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Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.12.1997

Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,833
BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 (https://dejure.org/1998,833)
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Notizen des Angeklagten

Art. 6 Abs. 3 MRK, Art. 2 Abs. 2 GG, § 97 Abs. 1 StPO analog, Notizen, die der Angeklagte zur Vorbereitung seiner Verteidigung anfertigt, dürfen nicht beschlagnahmt und gegen ihn verwendet werden, "nemo tenetur";

§ 53 StGB, mitbestrafte Vortat bei "Durchgangsdelikt";

§ 267 StPO, Pflicht zur Wiedergabe der Ergebnisse des Sachverständigengutachtens zur Frage der Schuldfähigkeit bei abweichender Beurteilung durch den Tatrichter

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 97 Abs. 1 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG; § 148 StPO
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die erkennbar dessen Verteidigung dienen sollen; Widerspruchslösung; hoher Rang des rechtsstaatlichen Verfahrens (fair trial); freier Verkehr; Gewahrsam

  • Judicialis

    StPO § 97; ; MRK Art. 6 Abs. 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahmung von Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung anfertigt

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 97 StPO; Art. 6 Abs. 3 EMRK
    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot bei Verteidigungsunterlagen des Beschuldigten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungsunterlagen beim Beschuldigten

Papierfundstellen

  • BGHSt 44, 46
  • NJW 1998, 1963
  • NStZ 1998, 309
  • NJ 1998, 326
  • StV 1998, 246
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.02.2003 - XI ZR 165/02

    Schutz des gesprochenen Worts; Verwertung von einem Zeugen mitgehörter Angaben in …

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Rn. 8 Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen jedoch weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (vgl. BVerfGE 38, 103, 105; 63, 380, 390; BGHSt 19, 325, 326; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

    Von der Rechtsprechung in diesem Zusammenhang anerkannte Fallgruppen sind private Tonbandaufzeichnungen (BVerfGE 34, 238; BGHSt 14, 358; 36, 167) oder Tagebucheintragungen, die nicht zur Kenntnis Dritter bestimmt sind (BVerfGE 18, 146; 80, 367; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2), wobei in diesen Fällen regelmäßig eine Abwägung im Einzelfall stattzufinden hat.

    Diesem Gebot gebührt bei der Abwägung mit dem staatlichen Interesse an einer funktionierenden Strafrechtspflege Vorrang (vgl. BVerfGE 32, 373, 381; 33, 367, 382; -34, 238, 249; 51, 324, 343; BGHR GG Art. 2 Persönlichkeitsrecht 2).

  • BGH, 04.05.1988 - StB 15/88

    Mandatsverhältnis - Anwaltsunterlagen - Ausschluß der Beschlagnahme - …

    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Diese Entscheidungen haben in der Literatur Zustimmung gefunden (…Nack in KK 3. Aufl. § 97 Rdn. 15;… Rudolphi in SK-StPO § 97 Rdn. 50; Dahs, Meyer Ged.Schr. 61, 68; Schmidt, Anm. zu BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 in StV 1989, 421, 422).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 08.08.1989 - StB 22/89
    Auszug aus BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, nicht beschlagnahmt werden dürfen (BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78; BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Es ist seine Entscheidung, ob er Anlaß sieht, sich zur Vorbereitung seiner Verteidigung mit bestimmten Umständen schriftlich auseinanderzusetzen, auch wenn sie nur einen mittelbaren Bezug zu den ihm vorgeworfenen Straftaten haben (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 2).

    Entscheidend ist, daß ein Beschuldigter die Unterlagen erkennbar, also für einen Außenstehenden nachvollziehbar, zum Zwecke seiner Verteidigung angefertigt hat (BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2; BGH NJW 1973, 2035, 2036 f.; BGH, Beschluß vom 12. April 1978 - StB 92/78).

