Rechtsprechung
| BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
Untreuevorsatz und Vermögensnachteil bei der Übernahme einer existenzgefährdenden Mietgarantie durch Immobilienfonds (überschießende Innentendenz und voluntatives Element des Vorsatzes bei Risikogeschäften: maßgebliche Indizien; Pflichtwidrigkeit und Einverständnis im ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts - Wolters Kluwer
Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16; StGB § 266; KWG § 44 Abs. 1
Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Berliner Bankkonsortium - Freisprüche für Manager rechtskräftig
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 266
Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 266 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
Haftung wegen Untreue gem. § 266 StGB - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besondere Prüfungskriterien für innere Tatseite bei riskanten unternehmerischen Entscheidungen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
BGH bestätigt Freispruch Berliner Bankmanager
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Orientierungshilfe Untreue
Besprechungen u.ä.
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die (gravierende) Pflichtverletzung der Untreue - was leistet die notwendige Restriktion?
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.02.2011 - 2 St B Js 1173/01
- LG Berlin, 14.02.2011 - 2St BJs 1173/01 KLs (4/05)
- BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
- BGH, 24.04.2014 - 5 StR 551/11
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1382
- NStZ 2013, 715
- NStZ 2014, 697
- StV 2014, 88
- StV 2015, 175 (Ls.)
- DB 2013, 1779
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08
Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Tatbestandsmäßig im Sinne des § 266 StGB ist allerdings eine Pflichtwidrigkeit nur dann, wenn sie klar und evident war (siehe dazu BVerfGE 126, 170, 210 f.).Abgesehen davon, dass sich dies allenfalls zu Ungunsten der Angeklagten hätte auswirken können, verletzt die Wirtschaftsstrafkammer bei ihrer Prüfung im Ergebnis nicht das vom Bundesverfassungsgericht statuierte Verschleifungs- oder Entgrenzungsverbot (BVerfGE 126, 170, 198 f.).
Ungeachtet der Frage, ob durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 170; 130, 1) im Blick auf die Schadensbestimmung eine Neuakzentuierung eingetreten ist, nötigt die hier vorliegende Fallgestaltung nicht zu einer Anfrage nach § 132 Abs. 3 GVG.
- BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01
Untreue durch Kreditvergabe
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Deshalb hat die Rechtsprechung grundsätzlich nur schwere Pflichtverletzungen ausreichen lassen (BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 152 f., und vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197).Ebenso wie die Verschleierung von Risiken ein Anzeichen für das Vorliegen einer Billigung des Eintritts einer schadensgleichen Vermögensgefährdung sein kann (BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 157), gilt umgekehrt auch, dass eine transparente und ordnungsgemäße Bilanzierung indiziell gegen eine willentliche Schadenszufügung sprechen kann.
- BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88
Sexualverkehr des HIV-Infizierten
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Dieser setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und den Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Ungeachtet der Frage, ob durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 170; 130, 1) im Blick auf die Schadensbestimmung eine Neuakzentuierung eingetreten ist, nötigt die hier vorliegende Fallgestaltung nicht zu einer Anfrage nach § 132 Abs. 3 GVG. - BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03
Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO; …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Es kommt vielmehr immer auch auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 280/99, BGHSt 46, 30, 35; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 347 ff. - zum Betrug;… vgl. auch Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 2009, § 266 Rn. 104). - BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07
Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Vielmehr kann nur dann von einer billigenden Inkaufnahme eines Nachteils im Sinne des § 266 StGB ausgegangen werden, wenn der Täter nicht nur die konkrete Gefahr in Kauf nimmt, sondern darüber hinaus auch die Realisierung dieser Gefahr billigt, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100, 121; Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182, 189 f.;… vgl. auch Matt in Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 266 Rn. 155). - BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05
Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Vielmehr kann nur dann von einer billigenden Inkaufnahme eines Nachteils im Sinne des § 266 StGB ausgegangen werden, wenn der Täter nicht nur die konkrete Gefahr in Kauf nimmt, sondern darüber hinaus auch die Realisierung dieser Gefahr billigt, sei es auch nur in der Form, dass der Täter sich mit dem Eintritt des unerwünschten Erfolges abfindet (BGH, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 499/05, BGHSt 51, 100, 121; Beschluss vom 2. April 2008 - 5 StR 354/07, BGHSt 52, 182, 189 f.;… vgl. auch Matt in Matt/Renzikowski, StGB, 2013, § 266 Rn. 155). - BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08
Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum …
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
(3) Mit dieser Auffassung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des 1. Strafsenats, soweit diese es hat genügen lassen, wenn sich auch das voluntative Vorsatzelement allein auf die schadensgleiche Gefährdung bezieht, ohne dass zugleich eine Billigung eines eventuellen Endschadens hinzutritt (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - 1 StR 731/08, BGHSt 53, 199; vgl. zu diesem Problemkreis Fischer, NStZ Sonderheft 2009, 8, 13 f.; ders. StraFo 2008, 269, 274 f.; Nack, StraFo 2008, 277, 280 f.;… NK/Kindhäuser aaO, § 266 Rn. 123;… Hoyer in SK, 123. Lfg., § 266 Rn. 55;… Gaede in Matt/Renzikowoski, StGB, 2013, § 15 Rn. 27). - BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01
Untreue durch Unternehmensspenden
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Deshalb hat die Rechtsprechung grundsätzlich nur schwere Pflichtverletzungen ausreichen lassen (BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 152 f., und vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197). - BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03
Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben
Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
Denn nach der Rechtsprechung bildet der existenzgefährdende Eingriff als Grenze der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters wohl den Oberbegriff, der die Unterfälle Beeinträchtigung des Stammkapitals sowie Entziehung der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität umfasst (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 58; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 158). - BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99
Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben
- BGH, 31.07.2009 - 2 StR 95/09
GmbH-Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zulasten …
- BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01
Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei …
- BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung; …
- BGH, 06.03.2002 - 5 StR 351/01
Darstellungspflicht bei Freispruch; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Aufnahme …
- BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15
Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der …
a) Im Ausgangspunkt hat das Landgericht zutreffend bedacht, dass die Anwendung des Untreuetatbestands auf "klare und deutliche' Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken ist; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist (…BVerfGE 126, 170 Rn. 110 f.; BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715). - BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
(3) Der Angeklagte hat diese Hauptpflicht durch die Veranlassung der Zahlungen an C. in klarer, evidenter und schwer wiegender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, u.a., BVerfGE 126, 170, 210; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197; Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 300; Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715) verletzt. - BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler …
Steht ein Vermögensschaden fest, sind zum subjektiven Tatbestand der Untreue Feststellungen und eingehende Erörterungen, insbesondere zum Vorsatz in Bezug auf den Vermögensnachteil, erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715).
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
Rn. 132 aa) Soweit im Hinblick auf das erforderliche Ausmaß der Pflichtwidrigkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umstritten ist, ob eine gravierende Verletzung von Informations- und Prüfungspflichten bzw. eine gravierende Pflichtverletzung (BGHSt 47, 148; 47, 187) oder eine klare und evidente Pflichtwidrigkeit (BGHSt NStZ 2013, 715) vorliegen muss oder ob es erforderlich ist, dass die weit zu ziehenden äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt wird (BGHSt 50, 331; NStZ 2006, 221; wistra 2010, 21), kann dies vorliegend dahinstehen, da alle Ansichten hier zum selben Ergebnis führen.Die bewusste Eingehung des immanenten Risikos kann deshalb für die Annahme des Vorsatzes für sich genommen nicht ausreichen (BGH NStZ 2013, 715).
Insbesondere bei der Beurteilung eines Geschäftsvorgangs, bei dem - wie hier - keine Indizien für einen auch nur mittelbaren persönlichen Vorteil der Beteiligten bestehen, ist besondere Skepsis hinsichtlich des voluntativen Elements geboten (BGH NStZ 2013, 715).
