Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 25.05.2009

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09   

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https://dejure.org/2009,5329
OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.11.2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. November 2009 - 1 Ws 207/09 (https://dejure.org/2009,5329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 230 Abs. 2, 216 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 6 Abs. 3 MRK; § 116 Abs. 1 RiVASt; §§ 52 Abs. 3, 52 Abs. 1 SDUeREO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Androhung von Zwangsmitteln in verständlicher Sprache

  • Judicialis

    StPO § 216 Abs. 1; ; StPO § 216 Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 230 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 216 Abs. 1 S. 1; StPO § 230 Abs. 2
    Erlass eines Sicherungshaftbefehls gegen ein dauernd im Ausland lebenden Angeklagten; Androhung von Zwangsmitteln in verständlicher Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 547 (Ls.)
  • NStZ-RR 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Bremen, 28.04.2005 - Ws 15/05

    Belehrung über die Folgen des Ausbleibens in der Hauptverhandlung in einer dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 21.01.1998 - 1 Ws 189/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Dieser Ansicht steht nach Auffassung des Senats auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (NStZ-RR 1999, 18 ff) entgegen.
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • OLG Dresden, 14.11.2007 - 1 Ws 288/07

    Ladung eines der deutschen Schriftsprache nicht mächtigen Ausländers zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Insbesondere fordert dies auch Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK, der als unmittelbar geltendes innerstaatliches Recht den Anspruch des Angeklagten auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren dahingehend konkretisiert, dass alle ihm gegenüber vorgenommenen maßgeblichen schriftlichen und mündlichen Verfahrensakte in einer ihm verständlichen Sprache bekannt zu geben sind (vgl. BGH NJW 2001, 309; OLG Bremen, Beschluss vom 28. April 2005 - Ws 15/05, zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 14.11.2007 - 1 Ws 288/07, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 21.05.2007 - 1 Ws 92/07

    Zulässigkeit eines Haftbefehls gegen einen dauernd im Ausland lebenden

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Zwar wird die Auffassung vertreten, die Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten dürfe nicht die in § 216 Abs. 1 StPO vorgeschriebene Androhung von Zwangsmitteln für den Fall des unentschuldigten Ausbleibens enthalten und eine gleichwohl ausgesprochene Warnung führe zu einer nicht ordnungsgemäßen Ladung mit der Folge, dass bei unentschuldigtem Ausbleiben in der Hauptverhandlung kein Haftbefehl nach § 230 Abs. 2 StPO ergehen dürfe (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2006, 22 f und Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 21.05.2007 - 1 Ws 92/07 -, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Danach muss der Angeklagte in die Lage versetzt werden, die ihn betreffenden wesentlichen Verfahrensvorgänge zu verstehen und sich im Verfahren verständlich zu machen (BVerfGE 64, 135).
  • OLG Rostock, 29.02.2008 - I Ws 60/08

    Strafverfahren: Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.11.2009 - 1 Ws 207/09
    Demgegenüber vertritt das Oberlandesgericht Rostock (Beschluss vom 29.02.2008 - I Ws 60/08, zitiert nach juris) die Ansicht, eine gegen Nr. 116 Abs. 1 RiVASt und damit auch gegen die allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts verstoßende Androhung von Zwangsmitteln sei nur dann gegeben, wenn in der Ladung für den Fall des Ausbleibens die Vollstreckung von Zwangsmitteln in dem jeweils anderen Land angedroht werde.
  • OLG Nürnberg, 10.08.2021 - Ws 684/21

    Voraussetzungen für einen Sitzungshaftbefehl gegen einen der deutschen Sprache

    Bei einem der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten ist es aber für den Erlass eines Haftbefehls gemäß § 230 Abs. 2 StPO erforderlich, bei der Ladung zur Hauptverhandlung jedenfalls die Warnung über die drohenden Maßnahmen im Falle des unentschuldigten Ausbleibens in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Bremen, Beschluss vom 28.4.2005, Ws 15/05, beck-online; OLG Dresden Beschluss vom 14.11.2007, 1 Ws 288/07, beck-online; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. § 230, Rn 21a, § 216 Rdn. 4; Gmel in KK-StPO, 8. Auflage, § 216 Rn 5, 230 Rn 10).
  • OLG Hamburg, 24.06.2021 - 2 Ws 52/21

