl., § 304 Rn. 74 mwN). - BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen …
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192, 195 unter Aufgabe von BGHSt 30, 52; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]). - OLG Hamm, 05.01.1984 - 3 Ws 3/84
Anfechtung von vom Landgericht auf eine Beschwerde hin erlassenen Beschlüssen
Dabei besteht Einigkeit, daß der Begriff "Verhaftung" solche Entscheidungen beinhaltet, die sich auf die Untersuchungshaft beziehen, während der Vorführungsbefehl, der Sicherungs- und Vollstreckungshaftbefehl sowie die Erzwingungshaft von dieser Vorschrift nicht erfaßt werden (…vgl. Kleinknecht/Meyer, 36. Aufl., § 310 Rdn. 3;… Engelhardt in KK, § 310 StPO Rdn. 10;… KMR, § 310 Rdn. 7 f., jeweils m.w.N.; BGHSt 30, 52).
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Rechtsprechung
| BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht des Gerichts zur Entgegennahme von Anträgen des Angeklagten oder dessen Verteidiger bis zum Beginn der Urteilsverkündung und Entscheidung über die Anträge
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 311
- StV 1981, 330
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52
Rechtsmittel
- BGH, 08.08.1967 - 1 StR 279/67
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
Der Herbeiführung eines Beschlusses gemäß § 238 Abs. 2 StPO bedurfte es unter diesen Umständen nicht (BGHSt 3, 368; 21, 288, 290; BGH JR 1965, 348). - BGH, 26.07.1967 - 2 StR 301/67
Urteilsberatung - Urteilsverkündung - Stellungsnahme der Verteidigung - …
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89;… Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3). - RG, 26.02.1934 - 3 D 1483/33
1. Müssen schriftliche in das Beratungszimmer gesandte Anträge berücksichtigt …
Auszug aus BGH, 14.05.1981 - 1 StR 160/81
Das Gericht ist gemäß § 246 Abs. 1 StPO verpflichtet, bis zum Beginn der Urteilsverkündung Anträge des Angeklagten oder seines Verteidigers entgegenzunehmen und darüber zu entscheiden, auch wenn die Urteilsberatung in diesem Zeitpunkt abgeschlossen und der neue Termin lediglich für die Verkündung des Urteils vorgesehen war (vgl. BGH NJW 1967, 2019; RGSt. 68, 88, 89;… Gollwitzer LR 23. Aufl. § 246 RdNr. 2; § 268 RdNr. 3).
- BGH, 30.11.2010 - 1 StR 509/10
Anforderungen an einen hinreichenden Hinweis (Hinweispflicht); Beweisantrag auf …
Hinsichtlich des deshalb geltend gemachten Verstoßes gegen das faire Verfahren (§ 338 Nr. 8 StPO) kann offen bleiben, ob die Grundsätze für die Bescheidung eines noch vor der Hauptverhandlung angebrachten Beweisantrages (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2001 - 1 StR 557/00, NStZ-RR bei Becker 2002, 68) auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar sind (vgl. jew. mwN BGH, Beschluss vom 14. Mai 1981 - 1 StR 160/81, NStZ 1981, 311;… KK/Schoreit, StPO, 6. Aufl. § 258 Rn. 27). - OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90
Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf …
Die Ablehnung des Beweisantrags mit der Begründung, er sei nach Schluß der Beweisaufnahme gestellt worden, verstieß gegen den fundamentalen Grundsatz, dass Beweisanträge bis zum Beginn der Urteilsverkündung gestellt werden können (BGHST 16, 389, 391; 21, 118, 123; NStZ 1981, 311 und 1982, 41; SenE VRS 64, 279, 280;… Alsberg/Nüse/Meyer, Der Beweisantrag im Strafprozeß, 5. Aufl., Seite 387;… Herdegen in KK, StPO, 2. Aufl., § 246 RNr. 1;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 244 RNr. 33 und § 246 RNr. 1).
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Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 08.02.1980 - XIV 1/80 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1981, 311
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 11.09.1986 - 5 Ss 303/86 Bevor nicht alle Unterschriften vollzogen sind, liegt nur ein Urteilsentwurf vor (…Gollwitzer a.a.O. § 275 Rdn. 4;… Engelhardt in KK, StPO § 275 Rdn. 54;… Müller in KMR StPO , 7. Aufl., § 275 Rdn. 18; BGHSt 27, 334 ; LG Düsseldorf NStZ 1981, 311 [312]).
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