Rechtsprechung
| BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 74 StGB
Einziehung von Tatmitteln als Nebenstrafe (bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Freiheitsstrafe; angemessene Berücksichtigung m Rahmen einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Feststellung des Wertes des einzuziehenden Gegenstandes notwendig
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 StGB, § 74 Abs 1 StGB, § 74 Abs 3 S 1 StGB, § 267 Abs 3 S 1 StPO
Feststellung des Wertes des einzuziehenden Gegenstandes notwendig - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB, § 74 StGB
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der Einziehung eines zur Tatbegehung gebrauchten PKW im Rahmen der Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung der Einziehung eines zur Tatbegehung gebrauchten PKW im Rahmen der Strafzumessung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Strafzumessung: Einziehung eines Pkw als Nebenstrafe, Gesamtbetrachung erforderlich
- sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung ist bei der Strafzumessung zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 24.08.2017 - 10 Ks 29/17
- BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 526
Wird zitiert von ... (30) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11
Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Abgrenzung Täterschaft und …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169 f.; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633, jew. mwN).Der Wegfall des Strafausspruchs führt auch zur Aufhebung der an sich rechtsfehlerfreien Einziehungsentscheidung, denn diese steht mit der Bemessung der Strafe wie beschrieben in einem untrennbaren inneren Zusammenhang (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169, 170).
- BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14
Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von …
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (BGH, Beschlüsse vom 16. Februar 2012 - 3 StR 470/11, NStZ-RR 2012, 169 f.; vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633, jew. mwN). - BGH, 26.04.1983 - 1 StR 28/83
Einziehung - Nebenstrafe - Strafzumessung - Gesamtbetrachtung
Auszug aus BGH, 03.05.2018 - 3 StR 8/18
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat indes den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (BGH, Beschluss vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710).
- BGH, 11.05.2021 - 4 StR 1/21
Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte …
Eine Einziehungsentscheidung nach § 74 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2020 - 4 StR 214/20; vom 21. November 2018 ? 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88; vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 und vom 12. März 2013 ? 2 StR 43/13, StV 2013, 565).Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, ist dies deshalb als ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege der Gesamtbetrachtung der den Täter betreffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 ? 4 StR 525/19, NStZ 2020, 407, 408; vom 5. November 2019 ? 2 StR 447/19, StV 2020, 232; vom 3. Mai 2018 ? 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).
- BGH, 14.09.2021 - 4 StR 21/21
Gefährliche Körperverletzung (mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung: …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 Rn. 3; Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 mwN). - OLG Köln, 05.05.2020 - 1 RVs 40/20
Anforderungen an Beweis für illegales Autorennen; Doppelverwertungsverbot …
Rn. 31 Anerkannt ist, dass die Einziehung eines hochwertigen Gegenstandes einen bestimmenden Strafmilderungsgrund darstellt, soweit sie - wie hier - Strafcharakter hat (BGH NStZ 2020, 214; NStZ-RR 2019, 209; NStZ 2018, 526; StV 2015, 633; NStZ-RR 2012, 169; Senat VRS 100, 123 [129 f.];… SenE v. 28.06.2002 - Ss 267/02 - Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Auflage 2017 Rz. 368;… Fischer a.a.O., § 74 Rz. 22).
- BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer …
Daher ist der Entzug eines Gegenstandes von nicht unerheblichem Wert grundsätzlich ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526 mwN). - KG, 30.07.2020 - 161 Ss 74/20
Volksverhetzung: Tatbestandliche Voraussetzungen des …
Rn. 64 a) Die Einziehung eines Tatmittels nach § 74 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 StGB hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (ständige Rspr., vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 11. Februar 2020 - 4 StR 525/19 -, juris Rdnr. 3, 5. November 2019 - 2 StR 447/19 -, juris Rdnr. 4, 19. März 2019 - 3 StR 522/18 -, juris Rdnr. 3, und 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18 -, juris Rdnr. 3;… Fischer, a. a. O., § 74 Rdnr. 3; jeweils m. w. Nachw.).Daran ist auch nach der Änderung des § 74 StGB durch das Gesetz vom 13. April 2017 (BGBl. I, S. 872) festzuhalten (…vgl. BGH, jeweils a. a. O.) Im Fall der Einziehung eines Gegenstandes von nicht unerheblichem Wert besteht ein untrennbarer innerer Zusammenhang zwischen Einziehungsentscheidung und Strafbemessung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Februar 2020, a. a. O., juris Rdnr. 5, 5. November 2019, a. a. O., juris Rdnr. 6, 19. März 2019, a. a. O., juris Rdnr. 5, und 3. Mai 2018, a. a. O., juris Rdnr. 5; BayObLG…, Beschluss vom 23. April 2020 - 207 StRR 138/20 -, juris Rdnr. 29; jeweils m. w. Nachw.).
- BGH, 28.05.2026 - 3 StR 578/25
Änderung des Schuldspruchs im Urteil des LG unter Aufhebung in den Aussprüchen …
Werden werthaltige Tatmittel eingezogen, deren Entzug einen spürbaren Vermögensverlust bedeutet, kann - und unter Umständen muss - dies die Bemessung der Hauptstrafe beeinflussen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526; vom 21. November 2018 - 4 StR 332/18, NStZ-RR 2019, 88). - BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat - ebenso wie nach alter Rechtslage - den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526).Wird dem Täter auf diese Weise ein ihm zustehender Gegenstand von nicht unerheblichem Wert entzogen, so ist dies deshalb ein bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu verhängenden Strafe und insoweit im Wege einer Gesamtbetrachtung der den Täter treffenden Rechtsfolgen angemessen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 26. April 1983 - 1 StR 28/83, NJW 1983, 2710; vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, aaO mwN).
- BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: …
Das Landgericht hat zugunsten des Angeklagten M. bei der Zumessung aller Einzelstrafen bereits die Einziehung von dessen Pkw berücksichtigt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18 Rn. 3 mwN). - BGH, 27.03.2019 - 4 StR 360/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
Eine Maßnahme nach dieser Vorschrift hat den Charakter einer Nebenstrafe und stellt damit eine Strafzumessungsentscheidung dar (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526;… vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1; vom 12. März 2013 - 2 StR 43/13, StV 2013, 565).d) Keinen Bestand hat schließlich die an sich rechtsfehlerfreie Einziehungsentscheidung gemäß § 74 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1 StGB bezüglich des Pkw Audi A6 Avant, da sie mit der - hier fehlerhaften - Bemessung der Strafe in einem untrennbaren inneren Zusammenhang steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526;… vom 17. August 2016 - 2 StR 123/16, BGHR StGB § 74 Rechtsfolge 1).
- BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
c) Die Einziehung des zur Tatbegehung genutzten Grundstücks eines Angeklagten kann rechtlich zutreffend auf § 74 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I, 872) gestützt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 8/18, NStZ 2018, 526). - BGH, 09.06.2021 - 4 StR 523/20
Unerlaubtes Ausüben der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe (Konkurrenzen)
- BGH, 19.03.2019 - 3 StR 522/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (Nebenstrafe; …
- BGH, 13.09.2018 - 4 StR 174/18
Hehlerei (Tatbestandsmerkmal des Ankaufens: Erlangung mittelbaren Besitzes …
- BGH, 03.11.2022 - 3 StR 321/21
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Absehen von einem …
- BGH, 11.02.2020 - 4 StR 525/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 11.01.2022 - 3 StR 415/21
Einziehung von mit Erträgen aus Betäubungsmitteln erworbenen Kryptowährungen …
