Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 337 StPO
Entbehrlichkeit der Vorführung des inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Notwendigkeit der Vorführung zur Revisionshauptverhandlung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 337 StPO, § 350 Abs 2 S 3 StPO, § 354 Abs 1 StPO, § 354 Abs 1a StPO
Notwendigkeit der Vorführung zur Revisionshauptverhandlung - IWW
- Wolters Kluwer
Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung
- Wolters Kluwer
Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nicht erforderliche Vorführung eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Anwesenheit des Angeklagten in der Revisions-HV
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 05.07.2018 - 11 Ks 1/18
- BGH, 02.04.2019 - 5 StR 685/18
- BGH, 17.04.2019 - 5 StR 685/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 486
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.01.2021 - 6 StR 326/20
Keine Vorführung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung; …
Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das "Gebot der Waffengleichheit' noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, weil der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 77/20, NStZ-RR 2020, 322; vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19, NStZ-RR 2020, 180; vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486, jeweils mwN). - BGH, 10.10.2019 - 1 StR 113/19
Verzicht auf persönliche Vorführung des in Haft befindlichen Angeklagten zur …
Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da die Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. August 2019 - 5 StR 103/19 Rn. 3 und vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18 Rn. 3). - BGH, 29.08.2019 - 5 StR 103/19
Strafverfahren: Entbehrlichkeit der Vorführung des Angeklagten zur …
Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486;… KK/StPO-Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10). - BGH, 28.05.2020 - 3 StR 77/20
Revision in Strafsachen: Vorführung des in Untersuchungshaft befindlichen …
Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da der Verteidiger des Angeklagten in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2019 - 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486;… KK-StPO/Gericke, 8. Aufl., § 350 Rn. 10). - BGH, 03.08.2023 - 4 StR 125/23
Teilnahme des Angeklagten an der Hauptverhandlung (Revision: Untersuchungshaft, …
Auch unter Berücksichtigung der Bedeutung des Falles für den Angeklagten erfordert weder das Gebot der Waffengleichheit noch das Recht auf effektive Verteidigung seine Vorführung, da sein Verteidiger in der Hauptverhandlung anwesend sein wird (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 ? 3 StR 77/20; Beschluss vom 2. April 2019 ? 5 StR 685/18, NStZ 2019, 486;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 350 Rn. 10).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Richterablehnung im Strafverfahren: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung des abgelehnten Richters an einer im Verfahren ergangenen Vorentscheidung
- rechtsportal.de
StPO § 23 Abs. 1 ; StPO § 24 Abs. 2
Mitwirkung eines Richters nach Entscheidung über Ablehnungsgesuch in früherer Instanz - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss eines Richters im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- LG Landau/Pfalz, 27.04.2018 - 7110 Js 14670/16
- OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18
Papierfundstellen
- NStZ 2019, 486
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.04.2018 - 3 StR 23/18
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig unter Mitwirkung der …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18
Rn. 8 (a) Die Mitwirkung an einer im Verfahren ergangenen Vorentscheidung als solche kann die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht begründen (BGH, Beschluss vom 19.04.2018 - 3 StR 23/18, juris Rn. 5). - BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.04.2019 - 1 OLG 2 Ss 56/18
Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren (BGH, Beschluss vom 09.05.2012 - 2 StR 622/11, juris Rn. 4 m.w.N.).
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