Rechtsprechung
| BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Burhoff online
E-Scooter, Kraftfahrzeug, Trunkenheitsfahrt, Promille-Grenze, Entziehung der Fahrerlaubnis
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
E-Scooter als Kraftfahrzeug und absolute Fahruntauglichkeit
- IWW
§ 1 eKFV, § 1 Abs. 2 StVG
EKFV; StVG - bussgeldsiegen.de
E-Scooter - Trunkenheitsfahrt - Promille-Grenze bei Fahrerlaubnisentziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
EScooter sind Kraftfahrzeuge
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Verkehrsrecht: Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter - Entziehung der Fahrerlaubnis
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
E-Scooter und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
Besprechungen u.ä. (2)
- examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Eine betrunkene Fahrt mit dem E-Scooter | § 316, Art. 103 II GG, BAK, fahrlässige a.l.i.c., Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit, Fahrzeug, relative, Rückwirkungsverbot, Tatbestandsirrtum, Trunkeheit im Verkehr
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- AG München, 09.01.2020 - 941 Cs 414 Js 196533/19
- BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 736
- NZV 2020, 582
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (20)
- OLG Düsseldorf, 07.01.1988 - 5 Ss 460/87
Zum Absehen von einer Führerscheinsperre bei nur kurzer Trunkenheitsfahrt
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
In einem solchen Fall muss das Gericht erkennen lassen, dass es ihm bewusst war, bei Ausnahmen vom Regelfall von der Entziehung der Fahrerlaubnis absehen zu dürfen (OLG Düsseldorf NZV 1988, 29;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 194).Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (OLG Stuttgart NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf NZV 1988, 29).
- BGH, 14.03.1969 - 4 StR 183/68
Der sog. Beweisgrenzwert von 1,1 Prom., der für alle Führer von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Rn. 12 Auch wenn der Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Trunkenheitsfahrt eines Autofahrers zugrunde lag, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass dieser Grenzwert generell für (alle) Führer von Kraftfahrzeugen gilt, und dies zusätzlich durch Bezugnahme auf vorausgegangene Entscheidungen zu Kraftradfahrern (BGHSt 22, 352) sowie Fahrrädern mit Hilfsmotor, sog. Mofa 25 (BGHSt 30, 251) und auch Führen eines abgeschleppten betriebsunfähigen PKW (…BGHR StGB § 316 Fahruntüchtigkeit alkoholbedingte 2, = BGHSt 36, 341) zum Ausdruck gebracht.Im Übrigen würde auch ein eigener Grenzwert für jede Fahrzeugart zu einer verwirrenden Vielfalt von Werten und Begriffen für die Verkehrsteilnehmer führen, was schon aus praktischen Gründen bedenklich wäre (so schon BGHSt 22, 352, 359).
- BGH, 16.09.2003 - 4 StR 85/03
Anfragebeschluss; Entziehung der Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Rn. 28 (1) Mit dem Zweiten Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs vom 26. November 1964 (BGBl. I 921) wurde in § 42 m Abs. 2 StGB a.F., der inhaltlich § 69 Abs. 2 StGB entspricht (vgl. dazu BGH Beschluss vom 16. September 2003, Az. 4 StR 85/03, zitiert in juris, Rn. 31), ein Katalog rechtswidriger Taten aufgenommen, bei deren Vorliegen das Gesetz in typisierter Weise annimmt, der Täter sei "in der Regel" als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
- BGH, 12.03.2020 - 4 StR 544/19
Anforderungen an die Durchführung einer Wahllichtbildvorlage (sequentielle …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12. März 2020, Az: 4 StR 544/19, BeckRS 2020, 6550, Rn. 18). - BGH, 26.09.2003 - 2 StR 161/03
Entziehung der Fahrerlaubnis (Maßregel; Zusammenhang mit dem Führen eines …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Rn. 27 b) Ungeeignet ist der Täter nach ständiger Rechtsprechung, wenn eine Würdigung seiner körperlichen, geistigen und charakterlichen Voraussetzungen und der sie wesentlich bestimmenden objektiven und subjektiven Umstände ergibt, dass die Teilnahme des Täters am Kraftfahrzeugverkehr zu einer nicht hinnehmbaren Gefährdung der Verkehrssicherheit führen würde (BGH, Urteil vom 26. September 2003, Az: 2 StR 161/03, juris Rn. 10). - OLG Stuttgart, 15.10.1986 - 5 Ss 683/86
Ausnamsweise keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei Bagatelltrunkenheitsfahrten
