Rechtsprechung
| BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 38 Abs. 2 StGB; § 54 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 StGB
Bildung mehrerer Gesamtstrafen (Zäsurwirkung; Höchstgrenze des § 38 Abs. 2 StGB) - Wolters Kluwer
Grenze der Bildung einer Gesamtstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 43, 216
- NJW 1998, 171
- NStZ 1997, 593
- Rpfleger 1998, 38
- JR 1998, 429
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.06.1985 - 4 StR 153/85
Zur Gesamtstrafenbildung bei Strafbefehl
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Das gilt zunächst für die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe infolge Zäsurwirkung (BGHSt 33, 230; 33, 367), doch ist dieser Rechtsgedanke auch zu berücksichtigen, wenn eine oder mehrere zwischenzeitliche Verurteilungen zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen zwingen.Für eine Einschränkung der Zäsurwirkung findet sich im Gesetz keine Stütze (BGHSt 33, 230, 231;… Bringewat, Gesamtstrafe 1987 Rdn. 174).
- BGH, 13.11.1985 - 3 StR 311/85
Zäsurwirkung einer nach der einzubeziehenden Verurteilung begangenen Straftat
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Das gilt zunächst für die Nichteinbeziehbarkeit einer Einzelstrafe in eine Gesamtstrafe infolge Zäsurwirkung (BGHSt 33, 230; 33, 367), doch ist dieser Rechtsgedanke auch zu berücksichtigen, wenn eine oder mehrere zwischenzeitliche Verurteilungen zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen zwingen.Grundsätzlich gilt diese Höchstgrenze nicht, wenn aus mehreren Verurteilungen keine Gesamtstrafe gebildet werden kann (BGHSt 33, 367, 368); im Ergebnis das gleiche muß gelten, wenn mehrere Gesamtstrafen zu bilden sind.
- BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95
Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung …
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Auch hier muß der Tatrichter erkennen lassen, er sei sich bewußt gewesen, daß er das Gesamtstrafmaß für schuldangemessen hält (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95).
- BGH, 23.01.1985 - 1 StR 645/84
Wirkungen einer bereits vollstreckten Freiheitstrafe auf die Bildung einer …
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Eine andere Beurteilung ist nur geboten, wenn an sich die Bildung einer Gesamtstrafe möglich gewesen wäre, dies jedoch an der bereits erfolgten Vollstreckung einer der einzubeziehenden Strafen scheitert (BGHSt 33, 131, 132), denn hier kann und muß der Täter so gestellt werden, als wären alle Taten gleichzeitig abgeurteilt worden. - BGH, 30.01.1996 - 1 StR 624/95
Hauptverhandlung - Befragung eines Angeklagten - Mitangeklagter
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Auch hier muß der Tatrichter erkennen lassen, er sei sich bewußt gewesen, daß er das Gesamtstrafmaß für schuldangemessen hält (BGHSt 41, 310, 313; BGH, Beschl. v. 30. Januar 1996 - 1 StR 624/95). - BGH, 21.11.1996 - 1 StR 633/96
Verwerfung einer Revision
Auszug aus BGH, 09.09.1997 - 1 StR 279/97
Rn. 15 3. Soweit die Revision weiter geltend macht, das Landgericht habe zu Unrecht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt, daß er in den Fällen 11-16 und 18-21 je eine scharfe Waffe bei sich führte, liegt darin keine Verletzung des § 46 Abs. 3 StGB, weil der Angeklagte die Schußwaffe jeweils auch eingesetzt hat und ein solches Verhalten über den Tatbestand des § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB hinausgeht (vgl. BGH, Beschl. v. 21. November 1996 - 1 StR 633/96).
- BGH, 12.08.1998 - 3 StR 537/97
Zäsurwirkung eines früheren Urteils bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Rn. 18 Durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung soll ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in einem, und zwar dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (BGHSt 32, 190, 193; BGHSt 33, 367, 368); dies gilt auch bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen (BGHSt 43, 216, 217).Die für eine einzelne zeitige Gesamtfreiheitsstrafe gemäß § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB vorgeschriebene Höchstgrenze von 15 Jahren gilt zwar für das sich durch Kumulation mehrerer Gesamtfreiheitsstrafen ergebende Gesamtstrafübel nicht (BGHSt 33, 367, 368 f.; BGHSt 43, 216, 218).
