Weitere Entscheidungen unten: BGH, 14.06.2007 | OLG Bamberg, 17.11.2006

Rechtsprechung
   BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4999
BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,4999)
BGH, Entscheidung vom 20.06.2007 - 2 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,4999)
BGH, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 (https://dejure.org/2007,4999)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln auf Grund des Nachweises einer bloßen Kuriertätigkeit

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5; ; BtMG § 29 Abs. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2; ; BtMG § 29 a Abs. 2; ; StGB § 27; ; StGB § 49 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Kuriertätigkeit als Beihilfe zum Handeltreiben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 321
  • NStZ-RR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07
    Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 = NStZ 2007, 338; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen sowie Senatsbeschlüsse vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07 und vom 6. Juni 2007 - 2 StR 196/07) als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten.
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07
    Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 = NStZ 2007, 338; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen sowie Senatsbeschlüsse vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07 und vom 6. Juni 2007 - 2 StR 196/07) als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten.
  • BGH, 06.06.2007 - 2 StR 196/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07
    Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 = NStZ 2007, 338; zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen sowie Senatsbeschlüsse vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07 und vom 6. Juni 2007 - 2 StR 196/07) als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten.
  • BGH, 16.12.1983 - 2 StR 693/83

    Zeitpunkt der Vollendung der Durchfuhr von Betäubungsmitteln - Erfüllen der

    Auszug aus BGH, 20.06.2007 - 2 StR 221/07
    Tateinheitlich dazu steht hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171).
  • BGH, 03.11.2011 - 2 StR 201/11

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Nach den Feststellungen des Landgerichts ist der Angeklagte aber nicht nur der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig, sondern auch der versuchten Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BtMG (Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08).
  • BGH, 07.05.2008 - 2 StR 144/08

    MDMA-Base (nicht geringe Menge); Einziehung (genaue Bezeichnung der Gegenstände;

    Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07).
  • BGH, 04.07.2007 - 2 StR 267/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

    Eine solche Tätigkeit, bei der keine wesentlichen, über den reinen Transport hinausgehenden Leistungen erbracht werden, ist, wie der Senat in seiner neueren Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06 = NStZ 2007, 338, zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen, sowie Senatsbeschlüsse vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, 6. Juni 2007 - 2 StR 196/07 und 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07), als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben zu werten.
  • BGH, 21.09.2007 - 2 StR 358/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Sollte der neue Tatrichter lediglich eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln feststellen können, wird er zu berücksichtigen haben, dass tateinheitlich dazu hier die versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG steht (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.2009 - 2 StR 461/09

    Änderung eines Schuldspruchs in einem Revisionsverfahren

    Tateinheitlich zur Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln steht hier die vom Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellte versuchte Durchfuhr von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Abs. 2 BtMG (BGH NStZ 1984, 171; Senat, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 2 StR 221/07 und vom 7. Mai 2008 - 2 StR 144/08).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.2007 - 3 StR 176/07   

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https://dejure.org/2007,5833
BGH, 14.06.2007 - 3 StR 176/07 (https://dejure.org/2007,5833)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - 3 StR 176/07 (https://dejure.org/2007,5833)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07 (https://dejure.org/2007,5833)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Kriterien der Strafzumessung bei einer Verurteilung wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Kriterien für die Annahme einer unvertretbar niedrigen Strafe; Anforderungen an die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    BtMG § 30 Abs. 1
    Unvertretbar niedrige Strafe beim Handel mit BtM

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 321
  • NStZ-RR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 368/89

    Betäubungsmittel - Drogen - Unerlaubtes Handeltreiben - Sittenwidriges

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - 3 StR 176/07
    Ausgehend von dem danach maßgeblichen Strafrahmen von zwei bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 30 Abs. 1 BtMG) ist die verhängte Strafe von zwei Jahren, also die gesetzliche Mindeststrafe, angesichts der die Tat prägenden Umstände (Einfuhr von 1.015 g Heroin mit mehr als 412 g HHC) auch unter Berücksichtigung aller vom Landgericht zugunsten der Angeklagten angeführten Gesichtspunkte unvertretbar niedrig und löst sich nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8, 13).
  • BGH, 23.08.1990 - 4 StR 362/90

    Betäubungsmittel - Unerlaubtes Handeltreiben - Heroin - Schuldausgleich

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - 3 StR 176/07
    Ausgehend von dem danach maßgeblichen Strafrahmen von zwei bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe (§ 30 Abs. 1 BtMG) ist die verhängte Strafe von zwei Jahren, also die gesetzliche Mindeststrafe, angesichts der die Tat prägenden Umstände (Einfuhr von 1.015 g Heroin mit mehr als 412 g HHC) auch unter Berücksichtigung aller vom Landgericht zugunsten der Angeklagten angeführten Gesichtspunkte unvertretbar niedrig und löst sich nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 8, 13).
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen

    dd) Nur vereinzelt hat der Bundesgerichtshof in - hier einschlägigen - Kurierfällen allein aufgrund der Art sowie der Menge und der Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts in die den Tatgerichten zugewiesene Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des nicht mehr gerechten Schuldausgleichs eingegriffen, sei es, dass die Strafe unvertretbar milde war (BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25 und vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07 Rn. 4; siehe aber auch, BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 Rn. 3, 15) oder unvertretbar hoch (BGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 Rn. 13; siehe aber auch BGH, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 3, 8).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,22990
OLG Bamberg, 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06 (https://dejure.org/2006,22990)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06 (https://dejure.org/2006,22990)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 17. November 2006 - 3 Ss OWi 1570/2006, 3 Ss OWi 1570/06 (https://dejure.org/2006,22990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Lückenhaftigkeit eines Urteils im Sinne von § 267 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) aufgrund der Notwendigkeit der Mitteilung des zur Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung angewandten Messverfahrens; Notwendigkeit eines auf sicherer Kenntnis oder zuverlässiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 3222 (Ls.)
  • NStZ 2007, 321
  • NStZ-RR 2007, 321
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bamberg, 09.07.2009 - 3 Ss OWi 290/09

