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Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.2009

Rechtsprechung
   BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4258
BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21.07.2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09 (https://dejure.org/2009,4258)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; Art. 6 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
    Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung; Identifizierung; wiederholtes Wiedererkennen (Wahllichtbildvorlage; suggestive Wirkung); Recht auf ein faires Verfahren (effektive Teilhabe der Verteidigung; Ermittlungsmaßnahmen während laufender Hauptverhandlung)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
  • StV 2010, 170
  • JR 2011, 119
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01

    Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Der neue Tatrichter wird naheliegend das Verhältnis des Angeklagten zu dem rechtskräftig verurteilten U. - auch bezogen auf den diesem gemeinsam mit dem Angeklagten angelasteten weiteren Raub - nachzugehen haben (vgl. auch BGH wistra 2002, 260, 262; 430).
  • BGH, 19.11.1997 - 2 StR 470/97

    Zum Beweiswert der Wiedererkennung nach einer Wahllichtbildvorlage

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Rn. 16 b) Darüber hinaus ist fraglich und vom Landgericht nicht problematisiert worden, ob die ausschlaggebende Wahllichtbildvorlage den Erfordernissen des subjektiven Auswahlverfahrens entsprach (vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 13 m.w.N.).
  • BGH, 09.10.2007 - 5 StR 344/07

    Beweisantrag auf Vernehmung der wesentlichen Tatzeugin (Wiedererkennenszeugin) …

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.;… BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16; BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (…vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 06.04.1990 - 2 StR 627/89

    Voraussetzung für richterliche Überzeugung neben der persönlichen Gewissheit des …

    Auszug aus BGH, 21.07.2009 - 5 StR 235/09
    Die Überzeugungsbildung des Landgerichts von der Täterschaft des Angeklagten beruht angesichts der Komplexität und Fehlerträchtigkeit bei der hier in Frage stehenden Überführung eines Angeklagten allein aufgrund der Aussage und des Wiedererkennens einer einzelnen Beweisperson (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2003, 2444, 2445 m.w.N.; BGHR StPO § 261 Identifizierung 6 und 16;… BGHR StPO § 247a audiovisuelle Vernehmung 9) auf keiner ausreichenden Grundlage (…vgl. BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 14.04.2011 - 4 StR 501/10

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Beweiswert der Wiederkennungsleistung des …

    Rn. 19 3. Für die neue Verhandlung und Entscheidung weist der Senat darauf hin, dass auch das (wiederholte) Wiedererkennen in der Hauptverhandlung einen, wenn auch eingeschränkten, Beweiswert haben kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, Tz. 15) und insoweit die Wiedergabe der von einem Zeugen gegebenenfalls besonders hervorgehobenen Wiedererkennungs- und Identifizierungsmerkmale eines Täters in den Urteilsgründen wünschenswert ist.
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die …

    Durch die anlässlich der Einzelbildvorlage geäußerte Einschätzung der Zeugin, sie sei sich hinsichtlich der Identifizierung zu 85 % sicher, wird die Verlässlichkeit der Wiedererkennung nicht gesteigert, sondern über die auch vom Landgericht anerkannten Mängel hinaus zusätzlich herabgesetzt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, …und vom 1. Oktober 2008 - 5 StR 439/08, BGHR StPO § 261 Identifizierung 17).
  • BGH, 19.03.2013 - 5 StR 79/13

    Erfolgreiche Aufklärungsrüge aufgrund der unterlassenen Vernehmung eines Zeugen …

    Bei diesem Ablauf der Identifizierungsmaßnahmen bestand somit die Möglichkeit, dass beim Zeugen B. die originäre Erinnerung durch das (einzelne) Fahndungsfoto "überschrieben" worden war (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53, 54; s. auch Urteil vom 27. Oktober 2005 - 4 StR 234/05), und es war nicht einmal ausgeschlossen, dass der Zeuge D. mit ihm vor seiner eigenen Einsichtnahme über die zu erwartende Anordnung der Fotos gesprochen, möglicherweise gar auch das Fahndungsfoto gesehen hatte.
  • BGH, 13.03.2024 - 2 StR 30/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Darstellung in den Urteilsgründen: …

    Diese Urteilsausführungen ermöglichen es nicht, den Beweiswert der Wiedererkennungsleistung zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, JR 2011, 119, 120 mit Anm. Eisenberg), weil sie schon nicht mitteilen, welche Personen auf den Lichtbildern "auf Bl. 597 bis 605 dA" zu sehen waren, die dem Zeugen in der Hauptverhandlung vorgehalten wurden.
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 85/19

    Strafverfahren: Befangenheit wegen der Beauftragung weiterer …

    Soweit dem das obiter dictum aus seinem Beschluss vom 21. Juli 2009 - 5 StR 235/09, NStZ 2010, 53 entgegensteht, hält der Senat daran nicht fest.
  • AG Rheinbach, 13.03.2017 - 15 Ds 6/17

    Hinreichender Tatverdacht bzgl. Wahrscheinlichkeit der Verurteilung in einer …

    Denn das Wiedererkennen im Rahmen der Lichtbildvorlage kann anerkanntermaßen eine suggestive Wirkung auf die Zeugen haben, die ein späteres erneutes Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ohne Weiteres zu verfälschen vermag (vgl. hierzu auch BGH NStZ 2010, 53).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5681
BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2009 - 4 StR 171/09 (https://dejure.org/2009,5681)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Judicialis

