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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.03.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7489
BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05 (https://dejure.org/2005,7489)
BGH, Entscheidung vom 15.03.2005 - 4 StR 67/05 (https://dejure.org/2005,7489)
BGH, Entscheidung vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05 (https://dejure.org/2005,7489)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 105 JGG; § 358 Abs. 1 StPO
    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale Bindungswirkung (Abgrenzung von Tatsachen und Rechtswertungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; JGG § 31 Abs. 2 Satz 1; ; JGG § 32; ; JGG § 32 Satz 2; ; JGG § 105; ; JGG § 105 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Revision; Grundlagen einer innerprozessualen Bindungswirkung im Fall der Entscheidung über die Straffrage der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende; Feststellung des Schwergewichts verschiedener Taten bei der Frage der Anwendung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 358 Abs. 1; JGG § 105
    Bindungswirkung bezüglich der Anwendung von Jugendstrafrecht bei Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 644
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
    Wäre die Jugendkammer danach aufgrund eigener Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten zu der Überzeugung gelangt, daß er zur Tatzeit des Überfalls "Moosmännl" noch einem Jugendlichen gleichstand (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), hätte sie unbeschadet der durch das erste Urteil vom 9. Dezember 2002 erkannten, durch die Senatsentscheidung vom 30. März 2004 rechtskräftig gewordenen Einzelstrafen (lebenslange Freiheitsstrafe und vier Jahre Freiheitsstrafe) prüfen und darüber befinden müssen, ob gemäß § 105 i.V.m. §§ 31 Abs. 2 Satz 1, 32 JGG einheitlich Jugendrecht zur Anwendung gelangt (vgl. BGHSt 37, 34; 40, 1;… Eisenberg aaO § 32 Rdn. 6 und § 55 Rdn. 19).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
    Wäre die Jugendkammer danach aufgrund eigener Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Angeklagten zu der Überzeugung gelangt, daß er zur Tatzeit des Überfalls "Moosmännl" noch einem Jugendlichen gleichstand (§ 105 Abs. 1 Nr. 1 JGG), hätte sie unbeschadet der durch das erste Urteil vom 9. Dezember 2002 erkannten, durch die Senatsentscheidung vom 30. März 2004 rechtskräftig gewordenen Einzelstrafen (lebenslange Freiheitsstrafe und vier Jahre Freiheitsstrafe) prüfen und darüber befinden müssen, ob gemäß § 105 i.V.m. §§ 31 Abs. 2 Satz 1, 32 JGG einheitlich Jugendrecht zur Anwendung gelangt (vgl. BGHSt 37, 34; 40, 1;… Eisenberg aaO § 32 Rdn. 6 und § 55 Rdn. 19).
  • BGH, 17.11.1953 - 1 StR 362/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
    Daß der Senat die betreffend den Überfall "Moosmännl" nach allgemeinem Strafrecht erkannte Einzelfreiheitsstrafe - und deshalb auch den Gesamtstrafenausspruch - des ursprünglichen Urteils aufgehoben hatte, machte in diesem Umfang eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG (st. Rspr.; vgl. BGHSt 5, 207, 209) erforderlich, die der neue Tatrichter unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils zu treffen hatte (…vgl. Eisenberg JGG 10. Aufl. § 105 Rdn. 12).
  • BGH, 07.10.1997 - 4 StR 389/97

    Anforderungen an die Strafbemessung und Geltung des Zweifelsatzes - Teilweise …

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
    Daß die Jugendkammer gegenüber einem nach allgemeinem Strafrecht beurteilten Mord und versuchten Totschlag das Schwergewicht gleichwohl bei der versuchten schweren räuberischen Erpressung gesehen hätte, ist jedoch so fern liegend, daß der Senat dies ausschließen kann, zumal nach dem in § 32 Satz 2 JGG zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzes bei verbleibenden Zweifeln allgemeines Strafrecht zur Anwendung gelangen soll (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 4;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 32 Rdn. 3; jew. m.w.N.).
  • BGH, 30.03.2004 - 4 StR 42/04

    Untersagen des Zutritts außerhalb von Verhandlungspausen

    Auszug aus BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
    Auf die Revision des Angeklagten hob der Senat durch Beschluß vom 30. März 2004 - 4 StR 42/04 - das Urteil im Ausspruch über die wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung (Überfall "Moosmännl") verhängte Einzelstrafe von drei Jahren sechs Monaten Freiheitsstrafe, im Ausspruch über die Gesamtstrafe sowie im Ausspruch über die besondere Schuldschwere auf und verwies die Sache unter Verwerfung der weiter gehenden Revision an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurück.
  • LG Bonn, 08.05.2009 - 22 KLs 38/08

    Tötung eines Häftlings im Jugendstrafvollzug der Justizvollzugsanstalt Siegburg …