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Die Indizwirkung kann der Rechtsprechung nach auch bei sog. Bagatellfahrten entfallen, worunter vor allem folgenlos gebliebene Trunkenheitsfahrten zu verstehen sind, bei denen der alkoholisierte Fahrer das Kraftfahrzeug auf der Straße oder einem öffentlichen Parkplatz lediglich um wenige Meter versetzt, um das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken (OLG Stuttgart NJW 1987, 142; OLG Düsseldorf NZV 1988, 29). - BGH, 29.09.1999 - 2 StR 167/99
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Minder …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Rn. 29 (2) Die Wirkung der gesetzlichen Vermutung geht dahin, dass für die Feststellung der Ungeeignetheit eine sie explizit begründende Gesamtwürdigung nur erforderlich ist, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Ausnahmefall vorliegen könnte (BGH NStZ 2000, 26;… Fischer a.a.O. § 69 Rn. 22). - OLG Hamburg, 08.03.2007 - 2 Ws 43/07
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Vorliegen eines bedeutenden Schadens an …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Die Tatsache, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag für sich genommen ebenfalls die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. OLG Hamburg Beschluss vom 8. März 2007, Az: 2 Ws 43/07, Beck-RS 2007, 11906, Ziffer II 2 c bb;… Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O. § 69 Rn. 46;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 143). - BGH, 09.04.2015 - 4 StR 401/14
Trunkenheit im Verkehr (Vorsatz bezüglich der Fahruntüchtigkeit: tatrichterliche …
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Daher müssen sie auch nicht vom Vorsatz umfasst sein (BGH NJW 2015, 1834). - BGH, 28.06.1990 - 4 StR 297/90
Herabsetzung der Grenze der absoluten Fahrunsicherheit
Auszug aus BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Rn. 11 (1) Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 28. Juni 1990 den Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit eines Kraftfahrers unter Berücksichtigung medizinischnaturwissenschaftlichen Erfahrungswerte mit 1, 1 Promille festgelegt und dabei zugleich ausdrücklich ausgesprochen, dass dieser Wert für alle Führer von Kraftfahrzeugen gilt (BGH NJW 1990, 2393, 2395). - BGH, 27.04.2005 - GSSt 2/04
Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen: Entziehung der Fahrerlaubnis bei …
- OLG Hamburg, 19.12.2016 - 1 Rev 76/16
Trunkenheitsfahrt: Einstufung eines "Segway" als Kraftfahrzeug
- BGH, 18.01.1990 - 4 StR 292/89
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit des Führers eines abgeschleppten Fahrzeugs
- BayObLG, 13.07.2000 - 2St RR 118/00
Motorisierter Krankenfahrstuhl ist ein Fahrzeug
- OLG Nürnberg, 13.12.2010 - 2 St OLG Ss 230/10
Trunkenheit im Verkehr: Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit beim Führen …
- BGH, 07.08.2018 - 3 StR 104/18
Regelmäßig keine parallele Anordnung von Fahrverbot und Fahrerlaubnisentziehung …
- LG München I, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19
Absolute Fahruntüchtigkeit beim Fahren mit E-Scootern
- BGH, 29.10.1981 - 4 StR 262/81
Auch der Fahrer eines führerscheinfreien Fahrrades mit Hilfsmotor (sog Mofa 25) …
- OLG Brandenburg, 11.06.2008 - 1 Ss 33/08
Trunkenheit im Schiffsverkehr: Grenzwert für die absolute Fahruntüchtigkeit
- AG Dresden, 11.02.2020 - 219 Cs 634 Js 55394/19
E-Scooter, Elketrokleinstfahrzeug, Entziehung der Fahrerlaubnis
- OLG Hamm, 08.01.2025 - 1 ORs 70/24
Trunkenheitsfahrt mit Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter); absolute …
Ein Fahrverbot kommt neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, wenn das Gericht dem Täter das Fahren mit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 FeV fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verbieten oder nach § 69a Abs. 2 StGB bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen von der Sperre ausnehmen will (BGH Beschluss vom 07.08.2018, 3 StR 104/18, juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).Zu den Fahrzeugen gehören insbesondere Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 2 StVG i.V.m. § 2 Nr. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (im Folgenden FZV) (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Hierunter fallen auch die sogenannten E-Scooter im entsprechenden Leistungsbereich (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Ein solches Fahrzeug ist bereits nach dem Wortlaut von § 1 Abs. 1 eKFV ein Kraftfahrzeug (vgl. BT- Drucksache 158/19 Seite 1 "... sind sie Kraftfahrzeuge nach § 1 Abs. 2 StVG."; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris; KG, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris).
