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Weitere Entscheidung unten: BGH, 22.06.2007

Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4923
BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07 (https://dejure.org/2007,4923)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2007 - 3 StR 185/07 (https://dejure.org/2007,4923)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07 (https://dejure.org/2007,4923)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 226 Abs. 1 StGB
    Schwere Körperverletzung (erhebliche Entstellung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 224 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 226 Abs. 1 Nr. 3

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer erheblichen Entstellung i.S.v. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) bei einer Narbe im Gesicht; Textliche Schilderung einer Entstellung bzw. einer erheblich verunstaltenden Wirkung als Folge einer Körperverletzung in den Urteilsgründen unter Bezugnahme ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 226 Abs. 1
    Narben im Gesicht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schwere Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 Nr. 3 Var. 1 StGB: In erheblicher Weise dauernd entstellt - Erheblichkeit - kleinere Narbe

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 32
  • StV 2007, 636
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.2006 - 3 StR 183/06

    Schwere Körperverletzung (Versuch; Lähmung; dauerhafte Entstellung); …

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
    Rn. 7 a) Da das Merkmal der erheblichen Entstellung in § 226 Abs. 1 StGB in einer Reihe mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, eines wichtigen Gliedes u. ä. steht, die für die Einstufung einer Körperverletzungstat als Verbrechen maßgeblich sind, ist eine Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten erforderlich, die in ihrer Bedeutung für den Menschen etwa der Benachteiligung entspricht, die mit den anderen in § 226 StGB genannten Folgen verbunden sind (…Horn/Wolters in SKStGB § 226 Rdn. 12 f.; BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686).

    Grundsätzlich können auch verunstaltende Narben im Gesicht eines Opfers erheblich entstellend sein (BGH NJW 1967, 297; NStZ 2006, 686).

  • BGH, 02.05.2007 - 3 StR 126/07

    Schwere Körperverletzung (Entstellung; Narbe)

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
    Aber auch dabei muss - etwa durch eine deutliche Verzerrung der Proportionen des Gesichts (vgl. BGH, Beschl. vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07) - im Einzelfall ein Grad an Verunstaltung erreicht werden, der in Relation zu den anderen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 StGB steht.

    Ist eine Narbe nur in dem Sinne erheblich, dass sie deutlich sichtbar ist, reicht dies nicht (BGH, Beschl. vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07).

  • BGH, 27.06.2006 - 1 StR 113/06

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, Ausnutzungsbewusstsein: …

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
    Die Annahme von Heimtücke scheitert grundsätzlich auch nicht an dem Umstand, dass der Angriff zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgte, da er unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungseffekts mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wurde (vgl. BGH NStZ 2006, 502).
  • BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten …

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
    Grundsätzlich können auch verunstaltende Narben im Gesicht eines Opfers erheblich entstellend sein (BGH NJW 1967, 297; NStZ 2006, 686).
  • BGH, 05.11.1991 - 1 StR 600/91

    Bedingter Tötungsvorsatz - Tatbestand der schweren Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 28.06.2007 - 3 StR 185/07
    Rn. 7 a) Da das Merkmal der erheblichen Entstellung in § 226 Abs. 1 StGB in einer Reihe mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, eines wichtigen Gliedes u. ä. steht, die für die Einstufung einer Körperverletzungstat als Verbrechen maßgeblich sind, ist eine Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten erforderlich, die in ihrer Bedeutung für den Menschen etwa der Benachteiligung entspricht, die mit den anderen in § 226 StGB genannten Folgen verbunden sind (…Horn/Wolters in SKStGB § 226 Rdn. 12 f.; BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686).
  • BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24

    Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …

    Rn. 10 aa) Eine erhebliche Entstellung i.S.d. § 226 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB setzt voraus, dass die Tat zu einer Beeinträchtigung des Aussehens des Geschädigten führt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1972 - 5 StR 400/71, NJW 1972, 1143, 1144), die sich als eine Verunstaltung der Gesamterscheinung des Verletzten darstellt, welche in ihren Auswirkungen dem Gewicht der geringsten Fälle des § 226 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB gleichkommt (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. November 2015 - 5 StR 420/15 Rn. 10;… Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 24;… Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13 Rn. 16;… Urteil vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11 Rn. 5; Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07 Rn. 7;… Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07 Rn. 2;… Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06 Rn. 3;… Urteil vom 5. November 1991 - 1 StR 600/91, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Entstellung 2;… Fischer, StGB, 72. Aufl., § 226 Rn. 9;… MüKoStGB/Hardtung, 4. Aufl., § 226 Rn. 31;… Grünewald in LK-StGB, 13. Aufl., § 226 Rn. 18;… Knauer/Brose in Spickhoff, Medizinrecht, 4. Aufl., § 226 StGB Rn. 7).