    Ladungsvollmacht des Verteidigers

    Insoweit kommt es auf die aufgeworfene Frage, ob der in der Ladung enthaltene Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens des Angeklagten, angesichts des mit einer Verhaftung oder einer Vorführung verbundenen erheblichen Eingriffs (so die ganz h. M.: KG Berlin, Beschluss vom 9. Oktober 2020, Az. 4 Ws 80/20; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Dresden StV 2009, 348; KK/Gmel, StPO, 8. Aufl., § 216 Rdn. 5), dem Angeklagten vorliegend in die englische Sprache zu übersetzen war, nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 2 Ws 334/14

    Inhalt einer Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten im Hinblick auf

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., § 216 Rn. 5; SK- StPO -Deiters, 4. Aufl. 2011, § 216 Rn.5; Ritscher in Graf, StPO , 2. Auf!.
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2016 - 3 Ws 634/16

    Zulässiger Inhalt der Ladung eines dauernd im Ausland lebenden Angeklagten

    Insoweit handelt es sich nämlich nicht um eine möglicherweise völkerrechtswidrige "Androhung" eines Zwangsmittels, sondern lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Darstellung der deutschen Rechtslage zum Schutz des sich im Ausland aufhaltenden Ladungsempfängers (OLG Karlsruhe StV 2015, 346; Beschluss v. 23.4.2014 - 1 Ws 55/14; KG NStZ 2011, 653 ; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49 ; OLG Rostock NStZ 2010, 412; KK-Gmel, a.a.O., Rdn. 5 zu § 216; a.A. KG StraFo 2013, 425).
  • OLG Brandenburg, 07.04.2014 - 1 Ws 38/14

    Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls bei Nichterscheinen im

    Eine derartige Warnung geht ins Leere, da die Ausübung hoheitlicher Gewalt auf dem Gebiet eines fremden Staats unzulässig ist und bereits die Androhung der Ausübung von Zwangsmitteln auf fremdem Staatsgebiet einen Eingriff in dessen Souveränität darstellt und dem Territorialsprinzip zuwider läuft (vgl. Senat mit Beschluss vom 21. Mai 2007 - 1 Ws 92/07 - zur früheren Fassung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt; KG Berlin, B. v. 15. April 2013, (1) 3 StE 6/11 - 1 (3/11), zitiert nach juris; Saarländisches OLG, B. v. 13. November 2009, 1 Ws 207/09, zitiert nach juris; OLG Rostock, B. v. 29. Februar 2008, 1 Ws 60/08, zitiert nach juris; Meyer-Goßner, 56. A. 2013, § 216 Rn 4; Gmel in KK-StPO, 7. A. 2013, § 216 Rn 5).
  • KG, 15.04.2013 - 3 StE 6/11

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in der Ladung eines im Ausland lebenden Angeklagten

    c) Teilweise wird jedoch in neuerer Rechtsprechung eine modifizierte Warnung des im Ausland auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten dann für zulässig erachtet, wenn diese den eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahme ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt (KG [3. Senat] NStZ 2011, 653; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; OLG Rostock NStZ 2010, 412).
  • KG, 10.11.2010 - 3 Ws 459/10

    Haftbefehl: Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden

    Lebt der Angeklagte dauerhaft im Ausland, wird diese Warnung in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise als nach den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts unzulässig [vgl. OLG Brandenburg StRR 2007, 276; OLG Köln NStZ-RR 2006, 22; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 18, 19], teilweise aber auch als zulässig angesehen, sofern sie den für den Zustellungsempfänger eindeutigen Hinweis enthält, dass die Vollstreckung der angedrohten Zwangsmaßnahmen ausschließlich im Geltungsbereich der Strafprozessordnung erfolgt [vgl. OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; LG Saarbrücken, Beschluss vom 17. Juli 2010 2 Qs 22/10 - bei juris; OLG Rostock StRR 2008, 310].
  • KG, 09.10.2020 - 4 Ws 80/20