Der Senat schließt sich der einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung an, dass dieser Grenzwert, von dem an eine absolute Fahruntüchtigkeit unwiderleglich indiziert ist, auch für die Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt (vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) - juris, Urteil vom 10.05.2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) - juris, OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22 - juris; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20, offen gelassen: OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23).
Unerheblich ist, ob es für das Führen des Kraftfahrzeuges nach § 4 Abs. 1 FeV einer Fahrerlaubnis bedarf (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius in: Leipziger Kommentar zum StGB 14. Aufl. § 69 Rn. 49 m.w.N.).
Eine solche Regelung wurde dagegen für E-Scooter nicht getroffen, so dass diese als Kraftfahrzeuge auch im Sinne der Vorschrift des § 69 StGB gelten (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Ob ein Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände der konkreten Tat unter Berücksichtigung der Persönlichkeit des Täters, soweit sie in der Tat zum Ausdruck gekommen ist, zu bestimmen, sofern nicht ein Fall des § 69 Abs. 2 StGB vorliegt (BGH Urteil vom 12.03.2020, 4 StR 544/19 = BeckRS 2020, 6550; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.).
Gemäß § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist ein Täter dann regelmäßig als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen, wenn - wie hier - als rechtswidrige Tat ein Vergehen der Trunkenheit im Verkehr zugrunde liegt (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Solche besonderen Umstände können entweder in der Tat, in der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen (…Valerius a.a.O. § 69 Rn. 136) und sind insbesondere dann besonders sorgfältig zu prüfen, wenn Anlasstat ein Fall der Trunkenheit im Verkehr ist (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris ;… Valerius a.a.O. § 69 Rn. 194).
Die fahrlässige Begehungsweise der Tat als solches steht der Indizwirkung der Tat, wie aus der unterschiedslosen Aufnahme in die Katalogtaten ersichtlich, dagegen nicht entgegen (insgesamt dazu: BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris Valerius a.a.O., § 69 Rn. 140;… Athing/von Heintschel- Heinegg in Münchner Kommentar zum StGB, 4. Aufl., § 69 Rn. 75f).
Dies wäre beispielsweise zu prüfen, wenn der Täter sich bei Tatbegehung in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden hätte (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 142, Athing/von Heintschel- Heinegg a.a.O., § 69 Rn. 76).
Nach der Begründung des Gesetzesentwurfs ist dabei an den Fall zu denken, dass der Führerschein des Täters vor dem Urteil in Verwahrung genommen worden ist und das Verfahren so lange gedauert hat, dass der Zweck der Maßregel bereits durch die vorläufige Maßnahme erreicht werden konnte (BT.- Drs. IV/651 S. 17; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Der Umstand, dass Leib oder Leben anderer Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert nicht konkret gefährdet wurden, ist jedoch bereits Tatbestandsvoraussetzung des als abstraktem Gefährdungsdelikt ausgestalteten § 316 StGB (…vgl. Fischer a.a.O., § 316 Rn. 2,3), im Falle einer konkreten Gefährdung läge die Strafbarkeit im Bereich des § 315 c Abs. 1 Nr. 1 a StGB, gegebenenfalls i.V.m. § 315c Abs. 3 StGB (BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris).
