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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 30.05.1985 | BGH, 13.06.1985

Rechtsprechung
   BGH, 15.05.1985 - 2 StR 83/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1804
BGH, 15.05.1985 - 2 StR 83/85 (https://dejure.org/1985,1804)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1985 - 2 StR 83/85 (https://dejure.org/1985,1804)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 2 StR 83/85 (https://dejure.org/1985,1804)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirkungen der Berücksichtigung von bei der Bestimmung des Strafrahmens bereits berücksichtigte Tatbestandsmerkmalen bei der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 46 Abs. 2 S. 2; StPO § 265 Abs. 1

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2725 (Ls.)
  • NStZ 1985, 453
  • NStZ 1986, 85
  • StV 1985, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der …

    Zwar dürfen - und müssen in der Regel auch - Auswirkungen der Tat gemäß § 46 Abs. 2 StGB bei der Strafzumessung straferhöhend gewertet werden, wenn der Täter sie verschuldet hat, sie somit von ihm mindestens vorausgesehen werden konnten und ihm vorzuwerfen sind (vgl. BGHR StGB § 46 II Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85, 86; StV 1987, 100; Dreher/Tröndle StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 23 mit weit.
  • BGH, 04.07.2002 - 3 StR 190/02

    Voraussetzungen der Berücksichtigung mittelbarer Tatfolgen bei der Strafzumessung …

    Sie können als verschuldete, weil voraussehbare Auswirkungen der Tat im Sinne von § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigt werden (…BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatauswirkungen 1 bis 3; BGH NStZ 1986, 85).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 238/19

    Mord (Heimtücke)

    Denn auch die vom Landgericht zur Begründung der besonders schweren Schuld des Angeklagten herangezogenen Tatfolgen für die Mutter der Geschädigten einerseits und die Zeugin R., der neuen Lebenspartnerin des Angeklagten, andererseits stellen - sollte es sich hierbei überhaupt um ein zu Lasten des Angeklagten berücksichtigungsfähiges Strafzumessungskriterium handeln (…vgl. zum Meinungsstand BGH, Urteile vom 15. Mai 2018 - 1 StR 159/17 Rn. 108 f. mwN;… vom 7. Februar 2012 - 1 StR 525/11 Rn. 24, BGHSt 57, 123 ff.;… vom 15. Dezember 2006 - 5 StR 181/06 Rn. 57, BGHSt 51, 165, 180 und vom 15. Mai 1985 - 2 StR 83/85 Rn. 7 ff.;… Beschlüsse vom 20. Juni 2017 - 4 StR 575/16 Rn. 8 f.;… vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 Rn. 14, BGHSt 61, 193-197;… vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 Rn. 9 und vom 4. Juli 2002 - 3 StR 190/02;… Fischer, StGB, 66. Aufl., § 46 Rn. 34) - jedenfalls keinen hinreichend gewichtigen Umstand dar, der neben den vorhandenen Milderungsgründen die Feststellung der besonderen Schuldschwere rechtfertigen könnte.
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Rechtsprechung
   BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,2338
BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84 (https://dejure.org/1985,2338)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1985 - 4 StR 788/84 (https://dejure.org/1985,2338)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1985 - 4 StR 788/84 (https://dejure.org/1985,2338)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1985, 453
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.1984 - 2 StR 637/83

    betrunkener Räuber - § 50 StGB, Verhältnis der Prüfung der …

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei der so vorgenommenen Festlegung des Strafrahmens und damit bei der Findung der Strafe rechtsfehlerhaft vorgegangen ist: Das Landgericht hätte zuerst die Frage prüfen müssen, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 2 StGB gegeben ist (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79, bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Mösl NStZ 1982, 454; 1983, 161).

    Erst wenn auch die erheblich verminderte Schuldfähigkeit und die Tatsache, daß die Vergewaltigung nur versucht wurde, neben den anderen vom Landgericht angeführten Umständen für die Anwendung des § 177 Abs. 2 StGB nicht ausreichten, durfte das Landgericht vom Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB ausgehen und diesen gemäß §§ 21, 23, 49 Abs. 1 StGB mildern (BGH NStZ 1984, 357).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84
    Dabei hätte es im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung beachten müssen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit schon für sich allein oder aber im Zusammenhang mit anderen Umständen zur Annahme eines minder schweren Falles führen kann (vgl. BGHSt 16, 360, 362 [BGH 17.11.1961 - 4 StR 373/61] und die Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 163; Müller NStZ 1985, 158).
  • BGH, 04.10.1979 - 4 StR 522/79

    Verknüpfung von Fragen eines minder schweren Falles mit Fragen der Strafzumessung …

