Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82 |
Dame mit Schlapphut
§§ 169, 176, 177 GVG, Mitschreiben während der Hauptverhandlung durch einen Zuhörer stellt keine Störung dar und rechtfertigt keine Verweisung aus dem Sitzungssaal
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Entfernung eines Zuhörers aus dem Gerichtssaal - Störung einer Verhandlung durch geräuschloses Mitschreiben - Rechtfertigung des Verweises aus dem Saal mit der Tätigung handschriftlicher Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung durch den Zuhörer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- blogspot.com (Auszüge)
Aufrechterhaltung der Ordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GVG § 177
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 389
- StV 1982, 409
- StV 1982, 458
- StV 1982, 474
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 10.04.1962 - 1 StR 22/62
Grenzen der Sitzungspolizei
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Die Maßnahme läßt sich weder auf eine Bestimmung des Gerichtsverfassungsgesetzes noch auf einen sonstigen, im Gesetz nicht ausdrücklich aufgeführten Grund (vgl. BGHSt 17, 201, 203) stützen.Da die Zuhörerin als eine bei der Verhandlung nicht beteiligte Person unzulässig aus dem Sitzungssaal gewiesen worden ist, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt (vgl. BGHSt 17, 201, 205; 18, 179, 181).
- BGH, 15.01.1963 - 5 StR 528/62
Mitschreiben durch Zuhörer
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Der bloße Umstand, daß sich ein Zuhörer handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht - sei es als Gehilfe des Verteidigers (vgl. BGHSt 18, 179), als Reporter (vgl. BVerfGE 50, 234, 242: selbst bei diffamierender Berichterstattung), als Referendar, Student oder Schüler, als Prozeßbeobachter für den Arbeitgeber des Angeklagten (vgl. Strassburg, MDR 1977, 712) oder für den Geschädigten, sei es, um aus privaten Gründen eine Gedächtnisstütze zu haben - rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu untersagen oder ihn gar des Saales zu verweisen.Da die Zuhörerin als eine bei der Verhandlung nicht beteiligte Person unzulässig aus dem Sitzungssaal gewiesen worden ist, sind die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt (vgl. BGHSt 17, 201, 205; 18, 179, 181).
- BGH, 27.09.1976 - RiZ(R) 3/75
Maßnahmen der Dienstaufsicht gegen Richter nur im äußeren Ordnungsbereich; …
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Denn von dem ihm selbst nach dieser Bestimmung eingeräumten Ermessen wollte er keinen Gebrauch machen, so daß die Voraussetzungen für ein Hinausweisen aus dem Sitzungssaal durch den Vorsitzenden keiner weiteren Erörterung bedürfen (vgl. u.a. BGHZ 67, 184, 189) [BGH 27.09.1976 - RiZ R 3/75].
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78
Gerichtspresse
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Der bloße Umstand, daß sich ein Zuhörer handschriftliche Aufzeichnungen über Vorgänge der Hauptverhandlung macht - sei es als Gehilfe des Verteidigers (vgl. BGHSt 18, 179), als Reporter (vgl. BVerfGE 50, 234, 242: selbst bei diffamierender Berichterstattung), als Referendar, Student oder Schüler, als Prozeßbeobachter für den Arbeitgeber des Angeklagten (vgl. Strassburg, MDR 1977, 712) oder für den Geschädigten, sei es, um aus privaten Gründen eine Gedächtnisstütze zu haben - rechtfertigt grundsätzlich nicht, ihm das weitere Mitschreiben zu untersagen oder ihn gar des Saales zu verweisen. - BGH, 20.01.1953 - 1 StR 626/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386). - OLG Karlsruhe, 25.08.1976 - 2 Ws 143/76
Zurückweisung eines ohne Robe auftretenden Rechtsanwalt als Verteidiger durch …
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Ob nach der Gesetzesänderung eine Entscheidung durch das Gericht, der das Gesetz ausweislich der für das Entfernen von Verfahrensbeteiligten getroffenen Regelung grundsätzlich den Vorzug gibt, auch gegenüber einer bei der Verhandlung nicht beteiligten Person noch zulässig ist, kann dahinstehen (vgl. einerseits OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311 [OLG Karlsruhe 25.08.1976 - 2 Ws 143/76];… Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 176 GVG Rdn. 25;… Mayr in Karlsruher Kommentar § 176 GVG Rdn. 6; andererseits OLG Koblenz MDR 1978, 693 [OLG Koblenz 13.02.1978 - 1 Ws 51/78]). - BGH, 17.10.1973 - 3 StR 248/71
