Rechtsprechung
| BVerfG, 03.05.1982 - 2 BvR 83/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 146 § 264
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Verbots der Mehrfachverteidigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verteidiger - Beschuldigter - Tat eines früheren Mandanten - Interessenkonflikt - Engen Sachzusammenhang - Verteidigung
Verfahrensgang
- AG Sulingen, 18.12.1981 - 4 Ls 60/81
- LG Verden, 11.01.1982 - 1 Qs 4/82
- BVerfG, 03.05.1982 - 2 BvR 83/82
Papierfundstellen
- NJW 1982, 1803
- MDR 1983, 23
- NStZ 1982, 294
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.03.1975 - 2 BvR 135/75
Strafverfahren - Beschränkung der Zahl der Wahlverteidiger - Verbot der …
Auszug aus BVerfG, 03.05.1982 - 2 BvR 83/82
Das mit dem Grundgesetz , insbesondere dem Grundrecht des Rechtsanwalts aus Art. 12 Abs. 1 GG , vereinbare Verbot der Mehrfachverteidigung nach § 146 StPO (BVerfGE 39, 156 (164ff); st Rspr) will Interessenkollisionen, die bei der Verteidigung mehrerer Beschuldigter durch einen gemeinschaftlichen Verteidiger naheliegen, von vornherein ausschließen.
- OLG Celle, 17.08.1984 - 2 Ss OWi 124/84 Ein Fall, in dem selbständige Taten zeitlich und räumlich zusammenfallen und derart in einem engen Sachzusammenhang stehen, daß infolge Sachverhaltsverknüpfung ein Interessenkonflikt naheliegt (BVerfG MDR 1983, 23 [hier: IV (449) 194 d]) .
- OLG Bremen, 28.09.1984 - Ws 78/84
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 23.10.1981 - 2 StR 263/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Befreiung vom Schöffendienst - Anspruch auf den gesetzlichen Richter - Ersetzung eines verstorbenen Hauptschöffen durch einen Hilfsschöffen
- rechtsportal.de
GVG § 49 Abs. 2 Satz 1 (i.d.F. des StVÄG 1979)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 244
- NJW 1982, 294
- MDR 1982, 162
- NStZ 1982, 168 (Ls.)
- NStZ 1982, 294
- StV 1982, 105
- JR 1982, 257
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
Auszug aus BGH, 23.10.1981 - 2 StR 263/81
Nach § 49 Abs. 2 Satz 1 GVG dieser Fassung, der - anders als § 49 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GVG nF - bereits am 1. Januar 1979 in Kraft getreten ist (Art. 8 Abs. 8, Art. 11 Abs. 1 StVÄG 1979), tritt an die Stelle eines in der Hauptschöffenliste gestrichenen Schöffen der "nach der Reihenfolge der Hilfsschöffenliste an nächster Stelle stehende" Hilfsschöffe, das heißt nicht der an der Spitze der Liste stehende Schöffe (so für das frühere Recht BGHSt 10, 252 m.w.Nachw.), sondern der an "bereitester" Stelle stehende, der nunmehr nach Heranziehung und damit "Verbrauch" seiner Vorgänger als nächster für die Heranziehung zur Verfügung steht (…so zutreffend Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. Ergänzungsband § 49 GVG Rdn. 3).