- BGH, 02.12.2020 - 4 StR 422/20
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 20.10.2020 - 4 StR 214/20
Urteilsgründe (Urteilsformel: keine Angabe von Mittäterschaft oder des Vorliegens …
- BGH, 05.11.2019 - 2 StR 447/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 21.11.2018 - 4 StR 332/18
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch); Einziehung (Berücksichtigung bei der …
- BGH, 01.10.2024 - 3 StR 368/24
Betäubungsmittelstrafrecht (Konkurrenzen bei teilweisen Besitz zum Eigenkonsum); …
- BGH, 28.06.2022 - 3 StR 128/22
Einziehung von zur Begehung oder Vorbereitung der Tat genutzten Gegenständen als …
- BGH, 25.06.2024 - 3 StR 93/24
Einziehung des Wertes von Taterträgen (faktische Verfügungsgewalt); Einziehung …
- BGH, 04.11.2020 - 6 StR 333/20
Angemessenheit der Rechtsfolge bei eigener Entscheidung des Revisionsgerichts; …
- BGH, 12.05.2020 - 2 StR 452/18
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 27.01.2026 - 4 StR 604/25
Maßnahme der Einziehung des Fahrzeugs als Nebenstrafe und …
- BGH, 04.03.2020 - 5 StR 20/20
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch (Anlasten des Fehlens eines …
- BGH, 28.05.2025 - 3 StR 68/25
Einziehung von Tatmitteln (Ermessensentscheidung des Tatgerichts); Strafzumessung …
- BGH, 15.01.2020 - 2 StR 339/19
Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …
- BGH, 23.09.2020 - 2 StR 393/19
Voraussetzungen der Einziehung (Charakter einer Nebenstrafe)
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Rechtsprechung
| BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 2 StGB
Reihenfolge der Vollstreckung bei gleichzeitiger Anordnung von Strafe und Maßregel (Entscheidung auch bei Bildung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Aufrechterhaltung einer Maßregelanordnung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Entscheidung über Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 55 Abs 2 StGB, § 64 StGB, § 67 Abs 2 S 2 StGB, § 67 Abs 2 S 3 StGB
Entscheidung über Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in Entziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB, § 55 Abs. 2 StGB, § 55 StGB, § 67f StGB, § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 67 Abs. 2 StGB
- Wolters Kluwer
Aufrechterhaltung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regel des § 67f Strafgesetzbuch (StGB); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de
Aufrechterhaltung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorrang der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor der Regel des § 67f Strafgesetzbuch ( StGB ); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer zeitigen Freiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Münster, 29.05.2017 - 8 KLs 21/16
- BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 526
- StV 2019, 272 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.11.2010 - 3 StR 406/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; nachträgliche Bildung der …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Wegen des Vorrangs der Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) vor der Regelung des § 67f StGB war kein Raum für eine zusätzliche Maßregelanordnung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 mwN).Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung).
- BGH, 04.07.2012 - 4 StR 228/12
Aufrechterhaltung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).Denn durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung sollen die Vor- und Nachteile ausgeglichen werden, die dem Angeklagten infolge der getrennten Verurteilung entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
Dieses Ziel wird nur dann vollständig erreicht, wenn mit der nachträglichen Gesamtstrafenbildung und der Aufrechterhaltung der bereits bestehenden Unterbringungsanordnung auch die unter den gegebenen Umständen zur Sicherung des Therapieerfolgs erforderliche Änderung der Vollstreckungsreihenfolge vorgenommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
- BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97
Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat); …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Denn durch die nachträgliche Gesamtstrafenbildung sollen die Vor- und Nachteile ausgeglichen werden, die dem Angeklagten infolge der getrennten Verurteilung entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80;… Beschluss vom 4. Juli 2012, aaO).
