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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2429
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09 (https://dejure.org/2010,2429)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 1 StPO; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 21e GVG; § 233 StGB
    Besetzungsrüge; gesetzlicher Richter; Geschäftsverteilung (Präsidiumsbeschluss; ausschließliche Übertragung bereits anhängiger Verfahren; hohe Begründungsanforderungen; eingehende Darlegung der Überlastung; Beschleunigungsgebot); Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 222b StPO, § 338 Nr 1 StPO, § 21e Abs 3 GVG, § 233 StGB, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Strafverfahren: Übertragung anhängiger Verfahren auf eine nachträglich eingerichtete Hilfsstrafkammer im Wege einer Änderung der Geschäftsverteilung; Voraussetzungen des Menschenhandels

  • Wolters Kluwer

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ...

  • ra.de
  • institut-fuer-menschenrechte.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzungsrüge wegen nachträglicher Zuweisung der Zuständigkeit einer zunächst bei einer Strafkammer eingegangenen Strafsache an eine Hilfsstrafkammer; Voraussetzungen des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft i.S.v. § 233 Abs. 1 S. 1 Strafgesetzbuch ( ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2011, 157
  • NStZ-RR 2010, 366
  • NStZ-RR 2013, 198
  • StV 2010, 296
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.04.2009 - 3 StR 376/08

    Besetzungsrüge; Einrichtung einer Hilfsstrafkammer (Zuweisung von Geschäften nach …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17;… Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20;… Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09

    Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    In Anbetracht des Ausnahmecharakters solcher Fälle und des Gewichts des Grundsatzes des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist dann eine detaillierte Dokumentation der Gründe, die eine derartige Umverteilung erfordern, nötig (…vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 17; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 18).

    Mängel in der Begründung des Beschlusses kann das Präsidium bis zur Entscheidung über einen nach § 222b StPO erhobenen Besetzungseinwand durch einen ergänzenden, die Gründe für die Umverteilung dokumentierenden Beschluss ausräumen (…vgl. BGH Urteil vom 9. April 2009 - 3 StR 376/08 - Rdnr. 20; Beschluss vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 - Rdnr. 22).

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Änderung des Geschäftsverteilungsplans in Strafsachen bezüglich bereits …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 229/09

    Garantie des gesetzlichen Richters (Zulässigkeit einer Änderung eines …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Nur in Ausnahmefällen, wenn allein so dem Beschleunigungsgebot Rechnung getragen werden kann, ist eine beschränkte Zuweisung allein bereits eingegangener Verfahren zulässig (vgl. BVerfG NJW 2009, 1734 f.).
  • BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00

    Anforderungen an die Bestimmung des gesetzlichen Richters

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Die Zuweisung bereits anhängiger Verfahren ist grundsätzlich nur möglich, wenn die Neuregelung generell gilt, also auch eine unbestimmte Vielzahl künftiger gleichartiger Fälle erfasst (vgl. BVerfG NJW 2003, 345; 2005, 2689 f. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Der Täter muss einen bislang nicht vorhandenen Entschluss des Opfers, ein solches Beschäftigungsverhältnis einzugehen, hervorrufen oder das Opfer von seinem Entschluss, die Beschäftigung aufzugeben, abbringen (vgl. BGH StraFo 2009, 429, 430; NStZ-RR 2004, 233, 234).
  • BGH, 07.04.2005 - 2 StR 524/04

    Intertemporales Strafrecht (Änderung des persönlichen Anwendungsbereichs einer …

    Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 507/09
    Ist das Merkmal des Ausnutzens erfüllt, genügt jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch das Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH NStZ-RR 2005, 234;… Schroeder aaO;… Eisele in Schönke/Schröder, StGB 27. Aufl. § 233 Rdn. 12;… § 232 Rdn. 18;… Fischer, StGB 57. Aufl. § 232 Rdn. 12;… Lackner/Kühl, StGB 26. Aufl. § 232 Rdn. 2;… enger Renzikowski aaO § 233 Rdn. 18;… § 232 Rdn. 24 f.).
  • BGH, 30.04.2026 - 1 StR 546/25

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern; Zurücktreten des Lohnwuchers als …

    Denn durch § 232b StGB wird neben der Freiheit der Person, über den Einsatz und die Verwertung ihrer Arbeitskraft zu verfügen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, BGHR StGB § 233 dazu bringen 1 Rn. 8 zur Vorgängervorschrift des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft [§ 233 StGB aF]), auch das Vermögen des Arbeitenden geschützt (vgl. Schroeder, NStZ 2017, 320, 321 "im Sinne verhinderter Gewinnchancen";… MüKoStGB/Renzikowski, aaO, Rn. 1;… Lackner/Kühl/Heger, aaO, § 232b Rn. 2;… LK/Kudlich, aaO, Rn. 2).

    Rn. 22 aa) Das Tatbestandsmerkmal "veranlasst" (§ 232b StGB) ist weitgehend wie "dazu bringen" aus § 233 StGB aF auszulegen (dazu BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, BGHR StGB § 233 dazu bringen 1 Rn. 7).

  • OLG Hamm, 11.05.2010 - 2 Ws 86/10

    Prostitution, Förderung, Tatbestandsmerkmal "Dazu-Bringen"

    Rn. 63 Auch in seiner jüngsten Entscheidung vom 13. Januar 2010 (Az: 3 StR 507/09) legt der Bundesgerichtshof das Tatbestandsmerkmal des "Dazu-Bringens" im Sinne der §§ 232, 233 StGB restriktiv aus, dass nämlich eine Beeinflussung des Willens, der Prostitution nachzugehen oder diesen Beruf aufzugeben, stattfindet.
  • BGH, 04.06.2019 - 2 StR 202/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …

    Als Tathandlung setzt das "dazu Bringen' des § 232 StGB aF in Abgrenzung zum "Einwirken' des § 180b StGB aF weder eine Einflussnahme von gesteigerter Intensität voraus noch in Abgrenzung zum "dazu Bestimmen' des § 181 StGB aF eine Willensbeeinflussung im Wege der Kommunikation; es genügt vielmehr - sofern wie hier das Merkmal des Ausnutzens erfüllt ist - jede ursächliche Herbeiführung des Erfolges, gleichgültig auf welche Art und Weise, sei es auch nur durch Schaffen einer günstigen Gelegenheit oder durch ein schlichtes Angebot (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 3 StR 507/09, NStZ 2011, 157; Senat, Beschluss vom 7. April 2005 - 2 StR 524/04, NStZ-RR 2005, 234).
  • LG Bochum, 04.12.2020 - 5 KLs 17/20
    Bereits schlichte Aufforderungen, Angebote und Vorschläge sind hierfür ausreichend, eine Einflussnahme von gesteigerter Intensität wie ein Einwirken oder eine Willensbeeinflussung im Wege der Kommunikation wie ein "dazu Bestimmen" sind nicht erforderlich (BGH, NStZ 2011, 157).
  • LG Münster, 12.02.2026 - 21 KLs 7/25
    Ein Veranlassen scheidet aber aus bei schon zur Prostitution oder zu sexuellen Handlung Entschlossenen und bei fehlender Verknüpfung von Zwangslage oder Hilflosigkeit mit dem Einwirkungserfolg wie zum Beispiel bei einer eigenverantwortlichen Entscheidung des Opfers nach Beendigung der Zwangslage (BGH StraFo 2010, 210).
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