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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.02.2007

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4586
OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 3 Ss 363/06 (https://dejure.org/2006,4586)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweisverwertung nach grundsätzlich zulässiger, im Einzelfall aber rechtswidrig durchgeführter Ermittlungshandlung; Voraussetzungen der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten; Verwertbarkeit von auf Grund einer ...

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 39 Ds 309/06
  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 355
  • StV 2007, 69
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1998 - 3 StR 181/98

    Abhörung des nicht öffentlich gesprochenen Wortes mit technischen Mitteln; …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).

    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Grundsätzlich steht lediglich fest, dass es in einem Rechtsstaat auch keine Wahrheitserforschung um jeden Preis geben darf (vgl. BGH StV 1992, 212, 213 m. w. N.).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Gemessen an diesen vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen (vgl. BVerfG StV 2001, 207 ff. m. w. N.) erweist sich die Durchsuchung vom ####### nicht nur als fehlerhaft, sondern zudem als zumindest objektiv willkürlich und damit als besonders schwerwiegender Eingriff in die von der Verfassung geschützten Rechte des Angeklagten.
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch von Bedeutung, ob ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erlassen worden wäre und das Beweismittel somit auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können ("hypothetischer Ersatzeingriff"; BGH NStZ 1989, 375, 376; BGH StV 1999, 185, 187).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 2 BvR 1502/04

    Begriff des richterlichen Protokolls; Genehmigung und Unterzeichnung durch den …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Ein allgemeiner Grundsatz, dass jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften, wie hier gegen § 105 Abs. 1 StPO, ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, existiert im deutschen Strafverfahrensrecht nicht (BVerfG NStZ 2006, 46, 47; BGH StV 1999, 185, 186, jeweils m. w. N).
  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 680/94

    Gezielte Ermittlungsmaßnahme der Polizei durch Hinzuziehung einer Privatperson …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • BVerfG, 08.11.2001 - 2 BvR 2257/00

    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 19.10.2006 - 3 Ss 363/06
    Nach der in der Rechtsprechung überwiegend und auch vom Senat vertretenen Abwägungslehre sind im Einzelfall die Interessen des Staates an der Tataufklärung gegen das Individualinteresse des Bürgers an der Bewahrung seiner Rechtsgüter abzuwägen (BVerfG StV 2002, 113, 114; BGH NStZ 1996, 200).
  • FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert …

    Der Schweregrad des Verstoßes ist ebenso zu beachten wie der Umstand, dass die Strafverfolgungsbehörden einschließlich der Gerichte verpflichtet sind, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären (vergl. dazu etwa OLG Hamm, Beschluss vom 19. Oktober 2006 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 m.w.N.).

    Rn. 79 Ist damit der Schutzbereich des Artikels 13 GG zwar tangiert, aber nicht schwerwiegend beeinträchtigt, ist zusätzlich festzustellen, dass die Steuerfahndung nicht etwa eigenmächtig ohne Durchsuchungsbeschlüsse agiert hat (so aber in dem der Entscheidung des OLG Hamm vom 19. Oktober 2006, 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355 zugrundeliegenden Fall), sondern richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts ... vorlagen, in deren Rechtmäßigkeit die Steuerfahndung am 12. November 2002 noch ohne weiteres vertrauen durfte.

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 3/18

    Revision im Strafverfahren: Rechtsfehler des Ersturteils bei Außerachtlassung der …

    Nur dann, wenn ausnahmsweise schon die mit einem solchen Versuch verbundene zeitliche Verzögerung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde, dürfen sie selbst die Anordnung - wegen Gefahr im Verzug - treffen, ohne sich vorher um eine richterliche Entscheidung bemüht zu haben (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 3 Ss 363/06, NStZ 2007, 355, beck-online).
  • AG Arnstadt, 29.10.2009 - 922 Js 201153/09

    Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung in Thüringen im Zusammenhang mit einer …