- BGH, 18.12.2018 - 1 StR 508/18
Härteausgleich (erforderliche Berücksichtigung hypothetisch gesamtstrafenfähiger …
Sollte eine angemessene Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei der Bildung der Gesamtstrafe nicht möglich sein, so wäre das Gesamtstrafübel bereits bei der Bemessung der Einzelstrafen zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 218). - BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere …
Nötigt aber die Zäsurwirkung einer einzubeziehenden Verurteilung zur Bildung mehrerer Gesamtstrafen, muss das Gericht einen sich daraus möglicherweise für den Angeklagten ergebenden Nachteil infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ausgleichen (vgl. BGHSt 41, 310, 311; 43, 216, 217; BGH NStZ-RR 2008, 234).
- BGH, 21.10.1999 - 4 StR 278/99
Gesamtstrafenbildung; Zäsur; Schuldangemessenheit
Rn. 6 aa) Zwar ist es richtig, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen wegen der Zäsurwirkung eines früheren Urteils eine Gesamtstrafe nicht (mehr) gebildet werden kann, eine sich dadurch möglicherweise für den Angeklagten infolge eines zu hohen Gesamtstrafübels ergebende Härte auszugleichen ist (vgl. BGHSt 41, 310 = NStZ 1996, 382 mit Anm. Peters; BGHSt 43, 216, 217; 44, 179, 185/186; BGH NStZ-RR 1996, 227).Demzufolge hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß dann, wenn die gesamtstrafenrechtliche Zäsurwirkung die Bildung mehrerer Einzel- oder Gesamtstrafen erforderlich macht, die Höchstgrenze von fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe (§§ 54 Abs. 2 Satz 2, 38 Abs. 2 StGB) nur für die einzelne Gesamtstrafe gilt, nicht aber für deren Summe (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f; 43, 216, 218; 44, 179, 185).
- BGH, 07.12.1998 - 5 StR 275/98
Verwendung eines früheren Urteils als Gegenstand einer nachträglichen …
Der beabsichtigten Entscheidung liegt folgende Erwägung zugrunde: Aus § 55 StGB folgt der Grundgedanke, daß ein Angeklagter, dessen mehrere Straftaten aus irgendwelchen Gründen in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, im Endergebnis weder besser noch schlechter gestellt sein darf, als wenn eine gemeinsame Aburteilung erfolgt wäre, die zu einer Gesamtstrafenbildung geführt hätte; dies gilt auch bei Bildung mehrerer Gesamtstrafen (BGHSt 32, 190, 193; 33, 367, 368; 43, 216). - BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99
Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen
Die Berücksichtigung des Gesamtstrafenübels kann nicht dazu führen, daß die Summe der Gesamtstrafen die ohne Zäsurwirkung zu verhängende Gesamtstrafe nicht übersteigen darf (vgl. BGHSt 43, 216, 218). - BGH, 04.04.2000 - 5 StR 105/00
Bildung einer Gesamtstrafe; Härteausgleich; Zäsur
Allerdings hat das Landgericht auf Grund seiner Annahme, das Urteil vom 18. August 1997 entfalte Zäsurwirkung, einen - hier an sich rechtlich nicht gebotenen - Härteausgleich (vgl. BGHSt 41, 310, 313; 43, 216, 217; 44, 179, 185/186) vorgenommen. - BGH, 10.02.2021 - 3 StR 492/20
Verfahrenshindernis aufgrund eines unwirksamen Eröffnungsbeschlusses …