Rechtsfolgen bei Mängeln im gerichtlichen Geschäftsverteilungsplan - Bestimmung …
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Das Mitschreiben durch einen Unbeteiligten ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsvorgänge wartenden Zeugen unzulässigerweise mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1973, 730; BGH, Urteil vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71; RiStBV Nr. 128 Abs. 2) oder wenn sich ein Tatbeteiligter, gegen den noch gesondert ermittelt wird, unterrichten will (vgl. BGHSt 3, 386). - OLG Koblenz, 13.02.1978 - 1 Ws 51/78
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 142/82
Ob nach der Gesetzesänderung eine Entscheidung durch das Gericht, der das Gesetz ausweislich der für das Entfernen von Verfahrensbeteiligten getroffenen Regelung grundsätzlich den Vorzug gibt, auch gegenüber einer bei der Verhandlung nicht beteiligten Person noch zulässig ist, kann dahinstehen (vgl. einerseits OLG Karlsruhe NJW 1977, 309, 311 [OLG Karlsruhe 25.08.1976 - 2 Ws 143/76];… Schäfer in Löwe/Rosenberg 23. Aufl. § 176 GVG Rdn. 25;… Mayr in Karlsruher Kommentar § 176 GVG Rdn. 6; andererseits OLG Koblenz MDR 1978, 693 [OLG Koblenz 13.02.1978 - 1 Ws 51/78]).
- OLG Stuttgart, 29.06.2011 - 4 Ws 136/11
Sitzungspolizeiliche Maßnahme im Strafverfahren: Beschwerde eines Verteidigers …
So darf etwa ein Zuhörer während der Vernehmung eines Zeugen, auf dessen Aussage er im Vorfeld einzuwirken versucht hat, aus dem Sitzungssaal entfernt werden (BGH NStZ 2004, 220; vgl. auch BGH NStZ 1982, 389). - BGH, 27.08.2003 - 1 StR 324/03
Absoluter Revisionsgrund der Verletzung der Öffentlichkeit des Verfahrens …
Nachw. in Fußn. 31; anders OLG Koblenz MDR 1978, 693; offen gelassen bei BGH NStZ 1982, 389). - BGH, 02.12.2025 - 5 StR 388/25
Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Verwehrung des …
Rn. 9 aa) Ein Verstoß gegen das Gebot der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, das bei der Verhandlung der Jugendkammer gegen zwei Heranwachsende und einen Erwachsenen zu beachten war (vgl. § 109 JGG), liegt schon dann vor, wenn er hinsichtlich eines (potentiellen) Zuschauers gegeben ist (BGH, Urteile vom 13. April 1972 - 4 StR 71/72, BGHSt 24, 329; vom 13. Mai 1982 - 3 StR 142/82, NStZ 1982, 389). - BGH, 17.03.1987 - 1 StR 15/87
Ausräumen der Boutique - § 240 StGB
Das Fertigen von Mitschriften ist allerdings anders zu beurteilen, wenn etwa die durch konkrete Tatsachen begründete Gefahr besteht, daß Aussagen oder sonstige Verhandlungsergebnisse noch zu vernehmenden Zeugen in allen Einzelheiten mitgeteilt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1982, 389; BGH, Urteile vom 28. Februar 1973 - 2 StR 645/72 - bei Dallinger MDR 1973, 730 und vom 17. Oktober 1973 - 3 StR 248/71).
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Rechtsprechung
| BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Problematik der Anfechtung eines Urteils bei mangelnder Erstinstanzlichkeit - Vorliegen eines Berufungsurteils einer großen Strafkammer - Zuständigkeit des Gerichts - Umdeutung des Berufungsurteils - Voraussetzungen zur Behandlung des Berufungsurteils als ...
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Zuständigkeit bei Revisionsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 31, 63
- NJW 1982, 2674
- MDR 1982, 769
- NStZ 1982, 389 (Ls.)
- StV 1982, 510
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.06.1970 - 4 StR 141/70
Rückwirkende Geltung neuer verfahrensrechtlicher Bestimmungen - Entscheidung des …
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82
In diesen Fällen ist das Oberlandesgericht zur Entscheidung über die Revision zuständig (im Anschluß an BGHSt 23, 283).Der Bundesgerichtshof hat das bisher zugelassen, wenn die große Strafkammer bei der Verhängung der Strafe über die auch für sie als Berufungsgericht geltende Strafgewalt des Schöffengerichts - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (§ 24 Abs. 2 GVG) - hinausgegangen ist und in der Hauptverhandlung die für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften beachtet hat (BGHSt 23, 283;… BGH GA 1968, 340).
Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).
- BGH, 21.10.1969 - 5 StR 435/69
Beachtung der fehlerhaften Überschreitung der Strafgewalt des Amtsgerichts durch …
Auszug aus BGH, 13.05.1982 - 3 StR 129/82
Das hätte zur Folge, daß eine Behandlung des Berufungsurteils als erstinstanzliches nicht in Betracht käme und die Strafkammer an die Strafgewalt des Amtsgerichts gebunden wäre (vgl. BGHSt 23, 283, 285; BGH NJW 1970, 155, 156).
- BGH, 18.09.1986 - 4 StR 461/86
Strafgewalt des Schöffengerichts; Übergang von Berufungs- in erstinstanzliches …
Ist in einer Berufungsverhandlung vor der großen Strafkammer allerdings auf eine über drei Jahre Freiheitsstrafe liegende Strafe - als Einzel- oder als Gesamtstrafe (…Kleinknecht/Meyer, 37. Aufl. § 24 GVG Rdn. 8) - erkannt, somit der auch für das Berufungsgericht bindende (allgemeine Meinung;… vgl. Schäfer in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. § 24 GVG Rdn. 21 m.w.Nachw.) Strafrahmen des § 24 Abs. 2 GVG überschritten worden, so kann die als Berufungsverhandlung durchgeführte Hauptverhandlung als Verhandlung im ersten Rechtszug angesehen werden, falls die für das Verfahren in erster Instanz geltenden Vorschriften beachtet worden sind; dabei spielt es dann keine Rolle, ob die große Strafkammer als erstinstanzliches Gericht entscheiden wollte oder nicht (BGHSt 23, 283, 284/285; 31, 63, 64/65).Die notwendige Voraussetzung dafür, ein Berufungsverfahren als erstinstanzliches Verfahren zu werten, nämlich die Beachtung der für das erstinstanzliche Verfahren geltenden zwingenden Vorschriften (BGHSt 21, 229, 230 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 31, 63, 64/65;… BGH GA 1968, 340; Hanack JZ 1973, 694;… Paulus in KMR, 7. Aufl. § 6 StPO Rdn. 9), ist daher auch nicht erfüllt, da die Strafkammer hinsichtlich des versuchten Diebstahls ohne eigene Beweisaufnahme entschieden hat.
- BGH, 01.06.2005 - 1 StR 100/05
Unschädliche Fehltenorierung bei vermeintlicher Berufungsverhandlung in einem …
Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu beurteilen, weil die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 229).Damit wären sie auch nach dem für dem für das Beweisverfahren erster Instanz geltenden § 251 Abs. 2 Nr. 3 StPO zulässig gewesen (vgl. BGHSt 31, 63, 65).
- BGH, 16.06.2009 - 4 StR 647/08
Strafzumessung bei der Vergewaltigung (Strafmilderung wegen der vorherigen …
Rn. 3 1. Die vom Oberlandesgericht Naumburg vertretene Rechtsansicht entspricht der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGHSt 21, 229; 23, 283; 31, 63; BGH NStZ-RR 1997, 22; BGH, Beschluss vom 1. Juni 2005 - 1 StR 100/05).