    Zwangsmittel nach § 230 Abs. 2 StPO bei sprachunkundigem Angeklagten

    Das Fehlen der erforderlichen Übersetzung macht zwar die Ladung nicht unwirksam, führt aber dazu, dass von den Zwangsmitteln des § 230 Abs. 2 StPO kein Gebrauch gemacht werden darf (vgl. OLG Bremen NStZ 2005, 527; OLG Dresden StV 2009, 348; OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; KG aaO.; Gmel in KK-StPO 8. Aufl., § 216 Rn. 5, § 230 Rn. 10; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 63. Aufl., § 216 Rn. 4; § 184 GVG Rn. 3; Wickern in LR-StPO 26. Aufl., § 184 GVG Rn. 9; Becker in LR-StPO 27. Aufl., § 230 Rn. 15; s. auch [zu § 412 StPO] LG Heilbronn, Urteil vom 17. Juni 2010 - 5 Ns 44 Js 7003/09 - [juris = StV 2010, 406 Ls.]).
  • LG Freiburg, 20.11.2013 - 2 Qs 145/13

    Androhung von Zwangsmitteln in der Ladung gegenüber einem im Ausland lebenden

    Dieser Auffassung kann jedoch - jedenfalls seit der zum 08.12.2008 erfolgten Änderung von Nr. 116 Abs. 1 RiVASt durch Einfügung von Satz 2, wonach Zwangsmaßnahmen beschuldigten Personen nur angedroht werden dürfen, wenn in dem zuzustellenden Schriftstück darauf hingewiesen wird, dass diese im Hoheitsgebiet des ersuchten Staates nicht vollstreckt werden können - nicht (mehr) gefolgt werden (OLG Saarbrücken, NStZ-RR 2010, 49; KG Berlin, NStZ 2011, 653; BeckOK-Ritscher, StPO, Stand: 28.01.2013, Rdn. 6 zu § 216; zur Zulässigkeit der Androhung von Zwangsmaßnahmen auch bereits vor der RiVASt-Änderung siehe OLG Rostock, NStZ 2010, 412).
  • KG, 17.07.2019 - 2 Ws 116/19

    Haftbeschwerde: Haftbefehlserlass wegen Nichterscheinens in der Hauptverhandlung

    Angesichts des mit einer Verhaftung oder einer Vorführung verbundenen erheblichen Eingriffs ist aber jedenfalls die nach § 216 Abs. 1 StPO vorgesehene Warnung in eine dem Angeklagten verständliche Sprache zu übersetzen (OLG Saarbrücken NStZ-RR 2010, 49; Gmel in KK StPO, 8. Aufl. § 216 Rn. 5).
  • KG, 04.09.2023 - 2 Ws 93/23

    Androhung von Zwangsmaßnahmen in einer Ladung eines im Ausland lebenden

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14419
OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 2 Ws 243/09 (https://dejure.org/2009,14419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    StPO § 454 Abs. 3 Satz 1; ; StPO §... 456 a; ; StPO § 467 Abs. 1 Satz 1; ; FreizügG § 2; ; FreizügG § 6 Abs. 1; ; FreizügG § 7 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG §§ 53 ff; ; StGB § 56 c Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 56 c Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57 Abs. 3 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.10.2003 - 2 BvR 1497/03