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).
- BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19
Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der …
Wiegt er allerdings schwer, kann er - abhängig vom Charakter des zu beurteilenden unternehmerischen Handelns - schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht führen (zu risikobehafteten Kreditvergaben und Fondsgeschäften von Banken vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.;… vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, aaO;… vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715). - BGH, 27.01.2021 - 3 StR 628/19
Untreue durch Kreditvergabe (Vermögensbetreuungspflicht; Bankvorstand; …
Wiegt der Verstoß gegen die bei der Kreditvergabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten schwer, führt er schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 344;… vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715;… Momsen/Grützner/Altenhain, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 20 Rn. 45 ff.). - LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Bestehen hingegen keine detaillierten Vorgaben für die Kreditvergabe oder sind sie formal gewahrt, ist - entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Haftungsregelungen - eine Pflichtverletzung grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn sich bei einer Gesamtschau aller relevanten Umstände das Handeln des Vorstandsmitglieds als unvertretbar und damit der Leitungsfehler als evident darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2022 - 3 StR 329/21 -, juris; BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BGH…, Beschluss vom 17.12.2020 - 3 StR 403/19 -, juris Rn. 24 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715).
Rn. 325 Wiegt der Verstoß gegen die bei der Kreditvergabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten schwer, führt er dann schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; BGH, Urteil vom 21.12.2005 - 3 StR 470/04 = BGHSt 50, 331, 344; BGH…, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 576/08 = ZIP 2009, 1854 Rn. 27; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715;… Altenhain, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 20 Rn. 45 ff.).
Rn. 390 Ohne Bedeutung ist in beiden Fällen, ob der Täter glaubt oder hofft, dass der Kredit letztlich dennoch zurückgeführt werden wird (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 576/08 -, juris; BGH, Urteil vom 06.04.2000 - 1 StR 280/99 = BGHSt 46, 30, 35; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 157; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715, 716;… BGH, Entscheidung vom 19.01.1963 - 1 StR 526/62 -, juris Rn. 7; LG Arnsberg, Beschluss vom 17.07.2013 - 6 KLs 1/13 -, juris;… Schünemann in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, § 266 Rn. 195).
- OLG Brandenburg, 09.04.2025 - 4 U 144/23
Schadensersatzanspruch eines Sachwalters gegen den Geschäftsführer einer GmbH …
Nach alledem bestehen im Hinblick auf die Motivation des Beklagten keine Bedenken gegen das Vorliegen des volontativen Elements des Vorsatzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 - Rn 23), auch wenn der Beklagte einen und sei es auch nur mittelbaren finanziellen Vorteil aus den von ihm getätigten Geschäften nicht gezogen hat. - LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18
Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter …
Der Vorsatz bei der Untreue muss sich auf die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht (…vgl. BGH 3 StR 176/06, B. v. 11.07.2006, Rn. 8) und den Vermögensnachteil (z.B. BGH, U. v. 28.05.2013, 5 StR 551/11, Rn. 18) beziehen.Bedingter Vorsatz reicht aus (BGH U. v. 28.05.2013, 5 StR 551/11, Rn. 20).
- BGH, 02.07.2025 - 5 StR 180/25
Revisionen im Leipziger "Fahrradgate-Prozess" weitgehend erfolglos
Rn. 19 b) Indes lässt sich den Urteilsgründen vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der vom Landgericht zu den Motiven der Angeklagten getroffenen Feststellungen nicht ohne weiteres entnehmen, dass diese in dem Bewusstsein handelte, durch die Veräußerung der Fahrräder, deren Bestand ständig anwuchs und Kosten verursachte, dem betreuten Vermögen des Freistaats einen Nachteil zuzufügen (vgl. zu dieser Voraussetzung BGH, Urteile vom 23. Mai 2022 - 1 StR 372/01, BGHSt 47, 295, 302; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715). - LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20
Untreue, Factoring, Scheinrechnungen, Schaden
- OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14
Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".