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Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4640
BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - 3 StR 402/01 (https://dejure.org/2002,4640)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 239 b Abs. 1 2. Alt. StGB
    Geiselnahme; Anwendungsbereich der Einschränkung im "Zwei-Personen-Verhältnis"

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 317
  • StV 2002, 317
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94

    Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …

    Auszug aus BGH, 24.01.2002 - 3 StR 402/01
    Die Auffassung der Strafkammer, eine Geiselnahme komme nicht in Betracht, da "die qualifizierte Drohung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 40, 350, 357) über die Bemächtigungssituation hinausgehend - und insofern unabhängig von ihr - beabsichtigt sein muß", läßt ein Mißverständnis der zitierten Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen erkennen, die sich mit ihren Ausführungen zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung der §§ 239 a, 239 b StGB in Fällen des sogenannten "Zwei-Personen-Verhältnisses" gerade nicht auf Entführungsfälle der hier in Rede stehenden Art bezieht.
  • BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24

    Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …

    Ob eine derartige Verunstaltung vorliegt, bemisst sich nach der Wahrnehmung der Verletzung des Geschädigten durch seine Umwelt, selbst wenn diese nur in bestimmten Lebenssituationen - etwa beim Baden oder Ausziehen der Kleidung - stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2002 - 3 StR 402/01, NStZ 2002, 317, 318; BGH, Urteil vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, NJW 1962, 1067;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 226 Rn. 32;… Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 226 Rn. 19).
  • BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03

    Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige …

    Rn. 16 2. Sollte dagegen wiederum festgestellt werden, daß der Angeklagte zunächst keine sexuellen Absichten hatte, sondern lediglich den Pkw besitzen wollte, wird die zweite Alternative des § 239 b Abs. 1 StGB zu prüfen sein (Ausnutzen einer Bemächtigungslage zur Nötigung zu sexuellen Handlungen, vgl. BGH NStZ 2002, 317).
  • BGH, 27.08.2003 - 2 StR 267/03

    Vergewaltigung; Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; …

    Die im Hinblick auf die Frage der Konkurrenz und die fehlende Erörterung des § 239 b StGB nahe liegenden Bedenken gegen den Schuldspruch stehen dem hier nicht entgegen, da eine zutreffende Beurteilung des Schuldumfangs unabhängig von der konkurrenzrechtlichen Bewertung im Schuldspruch möglich ist (vgl. BGHSt 29, 359, 364 ff.; 41, 57, 59; BGH NStZ-RR 1999, 359; BGH NStZ 2002, 317 f.; jeweils m.w.Nachw.; ständ. Rspr.).
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