Die Tatsache, dass der Angeklagte strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, so dass es sich bei der Anlasstat um einen erstmaligen Verstoß des Täters gegen ein Delikt im Sinne des § 69 Abs. 2 StGB handelt, vermag die nach § 69 Abs. 2 StGB vermutete Ungeeignetheit in aller Regel nicht zu widerlegen, zumal die Vorschrift in ihrem Anwendungsbereich vom Gesetzgeber nicht auf Wiederholungsfälle beschränkt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 - juris m.w.N.;… Kinzing in Schönke/Schröder a.a.O., § 69 Rn. 46;… Valerius a.a.O., § 69 Rn. 143).
- BGH, 02.03.2021 - 4 StR 366/20
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: keine Entscheidung über die …
Ob und inwieweit die vor dem Aufkommen der Elektrokleinstfahrzeuge ergangene Rechtsprechung zu dem Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von Kraftfahrern (BGH, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90, BGHSt 37, 89) auch auf Nutzer dieser neuen Fahrzeugklasse übertragen werden kann (vgl. für E-Scooter bejahend BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, NStZ 2020, 736; LG Stuttgart, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20; LG Dortmund, Beschluss vom 7. Februar 2020 - 31 Qs 1/20, VRS 138, 20; offenlassend LG Halle (Saale), Beschluss vom 16. Juli 2020 - 3 Qs 81/20, Blutalkohol 58, 293), ist höchstrichterlich noch nicht entschieden worden. - OLG Frankfurt, 08.05.2023 - 1 Ss 276/22
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Das widerspricht der Wertung des Verordnungsgebers, nach der solche Elektrokleinstfahrzeuge Kraftfahrzeuge sind (§ 1 eKFV) sind und damit den dafür geltenden allgemeinen Vorschriften unterliegen (Senat, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21; KG Berlin, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21); BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20).
- LG Oldenburg, 07.11.2022 - 4 Qs 368/22
E-Scooter, Sozius, absolut fahruntüchtig, Hände am Lenker, Trunkenheitsfahr
aa) Eine absolute Fahruntüchtigkeit ist beim Führen von E-Scootern aufgrund ihrer Einordnung als Kraftfahrzeuge bereits ab einer BAK von 1, 1 Promille anzunehmen und nicht etwa - wie bei Fahrten mit einem Fahrrad - ab 1, 6 Promille (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).a) Der bloße Umstand, dass eine Trunkenheitsfahrt im Sinne des § 316 StGB mittels eines "E-Scooters" erfolgt, rechtfertigt keine Abweichung von der Regelwirkung des § 69 Abs. 2 StGB (vgl. BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20; LG Stuttgart, 12.03.2021 - 18 Qs 15/21; LG München, 29.11.2019 - 26 Qs 51/19, jeweils m. w. N.).
- OLG Zweibrücken, 29.06.2021 - 1 OWi 2 SsBs 40/21
Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
Die wohl überwiegende Rechtsprechung verneint demgegenüber ein derart bestimmenden Einfluss auf die Indizwirkung des Regelbeispiels (vgl. ebenfalls zum Anwendungsbereich des § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB: im konkreten Fall das Regelfall bejahend: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (bei einer Strecke von 300 Metern); LG Stuttgart…, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 9 Qs 35/20, juris Rn. 20 (nachts Personenverkehr zu erwarten); LG München I, Beschluss vom 29. November 2019 - 26 Qs 51/19 -, juris); Regelfall verneinend: LG Dortmund, Beschluss vom 07. Februar 2020 - 35 Qs 3/20 - juris (nur wenige Meter Fahrtstrecke); AG Dortmund, Urteil vom 21. Januar 2020 - 729 Ds - 060 Js 513/19 - 349/19, juris Rn. 23 (nachts zur verkehrsarmen Zeit auf einer Verkehrsfläche ohne jeden Bezug zum fließenden Straßenverkehr)).So sind Elektrofahrräder innerhalb der Vorgaben des § 1 Abs. 3 StVG schon keine Kraftfahrzeuge (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Juli 2020 - 2 Rv 35 Ss 175/20 - juris (Leitsatz)); E-Scooter, Segways und andere Fahrzeuge i.S.d. § 1 eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge VO) unterfallen hingegen dem Kraftfahrzeugbegriff (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20, juris (Leitsatz);… Deutscher, a.a.O. Rn. 1735 m.w.N.;… Jahnke in Burmann/Heß/Hühnermann, 26. Aufl., eKFV § 1 Rn. 10, 11, 33).
