Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Unverwertbarkeit einer Aussage mangels Belehrung - Hinweis auf das Recht zur Aussagenverweigerung - Entgegennahme einer Spontanäußerung eines Beschuldigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Kein Verwertungsverbot von ungefragten Spontanäußerungen gegenüber Ermittlungsbeamten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
StPO § 136 Abs. 1, § 163 a Abs. 4
Verwertbarkeit eines spontanen Geständnisses vor der Polizei
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sofortige Nachfrage auf Spontanäußerung
Papierfundstellen
- NJW 1990, 461
- MDR 1990, 68
- NStZ 1990, 43
- StV 1990, 194
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.06.1983 - 5 StR 409/81
Voraussetzungen eines Beweisverwertungsverbotes auf Grund mangelnder Belehrung …
Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89
Einer Auseinandersetzung mit der von der Revision für falsch gehaltenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs in BGHSt 31, 395 bedarf es nicht. - BGH, 27.10.1982 - 3 StR 364/82
Verwertung einer Äußerung aus einer informatorischen Befragung durch …
Auszug aus BGH, 27.09.1989 - 3 StR 188/89
Jedenfalls in einem solchen Fall besteht auch nach Ansicht des erkennenden Senats kein Anlaß, ein Verwertungsverbot für eine Äußerung anzunehmen, die ein Beschuldigter ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus vor der Belehrung gemacht hat (vgl. auch BGH NStZ 1983, 86; BGH bei Dallinger MDR 1970, 14).
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Diese Frage, die auch mit der mißverständlichen Gegenüberstellung von informatorischer Befragung und Vernehmung erörtert wird, ist in Rechtsprechung (BGHSt 10, 8, 10; 37, 48; BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461; OLG Stuttgart MDR 1977, 70) und Schrifttum (…Rieß in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 163 a Rdn. 7 ff;… Rogall in SK-StPO, vor § 133 Rdn. 26 ff; Fincke ZStrW 95 Ä1983Ü S. 918 ff;… Geppert in Festschrift für Oehler (1985) S. 323 ff) noch nicht vollständig geklärt. - BGH, 09.06.2009 - 4 StR 170/09
Belehrungspflicht bei sog. Spontanäußerungen eines Verdächtigen (Umgehung durch …
Eine Verwertbarkeit solcher Äußerungen trotz fehlender Belehrung über die Beschuldigtenrechte wird in der Regel für zulässig gehalten, wenn keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 Satz 2, 163 a Abs. 2 Satz 2 StPO gezielt umgangen wurden, um den Betroffenen zu einer Selbstbelastung zu verleiten (BGH NStZ 1983, 86; BGH NJW 1990, 461;… vgl. auch BayObLG aaO; OLG Oldenburg NStZ 1995, 412;… Gleß in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 136 a Rn. 16;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 136 a Rn. 4). - OLG Nürnberg, 04.07.2013 - 2 OLG Ss 113/13
Unverwertbarkeit einer Aussage nach unterbliebener Belehrung als Beschuldigter
Angesichts der Befragung des Angeklagten durch den Polizeibeamten liegt keine Spontanäußerung vor, bei der eine vorherige Belehrung nicht erforderlich wäre (BGH NJW 1990, 461 ).