- BVerfG, 02.02.2006 - 2 BvR 1195/05
Subsidiarität einer Verfassungsbeschwerde (Erfordernis verfassungsrechtlichen …
Denn die "Umdeutung" einer Berufungsverhandlung in eine erstinstanzliche entspricht ständiger Rechtsprechung der Obergerichte (…vgl. Reichsgericht, Urteil des V. Strafsenats vom 21. August 1941 - 5 D 264/41 -, RGSt 75, S. 304;… Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Senats vom 24. Januar 1957 - 4 StR 515/59 -, MDR 1957, S. 370; Bundesgerichtshof, Urteil des 4. Strafsenats vom 18. Juni 1970 - 4 StR 141/70 -, BGHSt 23, 283 ; Bundesgerichtshof, Beschluss des 3. Strafsenats vom 13. Mai 1982 - 3 StR 129/82 -, BGHSt 31, 63 ; Oberlandesgericht Celle…, Beschluss vom 25. Juni 1986 - 3 Ss 89/86 -, JR 1987, S. 34 m. krit. Anm. Seebode; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 18. September 1986 - 4 StR 461/86 -, NJW 1987, S. 1211 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 27. Juni 1989 - 4 StR 236/89 -, NStZ 1990, S. 24 ; Bundesgerichtshof…, Beschluss vom 23. April 1996 - 4 StR 142/96 -, NStZ-RR 1997, S. 22; differenzierend Oberlandesgericht Karlsruhe…, Beschluss vom 30. Januar 1985 - 3 Ss 238/04 -, NStZ 1985, S. 423 m. zust. Anm. Seebode). - BGH, 23.04.1996 - 4 StR 142/96
Behandlung eines Verfahrens als erstinstanzlich
Das Verfahren und das Urteil des Landgerichts sind jedoch hier als erstinstanzlich zu behandeln, da die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (vgl. BGHSt 21, 229 [BGH 21.03.1967 - 1 StR 60/67]; 23, 283; 31, 63; BGH bei Miebach NStZ 1990, 29 Nr. 27). - OLG München, 15.02.2005 - 4St RR 1/05
Mögliche Umdeutung in erstinstanzliches Verfahren bei Überschreitung der …
- BGH, 27.06.1989 - 4 StR 236/89
Nachträgliche Entscheidung auf eine Gesamtstrafe im Beschlussverfahren - Wechsel …
Daß das Landgericht im Verfahren vor dem Amtsgericht abgegebene Aussagen von Zeugen verlesen hat, steht hier dieser Annahme nicht entgegen, weil die Verlesung auch nach dem für das Beweisverfahren erster Instanz geltenden § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO zulässig gewesen wäre (vgl. BGHSt 31, 63, 65),. - BGH, 20.03.1990 - 5 StR 97/90
Bestimmung des zuständigen Gerichts für die Entscheidung über eine Revision
Die verfahrensmäßige Lage (vgl. BGHSt 34, 159, 164) stellte sich nämlich von vornherein so dar, daß die amtsgerichtliche Strafgewalt (§ 24 Abs. 2 GVG) nicht überschritten werden durfte, weil nur der Angeklagte in vollem Umfange Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg - Schöffengericht - vom 8. November 1988 eingelegt, die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel hiergegen aber auf den Strafausspruch beschränkt hatte (vgl. BGHSt 31, 63; Senat, Beschlüsse v. 3. August 1984 - 5 StR 506/84 - bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 209 und v. 5. September 1989 - 5 StR 404/89 -). - BGH, 05.09.1989 - 5 StR 404/89
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes (BGH) in einer Revisionsangelegenheit
Das Landgericht durfte hier nicht als erstinstanzliches Gericht entscheiden, weil die Staatsanwaltschaft ihre Berufung auf das Strafmaß beschränkt hatte (BGHSt 31, 63, 64; Beschluß des Senats vom 3. August 1984 - 5 StR 506/84, mitgeteilt bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1985, 208). - BGH, 25.08.1988 - 1 StR 11/88
Grenzen und Inhalt der neuen Verhandlung bei Rückverweisung einer Sache zu neuer …
Da die erkennende Strafkammer aus diesen Gründen rechtlich gehindert war, in ein erstinstanzliches Verfahren überzugehen, verhandelte sie in Wahrheit als Berufungsgericht (BGHSt 31, 63, 65 m.w.N.) und blieb deshalb an den amtsgerichtlichen Strafbann nach § 24 Abs. 2 GVG auch im Rahmen der nachträglichen Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe nach § 55 StGB gebunden (BGHSt 23, 283, 284; 34, 159, 160; 34, 204, 206; vgl. auch BGH NJW 1970, 155). - BGH, 03.08.1984 - 5 StR 506/84
Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur Entscheidung über eine Revision - …
- BGH, 26.02.1991 - 5 StR 74/91
Bestimmung des Strafmaßes beim Handel mit Betäubungsmitteln
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Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts eines Zeugen in einem sich gegen mehrere Beschuldigte richtenden Verfahren bezüglich aller Beschuldigter bei Bestehen eines Angehörigenverhältnisses zu einem von ihnen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 52 Abs. 3
Papierfundstellen
- NJW 1983, 126 (Ls.)
