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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5254
OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94 (https://dejure.org/1994,5254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14.12.1994 - 1 Ss 264/94 (https://dejure.org/1994,5254)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 1 Ss 264/94 (https://dejure.org/1994,5254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Juristische Person; Persönliches Erscheinen; Rechtsbeschwerde; Verfahrensrüge; Einspruchsverwerfung; Urteil; Sachaufklärung; Berechtigter Vertreter; Begründungsschrift; Tatsachen; Rechtsbeschwerdegericht; Verfahrensfehler; Angefochtenes Urteil; Gesetzmäßigkeit der ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 293
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 25.11.1987 - 5 Ss OWi 414/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94
    Die nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ergehenden Verwerfungsurteile müssen regelmäßig so begründet werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung nachprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 285; Senat ZfS 1992, 104); insbesondere kann es erforderlich sein, die rechtsfehlerfreie Ausübung des dem Tatrichter sowohl nach § 73 Abs. 2 OWiG (Anordnung des persönlichen Erscheinens) wie auch nach § 74 Abs. 2 OWiG (Verwerfung des Einspruches) eingeräumten Ermessens näher zu belegen.
  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94
    Andernfalls kann die Rechtsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn der beanstandete Verfahrensfehler sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergibt(… Göhler aa0, § 74 Rdn. 48b; OLG Köln VRS 72, 442; OLG Stuttgart VRS 61, 136 ).
  • OLG Hamm, 21.08.1984 - 3 Ss OWi 1038/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94
    Sind im Falle des § 74 Abs. 2 OWiG keine Umstände ersichtlich, die gegen die Einspruchsverwerfung wegen unentschuldigtem Ausbleiben sprechen, so reichen zur Begründung allgemeine Wendungen wie in dem angefochtenen Urteil aus (…Göhler aa0, § 74 Rdnr. 35 b;… KK-Senge, OWiG § 74 Rdnr. 47 ff; OLG Hamm VRS 68, 55; OLG Schleswig SchlHA 19.81, 91), mögen nähere Ausführungen auch oft wünschenswert sein.
  • OLG Stuttgart, 14.05.1981 - 1 Ss 367/81

    Anordnung des persönlichen Erscheinens; Bußgeldbescheid; Einspruch; Anreise des …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94
    Andernfalls kann die Rechtsbeschwerde nur dann zum Erfolg führen, wenn der beanstandete Verfahrensfehler sich aus dem angefochtenen Urteil selbst ergibt(… Göhler aa0, § 74 Rdn. 48b; OLG Köln VRS 72, 442; OLG Stuttgart VRS 61, 136 ).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1991 - 1 Ss 64/91

    Persönliches Erscheinen; Urteil; Einspruch; Betroffener; Rechtsbeschwerdegericht; …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.12.1994 - 1 Ss 264/94
    Die nach § 74 Abs. 2 Satz 1 OWiG ergehenden Verwerfungsurteile müssen regelmäßig so begründet werden, daß das Rechtsbeschwerdegericht die Gesetzmäßigkeit der Entscheidung nachprüfen kann (vgl. OLG Düsseldorf VRS 74, 285; Senat ZfS 1992, 104); insbesondere kann es erforderlich sein, die rechtsfehlerfreie Ausübung des dem Tatrichter sowohl nach § 73 Abs. 2 OWiG (Anordnung des persönlichen Erscheinens) wie auch nach § 74 Abs. 2 OWiG (Verwerfung des Einspruches) eingeräumten Ermessens näher zu belegen.
  • BGH, 24.12.2021 - KRB 11/21

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Kartellordnungswidrigkeit: Rechtsfolgen des …

    Dazu wird auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (OLG Zweibrücken, NStZ 1995, 293) verwiesen, die allerdings noch zu § 74 Abs. 2 OWiG in der Fassung vor Inkrafttreten des OWiG-Änderungsgesetz ergangen ist (vgl. OLG Stuttgart, wistra 2007, 279, 280;… Rogall in Karlsruher Kommentar, OWiG, 5. Aufl., § 30 Rn. 239;… Gürtler/Thoma in Göhler, OWiG, 18. Aufl. 2021, § 88 Rn. 8;… Meyberg in BeckOK OWiG, 32. Ed. [Stand: 1. Oktober 2021], § 29a Rn. 108).
  • OLG Düsseldorf, 17.08.2020 - 6 Kart 10/19