- BGH, 17.07.2019 - 5 StR 195/19
Verwertbarkeit und Vorhalt einer vor der Belehrung als Beschuldigter abgegebenen …
Sofern der beim Angeklagten verbliebene Polizeibeamte keine gezielte Befragung durchgeführt, sondern lediglich passiv eine Spontanäußerung entgegengenommen hätte, wären die Verwertbarkeit dieser Äußerung und deren Vorhalt bei der späteren Beschuldigtenvernehmung auch dann rechtlich unbedenklich, wenn der Angeklagte schon zuvor als Beschuldigter hätte belehrt werden müssen (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 2013 - 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301, 305; vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43; Beschluss vom 9. Juni 2009 - 4 StR 170/09, NStZ 2009, 702). - BGH, 16.07.2026 - 4 StR 659/25
Anordnung der Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …
Dabei wird es gegebenenfalls zu beachten haben, dass seine Äußerung gegenüber der Polizei, im Fall seiner Festnahme werde "hier alles brennen", auch ohne eine vorausgegangene Beschuldigtenbelehrung nach § 136 StPO dann als Indiz verwertbar sein könnte, wenn es sich um eine Spontanäußerung vor Beginn der eigentlichen Vernehmung gehandelt haben sollte (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 5 StR 195/19 Rn. 5; Urteil vom 27. September 1989 - 3 StR 188/89, NStZ 1990, 43, 44). - OLG Köln, 09.01.2001 - Ss 477/00
Strafprozessrecht: Verfahrensrüge wegen eines Verwertungsverbots bezüglich der …
Einem Verwertungsverbot unterliegen nicht Äußerungen, die "aus freien Stücken" (…BGH a.a.O.) "ohne Zutun des Polizeibeamten von sich aus" (BGH NJW 1990, 461 = NStZ 1990, 43 m. Anm. Joachim NStZ 1995, 95 = StV 1990, 194 m. w. Nachw.; BGH NStZ 1992, 247; BGH NStZ 1989, 15 [Miebach]) gemacht worden sind. - BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23
Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Urteilsgründe; spontane selbstbelastende …
b) Der Senat hat auf die Sachrüge ? eine Verfahrensrüge ist nicht erhoben ? nicht zu prüfen, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen der Verwertung einer spontanen selbstbelastenden Äußerung eines Angeklagten unter dem Gesichtspunkt der Selbstbelastungsfreiheit Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. Juni 2009 ? 4 StR 170/09 Rn. 9; Urteil vom 27. September 1989 ? 3 StR 188/89 Rn. 6; Schneider NStZ 2017, 126, 130; Miebach NStZ 2000, 234, 240; siehe auch BGH…, Urteil vom 27. Juni 2013 ? 3 StR 435/12, BGHSt 58, 301 Rn. 8 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2008 - 3 M 511/08
Zur Frage der Berücksichtigung "aufgesparter Gründe" im Beschwerdeverfahren
Da die Äußerung des Antragstellers zu seinem Drogenkonsum offenbar bereits während der Fahrzeugkontrolle bzw. im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang hiermit erfolgt ist, dürfte es sich hierbei - soweit ersichtlich - um eine bloße informatorische (Erst-)Befragung gehandelt haben, für die die Belehrungspflicht des §§ 136 Abs. 1 Satz 2, 164a Abs. 4 StPO nicht bzw. nicht ohne Weiteres gilt (vgl. zur Gegenüberstellung der informatorischen Befragung und der Beschuldigtenvernehmung: BGH, Beschl. v. 27.02.1992 - 5 StR 190/91 - BGHST 38, 214 ff. = NJW 1992, 1463 = juris m. w. Nachw.; zur zulässigen Verwertung eines spontanen, vor der Beschuldigtenbelehrung abgelegten polizeilichen Geständnisses: BGH, Urt. v. 27.09.1989 - 3 StR 188/89 - NJW 1990, 461 = juris;… zur (ersten) informatorischen Befragung ohne konkreten Verdacht einer Straftat: OLG Stuttgart, Urt. v. 13.09.1976 - 3 Ss(8) 306/76 - MDR 1977, 70 = juris;… zu den Angaben eines Verkehrsteilnehmers am Tatort: LG Köln, Urt. v. 13.07.1990 - 151-92/90 - MDR 1991, 368 = juris;… differenzierend im Hinblick auf die konkrete Verdachtslage und das Verhalten des Beamten bzw. die Art und Weise der Vernehmung: BGH, Urt. v. 03.07.2007 - 1 StR 3/07 - BGHSt 51, 367 ff. = juris m. w. Nachw.; a. A. BayOLG, Beschl. v. 06.10.2004 - 1 St RR 101/04 - NStZ 2005, 468 f. = juris; ebenso in Abgrenzung zur ungefragten, spontanen Äußerung als Ausnahme: AG Rudolphstadt, Beschl. v. 16.04.2007 - 630 js 40575/06-2 Ds jug - VRS 113, 58 ff. = juris m. w. Nachw.) Letztlich kann dies aber auf sich beruhen. - OLG Hamm, 11.04.2002 - 3 Ss 201/02
Vernehmung, Begriff, Spontanäußerung, Täuschung
Indes besteht eine solche Belehrungspflicht nur im Rahmen einer Vernehmung, nicht aber gegenüber Spontanäußerungen, die ungefragt gegenüber einem Polizeibeamten gemacht werden (BGH StV 1990, 194, mit Anmerkung Fezer, StV 1990, 195;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 136 Rdnr. 20).