- FG Nürnberg, 14.10.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt von Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
Rn. 92 Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295). - FG Nürnberg, 17.06.2021 - 4 K 1444/18
Eintritt der Festsetzungsverjährung zum Erlasszeitpunkt des …
Nach der in der Rechtsprechung vorherrschenden Bedingungs- oder Äquivalenztheorie ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele (BGH-Urteil vom 23.10.1981 2 StR 263/81, NJW 1982, 295 ). - LAG Hamm, 15.05.1998 - 10 Sa 1465/97
Rückzahlungsansprüche nach Beendigung eines Handelsvertreterverhältnisses ; …
- BayObLG, 16.06.1988 - BReg. 3 Z 62/88
Eintragung des Gewinnabführungsvertrages mit einer GmbH als …
Die OLG'e Düsseldorf ( NJW 1982, 294 ) und Celle (WM 1988, 47) begründen die nach ihrer Ansicht fehlende Möglichkeit bzw. Notwendigkeit der Eintragung des Gewinnabführungsvertrages einer GmbH auch damit, daß dessen steuerliche Anerkennung nicht von einer Eintragung im Handelsregister abhängig sei.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Rüge der nicht ordnungsgemäßen Besetzung eines Gerichts - Wirksamkeit einer Schöffenwahl
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 13 Abs. 2
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 294
- StV 1982, 203
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.08.1968 - 4 StR 335/68
Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Verfahrens über eine bereits an einem anderen …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81
Dieser Beschluß war jedoch seinerseits rechtsunwirksam, weil die Voraussetzungen für die Übernahme der Sache durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO) nicht vorlagen (BGHSt 22, 232, 234) [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68].Abgesehen davon, daß vom Amtsgericht Stuttgart ein förmlicher Abgabebeschluß nicht gefaßt worden ist (…zu diesem Erfordernis vgl. Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 13 Rdn. 6;… Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 13 Rdn. 14 f.), war eine Übernahme der bei dem Amtsgericht Stuttgart anhängigen Sache durch das Landgericht Frankfurt am Main schon deshalb nicht möglich, weil § 13 StPO nur für das Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher Ordnung gilt (RGSt 45, 166, 167; BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68];… Kleinknecht a.a.O. Rdn. 1;… Paulus a.a.O. Rdn. 2, 5).
- RG, 21.09.1911 - 119/11
Welche Voraussetzungen müssen im Falle des Zusammenhanges mehrerer einzeln zur …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - 2 StR 414/81
Abgesehen davon, daß vom Amtsgericht Stuttgart ein förmlicher Abgabebeschluß nicht gefaßt worden ist (…zu diesem Erfordernis vgl. Kleinknecht, StPO 35. Aufl. § 13 Rdn. 6;… Paulus in KMR, StPO 7. Aufl. § 13 Rdn. 14 f.), war eine Übernahme der bei dem Amtsgericht Stuttgart anhängigen Sache durch das Landgericht Frankfurt am Main schon deshalb nicht möglich, weil § 13 StPO nur für das Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher Ordnung gilt (RGSt 45, 166, 167; BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68];… Kleinknecht a.a.O. Rdn. 1;… Paulus a.a.O. Rdn. 2, 5).
- BGH, 26.07.1995 - 2 StR 74/95
Verfahrensverbindung - Örtliche Zuständigkeit - Sachliche Zuständigkeit - …
Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des gemeinschaftlichen oberen Gerichts (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294).Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein solcher Verbindungsbeschluß unwirksam (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564).
Soweit der Senat in der Entscheidung BGH NStZ 1982, 294 bei gleicher Sachlage das Verfahren eingestellt und damit die gegenteilige Rechtsauffassung zugrunde gelegt hat, gibt er diese Rechtsansicht auf.
- BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90
Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren
Zwar könnte - auch ohne förmlichen Abgabebeschluß (vgl. BGH NStZ 1982, 294) - in der durch das Amtsgericht L. erfolgten, auf eine Rücksprache des Verteidigers mit dem Vorsitzenden der Strafkammer zurückgehenden Abgabe der Akten an das Landgericht noch eine Vereinbarung der beiden Gerichte, wie sie § 13 Abs. 2 Satz 1 StPO verlangt, gesehen werden.Eine Verbindung nach § 13 StPO setzt jedoch voraus, daß es sich um verschiedene Gerichte gleicher Ordnung handelt (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564); denn § 13 StPO betrifft nur die Frage der örtlichen Zuständigkeit.
- BGH, 27.04.1989 - 1 StR 632/88
Strafbarkeit wegen Betrugs - Werbung von Kapitalanlegern als Kommanditisten mit …
Zum einen gilt diese Vorschrift - wie der Hinweis auf die §§ 7 bis 11 StPO ergibt - nur für Strafsachen, die bei mehreren örtlich verschieden zuständigen Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564;… Pfeiffer a.a.O. § 13 Rdn. 1, 3;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. Rdn. 2, 4).