    Danach können etwa auffällige Narben im Gesicht aufgrund ihres Hervortretens in allen Lebenslagen und der damit prägenden, das Opfer als Verletzten stigmatisierenden Wirkung als entstellend anzusehen sein (vgl. BGH…, Urteil vom 19. September 2019 - 3 StR 180/19 Rn. 23;… Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13 Rn. 16; Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07 Rn. 7;… Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06 Rn. 3; Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297 f.; RG, Urteil vom 11. Juni 1931 - 2 D 521/31, JW 1932, 1744; zu entstellenden Gesichtsverletzungen vgl. auch BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 3 StR 65/23 Rn. 5 (Narben im Gesicht mit Einschränkung der Mimik);… Beschluss vom 10. November 2015 - 5 StR 420/15 Rn. 10 (hängendes Augenlid und Einschränkung der Mimik); Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, NStZ 2009, 572 (wulstartige, rotgefärbte Narben u.a. im Gesichtsbereich); Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297 ("störende" Messernarben im Gesicht); Urteil vom 16. Januar 1957 - 2 StR 591/56, WKRS 1957, 12843 (Verlust der linken Nasenspitze); RG, Urteil vom 1. Oktober 1886 - 2394/86, RGSt 14, 344 f. (Verlust eines Augapfels); zum Verlust mehrerer Schneidezähne: BGH, Urteil vom 12. September 1967 - 5 StR 361/67, WKRS 1967, 12944; Urteil vom 2. März 1962 - 4 StR 536/61, NJW 1962, 1067; Urteil vom 16. Juli 1957 - 5 StR 205/57, WKRS 1957, 13142).

    Allein der Umstand, dass die Narbe oder Verletzung deutlich sichtbar ist, soll dabei für sich genommen noch nicht ausreichen, um eine Entstellung anzunehmen (vgl. BGH…, Urteil vom 14. August 2014 - 4 StR 163/14 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07 Rn. 7; BGH…, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07 Rn. 2).

  • BGH, 13.05.2015 - 3 StR 460/14

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Zeitpunkt; Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz …

    Denn eine auf Arglosigkeit beruhende Wehrlosigkeit kann auch dann gegeben sein, wenn der Täter sein argloses Opfer zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz angreift, diesen - die Arglosigkeit des Opfers in der Regel beseitigenden - Angriff ohne zeitliche Zäsur mit Tötungsvorsatz fortsetzt und es dem Opfer wegen des unmittelbaren Übergangs des überraschenden ersten Angriffs zur Tötungshandlung nicht mehr möglich ist, sich erfolgversprechend zur Wehr zu setzen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 1. März 2012 - 3 StR 425/11, NStZ 2012, 691, 693; vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5;… sowie schon Urteil vom 9. Dezember 1986 - 1 StR 596/86, BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3;… MüKo-StGB/Schneider, 2. Aufl., § 211 Rn. 151 jew. mwN).
  • BGH, 14.08.2014 - 4 StR 163/14

    Abgrenzung zwischen Körperverletzung und Tötungsversuch: Urteilsfeststellungen …

    a) Ein Verletzter ist im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB in erheblicher Weise dauernd entstellt, wenn es durch die Tat zu einer Verunstaltung seiner Gesamterscheinung gekommen ist, die in ihren Auswirkungen dem Gewicht der geringsten Fälle des § 226 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StGB gleichkommt (BGH, Urteil vom 17. Juli 2013 - 2 StR 139/13, NStZ-RR 2013, 343;… Urteil vom 20. April 2011 - 2 StR 29/11, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 3; Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2 mwN).

    Dies kann grundsätzlich auch bei einzelnen besonders großen oder markanten Narben (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2), ebenso wie bei einer Vielzahl von Narben in derselben Körperregion der Fall sein.

