Rechtsprechung
BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf Grund des Nachweises einer bloßen Kuriertätigkeit
- Judicialis
StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
Kuriertätigkeit als Beihilfe zum Handeltreiben - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 321
- NStZ-RR 2007, 321
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11
Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte aber nicht nur der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig, sondern auch der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BtMG (Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08). - BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08
MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände; …
Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07). - BGH, 04.07.2007 - 2 StR 267/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe; …
Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 = NStZ 2007, 338, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, sowie Senatsbeschlüsse vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, 6. Juni 2007 - 2 StR 196/07 und 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07), als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten. - BGH, 21.09.2007 - 2 StR 358/07
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)
Sollte der neue Tatrichter lediglich eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln feststellen können, wird er zu berücksichtigen haben, dass tateinheitlich dazu hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG steht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 m.w.N.). - BGH, 18.11.2009 - 2 StR 461/09
Änderung eines Schuldspruchs in einem Revisionsverfahren
Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellte versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08).
Rechtsprechung
BGH, 14.06.2007 - 3 StR 176/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 29a BtMG; § 30 BtMG; § 46 StGB
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung (revisionsgerichtliche Kontrolle; gerechter Schuldausgleich; unvertretbar niedrige Strafe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kriterien der Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Kriterien für die Annahme einer unvertretbar niedrigen Strafe; Anforderungen an die ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- rechtsportal.de
BtMG § 30 Abs. 1
Unvertretbar niedrige Strafe beim Handel mit BtM - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 321
- NStZ-RR 2007, 321
Wird zitiert von ...
- BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21
Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …
dd) Nur vereinzelt hat der Bundesgerichtshof in - hier einschlägigen - Kurierfällen allein aufgrund der Art sowie der Menge und der Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts in die den Tatgerichten zugewiesene Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des nicht mehr gerechten Schuldausgleichs eingegriffen, sei es, dass die Strafe unvertretbar milde war (…BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25 und vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07 Rn. 4; siehe aber auch, BGH…, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 Rn. 3, 15) oder unvertretbar hoch (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 Rn. 13; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 3, 8).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) aufgrund der Notwendigkeit der Mitteilung des zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung angewandten Messverfahrens; Notwendigkeit eines auf sicherer Kenntnis oder zuverlässiger ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Kissingen, 25.06.2006 - 1 OWi 16 Js 5995/06
- OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06
Papierfundstellen
- NJW 2007, 3222 (Ls.)
- NStZ 2007, 321
- NStZ-RR 2007, 321
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Koblenz, 18.01.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23
Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung, Toleranabzug, OLG …
Auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321; OLG Celle, Beschluss vom 9. April 2009, 322 SsBs 301/08, juris). - OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09
Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem …
Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen 'qualifizierten' Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18 sowie NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen. - BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20
Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten …
Hieraus folgt, dass auf die bestimmte und eindeutige Bezeichnung des eingesetzten Messverfahrens in den Urteilsgründen schon aus sachlich-rechtlichen Gründen schlechterdings nicht verzichtet werden kann (stRspr.; vgl. neben BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff. und BayObLGSt 1993, 55/56 f. u.a. z.B. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18; 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = ZfS 2007, 291 = NStZ-RR 2007, 321 = NJW 2007, 3222 [Ls]; 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11 = DAR 2012, 154, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15 [bei juris] sowie Beschl. v. 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17 = DAR 2018, 93, jeweils m.w.N.).
- BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19
Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß
Insofern ist die Rechtslage nicht anders als bei Geschwindigkeitsmessungen mit einem ungeeichten Tachometer, die von der Rechtsprechung jedenfalls dann als beweisverwertbar anerkannt werden, wenn und soweit zum Ausgleich von Messungenauigkeiten und sonstigen Fehlerquellen ein bestimmter Sicherheitsabschlag vorgenommen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2013 - III-1 Rbs 5/13 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = NStZ-RR 2007, 321, 322; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.1992 - 2 Ss [OWi] 130/92 - [OWi] 53/92 II = NZV 1992, 496 = VRS 83, 438, 439). - OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08
standardisiertes Messverfahren; Geständnis; Feststellungen; Anforderungen
Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321). - OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11
Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter
Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten. - OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe insbesondere …
Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen "qualifizierten" Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18; NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen. - OLG Braunschweig, 01.03.2012 - Ss OWi 36/12
Wiedergabe der Einlassung als zwingend erforderlich i.R.e. …
Denn auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081 [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.2009, 322 SsBs 301/08, [...]).