Rechtsprechung
| BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86 |
Hitler-T-Shirt
Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG, § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB, Kunstfreiheit und Strafrecht
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Hitler-T-Shirt
- rechtsportal.de
Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen und Satire
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kunstfreiheit - Satire - Nationalsozialistisch
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Kunstfreiheit - Satire - Nationalsozialistisch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 22.11.1985 - 30 Js 1533/84
- LG Augsburg, 22.11.1985 - 4 Ns 30 Js 1522/84
- BayObLG, 02.05.1986 - RReg. 5 St 94/86
- BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86
Papierfundstellen
- BVerfGE 82, 1
- NJW 1990, 2541
- NStZ 1990, 333
- ZUM 1990, 572
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Damit hat das Landgericht Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheitsgarantie zu Lasten der Beschwerdeführer verkannt; diese nehmen am Schutz des Grundrechts im Wirkbereich teil, weil sie notwendige Vermittler der Abbildungen waren (vgl. BVerfGE 30, 173 [191]). - BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Rn. 15 1. Bei strafrechtlichen Sanktionen für Betätigungen im Werk- oder Wirkbereich der Kunstfreiheit untersucht das Bundesverfassungsgericht die Auslegung des einfachen Rechts auch in ihren Einzelheiten auf ihre Vereinbarkeit mit diesem Grundrecht (BVerfGE 75, 369 [376]). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Von mehreren Möglichkeiten der Interpretation entscheidet sich das Landgericht für ein -- nicht einmal naheliegendes -- Verständnis der Abbildungen, das sie von vornherein dem Geltungsbereich des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG entzieht und das allein strafrechtlich relevant ist (vgl. BVerfGE 67, 213 [230]). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 680/86
Es begnügt sich nicht mit der sonst üblichen Prüfung (BVerfGE 18, 85 [93]), ob die angegriffenen Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von Bedeutung und Tragweite des in Anspruch genommenen Grundrechts beruhen.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …
Die Grenzen der Auslegung von Verfassungsrecht liegen auch für eine durch Verfassungsänderung geschaffene Norm dort, wo einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Vorschrift ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm grundlegend neu bestimmt oder das normative Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt würde (vgl. BVerfGE 11, 77 ; 33, 52 ; 54, 277 ; 82, 1 ). - BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05
Roman Esra
Soweit es zur Herstellung der Beziehungen zwischen Künstler und Publikum der publizistischen Medien bedarf, sind auch die Personen durch die Kunstfreiheitsgarantie geschützt, die eine solche vermittelnde Tätigkeit ausüben (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 77, 240 ; 81, 278 ; 82, 1 ). - BGH, 21.06.1990 - 1 StR 477/89
Opus Pistorum, Kunstfreiheit und Jugendschutz, Pornographie
Auch die aufdringliche, verzerrende und unrealistische Darstellung geschlechtlicher Vorgänge, die einen Anhalt für die Bewertung als Pornographie bilden (BGHSt 23, 40, 44; BGH UFiTA 1980, 208; BGH StV 1981, 338; OLG Düsseldorf NStE Nr. 5 zu § 184 StGB), braucht der Qualifizierung als Kunst nicht notwendig entgegenzustehen, da gerade die in der Übersteigerung und Verzerrung bestehende unrealistische Darstellung ein Mittel künstlerischer Gestaltung sein kann, was insbesondere bei der Satire und Karikatur in Wort oder Bild der Fall ist (BVerfGE 75, 369 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85]; BVerfG JZ 1990, 635 und NStZ 1990, 333).
- GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des …
Allerdings ist einem als Satire in Betracht kommenden Werk die Einordnung als Kunst nicht schon deshalb zu nehmen, weil durch eine bestimmte Darstellung Aufsehen erregt und der Absatz des Werks gefördert werden soll (BVerfG, NJW 1990, 2541).Dies gilt auch für die Frage, ob einem Werk der Charakter einer Satire zukommt (vgl. BVerfG, NJW 1990, 2541).
- LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der …
Sie würde - nach herkömmlichen Auslegungsgrundsätzen - die Feststellung einer ungewollten, planwidrigen Gesetzeslücke voraussetzen (vgl. dazu z.B. BVerfGE 82, 1, 11 f.; 286, 304). - BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17
Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß - …
Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen sind bereits geklärt (zu § 86a StGB vgl. BVerfGE 82, 1; BVerfGK 7, 452; 8, 159; zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 1 GG BVerfGE 13, 174 ; 30, 227 ; 50, 290 ; 80, 244 ; 84, 372 ; zuletzt BVerfGE 149, 160 ; zu Schranken BVerfGE 80, 244; 149, 160; siehe auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 385/16 - und - 1 BvR 1099/16 -). - LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19
Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und …
So werden etwa Verleger (…siehe BVerfG 24. Februar 1971 - 1 BvR 435/68 - Rn. 53 "Mephisto";… BVerfG 13. Juni 2007 - 1 BvR 1783/05 - Rn. 64 "Esra"), Mitglieder einer Zeitschriftenredaktion (…siehe BVerfG 07. März 1990 - 1 BvR 266/86, 1 BvR 913/87 - Rn. 21 und 47 "Bundesflagge") aber auch ein Unternehmen, das T-Shirts mit Abbildungen bedruckt und verkauft (siehe BVerfG 03. April 1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 68/86 - Rn. 2 und 14 "Hitler-T-Shirt") von dem "Wirkbereich" der Kunstfreiheit erfasst. - AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12
Prozess gegen Künstler Meese: Heil Freispruch!
Es handelt sich dabei um das Kunstmittel der Satire, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass durch Spott, Ironie oder Übertreibung bestimmte Personen, Anschauungen, Ereignisse oder Zustände lächerlich gemacht werden; sie vermittelt ein Zerrbild der Wirklichkeit (BVerfGE 81, 278, 292 = NJW 1990, 1982, 1983; 82, 1, 6 = NJW 1990, 2541, 2541; 86, 1, 9 = NJW 1992, 2073, 2073;… Schemmer, in Epping/Hillgruber, GG, Art. 5 Rz. 156.2).Dass die Darstellung des Hitlergrußes möglicherweise auch gewählt wurde, um Aufsehen zu erregen, steht der Eröffnung des Schutzbereichs nicht entgegen, wenn die Annahme, dass es sich um Satire handelt, nicht offenkundig ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 82, 1, 6 = NJW 1990, 2541, 2541).
- BayObLG, 08.05.2024 - 204 StRR 452/23
Freispruch für Graffiti-Sprayer
Damit hat es Bedeutung und Tragweite der Kunstfreiheitsgarantie zu Lasten des Angeklagten verkannt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.04.1990 - 1 BvR 680/86, 1 BvR 681/86 -, BVerfGE 82, 1, juris Rn. 18 - H.-T-Shirt). - OLG Celle, 11.10.2022 - 2 Ss 127/22
Volksverhetzung durch Hochladen fremdenfeindlicher und nationalsozialistische …
Rn. 20 Dabei kann der Senat offenlassen, ob das mit der Überschrift "Jung, Brutal, Gutaussehend" überschriebene Bild, das A. H. in Uniform mit einer Sonnenbrille zeigt und mit dem Slogan "Reich-Ban" versehen ist, jedenfalls auch einer satirischen Interpretation zugänglich sein könnte, so dass eine Strafbarkeit ausscheiden würde, wenn nicht das eigentliche Ziel der Darbietung die Werbung für die verfassungswidrige Organisation ist (BVerfG, Beschluss vom 03.04.1990 - 1 BvR 680, 681/86, NJW 1990, S. 2541). - OLG Bremen, 30.05.2024 - 1 ORs 6/24
Strafbarkeit wegen Volksverhetzung durch Zeigen eines sog Ungeimpften-Sterns als …
- LG Frankfurt/Main, 13.02.2023 - 6 KLs 1/22
Kein Verbreiten bei Versenden von Textnachrichten in geschlossenen Chatgruppen
- OLG Stuttgart, 27.01.2023 - 1 Rv 24 Ss 919/22
Anforderungen an die Formulierung eines Beweisantrags im Falle des …
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Hans Söllner
- VG Hannover, 21.09.2018 - 1 A 12180/17
Kein Grabmal in Form eines ausgestreckten Fingers
- BayObLG, 18.02.1998 - 5St RR 117/97
Hans Söllner
- SG Aurich, 14.03.2008 - S 25 AS 822/07
- LG Traunstein, 04.08.2006 - 2 Qs 103/06
Gemeinsame Darstellung der Personen Hitler, Bush und Blair auf einem T-Shirt
- OVG Niedersachsen, 27.03.1992 - 8 L 39/90
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Rechtsprechung
| BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an gerichtliche Berechnung der Blutalkoholkonzentration - Rechtsfolgen einer Blutalkoholkonzentration von über 3 Promille - Mangelnde umfassende Überprüfung des Gesamtverhaltens eines Täters unter Alkoholeinfluss als Revisionsgrund - Voraussetzungen zur ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 333
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 04.12.1987 - 2 StR 533/87
Festgestellung der Schuldfähigkeit des Angeklagte bei der Tatbegehung - Bewertung …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Eine Blutalkoholkonzentration von über 3 %o zur Tatzeit führt zwar nicht zwangsläufig zur Schuldunfähigkeit, da es einen derartigen Erfahrungssatz nicht gibt (BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6).Andererseits aber bedarf es dann näherer Erörterungen aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7 und 9).