    Erst wenn im Einzelfall - etwa durch eine deutliche Verzerrung der Proportionen des Gesichts - ein Grad an Verunstaltung erreicht ist, der in einer Relation zu den anderen schweren Folgen im Sinne des § 226 Abs. 1 StGB steht, kommt die Annahme einer erheblichen Entstellung in Betracht (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2;… Beschluss vom 2. Mai 2007 - 3 StR 126/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 1).

  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen …

    Dies kann jedoch im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben der Fall sein (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2); insbesondere aber auch bei verunstaltenden Narben im Gesicht eines Opfers (BGH, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297; Beschluss vom 11. Juli 2006 - 3 StR 183/06, NStZ 2006, 686; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, NStZ 2008, 32).
  • LG Erfurt, 15.10.2024 - 10 KLs 840 Js 16605/21

    Amputationen von Hoden: Mehrjährige Haftstrafe für Hobby-Chirurg

    Rn. 515 Da das Merkmal der erheblichen dauernden Entstellung in § 226 Abs. 1 Nr. 3 1. Alt StGB in einer Reihe mit schwerwiegenden Folgen wie Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung, Verlust des Sehvermögens auf einem Auge, eines wichtigen Gliedes u. ä. steht, die für die Einstufung einer Körperverletzungstat als Verbrechen maßgeblich sind, ist zur Erfüllung dieses Tatbestandes eine Verunstaltung des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten erforderlich, die in ihrer Bedeutung für den Menschen etwa der Benachteiligung entspricht, die mit den anderen in § 226 StGB genannten Folgen verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2007, Az. 3 StR 185/07, Rn. 7 m.w.N. - zitiert nach juris).
  • BGH, 20.04.2011 - 2 StR 29/11

    Schwere gefährliche Körperverletzung (in erheblicher Weise dauernd entstellt: …

    Dies kann jedoch im Einzelfall bei besonders großen oder markanten Narben der Fall sein (BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2), ebenso bei einer Vielzahl von Narben in derselben Körperregion.
  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 611/17

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen …

    Selbst wenn der Angriff - im Wohnzimmer - mit den Faustschlägen kurzzeitig zunächst nur mit Körperverletzungsvorsatz erfolgt wäre, scheiterte die Annahme von Heimtücke daran nicht, da er unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungseffekts mit Tötungsvorsatz fortgesetzt wurde (BGH, Urteile vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, juris Rn. 5 …und vom 27. Juni 2006 - 1 StR 113/06, NStZ 2006, 502, 503 Rn. 3; Beschluss vom 19. Juni 2008 - 1 StR 217/08, NStZ 2009, 29, 30).
  • BGH, 10.11.2015 - 5 StR 420/15

    Ordnungsgemäße Besetzung des Strafsenats während eines laufenden …

    Den Urteilsgründen ist hinreichend zu entnehmen, dass das maßgebende Gesamterscheinungsbild des Verletzten (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 185/07, BGHR StGB § 226 Abs. 1 Entstellung 2) durch die - rechtsfehlerfrei auf den Schlag mit dem Baseballschläger zurückgeführte - großflächige Eindellung am Schädel, die breite Narbe an der rechten Kopfseite, die "hängenden' Augenlider sowie die Störung der Mimik ("Zuviel an Bewegung' der unteren Gesichtspartie, UA S. 43) im Sinne des § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB erheblich entstellt ist.
  • OLG Jena, 22.11.2007 - 1 Ss 100/07

    Schwere Körperverletzung

    Da die Verwirklichung des Merkmals der erheblichen dauerhaften Entstellung in § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB nach dem Unrechtsgehalt die Anwendung des Strafrahmens des § 226 Abs. 1 StGB rechtfertigen können muss, dürfen nur solche Verunstaltungen des Gesamterscheinungsbildes des Verletzten als tatbestandsmäßig eingestuft werden, die im Maß ihrer beeinträchtigenden Wirkung zumindest der in ihrem Gewicht geringsten der übrigen in § 226 Abs. 1 StGB genannten Folgen (z.B. Verlust des Sehvermögens, des Sprechvermögens, Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit, Behinderung) in etwa gleichkommen (BGH StV 1992, 115; NStZ 2006, 686; Urteil vom 28.06.2007, 3 StR 185/07, bei Juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4454
BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07 (https://dejure.org/2007,4454)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 StR 203/07 (https://dejure.org/2007,4454)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07 (https://dejure.org/2007,4454)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 218 StGB; § 224 StGB
    Konkurrenzen zwischen Schwangerschaftsabbruch und gefährlicher Körperverletzung (Tateinheit; besonders schwerer Fall)