- LG Potsdam, 18.09.2025 - 25 Qs 7/25
E-Scooter, Entziehung der Fahrerlaubnis, Blutalkoholgrenze, Anwendbarbeit des § …
(d) Die bisherige obergerichtliche Rechtsprechung überträgt den Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1, 1‰ weitgehend auch auf E-Scooter, die dem eFKV unterfallen, vgl. KG, Beschluss vom 31.05.2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) = BeckRS 2022, 14318; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 = BeckRS 2020, 21388; OLG Hamm, Urteil vom 08.01.2025 - 1 ORs 70/24 = BeckRS 2025, 1706); OLG Hamburg, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351 (ohne diesbezügliche Begründung); offen gelassen indes von OLG Braunschweig, Urteil vom 30.11.2023 - 1 ORs 33/23 = BeckRS 2023, 36371.(2) Die bisher mit der Frage befassten Obergerichte - namentlich: BayObLG (BeckRS 2020, 21388) und OLG Hamm (BeckRS 2025, 1706) - halten § 69 StGB für anwendbar.
Solche besonderen Umstände können entweder in der Tat, in der Persönlichkeit des Täters oder dem Nachtatverhalten liegen (…Valerius, in: LK-StGB, 14. Aufl. 2024, § 69, Rn. 136) und sind insbesondere dann besonders sorgfältig zu prüfen, wenn Anlasstat ein Fall der Trunkenheit im Verkehr ist (BayObLG BeckRS 2020, 21388;… Valerius, in: LK-StGB, 14. Aufl. 2024, § 69, Rn. 194).
Dies wäre beispielsweise zu prüfen, wenn der Täter sich bei Tatbegehung in einem emotionalen Ausnahmezustand befunden hätte (BayObLG BeckRS 2020, 21388; OLG Hamm BeckRS 2025, 1706;… Valerius, in: LK-StGB, 14. Aufl. 2024, § 69, Rn. 142, von Heintschel-Heinegg/Huber, in: MüKO-StGB, 4. Aufl. 2020, § 69, Rn. 76).
- BGH, 13.04.2023 - 4 StR 439/22
Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit: BAK, Elektrokleinstfahrzeug, …
Die Frage, die das Landgericht im Anschluss an die soweit ersichtlich einhellige obergerichtliche Rechtsprechung (KG Berlin, Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22); KG Berlin…, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21), juris Rn. 16 ff.; OLG Hamburg…, Urteil vom 16. März 2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351 Rn. 19; BayObLG, Beschluss vom 24. Juli 2020 ? 205 StRR 216/20) bejaht hat, bedarf auch hier keiner Entscheidung. - OLG Braunschweig, 30.11.2023 - 1 ORs 33/23
Heranziehung des für Fahrradfahrer geltenden BAK-Grenzwerts zur Bestimmung der …
Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob auch für Führer eines als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnenden E-Scooters der für Kraftfahrzeugführer geltende Grenzwert von 1, 1 Promille (BGH…, Beschluss vom 28. Juni 1990 - 4 StR 297/90 -, Rn. 22-23, juris; BGH…, Beschluss vom 13. April 2023 - 4 StR 439/22 -, Rn. 4 und 6, juris) für die Begründung der absoluten Fahruntüchtigkeit heranzuziehen ist (dafür: Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 9 - 10, juris; KG Berlin…, Urteil vom 10. Mai 2022 - (3) 121 Ss 67/21 (27/21) -, Rn. 8 - 14 und 17, juris …und Beschluss vom 31. Mai 2022 - (3) 121 Ss 40/22 (13/22) -, Rn. 2, juris; OLG Frankfurt…, Urteil vom 4. Oktober 2021 - 1 Ss 113/21 -, Rn. 10, juris; OLG Hamburg…, Urteil vom 16.03.2022 - 9 Rev 2/22, BeckRS 2022, 10351, Rn. 19 [indes ohne nähere Angaben zum verwendeten Fahrzeug, auf welches nur anhand der weiteren Ausführungen unter Rn. 23ff. geschlossen werden kann]; offengelassen: BGH…, Beschluss vom 2. März 2021 - 4 StR 366/20 -, Rn. 9, juris).Der Gesetzgeber hat für E-Scooter keine Ausnahmeregelung geschaffen (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 27, juris;… OLG Frankfurt, a. a. O., Rn. 10).