  • BGH, 19.10.1999 - 5 StR 336/99

    Verfall gegen Drittbegünstigte (Abgrenzung von Vertretungsfällen, …

    Das wäre mit dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246; StV 1999, 412), schwerlich zu vereinbaren.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Dabei wäre in Betracht zu ziehen, ob die besondere Schutzwürdigkeit des Mandats zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens für den Mandanten des Berufsgeheimnisträgers von Belang ist (vgl. speziell zum Schutz des Verhältnisses eines Strafverteidigers zum Beschuldigten: Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 - s.a. BGHSt 44, 46 ).
  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen …

    Dieser besondere Beschlagnahmeschutz gilt sogar für Dokumente, die der Beschuldigte selbst erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490-97, NJW 1998, 1963) und möglicherweise sogar bereits, bevor ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist (so LG Braunschweig, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 6 Qs 116/15, NStZ 2016, 308).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen

    Rn. 4 Aus diesem Recht ergibt sich zwar, dass - über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus - Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (BGH, NStZ 1998, S. 309 ff.).
  • LG Mannheim, 03.07.2012 - 24 Qs 1/12

    Beurteilung der Beschlagnahmefreiheit von Unterlagen im Gewahrsam eines Zeugen …

    Rn. 57 Allerdings war der Anwendungsbereich des § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StPO - jedenfalls nach der zur alten Rechtslage wohl h.M. - beschränkt auf das Verhältnis zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger(…BVerfG, 27.10.2003, 2 BvR 2211/00, Rz. 9; BGH, NJW 1998, 1963-1965;… KK-Nack, 6. Aufl. 2008, § 97, Rz. 1;… Meyer-Goßner, aaO, § 97, Rz. 10; zum Streitstand: Jahn/Kirsch, StV 2011, 148, 153 m.w.N.); diese Auffassung wird vor dem Hintergrund der Neugestaltung des § 160a StPO in der Lit. erneut diskutiert(…vgl. Jahn/Kirsch, aaO; Bauer, StV 2012, 277, 278).

    Diese Einschränkungen gelten nach der Rechtsprechung allerdings nicht für solche Dokumente, bei denen es sich um Unterlagen, die sich ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt (sog. Verteidigungsunterlagen), handelt(vgl. dazu BGH, 25.02.1998, 3 StR 490/97, = NJW 1998, 1963-1965).

  • BVerfG, 06.11.2014 - 2 BvR 2928/10

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Wohnungsgrundrecht; Kontrollfunktion des …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Verweis auf BGHSt 44, 46) handele es sich zweifelsfrei um Verteidigungsunterlagen, die wegen des besonderen Schutzes des Verteidigungsverhältnisses nicht zum Gegenstand einer gegen den Verteidiger gerichteten Durchsuchung gemacht werden dürften.

    Aus dem rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben, ergibt sich, dass Unterlagen, die ein Beschuldigter erkennbar zu seiner Verteidigung in dem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, weder beschlagnahmt, noch gegen seinen Widerspruch verwertet werden dürfen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00 -, NJW 2002, S. 1410-1411; BGHSt 44, 46).

  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe; …

    Dieses Ergebnis folgt auch aus Art. 6 Abs. 3 MRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, dem Beschuldigten jederzeit die Möglichkeit einer geordneten und effektiven Verteidigung zu geben (BGH StV 1998, 246 m.w.N.).
  • LG Hamburg, 17.08.2016 - 618 Qs 30/16

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Reichweite des Beschlagnahmeschutz für …

    Rn. 18 Über den Wortlaut des § 97 Abs. 1 StPO hinaus unterliegt die Beschlagnahme von Gegenständen weiteren Grenzen, die sich aus dem in der Verfassung normierten Rechtsstaatsprinzip und dem allgemeinen Freiheitsrecht ergeben (BGHSt 44, 46).

    Unterlagen, die sich ein Beschuldigter ersichtlich zur Vorbereitung seiner Verteidigung in einem gegen ihn laufenden Strafverfahren anfertigt, unterliegen daher einem Beschlagnahmeverbot (BGHSt 44, 46;… BGH NJW 1973, 2035, 2036 f. BGHR StPO § 97 Verteidigungsunterlagen 1 und 2).