    Auszug aus BGH, 30.05.1985 - 4 StR 788/84
    Der Senat vermag nicht auszuschließen, daß das Landgericht bei der so vorgenommenen Festlegung des Strafrahmens und damit bei der Findung der Strafe rechtsfehlerhaft vorgegangen ist: Das Landgericht hätte zuerst die Frage prüfen müssen, ob ein minder schwerer Fall nach § 177 Abs. 2 StGB gegeben ist (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1979 - 4 StR 522/79, bei Holtz MDR 1980, 104; BGH NStZ 1984, 357; Mösl NStZ 1982, 454; 1983, 161).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert das Vorliegen eines sogenannten gesetzlich "vertypten" Milderungsgrundes (vgl. BGH MDR 1980, 241), insbesondere des § 21 StGB, bei der Strafrahmenwahl grundsätzlich zunächst die Prüfung, ob wegen eines solchen Milderungsgrundes ein minder schwerer Fall gegeben oder ob der Regelstrafrahmen gemäß § 49 Abs. 1 StGB zu mildern ist (BGH NStZ 1984, 118 und 357; NStZ 1985, 453) oder ob eine Strafrahmenmilderung versagt wird (vgl. für die Fälle der alkoholbedingt erheblich verminderten Schuldfähigkeit BGH JR 1986, 336, 337 = MDR 1985, 947).
  • BGH, 27.08.1985 - 4 StR 457/85

    Anforderungen an die Begründung der Verneinung des Vorliegens eines minder …

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann jedoch jeder dieser Strafmilderungsgründe, sei es für sich allein, sei es zusammen mit anderen Umständen, auch dazu führen, einen minder schweren Fall im Sinne des § 177 Abs. 2 StGB zu begründen, wenn das Bild der Tat angesichts der verminderten Schuldfähigkeit oder der Tatsache, daß die Tat nur versucht worden ist, aus den sonstigen Erscheinungsformen von Vergewaltigungen so wesentlich herausfällt, daß der - wenn auch nach § 49 StGB gemilderte - Strafrahmen nicht schuldangemessen ist (BGH StV 1982, 113; BGH, Beschluß vom 30. Mai 1985 - 4 StR 788/84 m. w. Nachw.).
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 439/90

    Erfordernis der Aufnahme der rechtlichen Bezeichnung der geplanten Tat in der …

    Hierzu bestand schon deshalb Anlaß, weil § 30 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 2 StGB einen 'vertypten' Milderungsgrund bildet (BGHSt 32, 133, 136/137), der allein oder zusammen mit anderen Umständen dem Tatrichter Anlaß geben kann, einen minder schweren Fall anzunehmen (vgl. BGHSt NStZ 1984, 357; 1985, 453;… BGH, GA 1987, 226; BGH, StV 1987, 531).
  • BGH, 10.12.1992 - 1 StR 816/92

    Annahme eines minder schweren Falles bei Vorliegen von vertypten …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann bereits das Vorliegen eines solchen 'vertypten' Milderungsgrundes - allein oder in Verbindung mit anderen Milderungsgründen - zur Annahme eines 'minder schweren Falles' führen (BGH, NStZ 1984, 262 und 357; 1985, 453; 1987, 72).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3518
BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85 (https://dejure.org/1985,3518)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1985 - 4 StR 256/85 (https://dejure.org/1985,3518)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1985 - 4 StR 256/85 (https://dejure.org/1985,3518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zur Prostitution durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List als Menschenhandel - Erforderlichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Einwirken des Täters und dem Verhalten des Opfers - Mitursächlichkeit als Begründung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2600 (Ls.)
  • NStZ 1985, 453
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.1977 - 1 StR 388/76

    Begriff des Zuführens im Sine des § 180 a Abs. 4 Strafgesetzbuch (StGB) bei …

    Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85
    Das ist für das Merkmal des Ausbeutens in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen worden (BGH, Urteile vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76 und vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 m. Anm. Geerds).
  • BGH, 23.11.1976 - 1 StR 269/76

    Tatbestandsmerkmale der ausbeuterischen Zuhälterei - Spürbare Verschlechterung …

    Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85
    Das ist für das Merkmal des Ausbeutens in der Rechtsprechung mehrfach ausgesprochen worden (BGH, Urteile vom 23. November 1976 - 1 StR 269/76 und vom 18. Januar 1977 - 1 StR 388/76; BayObLG JR 1978, 80 m. Anm. Geerds).
  • BGH, 10.05.1977 - 5 StR 149/77

    Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge - Verurteilung des …

    Auszug aus BGH, 13.06.1985 - 4 StR 256/85
    Ebenso hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß es für den Tatbestand der dirigierenden Zuhälterei gleichgültig ist, aus welchen Beweggründen die Prostituierte ihrem Gewerbe nachgeht (BGH, Urteil vom 10. Mai 1977 - 5 StR 149/77).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 267/87

    Förderung der Verstrickung in die Prostitution durch einen bordellartig …

    Unerheblich ist insoweit, daß sich die Prostitution den Maßnahmen freiwillig unterworfen haben (vgl. BGH NStZ 1982, 379 und 1985, 453/454).
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