- BGH, 23.03.2006 - 3 StR 458/05
Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall; bandenähnliche …
Die Verbindung, die nicht nur die örtliche, sondern auch die sachliche Zuständigkeit betraf, konnte nicht durch Vereinbarung der beteiligten Gerichte (§ 13 Abs. 2 StPO), sondern nur durch Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf als dem gemeinschaftlichen oberen Gericht (§ 4 Abs. 2 StPO) herbeigeführt werden (vgl. BGHSt 22, 232, 234; BGH NStZ 1982, 294). - BGH, 15.05.2002 - 2 ARs 127/02
Verfahrensverbindung; Vorlagevoraussetzungen (örtliche Zuständigkeit; keine …
Die Vereinbarung besteht in einem förmlichen Abgabebeschluss (BGH NStZ 1982, 294) und einem darauf folgenden förmlichen Übernahmebeschluss (…Kleinknecht/Meyer-Goßner, aaO § 13 Rdn. 5). - BGH, 15.05.2002 - 2 AR 69/02
Anhängiges Verfahren - Verfahrensverbindung - Sachliche Zuständigkeit - Örtliche …
Die Vereinbarung besteht in einem förmlichen Abgabebeschluss (BGH NStZ 1982, 294) und einem darauf folgenden förmlichen Übernahmebeschluss (…Kleinknecht/Meyer- Goßner, aaO § 13 Rdn. 5). - BGH, 29.05.1990 - 1 StR 168/90
Strafprozeßrecht: Anderweitige Rechtshängigkeit nach unwirksamer …
Nach § 13 Abs. 2 StPO ist eine Übernahme und Verbindung zusammenhängender Strafsachen durch Vereinbarung der betroffenen Gerichte nur zulässig, wenn die Strafsachen bei Gerichten gleicher Ordnung anhängig sind (BGHSt 22, 232 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564). - BGH, 16.04.1996 - 4 StR 80/96
Berücksichtigung eines Zuständigkeitsmangels von Amts wegen - Unwirksamkeit eines …
Dieser Mangel ist gemäß § 6 StPO vom Revisionsgericht von Amts wegen zu beachten (BGHSt 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; 37, 15, 20; 38, 212 [BGH 27.02.1992 - 4 StR 23/92]; BGH NStZ 1982, 294; 1986, 564; die hiergegen von Felsch in NStZ 1996, 163 erhobenen Bedenken teilt der Senat nicht). - BGH, 28.04.1993 - 2 ARs 115/93
Feststellung der Zuständigkeit eines Jugendgerichts - Abgabe des Verfahrens vor …
Die Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Schöffengericht Villingen-Schwenningen war mangels einer zu diesem Gericht erhobenen Anklage - oder einer mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft Mülheim a.d. Ruhr erfolgten wirksamen Abgabe der Sache - unwirksam (vgl. auch BGH, Urt. v. 17. März 1982 - 2 StR 414/81). - BGH, 22.05.1991 - 3 StR 103/91
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Freispruch wegen der …
Auf § 13 Abs. 2 StPO läßt sich der Übernahme- und Verbindungsbeschluß schon deshalb nicht stützen, weil diese Vorschrift nur die örtliche Zuständigkeit betrifft und daher voraussetzt, daß es anders als hier um eine Verfahrensübernahme zwischen Gerichten gleicher Ordnung geht (BGHSt 37, 15, 17; 22, 232, 234 [BGH 30.08.1968 - 4 StR 335/68]; BGH NStZ 1986, 564; 1982, 294). - BGH, 08.07.1986 - 5 StR 305/86
Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrenshindernis - …
- BGH, 05.08.1988 - 2 StR 388/88
Verhältnis mehrerer Gerichte gleicher und ungleicher Ordnung bei der Übernahme …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".