    Wirksamkeit der Rücknahme eines Einspruchs im Kartellbußgeldverfahren

    Daraus wird zu Recht die Schlussfolgerung gezogen, dass für die Nebenbetroffene genauso wie für einen Betroffenen die allgemeinen Vorschriften des Ordnungswidrigkeitenrechts gelten, wozu insbesondere die Möglichkeit der Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG zählt (vgl. PfzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Dezember 1994, 1 Ss 264/94, NStZ 1995, 293; OLG Stuttgart, Beschluss vom 16. April 2007, 2 Ss 120/07, BeckRS 2007, 6827; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 20. Dezember 2010, 1 SsBs 29/09, BeckRS 2011, 1214;… Gürtler, in: Göhler, 17. Aufl. 2017, § 88 Rn. 8, § 87 Rn. 27;… Rogall, in: Karlsruher Kommentar, 5. Aufl. 2018, § 30 Rn. 238;… Meyberg, in: BeckOK, OWiG, 27. Edition 1. Juli 2020, § 29a Rn. 108;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., Stand Oktober 2019, § 88 Rn. 22).

    Dies gilt auch im selbständigen Verfahren (vgl. PfzOLG Zweibrücken, Beschluss vom 14. Dezember 1994, 1 Ss 264/94, NStZ 1995, 293;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., Stand Oktober 2019, § 88 Rn. 22).

  • OLG Stuttgart, 16.04.2007 - 2 Ss 120/07

    Ordnungswidrigkeitsrecht: Einspruchsverwerfung wegen Ausbleibens des …

    Sowohl bei § 29 a Abs. 2 OWiG als auch bei § 30 Abs. 1 OWiG ist Anknüpfungstat die mit Geldbuße bedrohte Handlung eines anderen (OLG Koblenz, ZfSch, 2007, 108 ff.) Für den Fall des Bußgeldverfahrens gegen eine juristische Person ist unstreitig, dass eine Einspruchsverwerfung gemäß § 74 Abs. 2 zulässig ist (OLG Zweibrücken, NStZ 1995, 293).

    Sowohl bei § 29 a Abs. 2 OWiG als auch bei § 30 Abs. 1 OWiG ist Anknüpfungstat die mit Geldbuße bedrohte Handlung eines anderen (OLG Koblenz, ZfSch, 2007, 108 ff.) Für den Fall des Bußgeldverfahrens gegen eine juristische Person ist unstreitig, dass eine Einspruchsverwerfung gemäß § 74 Abs. 2 zulässig ist (OLG Zweibrücken, NStZ 1995, 293).

  • OLG Brandenburg, 30.05.2005 - 1 Ss OWi 82 B/05

    Fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb …

    Danach muss der Beschwerdeführer grundsätzlich die Verfahrenstatsachen so vollständig angeben, dass das Rechtsbeschwerdegericht in die Lage versetzt wird, allein anhand dieses Vortrags die Schlüssigkeit des Verfahrensverstoßes nachzuvollziehen (allgemeine Auffassung; vgl. BayObLG NStZ-RR 1997, 182; OLG Zweibrücken, Wistra 1995, 117; OLG Düsseldorf VRS 75, 222; 77, 295; OLG Hamm VRS 59, 43, 208; OLG Koblenz VRS 60, 465; Brandenburgisches Oberlandesgericht NStZ-RR 1997, 275).
  • KG, 20.07.1999 - 4 Ws (B) 166/99
    Da dies vorliegend nicht der Fall ist ­ das Urteil lässt zwar erkennen, dass eine Erkrankung des Betroffenen vorgetragen worden war, enthält aber keine weiteren Darlegungen über die dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Tatsachen ­, erforderte es nach dem Grundsatz, dass dem Rechtsbeschwerdegericht die entsprechenden Tatsachen zur Begründung einer Verfahrensrüge nach § 74 Abs. 2 0WiG, soweit sie sich nicht bereits aus dem angefochtenen Urteil ergeben, von der Rechtsbeschwerde unterbreitet werden müssen (vgl. OLG Zweibrücken wistra 1995, 117/118;… Senge in KK, 0WiG, § 74 Rdn. 64), zusätzlich der Darlegung, dass das Gericht die nunmehr geltend gemachten Entschuldigungsgründe auf der Basis des Vorbringens des Betroffenen bzw. seines Verteidigers zum Zeitpunkt der Verwerfungsentscheidung gekannt, aber versäumt hat, sich mit diesen auseinanderzusetzen (KG jeweils a.a.0. sowie ­­Beschluss vom 1. August 1994 3 Ws (B) 246/94 ; OLG Zweibrücken a.a.0.; vgl. auch BayObLG NStZ­RR 1997, 182; OLG Düsseldorf NZV 1990, 444; VRS 80, 465; VRS 75, 221, 223).
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