    Dabei muss der Schweregrad des Verfahrensverstoßes wie auch die (jedenfalls im Strafprozess geltende) Verpflichtung der Ermittlungsbehörden und Gerichte, Straftaten so weit wie möglich aufzuklären, Beachtung finden (vgl. Beschluss des OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

    Dies gilt umso mehr, als in zu vergleichenden strafprozessualen Fällen sogar mehrere vollendete Diebstahlshandlungen, die sich auf nicht unerheblich wertvolle Gegenstände bezogen, als ebenfalls im Schweregrad als geringfügiger eingeschätzt wurden (vgl. Beschluss OLG Hamm vom 19.10.2006 3 Ss 363/06 ).

  • LG Münster, 27.01.2021 - 9 Qs 5/21
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des BGH auch von Bedeutung, ob - im Fall einer Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss - ein solcher erlassen worden wäre und das Beweismittel auch auf rechtmäßige Weise hätte erlangt werden können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006, NStZ 2007, 355 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5439
BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 3 StR 32/07 (https://dejure.org/2007,5439)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Vor § 1 StPO; § 274 Abs. 1 StPO
    Absprache (negative Beweiskraft des Protokolls); Beweiserhebung zum Ablauf der Hauptverhandlung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 355
  • StV 2007, 230
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Rn. 3 Eine Verständigung über das Verfahrensergebnis, bei der das Gericht dem Angeklagten eine Strafobergrenze zusagen darf und an diese Zusage gebunden ist (zu den Einzelheiten vgl. BGHSt 43, 195, 210 sowie nunmehr - einengend - BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 50, 40, 51), ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im Protokoll über die Hauptverhandlung festzuhalten (BGHSt 43, 195, 206).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Rn. 3 Eine Verständigung über das Verfahrensergebnis, bei der das Gericht dem Angeklagten eine Strafobergrenze zusagen darf und an diese Zusage gebunden ist (zu den Einzelheiten vgl. BGHSt 43, 195, 210 sowie nunmehr - einengend - BGH Großer Senat für Strafsachen BGHSt 50, 40, 51), ist als wesentlicher Verfahrensvorgang im Protokoll über die Hauptverhandlung festzuhalten (BGHSt 43, 195, 206).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 61/01

    Deal; Absprachen im Strafprozeß; Vergleich; Anwendung von Jugendstrafrecht …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 19.10.1999 - 4 StR 86/99

    Verständigung über Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BVerfG, 14.05.1999 - 2 BvR 592/99

    Verfassungsrechtliche Überprüfung einer "fehlgeschlagenen" Verständigung im …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 05.08.2003 - 3 StR 231/03

    Absprache (Verstoß gegen das faire Verfahren durch ein Im-Unklarenlassen über die …

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 3 StR 32/07
    Die Sitzungsniederschrift mit der ihr gemäß § 274 Satz 1 StPO zukommenden positiven und negativen Beweiskraft für das Revisionsverfahren beweist deshalb grundsätzlich bindend die Existenz einer Verständigung in der Hauptverhandlung (BGHSt 45, 227, 228; vgl. auch BVerfG StV 2000, 3; BGH NStZ 2001, 555; 2004, 342).
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges …

    Die Behauptung der Revision findet weder im Protokoll der Hauptverhandlung (vgl. hierzu BGH NStZ 2004, 342; 2007, 355) noch in den dienstlichen Erklärungen der beiden Berufsrichter vom 7. Januar 2009 (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2007, 245) eine Bestätigung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes …

    Rn. 81 Vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 3 StR 32/07 -, NStZ 2007, 355 m.w.N.
  • OLG Frankfurt, 23.02.2010 - 3 Ws 141/10

    Beweiskraft des fehlenden Negativattests

    Da es sich um eine in § 273 StPO ausdrücklich erwähnte zu protokollierende Förmlichkeit handelt, entfaltet das Protokoll negative Beweiskraft (§ 274 StPO, vgl. auch BGH, NStZ 2007, 355).
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