Dass eine Trunkenheitsfahrt ein einmaliges Versagen war, rechtfertigt es im Allgemeinen ebenfalls nicht, von der Regelvermutung abzusehen (KG Berlin, Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 Ss 103/80 -, juris), was auch für eine längere Fahrpraxis gilt (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg…, Beschluss vom 8. März 2007 - 2 Ws 43/07 -, Rn. 20, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Juli 2020 - 205 StRR 216/20 -, Rn. 38, juris).
- LG Osnabrück, 16.10.2020 - 10 Qs 54/20
Für E-Scooter-Fahrer gelten strafrechtlich dieselben Promillegrenzen wie für …
Dieses ist im Hinblick auf die Teilnahme am Straßenverkehr bezüglich der Fahruntüchtigkeit infolge einer erheblichen Alkoholisierung nicht der Fall, so dass zur Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit auf den Grenzwert von 1, 1 ‰ abzustellen ist und eine strafbare Trunkenheitsfahrt regelmäßig auch die Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB begründet (vgl. BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020 - 205 StRR 216/20 [Rn. 14, 15, 27] - nach juris). - LG Wuppertal, 02.02.2022 - 25 Qs 63/21
Elektroroller, Trunkenheitsfahrt, Kraftfahrzueg, Promillegrenze
Die dort niedergelegten Regelungen stellen in einzelnen Bereichen Abweichungen von den für Kraftfahrzeugen geltenden Vorschriften dar und bestätigen daher, dass es sich auch bei solchen Fortbewegungsmitteln grundsätzlich um Kraftfahrzeuge handelt (BGH, Beschluss vom 02.03.2021, Az. 4 StR 366/20 = BeckRS 2021, 8703; BayObLG, Beschluss vom 24.07.2020, Az. 205 StRR 216/20 = SVR 2020, 397 unter Hinweis auf die Gesetzgebungsmaterialien). - VG Würzburg, 23.02.2022 - W 6 K 21.1113
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Fahrt mit E-Scooter unter Drogeneinfluss …
- AG Hamburg, 17.12.2021 - 248a Cs 318/21
Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt mit E-Scooter
- LG Frankenthal, 23.05.2023 - 2 KLs 5201 Js 40654/22
- LG Flensburg, 23.09.2021 - V Qs 42/21
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nutzung eines E-Scooters in …
- LG Köln, 03.06.2026 - 321 Qs 38/26
Entziehungg der Fahrerlaubnis, Trunkenheitsfahrt, E-Scooter
- OLG Dresden, 04.11.2023 - 1 OLG 21 Ss 297/22
E-Scooter, Elektrokleinstfahrzeug, absolute Fahruntauglichkeit, …
- OLG Frankfurt, 04.10.2021 - 1 Ss 113/21
Alkohol-Grenzwert für absolute Fahruntüchtigkeit bei Führern von E-Scootern
- LG Mannheim, 08.11.2022 - 12 Ns 404 Js 11650/22
Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem …
- LG Köln, 21.04.2023 - 117 Qs 59/23
- LG Köln, 12.07.2023 - 117 Qs 59/23
- VG Koblenz, 28.06.2023 - 4 N 486/23
Durchsuchungsanordnung zwecks Auffindung der Mofa-Prüfbescheinigung
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