Jedenfalls muss das Tatgericht darlegen, dass es sich dieser Sachlage bewusst gewesen ist, und erkennen lassen, dass es das Gesamtmaß der Strafen für schuldangemessen hält (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 9. September 1997 - 1 StR 279/97, BGHSt 43, 216, 217; vom 20. Juli 2016 - 2 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 368, 369 mwN; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28, 29 mwN). - BGH, 07.05.2003 - 5 StR 193/03
Keine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen
Die Summe der Sanktionen ("Gesamtstrafübel") von insgesamt 18 Jahren und zwei Monaten Freiheitsentzug - verursacht durch die aufgrund zweier Zwischenverurteilungen gebotene Bildung dreier (Gesamt-)Freiheitsstrafen - läßt nach den Grundsätzen von BGHSt 43, 216 keinen durchgreifenden Rechtsfehler erkennen. - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 351/99
Unzulässige Rüge des Verstoßes gegen § 338 Nr. 1 StPO; Bildung der Gesamtstrafe; …
Anders als in dem BGHSt 33, 131 zugrundeliegenden Fall ist daher die dem § 54 Abs. 2 Satz 2 StGB zu entnehmende Höchstgrenze von 15 Jahren hier ohne Belang (vgl. BGHSt 33, 367, 368 f.; 43, 216, 218; 44, 179, 185 sowie Senatsurteil vom 21. Oktober 1999 - 4 StR 278/99). - BGH, 30.04.1999 - 5 StR 201/99
Gesamtstrafenbildung; Schuldunangemessenheit
- BGH, 09.11.1998 - 5 StR 553/98
Verwerfung der Revision - Psychodiagnostische Erwägungen im Zusammenhang mit dem …
- LG Bochum, 11.03.2010 - III StVK 1812/09
Beantragung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung einer …
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Rechtsprechung
| BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97 |
Taxifahrer
§ 24 Abs. 1 Satz 1, 1 StGB. Alt, Rücktrittshorizont, Abgrenzung des beendeten Versuches bei lebensgefährlichen Ausführungshandlungen
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versuchter Mord in Tateinheit mit schwerem Raub und räuberischem Angriff auf Kraftfahrer - Rücktritt vom Versuch
- rechtsportal.de
StGB § 24
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 593
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93
Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des …
Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97
Bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen, deren Wirkung der Täter wahrgenommen hat, liegt es auf der Hand, daß er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (vgl. BGHSt 39, 221, 231 m. Nachw.).Auch kann derjenige von einem Tötungsversuch strafbefreiend zurücktreten, der von weiteren möglichen Tötungshandlungen deshalb absieht, weil er sein außertatbestandsmäßiges Handlungsziel (Erbeuten des Taxi sowie des Bargeldes) bereits erreicht hat oder erreicht zu haben glaubt (vgl. die zitierte Senatsentscheidung und BGHSt 39, 221).
- BGH, 24.07.1963 - 4 StR 168/63
Anfechtung einer Verurteilung auf Grund der nichtigen Vorschriften der §§ 49 …
Auszug aus BGH, 09.07.1997 - 3 StR 297/97
Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfaßt die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen (vgl. BGHSt 19, 46, 48;… Pikart in KK-StPO 3. Aufl. § 353 Rdn. 10 m. Nachw.).
