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Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 12.09.2006

Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6777
BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,6777)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2005 - 4 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,6777)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 4 StR 22/05 (https://dejure.org/2005,6777)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 31 JGG; § 52a Satz 2 JGG
    Einheitsjugendstrafe (Anordnung der Nichtanrechnung der einstweiligen Unterbringung des Angeklagten in der Wohngruppe eines Kinderheims; andere Freiheitsentziehung aus erzieherischen Gründen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 43
  • StV 2007, 5
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1990 - 4 StR 122/90

    Anrechnung von Untersuchungshaft im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05
    Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung "aus erzieherischen Gründen" (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (BGH NStZ 1996, 233 unter Hinweis auf BGHSt 37, 75, 78;… vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).

    Vielmehr ist die Jugendstrafe so zu bemessen, dass sich auch bei Anrechnung der erlittenen Freiheitsentziehung ihre erzieherische Wirkung noch entfalten kann (vgl. BGH NStZ 1996, 233; BGHSt 37, 75, 77).

  • BGH, 14.12.1995 - 1 StR 532/95

    Abweisung der Revision wegen Fehlens eines sich zum Nachteil des Angeklagten …

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05
    Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung "aus erzieherischen Gründen" (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (BGH NStZ 1996, 233 unter Hinweis auf BGHSt 37, 75, 78;… vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).

    Vielmehr ist die Jugendstrafe so zu bemessen, dass sich auch bei Anrechnung der erlittenen Freiheitsentziehung ihre erzieherische Wirkung noch entfalten kann (vgl. BGH NStZ 1996, 233; BGHSt 37, 75, 77).

  • BGH, 14.12.1993 - 1 StR 656/93

    Untersuchungshaft: Anrechnung im Jugendstrafverfahren - Darlegungserfordernis bei …

    Auszug aus BGH, 26.07.2005 - 4 StR 22/05
    Die Nichtanrechnung der Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung "aus erzieherischen Gründen" (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei deren Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (BGH NStZ 1996, 233 unter Hinweis auf BGHSt 37, 75, 78; vgl. auch BGHR JGG § 52a Anrechnung 2).
  • KG, 15.02.2013 - 121 Ss 296/12

    Erweiterte Begründungspflicht für Strafzumessung im Jugendstrafrecht; …

    Eine Nichtanrechnung von Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehung aus erzieherischen Gründen (§ 52a Abs. 1 Satz 2 2. Alt. JGG) kommt grundsätzlich nur in den Fällen in Betracht, in denen bei der Anrechnung aus zeitlichen Gründen keine ausreichende erzieherische Wirkung durch die Vollstreckung der Jugendstrafe mehr gewährleistet ist (vgl. BGHSt 37, 75; NStZ 2007, 43; NStZ 1996, 233; jeweils m.w.Nachw.).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,36119
OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. September 2006 - 2 St OLG Ss 108/06 (https://dejure.org/2006,36119)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 28.12.1995 - 3 ObOWi 117/95
    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06
    Gefordert ist lediglich eine "Vereinbarung" mit der personensorgeberechtigten Person, die ein Auftragsverhältnis gemäß § 662 BGB begründet, wodurch die Aufsichtspflicht teilweise übertragen wird (vgl. Durchführung des JuSchG BGBl. I S. 2730, geändert am 29.12.2003, BGBl. I S. 3076, 3078), sowie die Wahrnehmung der Erziehungsaufgabe - hier der Aufsichtspflicht -, und zwar in tatsächlicher Hinsicht (BayObLG NStZ-RR 1996, 280).
  • OLG Bamberg, 16.12.2008 - 2 Ss OWi 1325/08

    Prüfungspflicht eines Gewerbetreibenden hinsichtlich der Berechtigung der …

    Dieser hätte im übrigen auch im Gesetzeswortlaut selbst keinen Niederschlag gefunden (OLG Nürnberg, NStZ 2007, 43/44).

    Soweit teilweise das Vorliegen eines besonderen "Autoritätsverhältnisses" der erziehungsbeauftragten Person gegenüber dem Jugendlichen als Voraussetzung zur Wahrnehmung eines Erziehungsauftrages gefordert wird (so: Bayerische Vollzugshinweise zum Jugendschutzgesetz, abrufbar http://www.stmas.bayern.de/jugendschutz/vollzugshinw-juschg.pdf, S. 2), kann dies aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG nicht abgeleitet werden (so im Ergebnis auch: OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44;… Erbs/Kohlhaas-Liesching, Strafrechtliche Nebengesetze , JuSchG § 1 Rn. 3;… Scholz/Liesching, Jugendschutz, 4. Aufl. 2004, § 1 JuSchG Rn. 3;… Ukrow, Jugendschutzrecht, 2004, Rn. 95; Liesching, NJW 2002, 3281/3282).

    Die Verantwortung über die richtige Auswahl und die Geeignetheit der "erziehungsbeauftragten Person" obliegt auf Grund des Personensorgerechts (§ 1626 Abs. 1 Satz 2, § 1631 Abs. 1 BGB) allein den Eltern bzw. den personensorgeberechtigten Personen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Eine andere Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG würde auch die Dispositionsbefugnis der Eltern oder sonstiger sorgeberechtigter Personen weiter einschränken und die Priorität des Elternwillens nicht beachten (…Nickles/Roll/Spürck/Umbach, § 1 JuSchG Rn. 7;… Erbs/Kohlhaas-Liesching, a.a.O., JuSchG § 1 Rn. 3), ohne dass eine solche Einschränkung des Sorgerechts im Wortlaut der Norm eine ausdrückliche gesetzliche Regelung findet (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

    Zweifel an der Wahrnehmung dieser Aufgaben durch die erziehungsbeauftragte Person ergeben sich etwa dann, wenn diese sich selbst aus der Diskothek entfernt oder in Folge eigenen Alkohol- oder Drogenmissbrauchs nicht mehr dazu fähig ist, die vereinbarten Erziehungsaufgaben in Form von Aufsichtspflichten zu übernehmen (OLG Nürnberg NStZ 2007, 43/44).

  • VG Stuttgart, 24.10.2008 - 4 K 3985/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Untersagungsauflage im Gaststättenrecht

    Die "erziehungsbeauftragte Person" muss räumlich anwesend sein und jederzeit Einfluss auf das Verhalten des Jugendlichen nehmen bzw. Gefahren von ihm abwehren können (so OLG Nürnberg, Urteil v. 12.09.2006 - 2 St OLG Ss 108/06 ).
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