    Das folgt aus der Zielsetzung des § 148 StPO, soweit das Material der Kommunikation mit dem Verteidiger dient, und wird im Übrigen aus dem aus Art. 6 Abs. 3 EMRK i.V.m. dem aus Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitenden rechtsstaatlichen Gebot, effektive Verteidigung zu gewährleisten, hergeleitet (BGHSt 44, 46).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    Vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1998 - 3 StR 490/97 -, NJW 1998, 1993 (1994) m.w.N. In diesen Kernbereich des Verteidigungsrechts greift namentlich die Verwertung missbräuchlich erlangter Beweismittel - wie erpresster Einlassungen - ein.
  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im …

    Befinden sich die zu beschlagnahmenden Unterlagen dagegen bei dem Beschuldigten selbst, so sind diese - über den Wortlaut des § 97 Abs. 2 S. 1 StPO hinaus - gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 6 Abs. 3 EMRK jedoch auch dann beschlagnahmefrei, wenn es sich bei den Unterlagen um Verteidigungsunterlagen im Sinne des § 148 Abs. 1 StPO handelt (BVerfG NStZ 2002, 377; BGH NJW 1998, 1963, 1964; OLG München NStZ 2006, 300, 301;… Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24;… Dannecker/Biermann, in: Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht: GWB, 4. Aufl., Vorb. vor § 81 Rz. 231).

    Rn. 45 Der Begriff "Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; LG Bonn, Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01;… Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).

    Die Beschlagnahmefreiheit der Verteidigungsunterlagen kann aber überhaupt nur dann angenommen werden, wenn gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren eingeleitet ist und zwischen dem Beschuldigten und dem Verteidiger ein Verteidigungsverhältnis besteht, da § 148 Abs. 1 StPO den freien Verkehr zwischen Verteidiger und Mandant erst ab diesem Zeitpunkt gewährleisten soll (BGH NStZ 1998, 309, 310;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 148 Rz. 4;… Laufhütte, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 148 Rz. 4 f.).

  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen …

  • AG Köln, 08.10.2019 - 503 Gs 1630/19
  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 57/98

    Erfordernis einer fömlichen Ladung des Beistandes zur Hauptverhandlung; …

  • LG Gießen, 25.06.2012 - 7 Qs 100/12

    Beschlagnahme: Umfang des Beschlagnahmeverbots bei Verteidigungsunterlagen; …

  • KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21

    Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu …

  • BGH, 03.09.2025 - StB 42/25

    Beschwerde gegen richterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zum …

  • LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 8/22

    Beschlagnahmeschutz, Korrespondenz aus Zivilrechtsstreit, Verteidigungsunterlage

  • FG Baden-Württemberg, 09.05.2011 - 9 K 3714/08

    Erbschaftsteuerhinterziehung - Anzeigepflicht - Festsetzungsverjährung

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 WD 8.11

    Aufhebung; Zurückverweisung; Pflichtverteidiger; schwierige rechtliche Fragen; …

  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die …

  • BGH, 22.11.2000 - 1 StR 375/00

    Verhandlungsfähigkeit; Freibeweis; Beschlagnahme (Beschlagnahmefreie …

  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 12 KLs 14/17

    Beschlagnahme von Verteidigerunterlagen

  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und …

  • LG Fulda, 12.10.1999 - 2 Qs 51/99

    Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei Bestehen eines …

  • OLG Köln, 17.05.2005 - 8 Ss 87/05

    Beratung des Angeklagten mit Verteidiger und Rechtsmittelverzicht

  • LG Trier, 28.02.2008 - 8003 Js 14267/05

    Zulässigkeit der Beschlagnahme von in der Zelle eines Häftlings befindlichen an …

  • LG Mannheim, 15.10.2020 - 24 Qs 3/20

    Beschlagnahmefreiheit von Verteidigungskorrespondenz vor Einleitung eines …

  • LG München I, 26.07.2000 - 5 Qs 80/00

    Beschlagnahme - Verteidigungsunterlagen beim Mandanten

  • LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
  • LG Frankfurt/Main, 28.08.2018 - 24 Qs 4/18
  • LG Bonn, 03.12.2003 - 31 Qs 161/03