- BGH, 16.12.2008 - 4 StR 552/08
Unterbliebene Anordnung des Vorwegvollzugs (Anordnung der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Der Angeklagte wird durch eine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht beschwert, sodass eine Nachholung allein auf seine Revision hin möglich ist (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 2008 - 4 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 105). - BGH, 02.08.2017 - 4 StR 261/17
Vollstreckungsreihenfolge: Nichtanordnung des Vorwegvollzugs einer hohen …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen muss und dies zur Folge hat, dass der Zweck der Maßregel gefährdet und nicht, wie es § 67 Abs. 2 Satz 1 StGB voraussetzt, leichter erreicht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; Beschluss vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105 f. in einer nicht tragenden Erwägung). - BGH, 29.09.2009 - 4 StR 348/09
Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (Ermessensreduktion auf Null; …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Von einem teilweisen Vorwegvollzug der Strafe nach Maßgabe des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB kann ausnahmsweise dann abgesehen werden, wenn aus gewichtigen Gründen des Einzelfalls eine andere Entscheidung eher die Erreichung eines Therapieerfolgs erwarten lässt (BGH, Beschluss vom 29. September 2009 - 4 StR 348/09, Tz. 4). - BGH, 31.05.2011 - 3 StR 132/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorrang der nachträglichen Bildung der …
Auszug aus BGH, 23.11.2017 - 4 StR 477/17
Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, Tz. 2; vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, Tz. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106).
- BGH, 22.08.2024 - 3 StR 121/24
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des …
Die Aufrechterhaltung einer Maßregelanordnung aus einer Vorverurteilung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB hat Vorrang vor einer erneuten Anordnung gemäß § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b, § 67f Rn. 3) und unabhängig davon zu erfolgen, ob eine solche ohne die nachträgliche Gesamtstrafenbildung nunmehr getroffen worden wäre (…vgl. NK-StGB/Frister, 6. Aufl., § 55 Rn. 53).Diese Entscheidung ist - in Abweichung vom Wortlaut des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB - auch dann zu treffen, wenn nach § 55 Abs. 2 StGB eine bereits bestehende Unterbringungsanordnung aus einer früheren Entscheidung lediglich aufrechterhalten wird und die daneben gemäß § 55 Abs. 1 StGB gebildete nachträgliche Gesamtfreiheitsstrafe drei Jahre übersteigt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527;… vom 4. Juli 2012 - 4 StR 228/12, juris Rn. 2;… vom 31. Mai 2011 - 3 StR 132/11, juris Rn. 3; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b).
Der Angeklagte wird durch eine Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB nicht beschwert, sodass eine Nachholung allein auf seine Revision hin ohne Verstoß gegen § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527).
- BGH, 29.05.2024 - 3 StR 87/24
Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild); …
Bei einer vor der früheren Verurteilung begangenen Tat haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor § 67f StGB, so dass gemäß § 55 Abs. 2 StGB in der neuen Entscheidung lediglich die frühere Anordnung einer Maßregel aufrechtzuerhalten, nicht aber eine (weitere) neue Maßregel anzuordnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73; vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 243;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 55 Rn. 29b, § 67f Rn. 3). - BGH, 27.08.2020 - 4 StR 670/19
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Vorrang vor den Regelungen über die …
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 9. November 2017 - 1 StR 456/17, StV 2019, 272, 273; vom 27. September 2016 - 5 StR 417/16, StV 2017, 575, und vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105; Urteil vom 10. Dezember 1981 - 4 StR 622/81, BGHSt 30, 305).In Fällen, in denen nachträglich eine so hohe Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, dass eine nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3 StGB bemessene, am Halbstrafenzeitpunkt orientierte Anordnung des Vorwegvollzugs - wie hier - zu einer Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug führen müsste, kann entgegen der Regel des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB auf eine Entscheidung über einen Vorwegvollzug verzichtet werden (BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StV 2019, 271 und vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.).