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Feststellung eines Abstandsverstoßes in einem

    Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen 'qualifizierten' Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18 sowie NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen.
  • BayObLG, 06.07.2020 - 202 ObOWi 682/20

    Überschreitung der außerhalb geschlossener Ortschaften erlaubten

    Hieraus folgt, dass auf die bestimmte und eindeutige Bezeichnung des eingesetzten Messverfahrens in den Urteilsgründen schon aus sachlich-rechtlichen Gründen schlechterdings nicht verzichtet werden kann (stRspr.; vgl. neben BGHSt 39, 291/301 ff.; 43, 277/282 ff. und BayObLGSt 1993, 55/56 f. u.a. z.B. OLG Bamberg, Beschl. v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 906/06 = OLGSt StPO § 267 Nr. 18; 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = ZfS 2007, 291 = NStZ-RR 2007, 321 = NJW 2007, 3222 [Ls]; 25.10.2011 - 3 Ss OWi 1194/11 = DAR 2012, 154, 20.10.2015 - 3 Ss OWi 1220/15 [bei juris] sowie Beschl. v. 06.10.2017 - 3 Ss OWi 1420/17 = DAR 2018, 93, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 19.08.2019 - 201 ObOWi 238/19

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Messung - qualifizierter Rotlichtverstoß

    Insofern ist die Rechtslage nicht anders als bei Geschwindigkeitsmessungen mit einem ungeeichten Tachometer, die von der Rechtsprechung jedenfalls dann als beweisverwertbar anerkannt werden, wenn und soweit zum Ausgleich von Messungenauigkeiten und sonstigen Fehlerquellen ein bestimmter Sicherheitsabschlag vorgenommen wird (OLG Hamm, Beschluss vom 07.02.2013 - III-1 Rbs 5/13 bei juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06 = NStZ-RR 2007, 321, 322; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.1992 - 2 Ss [OWi] 130/92 - [OWi] 53/92 II = NZV 1992, 496 = VRS 83, 438, 439).
  • OLG Koblenz, 18.01.2023 - 4 ORbs 31 SsBs 17/23

    Urteilsgründe, Geschwindigkeitsüberschreitung, Einlassung, Toleranabzug, OLG

    Auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081 ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321 ; OLG Celle, Beschluss vom 9. April 2009, 322 SsBs 301/08, juris).
  • OLG Hamm, 15.02.2011 - 3 RBs 30/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei geständigem OWi-Täter

    Soweit Einzelrichter des Senats dies in der Vergangenheit vereinzelt anders entschieden haben (etwa Beschluss vom 17.11.2006 - 3 Ss OWi 1570/06; Beschluss v. 11.07.2006 - 3 Ss OWi 960/06 - beide iuris ) wird daran nicht mehr festgehalten.
  • OLG Bamberg, 08.07.2009 - 3 Ss OWi 670/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe insbesondere

    Räumt der Betroffene die Tat nicht in vollem Umfang glaubhaft ein (vgl. zum insoweit erforderlichen "qualifizierten" Geständnis OLG Bamberg OLGSt StPO § 267 Nr. 18; NStZ-RR 2007, 321), müssen die Urteilsgründe die tragenden Beweismittel wiedergeben und sich mit ihnen auseinandersetzen.
  • OLG Hamm, 14.02.2008 - 5 Ss OWi 42/08

    standardisiertes Messverfahren; Geständnis; Feststellungen; Anforderungen

    Abgesehen davon, dass aber auch dann mitzuteilen ist, ob und in welcher Höhe ein Toleranzabzug vorgenommen wurde, muss der Tatrichter in diesem Fall von der Richtigkeit eines solchen Geständnisses überzeugt sein, d.h. es muss ein uneingeschränktes und glaubhaftes Geständnis vorliegen (vgl. BGH NJW 1993, 3081, 3084; OLG Hamm, Beschluss vom 27. November 2007 - 1 Ss OWi 756/07 - OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321).
  • OLG Braunschweig, 01.03.2012 - Ss OWi 36/12

    Wiedergabe der Einlassung als zwingend erforderlich i.R.e.

    Denn auf Angaben zum Messverfahren und Toleranzwert kann bei Geschwindigkeitsverstößen nur in den wenigen Fällen eines echten "qualifizierten" Geständnisses des Betroffenen verzichtet werden (BGH NJW 1993, 3081 [BGH 19.08.1993 - 4 StR 627/92] ; OLG Bamberg, NStZ-RR 2007, 321; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.2009, 322 SsBs 301/08, [...]).
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