- NStZ 1982, 389
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1979 - 2 StR 63/79
Verurteilung wegen Mordes - Fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht …
Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82
Daß der Zeuge Edip Telli nach § 55 StPO belehrt wurde, heilt den Verfahrensmangel nicht (BGH, Urteil vom 20. Juni 1979 - 2 StR 63/79). - BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54
Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom …
Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82
Dabei genügt es, daß wegen der gleichen Tat zu irgendeinem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen die mehreren Beschuldigten anhängig war, und es ist gleichgültig, welchen Verlauf das Verfahren gegen den Beschuldigten, dessen Angehöriger Zeuge ist, genommen hat (BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 2. November 1979 - 2 StR 592/79). - BGH, 02.11.1979 - 2 StR 592/79
Teilerfolg im Revisionsverfahren wegen unterlassener Zeugenbelehrung - …
Auszug aus BGH, 21.05.1982 - 2 StR 248/82
Dabei genügt es, daß wegen der gleichen Tat zu irgendeinem Zeitpunkt ein Ermittlungsverfahren gegen die mehreren Beschuldigten anhängig war, und es ist gleichgültig, welchen Verlauf das Verfahren gegen den Beschuldigten, dessen Angehöriger Zeuge ist, genommen hat (BGHSt 7, 194; BGH, Beschluß vom 2. November 1979 - 2 StR 592/79).
- BGH, 29.06.1983 - 2 StR 150/83
laute Unterhaltung - § 227 StGB, Eingreifen eines Dritten; § 231 StGB; § 252 …
Daran ändert es nichts, daß er kein Angehöriger des Angeklagten ist; vielmehr genügt es, daß er zu dem Mitbeschuldigten Jovan N. in einem Verwandtschaftsverhältnisse (§ 52 Abs. 1. Nr. 3 StPO) steht und das Verfahren in einem früheren Stadium wegen derselben Tat gleichzeitig gegen den Angeklagten und den Mitbeschuldigten geführt worden war (BGHSt 7, 194; BGH NJW 1974, 758 [BGH 12.02.1974 - 1 StR 535/73]; BGH MDR 1979, 952 f; BGH NStZ 1982, 389). - BGH, 04.11.1986 - 1 StR 498/86
Prozessualer Beschuldigtenbegriff
Rn. 3 Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte und steht der Zeuge auch nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 32, 25 [29]; BGHSt 34, 138f; BGH NStZ 1985, 419; 1984, 176; 1982, 389; BGH StV 1981, 117; BGH NJW 1980, 67). - BGH, 11.12.1987 - 2 StR 635/87
Keine Schuldspruchänderung nach Eintritt der (Teil-) Rechtskraft; Mißachtung des …
Nach dem durch den Akteninhalt und die Urteilsgründe bestätigten Sachvortrag des Beschwerdeführers hat die Strafkammer den früheren Mitangeklagten Horst H. als Zeugen vernommen, ohne ihn auf sein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO hingewiesen zu haben, das ihm als dem Bruder des früher ebenfalls mitangeklagten Rainer H. - auch nach dessen Ausscheiden aus dem gemeinsamen Verfahren - zustand (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 34, 138, 139 [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86]; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).Daß Horst H. über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO belehrt wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH NStZ 1982, 389).
- BGH, 08.05.1985 - 3 StR 100/85
Beurteilung, ob eine in die Straftat verwickelte Zeugin Mitbeschuldigte des …
Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29; BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176). - BGH, 13.05.1986 - 1 StR 206/86 Dabei genügt es, daß wegen derselben Tat zu irgendeinem Zeitpunkt ein gemeinsames Ermittlungsverfahren gegen die mehreren Beschuldigten anhängig war; es ist daher auch unerheblich, daß das Verfahren gegen den Ehemann der Zeugin E. später abgetrennt wurde und er inzwischen rechtskräftig verurteilt ist (vgl. BGHSt 7, 194; BGH bei Holtz MDR 1979, 280, 281; BGH NStZ 1982, 389).
- BGH, 08.05.1985 - 5 StR 100/85 Richtet sich ein einheitliches Verfahren gegen mehrere Beschuldigte, steht der Zeuge aber nur zu einem von ihnen in einem Angehörigenverhältnis nach § 52 Abs. 1 StPO, so ist er zur Verweigerung des Zeugnisses hinsichtlich aller Beschuldigten berechtigt, sofern der Sachverhalt, zu dem er aussagen soll, auch seinen Angehörigen betrifft (BGHSt 7, 194; 27, 139, 141; 32, 25, 29 BGH bei Holtz MDR 1978, 280, 281; BGH MDR 1979, 952, 953; BGH NJW 1980, 67 insoweit in BGHSt 29, 23 nicht abgedruckt; BGH StV 1981, 117; BGH NStZ 1982, 389; 1984, 176).
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