- BGH, 04.07.2019 - 4 StR 47/19
Grundsätze der Strafzumessung (revisionsgerichtliche Überprüfbarkeit); …
Dadurch wird, dem Grundsatz des § 44b Abs. 1 Satz 1 StVollstrO entsprechend, auch in diesen Fällen die Unterbringung grundsätzlich vor der in einem anderen Verfahren verhängten Freiheitsstrafe vollzogen und eine - gegebenenfalls den Therapieerfolg gefährdende - Herausnahme des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug vermieden (vgl. zu dieser Zielsetzung in anderem Zusammenhang BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526, 527; vom 2. August 2017 - 4 StR 261/17, StraFo 2017, 426; vom 25. November 2010 - 3 StR 406/10, NStZ-RR 2011, 105, 106). - BGH, 03.06.2026 - 2 StR 478/25
Aufhebung des Ausspruchs über Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in …
In diesem Fall haben die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß § 55 Abs. 2 StGB Vorrang vor einer erneuten Anordnung der Maßregel nach § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19, NStZ-RR 2021, 72, 73, …und vom 29. Mai 2024 - 3 StR 87/24, StV 2025, 408, 409 Rn. 9;… Fischer/Lutz, in: Fischer, StGB, 73. Aufl., § 55 Rn. 29c;… Fischer/Anstötz, aaO, § 67f Rn. 2). - BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum …
Es hat jedoch nicht erkennbar eine Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge gemäß § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB in den Blick genommen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526). - BGH, 01.02.2024 - 2 StR 428/23
Reihenfolge der Vollstreckung (Vorwergvollzug: Halbstrafenzeitpunkt, …
Liegen die Voraussetzungen des § 55 StGB vor, soll ein Angeklagter, dessen Straftaten in verschiedenen Verfahren abgeurteilt werden, nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als wenn alle Taten in dem zuerst durchgeführten Verfahren abgeurteilt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1998 - 3 StR 537/97, BGHSt 44, 179, 184 mwN; Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526; vom 19. April 2023 - 3 StR 68/23, NStZ-RR 2023, 306). - BGH, 25.11.2020 - 5 StR 435/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit); Einziehung von …
Denn hier hat sich eine grundsätzlich auch bei bereits angelaufenen therapeutischen Maßnahmen aus einer früheren 10 11 Maßregelanordnung neu zu treffende (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2017 ? 1 StR 456/17, aaO; vom 23. November 2017 ? 4 StR 477/17, NStZ 2018, 526 f.; vom 13. November 2018 - 3 StR 243/18, NStZ-RR 2019, 208 f.) Anordnung über die Vollstreckungsreihenfolge von Strafe und Maßregel ausnahmsweise erübrigt, weil sich ein zulässiger Vorwegvollzug durch die über siebenmonatige Untersuchungshaft, die der Angeklagte in dem dem Urteil des Landgerichts Dresden vom 24. Juli 2019 zugrundeliegenden Verfahren erlitten hatte, bereits erledigt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 5 StR 551/08, NStZ-RR 2009, 233;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 67 Rn. 9a mwN). - OLG Naumburg, 25.09.2023 - 1 Ws 309/23
Unzulässigkeit der Strafvollstreckung; Versagung der Beiordnung eines …
Die Grundsätze der nachträglichen Gesamtstrafenbildung (§ 55 StGB) haben Vorrang vor der Regelung des § 67f StGB (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17; vom 09. November 2017 - 1 StR 456/17; vom 27. August 2020 - 4 StR 670/19 -, juris;… Fischer, StGB, 70. Auflage, § 67f Rn 2;… BeckOK StGB/Ziegler StGB § 67f Rn. 2). - BGH, 17.11.2025 - 4 StR 448/25
Konkurrenzen (Fluchtfahrt: Tateinheit zwischen während der Fluchtfahrt …
Sollte auch das neue Tatgericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von über drei Jahren verhängen, wird es anders als bislang geschehen zugleich eine Entscheidung über die Reihenfolge der Vollstreckung nach § 67 StGB zu treffen haben, die nicht dem Vollstreckungsgericht überlassen werden darf (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2017 - 4 StR 477/17 Rn. 8 mwN). - BGH, 25.01.2022 - 3 StR 492/21
Vorrang der nachträglichen Gesamtstrafenbildung vor den Regeln über die mehrfache …
- LG Münster, 04.06.2025 - 8 KLs 27/24
Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Wenn die Putzhilfe zur Komplizin wird
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