    Die vormalige Entscheidung der 8. großen Strafkammer, die insgesamt für alle Taten von der Anwendbarkeit des allgemeinen Strafrechts ausgegangen ist, war trotz des in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruchs wegen Mordes und der rechtskräftigen Einzelstrafen wegen der übrigen Taten für die Kammer insoweit nicht bindend, da die Annahme oder Nichtannahme der Voraussetzungen des § 105 JGG selbst keine Feststellung, sondern das Ergebnis eines Wertungsakts ist und demnach an der Bindungswirkung nicht teil nimmt (vgl. nur BGH 4 StR 67/05 vom 15.03.2005 - "Moosmännl").
  • BGH, 02.07.2025 - 2 StR 597/24

    Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende (positive Prognose: …

    Zwischen den beiden verhängten Einzelstrafen besteht weder normativ ein untrennbarer Zusammenhang (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 39 f.; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 21) noch stellen die Urteilsgründe einen solchen inneren Zusammenhang her.

    Rn. 8 Hingegen ist die Beschränkung im Hinblick auf die Anordnungen des Landgerichts, die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach § 106 Abs. 3 JGG vorzubehalten und die Strafe nach § 106 Abs. 5 Satz 1 JGG zu vollziehen, unwirksam, weil deren Anwendung eine Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG erfordert; eine solche Entscheidung wäre aber mit der (erstrebten) Aufhebung der Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe (erneut) veranlasst (vgl. BGH…, Urteil vom 9. April 2025 - 2 StR 539/24, Rn. 11; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, aaO).

  • LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19

    Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des …

    Die Kammer hat nicht verkannt, dass im Zweifel bzgl. des Vorliegens des Schwerpunkts im Erwachsenen- oder im Heranwachsendenalter von Erwachsenenstrafrecht auszugehen ist, vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az. 4 StR 67/05.
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 92/26

    Voraussetzung der Anordnung einer isolierten Sperre

    Das neue Tatgericht wird dabei unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG zu treffen haben (vgl. BGH…, Urteil vom 9. April 2025 - 2 StR 539/24, NStZ 2026, 54, 55 Rn. 11; Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 21).
  • OLG Hamm, 06.11.2017 - 1 RVs 88/17

    Prüfung der Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende; nachträgliche …

    Hat das Revisionsgericht eine nach allgemeinem Strafrecht erfolgte Verurteilung wegen einer der von einer Heranwachsenden begangenen Taten und daher auch den Gesamtstrafenausspruch des ursprünglichen Urteils aufgehoben, ist in diesem Umfang auch dann eine neue Entscheidung über die eventuelle Anwendung des Jugendrechts gemäß § 105 JGG erforderlich, wenn die im Übrigen - nach allgemeinem Strafrecht - verhängten Einzelstrafen rechtskräftig und die diesbezüglichen Feststellungen bindend geworden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - 4 StR 67/05 -, juris).

    Denn die Annahme oder Nichtannahme der Voraussetzungen des § 105 Abs. 1 JGG ist selbst keine Feststellung, sondern das Ergebnis eines Wertungsakts und nimmt deshalb an dieser Bindungswirkung nicht teil (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005 - 4 StR 67/05 -, juris, m.w.N.).

  • BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24

    Jugendstrafe (Strafzumessung: Erziehungsgedanke, Heranwachsende, besonders …

    Rn. 11 Der Senat weist darauf hin, dass das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG zu treffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 21).
  • BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24

    Verwerfung der Revision als unbegründet

    Zutreffend weist der Generalbundesanwalt allerdings darauf hin, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten, die das Landgericht allein durch Bezugnahme auf die Gründe des Urteils im ersten Rechtsgang und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, NStZ 2005, 644 mwN) begründet hat, diesen nicht beschwert.
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Rechtsprechung
   BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05, 2 AR 60/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2925
BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05, 2 AR 60/05 (https://dejure.org/2005,2925)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2005 - 2 ARs 85/05, 2 AR 60/05 (https://dejure.org/2005,2925)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 85 Abs. 2, Abs. 5 JGG
    Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung

  • lexetius.com

    JGG § 85 Abs. 2, Abs. 5

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    JGG § 85 Abs. 2; ; JGG § 85 Abs. 5

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Rückgabe einer übertragenen Vollstreckung einer Strafe durch einen besonderen Vollstreckungsleiter - Pflicht zur Rücknahme einer Vollstreckungsleitung für einen Jugendrichter als Vollstreckungsleiter - Vollstreckungsleiter als "Herr des Verfahrens" einer Vollstreckung

  • rechtsportal.de

    JGG § 85 Abs. 2, 5
    Pflicht zur Rücknahme der übertragenen Vollstreckung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 644
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.1972 - 2 ARs 79/72

    Übertragung der Aufgaben eines Vollstreckungsleiters auf ein anderes Gericht - …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Rn. 4 a) Der Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG bleibt trotz einer Übertragung der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 5 JGG "Herr des Verfahrens" (vgl. BGHSt 24, 332, 335), denn die Abgabe nach § 85 Abs. 5 JGG ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung stets widerruflich.

    Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11).

    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).

  • BGH, 09.10.2002 - 2 ARs 259/02

    Zuständigkeit für die Überwachung der Führungsaufsicht; Übertragung der …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03

    Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (wichtiger Grund der …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 23.12.1977 - 2 ARs 415/77

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bezüglich der erforderlich werdenden …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 16.03.1979 - 2 ARs 70/79

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Widerruf der Aussetzung …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Daraus folgt, daß der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; OLG Düsseldorf JMBl. NW 1989, 274, 275;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen JGG 4. Aufl. § 85 Rdn. 11).
  • BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80

    Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz …

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
  • BGH, 24.11.1982 - 2 ARs 337/82

    Widerrufliche Abgabe der Vollstreckung

    Auszug aus BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
    Die Verpflichtung des Vollstreckungsleiters nach § 85 Abs. 2 JGG, bei einer Änderung der Umstände tätig zu werden, ist auch deshalb sachgerecht, weil der gemäß § 85 Abs. 5 JGG mit der Vollstreckungsleitung beauftragte Jugendrichter die Sache nicht weitergeben darf (vgl. BGHSt 24, 332, 335; 27, 329, 331; BGH NStZ 1983, 139; NStZ-RR 2003, 29;… Brunner/Dölling JGG 11. Aufl. § 85 Rdn. 18;… Sonnen in Diemer/Schoreit/Sonnen aaO Rdn. 11;… Eisenberg JGG 10. Aufl. § 85 Rdn.13;… Ostendorf JGG 6. Aufl. § 85 Rdn. 13).
  • BGH, 21.04.2005 - 2 ARs 84/05

    Jugendstrafe; Vollstreckungsleiter; Vollstreckungsleitung (Abgabe)

    Rn. 5 a) Wie der Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05 - ausgeführt hat, bleibt der Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG trotz einer Übertragung der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 5 JGG "Herr des Verfahrens", denn die Abgabe nach § 85 Abs. 5 JGG ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung stets widerruflich.
  • BGH, 28.02.2007 - 2 ARs 48/07

    Vollstreckungsleitung (Übertragung der Vollstreckung aus wichtigem Grund)

    Daraus folgt, dass der Vollstreckungsleiter gemäß § 85 Abs. 2 JGG das Recht, aber auch die Pflicht behält, bei Änderung der Verhältnisse seine Entscheidung nachzuprüfen und, wenn erforderlich, die Übertragung rückgängig zu machen und ein anderes Gericht mit den weiteren Aufgaben zu betrauen (BGHSt 24, 332, 335; 28, 351, 353; BGHR JGG § 85 Abs. 5 Zurücknahme 1).
  • BGH, 20.04.2017 - 2 ARs 348/16

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht; Abgabe und …

    Trotz der weiteren Übertragungen der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 5 JGG blieb der Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG "Herr des Verfahrens', denn die Abgabe nach § 85 Abs. 5 JGG ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung stets widerruflich (Senat, Beschluss vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05, NStZ 2005, 644 mwN).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 ARs 241/05

    Vollstreckung der Restjugendstrafe durch den Jugendrichter am Amtsgericht; …

    Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 8. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05, vom 21. April 2005 - 2 ARs 84/05 und vom 13. Juli 2005 - 2 ARs 240/05).
  • BGH, 13.06.2007 - 2 ARs 198/07

    Zuständigkeitsbestimmung

    Dem schließt sich der Senat unter Hinweis auch auf seine Beschlüsse vom 9. Oktober 2002 - 2 ARs 259/02 (NStZ-RR 2003, 29), vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05 (BGHR JGG § 85 Abs. 5 Zurücknahme 1) und vom 21. April 2005 - 2 ARs 84/05 an.
  • BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05

    Bestimmung des Vollstreckungsleiters

    Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 1. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05).
  • BGH, 27.07.2005 - 2 ARs 242/05

    Verpflichtung eines Jugendrichters zur Übernahme der Vollstreckungsleitung

    Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05).
  • BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05

    Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der …

    2 ARs 85/05 2 AR 60/05.
  • BGH, 21.04.2005 - 2 AR 64/05

    Klärung der Frage der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe; …

    a) Wie der Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05 - ausgeführt hat, bleibt der Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG trotz einer Übertragung der Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 5 JGG "Herr des Verfahrens", denn die Abgabe nach § 85 Abs. 5 JGG ist nach der ausdrücklichen gesetzlichen Regelung stets widerruflich.
  • BGH, 13.07.2005 - 2 AR 134/05

    Vollstreckung einer verhängten Strafe auf Grund eines unerlaubten Handeltreibens …

    Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 1. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 AR 17/07
  • BGH, 27.07.2005 - 2 AR 137/05
  • BGH, 27.07.2005 - 2 AR 133/05
  • BGH, 13.06.2007 - 2 AR 122/07
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