Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 349 Abs. 3 StPO
Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Äußerungsrecht des Beschwerdeführers: Mitteilung des Antrags der Staatsanwaltschaft ausschließlich gegenüber Verteidiger ausreichend) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Information weiterer in das Revisionsverfahren eintretender Verteidiger
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 349 Abs 3 S 1 StPO, Art 103 Abs 1 GG
Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Information weiterer in das Revisionsverfahren eintretender Verteidiger - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 356a StPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO, § 145a Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 3 StPO, § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Anhörungsrüge im Rahmen eines unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Anhörungsrüge im Rahmen eines unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Strafverfahren: Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision im Beschlussverfahren wegen mangelnder Information weiterer in das Revisionsverfahren eintretender Verteidiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltswechsel im Revisionsverfahren - und die Zustellungen
Verfahrensgang
- LG München I, 23.03.2015 - 3 KLs 366 Js 215095/12
- BGH, 29.09.2015 - 1 StR 386/15
- BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 179
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BGH, 03.09.2013 - 1 StR 189/13
Inhalt des Grundsatzes der Unmittelbarkeit
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Der Gewährleistung dieses Rechts dient im Verfahren gemäß § 349 Abs. 2 StPO auch die durch § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO zwingend vorgesehene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 385 (nur LS) und vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 14. August 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13).
- BGH, 12.11.2013 - 3 StR 135/13
Verwerfung der Anhörungsrüge (keine Gehörverletzung bei Verwerfung der Revision …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Der Gewährleistung dieses Rechts dient im Verfahren gemäß § 349 Abs. 2 StPO auch die durch § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO zwingend vorgesehene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 385 (nur LS) und vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).Auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen eine Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 15073/03, EuGRZ 2008, 274, 276; siehe auch BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121).
- BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Das Grundgesetz gebietet bei letztinstanzlichen gerichtlichen Entscheidungen regelmäßig keine Begründung (siehe nur BVerfG (3. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11, NJW 2014, 2563, 2564 mwN).
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
- BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07
Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs als Revisionsgericht …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Der Gewährleistung dieses Rechts dient im Verfahren gemäß § 349 Abs. 2 StPO auch die durch § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO zwingend vorgesehene Übermittlung der mit Gründen versehenen Antragsschrift der Staatsanwaltschaft bei dem Revisionsgericht (siehe BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07, in StraFo 2007, 370 teilweise abgedruckt; BGH, Beschlüsse vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13, NStZ-RR 2013, 385 (nur LS) und vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Aus dem Umstand, dass die auf die Sachrüge gestützte Revision des Verurteilten erstmals mit Schriftsatz vom 14. August 2015 detaillierter begründet worden ist, folgt nichts anderes (BGH, Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, NStZ 2003, 103 Rn. 3). - EGMR, 13.02.2007 - 15073/03
L. J. gegen Deutschland
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Auch die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention verlangen eine Begründung der Entscheidung des Revisionsgerichts nicht (EGMR, Entscheidung vom 13. Februar 2007 - 15073/03, EuGRZ 2008, 274, 276; siehe auch BGH, Beschluss vom 12. November 2013 - 3 StR 135/13, StraFo 2014, 121). - BGH, 02.05.2012 - 1 StR 152/11
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Verspätung; Verknüpfung mit …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung deren Ausführungen im Schriftsatz vom 14. August 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13). - BGH, 12.01.1988 - 5 StR 547/87
Eigenes Recht des Vertreidigers zur Antragstellung nach § 33a Strafprozessordnung …
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, verlangt § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO eine Mitteilung auch gegenüber dem Verteidiger nicht, dessen Vollmacht zwar bereits zu den Akten gelangt war, der sich aber nicht am Revisionsverfahren beteiligt hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 1988 - 5 StR 547/87, NStE Nr. 5 zu § 349 StPO). - BGH, 03.11.1992 - 4 StR 472/92
Verwerfung einer Revision - Versagung rechtlichen Gehörs
Auszug aus BGH, 26.11.2015 - 1 StR 386/15
Der Beschluss des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1992 (4 StR 472/92) steht nicht entgegen.
- BGH, 28.09.2021 - 5 StR 179/21
Mitteilung des Verwerfungsantrags der Staatsanwaltschaft an den Verteidiger im …
Damit ist dem Angeklagten vor der Senatsentscheidung rechtliches Gehör gewährt worden, denn die Zustellung des Antrags an seinen Verteidiger reicht dafür aus (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15, NStZ 2016, 179).Die Regelung des § 349 Abs. 3 Satz 1 StPO verlangt keine Mitteilung gegenüber einem Verteidiger, dessen Vollmacht zwar bereits zu den Akten gelangt ist, der sich aber nicht am Revisionsverfahren beteiligt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15, aaO, und vom 12. Januar 1988 - 5 StR 547/87).
- BGH, 29.07.2026 - 1 StR 205/26 Es war vielmehr Aufgabe des Verurteilten und seiner Verteidigung dafür Sorge zu tragen, dass der Inhalt des den bisherigen Verteidigern wirksam bekannt gemachten Antrags auf Verwerfung gemäß § 349 Abs. 2 StPO auch dem neuen Verteidiger zur Kenntnis gelangt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 6).
- BGH, 04.04.2016 - 1 StR 406/15
Anhörungsrüge
Der Umstand, dass der Senat der Rechtsauffassung der Revision auch unter Einbeziehung ihrer Ausführungen im Schriftsatz vom 23. September 2015 nicht gefolgt ist, begründet keinen Gehörsverstoß (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Mai 2012 - 1 StR 152/11, NStZ-RR 2012, 314; vom 3. September 2013 - 1 StR 189/13 und vom 26. November 2015 - 1 StR 386/15 Rn. 8).
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