    Strafprozessrecht: Beschlagnahmefreiheit von zur Verteidigung dienenden …

  • LG Oldenburg, 07.02.2002 - 2 Qs 54/01
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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4987
BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97 (https://dejure.org/1997,4987)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1997 - 5 StR 267/97 (https://dejure.org/1997,4987)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 5 StR 267/97 (https://dejure.org/1997,4987)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betrug wegen des Vertriebes von Schlankheitspillen ohne schlankmachende Wirkung - Steuerhinterziehung bei Nichtabführung der Umsatzsteuer - Zulässigkeit von der Beauftragung mehrerer Staatsanwaltschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 143, § 145 ; StGB § 263 ; StPO § 296

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 309
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1994 - 2 StR 172/94

    Staatsanwaltschaft - Amtsvorrichtungen - Urteilsabsetzungsfrist - …

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
    Nach § 145 Abs. 1 GVG kann nicht nur ein einzelner Staatsanwalt (vgl. BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1), sondern auch eine andere Staatsanwaltschaft beauftragt werden.

    Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 18. November 1994 (BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1) befaßt sich nur mit der Frage, welcher Behörde der nach § 145 Abs. 1 GVG beauftragte Staatsanwalt einer anderen Behörde für die ihm zugewiesene Aufgabe angehört.

    In den Fällen der Betroffenheit der zunächst zuständigen Behörde würde die Beauftragung eines behördenfremden Staatsanwalts nicht viel nützen, weil seine Beauftragung im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe seine Zugehörigkeit zu der eigentlich zuständigen Behörde bewirkt (BGHR StPO § 296 Zuständigkeit 1), er also insoweit nach § 146 GVG dem Weisungsrecht des Behördenleiters der "befangenen" Staatsanwaltschaft unterliegt.

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Einstellung wegen Geringfügigkeit - Verstoß gegen das Kartellrecht - Ausschluss …

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
    Vor dem Hintergrund insgesamt überlanger Verfahrensdauer schließt der Senat aus, daß hierfür noch eine Verurteilung des Angeklagten ausgesprochen werden dürfte (vgl. auch BGHR StPO § 153 Abs. 2 Schuld 1 und 2).
  • BGH, 03.11.1989 - 2 StR 646/88

    Einstellung des Verfahrens bei überlanger Verfahrensdauer

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
    Vor dem Hintergrund insgesamt überlanger Verfahrensdauer schließt der Senat aus, daß hierfür noch eine Verurteilung des Angeklagten ausgesprochen werden dürfte (vgl. auch BGHR StPO § 153 Abs. 2 Schuld 1 und 2).
  • OLG Stuttgart, 21.02.1997 - 1 Ws 20/97

    Fehlen der örtlichen Zuständigkeit einer Staatsanwaltschaft; Möglichkeit der …

    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
    Das OLG Hamm und das OLG Stuttgart haben die hier zu entscheidende Frage unterschiedlich beantwortet: Während das OLG Hamm entschieden hat, daß sich aus der Beauftragung eines Leitenden Oberstaatsanwalts mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Amtsverrichtungen nach § 145 Abs. 1 GVG die örtliche Zuständigkeit seiner Behörde ergebe (Beschluß vom 14. Mai 1992 - 3 Ws 371/91 -), kommt das OLG Stuttgart (Beschluß vom 21. Februar 1997 - 1 Ws 20 + 21/97 - Die Justiz 1997, 222) davon abweichend zu dem Ergebnis, die Beauftragung der anderen Staatsanwaltschaft sei nicht wirksam, weil sie weder Wortlaut noch Sinn des § 145 Abs. 1 GVG entspreche.
  • OLG Bamberg, 23.08.1991 - Ws 371/91
    Auszug aus BGH, 03.12.1997 - 5 StR 267/97
    Das OLG Hamm und das OLG Stuttgart haben die hier zu entscheidende Frage unterschiedlich beantwortet: Während das OLG Hamm entschieden hat, daß sich aus der Beauftragung eines Leitenden Oberstaatsanwalts mit der Wahrnehmung der staatsanwaltschaftlichen Amtsverrichtungen nach § 145 Abs. 1 GVG die örtliche Zuständigkeit seiner Behörde ergebe (Beschluß vom 14. Mai 1992 - 3 Ws 371/91 -), kommt das OLG Stuttgart (Beschluß vom 21. Februar 1997 - 1 Ws 20 + 21/97 - Die Justiz 1997, 222) davon abweichend zu dem Ergebnis, die Beauftragung der anderen Staatsanwaltschaft sei nicht wirksam, weil sie weder Wortlaut noch Sinn des § 145 Abs. 1 GVG entspreche.
  • BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der …