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Rechtsprechung
| BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung des § 43 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf den Tag des Beginns der Monatsfrist - Strafrechtliche Fristvorschriften als der Rechtssicherheit dienende formale Ordnungsvorschriften - Berechnung der Revisionsbegründungsfrist
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Auszüge)
StPO (1975) §§ 43 Abs. 1, 345 Abs. 1
Berechnung der sich unmittelbar an die Revisionseinlegungsfrist anschließenden Revisionsbegründungsfrist
Papierfundstellen
- BGHSt 36, 241
- NJW 1990, 460
- MDR 1989, 1117
- NStZ 1990, 43
- StV 1990, 193
- AnwBl 1989, 675
- Rpfleger 1990, 35
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54
5%-Sperrklausel I
Auszug aus BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89
Fristvorschriften sind formale Ordnungsvorschriften, die der Rechtsicherheit dienen und deshalb aus sich heraus sofort, eindeutig und klar verständlich sein müssen (BVerfGE 4, 31, 37). - OLG Köln, 09.01.1987 - Ss 745/86
Frist; Fristberechnung; Rechtsmittelbegründungsfrist; Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 30.08.1989 - 3 StR 195/89
Zwar meint das BayObLG (NJW 1968, 904) und mit ihm das Schrifttum (…Maul in KK, StPO 2. Aufl., § 43 Rdn. 25;… LR-Wendisch, StPO 24. Aufl., § 43 Rdn. 5;… KMR Paulus, StPO § 345 Rdn. 5;… Kleinknecht/Meyer, StPO 39. Aufl., § 43 Rdn. 1; a.A. nur OLG Köln NStZ 1987, 243), daß auf derartige Fallgestaltungen die §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 BGB analoge Anwendung finden.
- BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94
Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von …
Formvorschriften sind formale Ordnungsvorschriften, die der Rechtssicherheit dienen und deshalb eindeutig und klar verständlich sein müssen (für Fristvorschriften: BVerfGE 4, 31, 37; BGHSt 36, 241, 242). - OLG Hamm, 08.04.1998 - 2 Ss 394/98
Berufung, Verwerfung, Nichterscheinen, Berufungshauptverhandlung, Attest, …
Die Generalstaatsanwaltschaft übersieht in ihrer Stellungnahme, daß sich, wenn das Urteil - wie hier - schon vor der Revisionseinlegung zugestellt war, die Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO an die Einlegungsfrist des § 341 Abs. 1 StPO anschließt (BGHSt 36, 241;… vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 345 StPO Rn. 4). - BayObLG, 21.01.2022 - 202 ObOWi 2/22
Heilung eines Zustellungsmangels durch Zugang des Bußgeldbescheids bei sonstigem …
Dies folgt aus § 43 Abs. 1 StPO, der auch dann gilt, wenn sich die Rechtsmittelbegründungsfrist unmittelbar an den Ablauf der Einlegungsfrist anschließt, sodass sie mit dem Beginn des auf den Ablauf der Einlegungsfrist folgenden Tages in Lauf gesetzt wird (BGH, Beschluss vom 30.08.1989 - 3 StR 195/89 = BGHSt 36, 241 = MDR 1989, 1117 = AnwBl 1989, 675 = NStZ 1990, 43 = Rpfleger 1990, 35 = NJW 1990, 460 = VRS 78 [1990], 48 = wistra 1990, 62 = BGHR StPO § 43 Fristberechnung 1 = StV 1990, 193 = NStE Nr. 2 zu § 43 StPO; OLG Bamberg, Beschluss vom 10.05.2007 - 3 Ss OWi 1532/2006 = OLGSt StPO § 345 Nr. 12 = VerkMitt 2008, Nr. 6).
