Rechtsprechung
| BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 20 StGB; § 21 StGB; § 63 StGB; § 353 Abs. 2 StPO
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (ausreichende Feststellungen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Feststellung der Schuldunfähigkeit und der verminderten Schuldfähigkeit; Anordnungsvoraussetzungen der Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Anordnung der Maßregel bei einem Jugendlichen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63
Keine Anordnung bei bloßem "Verdacht" einer Erkrankung (hier: Schizophrenie) - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 266
- NStZ-RR 2007, 257
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.2004 - 2 StR 71/04
Schuldunfähigkeit (Darlegung, Steuerungsfähigkeit, Stalking); verminderte …
Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06
Eine Anordnung der Maßregel nach § 63 StGB sowie ein Schuldspruch wegen der festgestellten rechtswidrigen Taten wären aber auch dann möglich, wenn (nur) eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit auf rechtsfehlerfreier Grundlage sicher festgestellt werden könnte (vgl. BGH StraFo 2004, 390;… Fischer in KK 5. Aufl. § 416 Rdn. 8 m.N.). - BGH, 20.06.1996 - 4 StR 264/96
Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Maßgebliche Umstände
Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06
Rn. 10 Schließlich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse in den Fällen B I 1 bis 11, II 12 bis 18, IV 20 bis 30 und V 37 und 38 (Aufbrüche mehrerer Kellerräume in dem selben Gebäude) rechtlichen Bedenken begegnet (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 347). - BGH, 14.10.1987 - 2 StR 511/87
Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit beim Zusammenwirken einer …
Auszug aus BGH, 09.01.2007 - 4 StR 449/06
Dieser wird insbesondere Gelegenheit haben zu prüfen, ob die Auffälligkeiten in der Persönlichkeit des Beschuldigten in ihrem Zusammenwirken zu einer Beeinträchtigung seiner Schuldfähigkeit geführt haben (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 5).
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Rechtsprechung
| BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 52 StGB; § 261 StPO
Gefährliche Körperverletzung (Konkurrenzen: neuer Tatentschluss; gefährliches Werkzeug: Umfallen eines Schranks); Beweiswürdigung (Umgang mit Trinkmengenangaben des Angeklagten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Annahme einer gefährlichen Körperverletzung im Falle eines absichtlichen Umstürzens eines Schrankes auf einen am Boden liegenden Menschen; Beurteilung der Einlassung eines Angeklagten zu seinem Alkoholgenuss vor der Tat durch den Tatrichter
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 20 § 21; StPO § 261
Glaubhaftigkeit nicht bestätigter Trinkmengenangaben des Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 266
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.02.2005 - 3 StR 500/04
Strafmaß am Rand des Strafrahmens (Begründungsanforderungen; Urteilsgründe; …
Auszug aus BGH, 20.12.2006 - 1 StR 576/06
Dabei ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten als unglaubhaft einzustufen, wenn er dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschl. vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04).
- BGH, 26.05.2009 - 5 StR 57/09
BGH hebt Strafe wegen versuchten Totschlags gegen drei Jugendliche auf
Vielmehr ist es ihm unbenommen, Trinkmengenangaben des Angeklagten - auch durch sachverständige Hilfe - als unglaubhaft einzustufen, wenn es dafür durch die Beweisaufnahme gewonnene Gründe hat, welche seine Auffassung argumentativ tragen (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 3 StR 500/04; vgl. BGH NStZ 2007, 266;… vgl. auch Nack GA 2009, 201, 206). - BGH, 11.06.2025 - 6 StR 662/24 Vielmehr hat sich das Tatgericht im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 261 StPO) im konkreten Fall eine Überzeugung davon zu verschaffen, ob der Angeklagte Alkohol in einem solchen Umfang konsumiert hat, dass seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert war (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Mai 2009 - 5 StR 57/09, Rn. 10; vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 576/06, NStZ 2007, 266;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 7. Aufl., Rn. 1279).
- KG, 12.04.2012 - 121 Ss 57/12
Berechnung der Blutalkoholkonzentration
Er hat sich vielmehr im Rahmen freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO) aufgrund aller im konkreten Fall gegebenen Erkenntnismöglichkeiten seine Überzeugung von der vom Angeklagten vor der Tat genossenen Alkoholmenge zu verschaffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 1 StR 576/06 - Senat, Urteil vom 31. Mai 2007 - (4) 1 Ss 292/06 (145/06) - m.w.Nachw.) und ggf. darzutun, aus welchen Gründen er vom Angeklagten genannte Mengen nicht zu Grunde gelegt hat. - BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 301/02
Verfahrenshindernis wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots - erforderliche …
Das Urteil des Bundesgerichtshofs in der Parallelsache L. erging am 11.7.2001 (Az: 1 StR 576/06: Verwerfung der Revision des Angeklagten als unbegründet) und gelangte am 17.8.2001 zum Amtsgericht.
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