    StPO § 52; ; StPO § 70; ; StPO § 247; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StGB § 19

  • Wolters Kluwer

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung eines kindlichen Zeugen zur Aussage

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Vorübergehender Ausschluss des Angeklagten von der Verhandlung bei Weigerung eines kindlichen Zeugen zur Aussage

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 53
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.2003 - 1 StR 529/02

    Beweiswürdigung (Bewertung der Glaubhaftigkeit der Aussage eines …

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Das teilweise Absehen von einer Entscheidung ist im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 2 StPO zur Verdeutlichung ausdrücklich zu tenorieren (vgl. BGHR StPO § 406 Teilentscheidung 1).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines …

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Zwar reicht nach der Rechtsprechung der bloße Wunsch eines Zeugen, in Abwesenheit des Angeklagten auszusagen, für dessen vorübergehende Entfernung gemäß § 247 Satz 1 StPO grundsätzlich nicht aus (BGHSt 22, 18, 21) .
  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 46/01

    Entfernung des Angeklagten bei Zeugnisverweigerung in einer Drucksituation …

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (…vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 250/03

    Verurteilung eines Hamburger Kaufmanns wegen Mordanstiftung aufgehoben

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Etwas anderes gilt dann, wenn zu befürchten ist, dass ein Zeuge in Gegenwart des Angeklagten von seinem Zeugnisverweigerungsrecht (…vgl. BGHSt aaO; BGH NStZ 2001, 608 ) oder von seinem umfassenden Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 116) Gebrauch machen werde.
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine …

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Aus den in der Begründung des Anordnungsbeschlusses angeführten Gründen liegt es auf der Hand, dass bei der Vernehmung der 12jährigen Zeugin in Gegenwart des Angeklagten ein erheblicher Nachteil für ihr Wohl zu befürchten war und dass das Landgericht den Ausschluss des Angeklagten jedenfalls auch darauf gestützt hat (vgl. BGHR StPO § 247 Satz 2 Begründungserfordernis 1).
  • BGH, 16.06.1993 - 2 StR 251/93

    Verbot einer Partei zuzusprechen, was nicht beantragt ist im Adhäsionsverfahren

    Auszug aus BGH, 04.08.2009 - 4 StR 171/09
    Zudem hat das Landgericht, obwohl die Nebenklägerin den Feststellungsantrag "vorbehaltlich eines Anspruchsübergangs" gestellt hat, entgegen § 308 Abs. 1 ZPO, der auch im Adhäsionsverfahren gilt (BGHR StPO § 404 Abs. 1 Entscheidung 2), ohne den hier im Hinblick auf § 116 SGB X erforderlichen Vorbehalt festgestellt, dass der Angeklagte verpflichtet ist, "sämtliche" künftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen.
  • BGH, 29.07.2026 - 2 StR 768/25
    Das Absehen von einer Adhäsionsentscheidung ist indes im Hinblick auf § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO zur Verdeutlichung ausdrücklich zu tenorieren (vgl. BGH, Beschluss vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09, Rn. 9).
  • BGH, 25.11.2009 - 3 StR 304/09

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Adhäsionsverfahren (Legalzession; …

    Soweit das Landgericht die Verpflichtung des Angeklagten S. zur Leistung von Ersatz für materielle und immaterielle Schäden sowie Schmerzensgeld dem Grunde nach festgestellt hat, ist dieser Ausspruch unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als der Anspruch des Nebenklägers nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen ist (vgl. BGH, Beschl. vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 - Rdn. 8).
  • BGH, 12.02.2013 - 4 StR 553/12

    Aufklärungshilfe (Kronzeugenregelung; Hinweise vom Hörensagen); …

    Im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG ist die Adhäsionsentscheidung im Ausspruch über den Feststellungsantrag unter den Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht für künftige materielle Schäden nur insoweit besteht, als die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09; vom 15. Juni 2010 - 4 StR 161/10; vom 17. Januar 2013 - 4 StR 459/12).
  • BGH, 15.06.2010 - 4 StR 161/10

    Ergänzungen der Adhäsionsaussprüche (Vorbehalt des Übergangs auf …

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der den Adhäsionsklägern entstandenen materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 …und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09 Rn. 3, StraFo 2010, 117).
  • BGH, 31.07.2018 - 4 StR 626/17

    Bemessung des Schmerzensgeldes i.R.d. Entschädigungsanspruchs durch …

    Soweit das Landgericht den Angeklagten zum Ersatz der der Adhäsionsklägerin künftig entstehenden materiellen Schäden verurteilt hat, ist diese Entscheidung unter den im Hinblick auf § 116 SGB X bzw. § 86 VVG erforderlichen Vorbehalt zu stellen, dass eine Ersatzpflicht des Angeklagten nur insoweit besteht, als diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Versicherer übergegangen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 4 StR 171/09 Rn. 8 und vom 25. November 2009 - 3 StR 304/09, StraFo 2010, 117).
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