- KG, 27.07.2021 - 3 Ws (B) 194/21
Voraussetzungen einer "Gehörsrügefalle"
Wird ein Urteil schon vor der Einlegung des Rechtsmittels zugestellt, so schließt sich die Rechtsmittelbegründungsfrist an die Einlegungsfrist an (vgl. BGHSt 36, 241). - OLG Bamberg, 18.10.2005 - 2 Ss OWi 1099/05
Verkündung des Beschlusses im Falle der Abwesenheit des Betroffenen
Im Übrigen setzte sich das OLG Köln mit seinen - beiläufigen - Erwägungen zur Fristenberechnung nach § 345 Abs. 1 Satz 1 StPO in der zitierten Entscheidung in Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BayObLG (u.a. NJW 1968, 904) und zum Schrifttum (vgl. BGHSt 36, 241 , Abschn. 2).Der Senat verkennt nicht, dass allerdings der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung BGHSt 36, 241 der Rechtsprechung des BayObLG ausdrücklich nicht folgte.
- OLG Koblenz, 12.09.2016 - 2 OWi 4 SsBs 50/16
Tatbestandsmäßigkeit eines Abstandsverstoßes und Wiedergabe der wirtschaftlichen …
- OLG Hamm, 08.04.2009 - 3 Ss OWi 258/09
Wertgrenzen Verwerfungsurteil Fristberechnung
An diese Frist schließt sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels an (Anschluss an BGHSt 36, 241).Daran schloss sich die Frist zur Begründung des Rechtsmittels an, welche, da der 07.03.2009 ein Samstag war, bis zum 09.03.2009 lief (vgl. zur Fristberechnung BGHSt 36, 241 f.;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 345 Rdn. 4).
- OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96 Erst hieran schloß sich die - mithin am 17. November 1995 beginnende - Frist für die Begründung des Antrags an; sie endete mit Ablauf des Tages, der durch seine Zahl dem Tag entspricht, an welchem sie begonnen hatte, nämlich am 17. Dezember 1995 (§ 79 Abs. 4 , Abs. 3 S. 1 OWiG , §§ 341, 345 Abs. 1 S. 1 StPO ; BGHSt 36, 241).
- BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92
Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der …
Die Unzuständigkeit des Landgerichts steht dem jedenfalls dann nicht entgegen, wenn dem Antrag entsprochen worden ist (vgl. BGH NJW 1990, 460). - KG, 27.08.2018 - 3 Ws (B) 194/18
Verwerfungsurteil in Bußgeldsachen
Wenn ein Urteil - wie im vorliegenden Fall - schon vor der Einlegung des Rechtsmittels zugestellt wurde, so schließt sich die Rechtsmittelbegründungsfrist an die Einlegungsfrist an (vgl. BGHSt 36, 241). - OLG Köln, 26.01.1993 - Ss 569/92
Angeklagter; Ausbleiben; Entschuldigung; Religion; Gläubig; Praktizierend
- KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17
Bearbeitungsreihenfolge bei sukzessiver Einlegung von Rechtsbeschwerde und …
- OLG Bamberg, 10.05.2007 - 3 Ss OWi 1532/06
Beginn der Monatsfrist zur Begründung der Rechtsbeschwerde nach Ablauf der Frist …
- BGH, 22.04.1998 - 2 StR 113/98
Beginn der Revisionsbegründungsfrist
- BGH, 14.12.1994 - 3 StR 72/94
Prozeßkostenhilfe - Anfechtung - Zuständigkeit des Gerichts
- OLG Koblenz, 20.11.2007 - 1 Ss 311/07
Bußgeldverfahren: Erfordernis einer Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei …
- KG, 30.01.2018 - 121 Ss 9/18
- OLG Koblenz, 26.07.2001 - 1 Ss 173/01
Rechtsbeschwerde, Antrag auf Zulassung, Verhinderung, Entschuldigungsgrund, …
- KG, 30.01.2018 - 5 Ws 3/18
Verwerfung der Revision vor Entscheidung über einen Antrag auf …
- BayObLG, 29.11.1993 - 1 ObOWi 398/93
- OLG Stuttgart, 24.09.2018 - 2 Rb 24 Ss 835/18
Verwerfungsurteil, Entbindung von der Anwesenheitspflicht
- OLG Naumburg, 06.02.2019 - 1 Ws 25/19
Entbindungsantrag, Ablehnung, Wirksamkeit, Abwesenheitsverhandlung
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