    Rn. 4 Nach allgemeiner Meinung ist bei Urteilen anfechtungsberechtigt die Staatsanwaltschaft bei dem Gericht, das die Entscheidung erlassen hat (§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 296 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 18. November 1994 - 2 StR 172/94, NStZ 1995, 204; Urteil vom 3. Dezember 1997 - 5 StR 267/97, BGHR GVG § 145 Ersetzungsbefugnis 1;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 296 Rn. 2;… Hanack in Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 296 Rn. 8;… Radtke/Hohmann, StPO, § 296 Rn. 44; Loh, MDR 1970, 812, 813).
  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 69/15

    Klageerzwingungsverfahren: Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts bei …

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die eigentlich zuständige Behörde wegen der gegen einen eigenen Mitarbeiter eingeleiteten Ermittlungen zu eng mit dem Verfahren verwoben ist, würde aber die Beauftragung eines einzelnen behördenfremden Staatsanwalts nicht viel nützen, weil er aufgrund seiner im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe bestehenden Zugehörigkeit zu der eigentlich zuständigen Behörde nach § 146 GVG dem Weisungsrecht des Behördenleiters der "befangenen" Staatsanwaltschaft unterliegen würde (BGH NStZ 1998, 309).

    Damit ist die Staatsanwaltschaft Heidelberg bis zum Abschluss des von der Übertragung umfassten Verfahrensabschnitts uneingeschränkt als zuständige Staatsanwaltschaft anzusehen (vgl. BGH NStZ 1998, 309).

  • OLG Karlsruhe, 01.06.2015 - 2 Ws 89/15

    Darlegungs- und Begründungsanforderungen in § 172 Abs. 3 S. 1 StPO

    In Fällen wie dem vorliegenden, in dem die eigentlich zuständige Behörde wegen der gegen einen eigenen Mitarbeiter eingeleiteten Ermittlungen zu eng mit dem Verfahren verwoben ist, würde aber die Beauftragung eines einzelnen behördenfremden Staatsanwalts nicht viel nützen, weil er aufgrund seiner im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgabe bestehenden Zugehörigkeit zu der eigentlich zuständigen Behörde nach § 146 GVG dem Weisungsrecht des Behördenleiters der "befangenen" Staatsanwaltschaft unterliegen würde (BGH NStZ 1998, 309 ).

    Damit ist die Staatsanwaltschaft Heidelberg bis zum Abschluss des von der Übertragung umfassten Verfahrensabschnitts uneingeschränkt als zuständige Staatsanwaltschaft anzusehen (vgl. BGH NStZ 1998, 309 ).

  • OLG Jena, 08.12.2011 - 1 Ws 474/11

    Strafverfahrensrecht: Sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine …

    Rn. 13 Zuständig für die Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung ist grundsätzlich die Staatsanwaltschaft bei demjenigen Gericht, das die anzufechtende Entscheidung erlassen hat, sofern nicht eine Beauftragung nach § 145 Abs. 1 GVG vorliegt, was im hiesigen Verfahren nicht der Fall ist (BGH NStZ 1998, 309 und NStZ 1995, 204;… Paul in: KK-StPO, 6. Aufl., § 296 Rdz. 4;… Plöd in: KMR, StPO, 51. Ergänzungslieferung, § 296 Rdz. 2).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 35/99

    Urteil gegen Verwaltungsdirektor wegen Bestechlickeit rechtskräftig

    Rn. 2 1. Bei der Verurteilung des Angeklagten wegen Bestechlichkeit in 46 Fällen im Tatkomplex II hat das Landgericht nicht gegen die Aufhebungsansicht des Senats in seinem Urteil vom 13. November 1997 (JZ 1998, 264 f. = wistra 1998, 106 ff. = NStZ-RR 1998, 269 f.) verstoßen.
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