Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - III-4 Ws 274/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwertbarkeit eines externen Gutachtens bei der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen bei nur mittelbarer Verwertung eines Prognosegutachtens i.R.d. Prüfung der weiteren Vollstreckung einer Unterbringung zur Bewährung; Annahme der Verwertung eines Gutachtens trotz fehlender Einholung durch das Gericht ...
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 716
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02
Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 4 Ws 274/09
Rn. 19 Der hierin liegende Verfahrensfehler hat zur Folge, dass die Entscheidung der Strafvollstreckungskammer an einem Aufklärungsmangel leidet, der entgegen § 309 Abs. 2 StPO zur Aufhebung und Zurückweisung an die Strafvollstreckungskammer führt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 309 Rdnr. 8, eingehend OLG Düsseldorf NJW 2002, 2963, Senatsbeschluss vom 3. Februar 2009, a.a.O.).".
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 64-IV-19 In der fachgerichtlichen Rechtsprechung wird darüber hinaus die Auffassung vertreten, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Anhörung geboten ist in Fällen, in denen das Gericht zur Vorbereitung einer Entscheidung nach § 67e StGB selbst kein Gutachten nach § 463 Abs. 4 StPO in Auftrag gegeben hat, sich aber in "weiten Teilen" bzw. "maßgeblich" auf ein von der Maßregelvollzugseinrichtung eingeholtes Gutachten stützt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juli 2009 - 4 Ws 274/09 - juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. August 2010 - 1 Ws 134/10 - juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 - juris).
- OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 Ws 81/15
Jährliche Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen …
Darauf, dass die Kammer vor Erlass der angefochtenen Entscheidung den externen Sachverständigen Diplom-Psychologe D.-S. entgegen §§ 463 Abs. 4 Satz 4, 454 Abs. 2 Satz 3 StPO nicht mündlich angehört hat (zur Notwendigkeit der mündlichen Anhörung eines externen, auf der Grundlage des § 8 Abs. 4 SMRVG von der Maßregelvollzugseinrichtung beauftragten Sachverständigen vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Dezember 2007 - 1 Ws 251/07 -, 19. Februar 2013 - 1 Ws 14/13 -, 28. Mai 2013 - 1 Ws 65/13 -, 12. September 2013 - 1 Ws 155/13 -, juris, und 17. Oktober 2014 - 1 Ws 140/14 - s.a. OLG Düsseldorf NStZ 2011, 716 f.; Brandenburgisches OLG NStZ-RR 2011, 125 f.), obwohl die Staatsanwaltschaft den - nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 Satz 4 StPO für ein Absehen von der mündlichen Anhörung des Sachverständigen vorausgesetzten - Verzicht auf die mündliche Anhörung nicht erklärt hat, kommt es daher im Ergebnis nicht mehr an. - OLG Schleswig, 07.01.2016 - 1 Ws 424/15 Es spricht einiges dafür, dass die Strafvollstreckungskammer unter dem Gesichtspunkt der Gewährung rechtlichen Gehörs - auch in dem hier geltenden Freibeweisverfahren - zur mündlichen Anhörung des (bzw. der) Sachverständigen verpflichtet gewesen wäre, wenn sie - wie geschehen - zur Vorbereitung ihrer Ent- scheidung ein Gutachten in Auftrag gibt, es den Verfahrensbetei- ligten zugänglich macht und so erkennen lässt, dass das Gutach- ten für die Entscheidung bedeutsam ist (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.7.2009, 1 4 Ws 274/09, zitiert nach juris) und nachfolgend ein Verfahrensbeteiligter den ausdrücklichen An- trag auf mündliche Anhörung stellt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11, 1 Ws 593/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2011, 716
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.09.1978 - StB 187/78
Mündliche Anhörung durch Strafvollstreckungskammer
Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
8 Zwar muss die vor der Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung gem. § 63 StGB zwingend durchzuführende mündliche Anhörung des Verurteilten nicht in jedem Fall von der Strafvollstreckungskammer in der Besetzung des § 78 b Abs. 1 Nr. 1 GVG durchgeführt werden (so bereits der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13.09.1978, BGHSt 28, 138;… vgl. zum aktuellen Meinungsstand: Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 22 mit 25 sowie 30 mit 32;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 454 Rn. 21 und 22;… Karlsruher Kommentar/Appl, StPO, 6. Aufl., § 454 Rn. 15 und 16); auch hat die Richterin, die die mündliche Anhörung durchführte, an der angefochtenen Entscheidung mitgewirkt.Eine an den Erfordernissen des Einzelfalls (vgl. die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.09.1978 a. a. O.) ausgerichtete Ermessensentscheidung dahingehend, ob eine mündliche Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer in Vollbesetzung erforderlich ist oder aber eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend erscheint - beispielsweise weil die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten in voller Besetzung erst vor kurzer Zeit mündlich angehört hat (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.01.2010, Gz.: 1 Ws 9/10 in RuP 2010, 96) oder weil nach Auskunft der Maßregeleinrichtung eine Verständigung mit dem Verurteilten ohnehin nicht möglich ist - ist bei einer zu Jahresbeginn vorweggenommenen Übertragung aller Anhörungen im Bereich der Unterbringung nach § 63 StGB schon begrifflich nicht möglich.