- BGH, 11.03.1999 - 4 StR 56/99
Versuch; Totschlag; Jugendstrafe; Rücktritt; Verabredung; Mittäterschaft
Rn. 7 Zwar ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß es für die Abgrenzung des unbeendeten vom beendeten Versuch darauf ankommt, ob der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolges für möglich hält (sog. Rücktrittshorizont; vgl. BGHSt 31, 170, 175; 33, 295, 299; 39, 221, 227), und daß dies bei gefährlichen Gewalthandlungen, wie einem Messerstich in den Unterleib, naheliegt (vgl. BGH NStZ 1994, 493; 1997, 593 jew. m. w. N). - BGH, 17.07.1997 - 1 StR 208/97
Geldwäsche; Konkurrenzen (Annahme von Tatmehrheit, wenn sich der Täter bei …
Eine Rechtsmittelbeschränkung auf einzelne rechtliche Gesichtspunkte eines einheitlichen Schuldspruchs ist ausgeschlossen (…Kleinknecht/Meyer-Goßner aaO § 344 Rdn. 4 und § 318 Rdn. 13 m.w.Nachw.; vgl. zum korrespondierenden Problem des Umfangs der Urteilsaufhebung BGH, Beschl. vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97). - BGH, 31.01.2007 - 5 StR 404/06
Rechtsfehlerhafter Freispruch vom Vorwurf des Totschlages (lückenhafte …
Diese Feststellungen sind vom Rechtsfehler nicht betroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
- AG Pirmasens, 31.03.2014 - 1 Ls 4329 Js 8997/13
Versuchter Mord: Tötungsvorsatz bei Zufügung von tiefen Schnittwunden am Hals; …
Hierbei sind an die Voraussetzungen für die Annahme eines noch unbeendeten Versuchs, der Täter habe den Erfolgseintritt nicht für möglich gehalten, strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BGH…, Beschluss vom 11.02.1999 - 1 StR 694/98, zitiert nach juris, Rn. 4; BGH…, Urteil vom 22.08.1985 - 4 StR 326/85, zitiert nach juris, Rn. 13; BGH, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 StR 297/97, zitiert nach juris, Rn. 4).Rn. 33 Die in der Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs diskutierte Fallgestaltung, dass mehrere Handlungsabschnitte vorliegen und die Wahrnehmung des Täters nur für den ersten Handlungsabschnitt festgestellt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 StR 297/97, zitiert nach juris, Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 21.10.2008 - 3 StR 401/08, zitiert nach juris, Rn. 2), ist vorliegend nicht gegeben, da nach Zufügung der Schnitte und Erwachen der Nebenklägerin mit Ansprache des Angeklagten kein weiterer Handlungsabschnitt in diesem Sinne vorliegt, der, wie bereits ausgeführt, allein schon im Hinblick auf die stark blutende Verletzung im Bereich der Hauptschlagader, geeignet sein konnte, die zunächst vorhandene Vorstellung des Angeklagten, der sich unmittelbar nach Aufwachen der Nebenklägerin vom Tatort entfernte, alles zur Erreichung des gewollten Erfolges getan zu haben, zu erschüttern.
- BGH, 06.03.2002 - 4 StR 29/02
Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch; beendeter Versuch (korrigierter …
Denn für die Beurteilung, ob bei gefährlichen Gewalthandlungen und schweren Verletzungen gegebenenfalls auch ein strafbefreiender Rücktritt vom - unbeendeten - Versuch in Betracht kommt, kommt es grundsätzlich auf die Vorstellung des Täters nach der letzten Ausführungshandlung an (zum sog. korrigierten Rücktrittshorizont BGHSt 36, 224; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 33). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 401/08
Versuchter Mord; Rücktritt (beendeter Versuch; unbeendeter Versuch; …
Der BGH hat zwar wiederholt ausgeführt, dass in Fällen, in denen bereits eine konkrete Gefährdung des Opfers eingetreten ist, grundsätzlich ein beendeter Versuch vorliegt, da es bei gefährlichen Gewalthandlungen und vom Täter wahrgenommenen schweren Verletzungen auf der Hand liegt, dass er die lebensgefährliche Wirkung und die Möglichkeit des Erfolgseintritts kennt (BGH NStZ 1997, 593; BGHSt 39, 221, 231). - BGH, 21.01.1998 - 2 StR 480/97
Freischießen des Fluchtwegs - § 24 StGB, zur Abgrenzung beendeter - unbeendeter - …
Treffen mehrere Strafgesetze rechtlich zusammen, so erfaßt die Aufhebung - auch wenn nur die Anwendung eines der Strafgesetze rechtsfehlerhaft ist - regelmäßig die Verurteilung wegen der Tat im ganzen (vgl. BGH, Beschl. v. 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97 - m.w.N.). - BGH, 01.10.1997 - 2 StR 414/97
Strafbefreiender Rücktritt vom Tötungsversuch - Lebensgefährdende Wirkung und die …
Diese Kenntnis versteht sich aber nicht von selbst, wenn das angegriffene Opfer nach der letzten Ausführungshandlung noch in der Lage ist, sich vom Tatort wegzubewegen (…BGHR § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, unbeendeter 31; BGH, Beschluß vom 9. Juli 1997 - 3 StR 297/97).
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