- BGH, 05.03.1985 - 4 StR 80/85
Minderung der Schuld bei Einsehbarketi des Unrechts ungeachtet der geistigen …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).Fehlt dem Täter hingegen die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3).
- BGH, 02.02.1966 - 2 StR 529/65
Aufhebung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4).
- BGH, 23.03.1988 - 2 StR 90/88
Indizieller Wert einer hohen Blutalkoholkonzentration - Möglichkeit der …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Eine schwerere Strafe als die schuldangemessene darf aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur verhängt werden, wenn bereits eine gemeingefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten wie sie der Angeklagte begangen hat, festgestellt worden sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3). - BGH, 24.11.1988 - 4 StR 484/88
Erfüllung des Tatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer - …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Andererseits aber bedarf es dann näherer Erörterungen aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7 und 9). - BGH, 12.01.1988 - 1 StR 679/87
Anforderungen an eine Verminderung der Einsichtsfähigkeit als Strafmilderung
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4). - BGH, 06.09.1988 - 1 StR 364/88
Versuchter Totschlag in einem minder schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Eine schwerere Strafe als die schuldangemessene darf aus generalpräventiven Gesichtspunkten nur verhängt werden, wenn bereits eine gemeingefährliche Zunahme solcher oder ähnlicher Taten wie sie der Angeklagte begangen hat, festgestellt worden sind (BGHR StGB § 46 Abs. 1 Generalprävention 2, 3). - BGH, 30.05.1990 - 3 StR 110/90
Voraussetzungen des verminderten Einsichtsvermögens bei der Beurteilung der …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Fehlt dem Täter hingegen die Einsicht wegen einer krankhaften seelischen Störung oder aus einem anderen in § 20 StGB bezeichneten Grund, ohne daß ihm dies zum Vorwurf gemacht werden kann, so ist auch bei nur verminderter Einsichtsfähigkeit nicht § 21 StGB, sondern § 20 StGB anwendbar (BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309; BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3). - BGH, 07.02.1968 - 2 StR 1/68
Möglichkeit der Anwendung beider Alternativen des § 51 Abs. 2 Strafgesetzbuch …
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Die 1. Alternative des § 21 StGB scheidet aus, wenn der Täter trotz erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit das Unerlaubte seines Tuns erkennt (BGHSt 21, 27, 28, hierzu Anm. Dreher JR 1966, 350; BGH MDR 1968, 854; BGH bei Holtz MDR 1978, 984; BGH NStZ 1985, 309;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 2 bis 4). - BGH, 21.03.1989 - 5 StR 622/88
Auszug aus BGH, 21.03.1990 - 4 StR 114/90
Andererseits aber bedarf es dann näherer Erörterungen aller wesentlichen objektiven und subjektiven Umstände, die sich auf das Erscheinungsbild und das Verhalten des Täters vor, während und nach der Tat beziehen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BGHR StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6, 7 und 9). - BGH, 26.10.1988 - 3 StR 297/88
- BGH, 15.02.2008 - 2 StR 22/08
Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit); …
Die Anwendung des § 21 StGB kann nicht zugleich auf seine beiden Alternativen gestützt werden (st. Rspr., siehe BGHSt 49, 349; BGH NStZ-RR 2003, 233;… BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 3; BGH NJW 1995, 1229; BGH NStZ 1990, 333; 1989, 430). - BayObLG, 19.10.1994 - 4St RR 147/94
Strafprozeßrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den …
Die Vorschrift des § 21 StGB kann in den Fällen der verminderten Einsichtsfähigkeit nur dann angewendet werden, wenn die Einsichtsfähigkeit gefehlt hat, dies aber dem Angeklagten vorzuwerfen ist (BGH NStZ 1986, 264 m.w.Nachw.; NStZ 1990, 333/334; NStZ 1991, 31/32; BayObLG, Beschluß vom 13.6.1991 - RReg 4 St 93/91). - BayObLG, 05.03.2002 - 5St RR 40/02 Die Voraussetzungen des § 21 StGB liegen in den Fällen der erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit nur vor, wenn dem Täter die Einsicht in das Unerlaubte seines Tuns gefehlt hat, dies aber dem Täter vorzuwerfen ist (vgl. BGH NStZ 1990, 333 m. w. N.).
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