  • lexetius.com

    StGB §§ 218, 224 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2565
  • NStZ 2008, 32
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.04.1978 - 2 StR 686/77

    Verurteilung wegen Unzucht mit einem Kinde sowie wegen vollendeter und versuchter …

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07
    Soweit in BGHSt 28, 11, 16 davon ausgegangen wurde, dass § 218 StGB sowohl die einfache wie die gefährliche Körperverletzung verdrängt, ist diese Entscheidung vor der Änderung der Vorschrift des § 223 a StGB durch das 6. StrRG vom 26. Januar 1998 ergangen.
  • BGH, 11.08.1999 - 2 StR 44/99

    BGH bestätigt Strafurteil wegen Vertriebs von Schlankheitskapseln

    Auszug aus BGH, 22.06.2007 - 2 StR 203/07
    Rn. 5 Der Senat kann die Revision ungeachtet des Beschränkungsantrags nach § 154a Abs. 2 StPO des Generalbundesanwalts durch Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO verwerfen, da der Generalbundesanwalt eine Auswirkung auf den Strafausspruch verneint und die Verwerfung der Revision im Übrigen beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99;… Kuckein in KK 5. Aufl. § 349 Rdn. 29 m.w.N).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19, NStZ-RR 2020, 53;… vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493;… zustimmend Franke in LR StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13 und 25).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Revision in Strafsachen: Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss trotz …

    Soweit dieser eine Schuldspruchänderung dahin beantragt hat, dass die Angeklagte der Fälschung beweiserheblicher Daten in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung in 459 Fällen sowie des Computerbetruges in 2681 Fällen schuldig ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97;… zust. z.B. Franke in LR-StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13).
  • BGH, 12.05.2026 - 3 StR 2/26

    Schuldspruch wegen versuchten schweren Wohnungseinbruchdiebstahls mit Waffen in …

    Demgemäß hat die Revision insgesamt keinen Erfolg, was der Senat durch Beschluss aussprechen kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NStZ 2008, 32; vom 13. März 2024 - 4 StR 292/23, juris, jeweils zu einem Beschränkungsantrag nach § 154a StPO).
  • BGH, 13.03.2024 - 4 StR 292/23

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet

    An der Verwerfung der Revision des Angeklagten gemäß § 349 Abs. 2 StPO ist der Senat hierdurch nicht gehindert (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07 Rn. 4; zu einem Einstellungsantrag nach § 154 Abs. 2 StPO ebenso BGH, Beschluss vom 17. April 2012 - 1 StR 92/12 mwN).
  • BGH, 30.04.2024 - 3 StR 29/24

    Verwerfung der Revision ohne Hauptverhandlung durch Beschluss

    Soweit dieser wegen einer abweichenden konkurrenzrechtlichen Bewertung der Taten eine Schuldspruchänderung beantragt hat, steht dies einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegen (…st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Januar 2015 - 2 StR 150/14, juris Rn. 6; vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566; vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 1999, 465, 466; vom 11. Juni 1997 - 2 StR 231/97, NStZ 1997, 493;… vgl. auch LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 349 Rn. 13;… BeckOK/Wiedner, StPO, 51. Ed., § 349 Rn. 31).
  • BGH, 14.01.2015 - 2 StR 150/14

    Tat im prozessualen Sinne

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte Verfahrensbeschränkung (§ 154a Abs. 2 StPO) oder Schuldspruchänderung, der der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2007 - 2 StR 203/07, NJW 2007, 2565, 2566, vom 11. August 1999 - 2 StR 44/99, wistra 2000, 465, 466, …und vom 23. Juli 1993 - 2 StR 346/93, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Antrag 1;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 349 Rn. 22;… KKS-tPO/Gericke, 7. Aufl., § 349 Rn. 28, jeweils mwN).
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