- OLG Naumburg, 15.01.2010 - 1 Ws 9/10
Aussetzung einer Unterbringung: Gerichtsbesetzung bei der Anhörung des …
Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Eine an den Erfordernissen des Einzelfalls (…vgl. die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.09.1978 a. a. O.) ausgerichtete Ermessensentscheidung dahingehend, ob eine mündliche Anhörung durch die Strafvollstreckungskammer in Vollbesetzung erforderlich ist oder aber eine Anhörung durch den beauftragten Richter ausreichend erscheint - beispielsweise weil die Strafvollstreckungskammer den Verurteilten in voller Besetzung erst vor kurzer Zeit mündlich angehört hat (vgl. hierzu auch die Entscheidung des Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt vom 15.01.2010, Gz.: 1 Ws 9/10 in RuP 2010, 96) oder weil nach Auskunft der Maßregeleinrichtung eine Verständigung mit dem Verurteilten ohnehin nicht möglich ist - ist bei einer zu Jahresbeginn vorweggenommenen Übertragung aller Anhörungen im Bereich der Unterbringung nach § 63 StGB schon begrifflich nicht möglich. - OLG Hamburg, 08.11.2002 - 2 Ws 186/02
Anhörung des Untergebrachten durch den beauftragten Richter
Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Rn. 10 Diese Entscheidung, die sich an der Bedeutung des persönlichen Eindrucks nach Lage des Einzelfalls zu orientieren hat und eine Ermessensentscheidung darstellt, ist an keine bestimmte Form gebunden und kann daher auch mündlich erfolgen (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht in NStZ 2003, 389). - OLG Rostock, 10.07.2001 - I Ws 246/01
Auszug aus OLG München, 19.07.2011 - 1 Ws 592/11
Auch erscheint eine Begründung der entsprechenden Übertragung regelmäßig entbehrlich (a. A. OLG Rostock NStZ 2002, 109).
- OLG München, 07.10.2014 - 1 Ws 703/14
Strafvollstreckungsverfahren: Besetzung der Strafvollstreckungskammer bei der …
17 Nachdem es sich bei der Übertragung der Anhörung auf ein Kammermitglied jedoch um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. die Entscheidung des Senats vom 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, NStZ 2011, 716) muss die Strafvollstreckungskammer entweder in dem beauftragenden Beschluss oder in der Entscheidung über die Fortdauer der Maßregel darstellen, aus welchen Gründen sie eine Anhörung der verurteilten Person in Vollbesetzung für nicht veranlasst erachtet (so auch OLG Nürnberg StraFo 2008, 440; a. A. OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.08.2014 - 1 Ws 205/14, zitiert nach juris).Rn. 18 Da die verfahrensfehlerhaft erfolgte Anhörung durch das erkennende Gericht durch den Senat als Beschwerdegericht nicht nachgeholt oder ersetzt werden kann war die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Strafvollstreckungskammer zur erneuten Behandlung und Entscheidung zurückzuverweisen (…vgl. auch Löwe-Rosenberg § 78b GVG Rn. 18 m. w. N.;… Meyer-Goßner, StPO, 57. Aufl., § 309 Rn. 8; OLG München NStZ 2011, 716; OLG Nürnberg, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 Ws 17/13, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NStZ-RR 2004, 318 und OLG Braunschweig StV 2014, 158).
- OLG Rostock, 14.11.2011 - I Ws 273/11
Fortdauer der Maßregelvollstreckung in einem psychiatrischen Krankenhaus: …
Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (…vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500). - OLG Rostock, 02.12.2011 - I Ws 372/11
Fortdauer des Maßregelvollzugs: Anforderungen an das Prognosegutachten; …
Die Sache war daher an die Strafvollstreckungskammer zurückzugeben zur Einholung eines anstaltsfremden Gutachtens und anschließender neuer Entscheidung, bei der die nach § 463 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. § 454 Abs. 2 StPO vorgeschriebene Verfahrensweise zu beachten sein wird (…vgl. Meyer-Goßner a. a.O. § 309 Rn. 8; OLG München, Beschl. v. 19.07.2011 - 1 Ws 592, 593/11, BeckRS 2011, 20254; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 28.04.2008 - 3 Ws 401/08, NStZ-RR 2008, 292; OLG Oldenburg, Beschl. v. 07.09.2007 - 1 Ws 481/07 - NStZ 2008, 225; OLG Naumburg, Beschl. v. 15.01.2010 - 1 Ws 812/09, BeckRS 2010, 18500).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".