    Auslieferung; Vollzugszwecke (Resozialisierung; Verwirklichung mit ausreichender

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    § 456a StPO kann nach der Änderung von Art. 16 Abs. 2 GG zwar grundsätzlich auch auf Deutsche Anwendung finden (vgl BVerfG NJW 2004, 356), jedoch nur bei einer Verpflichtung, Deutschland zu verlassen, etwa in Auslieferungsfällen.
  • OLG Koblenz, 07.01.1985 - 1 Ws 862/84
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    e) Die dem Verurteilten gemäß § 56 c Abs. 2 Nr. 1 in Verb. mit § 57 Abs. 3 Satz 1 StGB erteilten Weisung, die Bundesrepublik zu verlassen und während der auf fünf Jahre festgesetzten Bewährungszeit ( § 56a Abs. 1 S. 2 StGB) nicht wieder zu betreten, Weisung ist entgegen verbreiteter Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Koblenz NStZ 87, 24; OLG Schleswig SchlHA 91, 118; OLG Stuttgart Justiz 88, 104; S/S-Stree, StGB, 27. Aufl, § 56 c Randnr.17; SK-Horn, § 56 c Randnr. 5; MK-Groß, StGB 2005, § 56 c Randnr. 20) zulässig.
  • OLG Hamburg, 14.03.2003 - 2 Ws 49/00
    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Der Senat hat eine solche Weisung bereits in einer früheren Entscheidung selbst erteilt (SenE vom 28.01.2000 - 2 Ws 49/00 -) und hält an der Zulässigkeit einer solchen Weisung bei dem hier gegebenen Sachverhalt fest (ebenso LG Berlin NStZ 05, 100).
  • LG Berlin, 01.12.2003 - 511 Qs 118/03

    Erziehungszweck als spezifisches Merkmal einer Weisung; Zumutbarkeit einer

    Auszug aus OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
    Der Senat hat eine solche Weisung bereits in einer früheren Entscheidung selbst erteilt (SenE vom 28.01.2000 - 2 Ws 49/00 -) und hält an der Zulässigkeit einer solchen Weisung bei dem hier gegebenen Sachverhalt fest (ebenso LG Berlin NStZ 05, 100).
  • OLG Hamm, 28.03.2019 - 1 VAs 5/19

    Absehen von der Strafvollstreckung /§ 456a StPO ): Anwendbarkeit bei EU-Bürgern;

    Nach Auffassung des Senats sind diese Grundsätze auch auf die aus § 7 Abs. 2 FreizügG/EU resultierende Ausreisepflicht des Betroffenen - die auch nach seiner erneuten Einreise rechtlich wirksam geblieben ist (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 13.12.2017 - 1 B 257/17 -) - anwendbar (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 -, juris; allg. zu Staatsangehörigen aus EU-Staaten vgl. Paeffgen, SK-StPO, 5. Aufl., § 456a Rn. 3; Röttle/Wagner, Strafvollstreckung, 8. Aufl., Rn. 227; Stöckel in: KMR-StPO, 66. EL, § 456a Rn. 2; a.A. Pfaff, ZAR 2006, 121, 122f.; Wesemann, StraFo 2009, 59, 61f.).
  • OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13

    Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts

    Weisungen, bei denen jegliche Beziehung zum Resozialisierungsziel fehlt, sind unzulässig (vgl. zum Ganzen OLG Koblenz NStZ 1987, 24 f.; OLG Köln, NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 15 nach juris; Fischer, StGB, 60. Aufl. § 56c Rdn. 4; Schönke/Schröder/Stree, StGB, 28. Aufl. § 56c Rdn. 1, 2, 6 und 14).

    So verhalte es sich, wenn die Straftaten mit mehrfachen illegalen Einreiseversuchen in Zusammenhang stünden und vor allem in der Perspektivlosigkeit seines Aufenthalts in Deutschland lägen, wo der Verurteilte sich nur vorübergehend aufgehalten habe und nie einer geregelten Arbeit nachgegangen sei, so dass weitere Straftaten zu erwarten seien, wenn mit einer erneuten Einreise zu rechnen sei (NStZ-RR 2010, 49 Rdn. 16 nach juris).

  • OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17

    Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder

    Die Bewährungsweisung an einen ausländischen EU-Bürger, sich bei jeder Einreise in das Bundesgebiet bei dem für die Bewährungsüberwachung zuständigen Amtsgericht zu melden, ist mit der allgemeinen Freizügigkeit von Unionsbürgern unvereinbar und deshalb rechtswidrig (entgegen OLG Köln, Beschluss vom 25.09.2009 - 2 Ws 243/09).

    Für eine Bewährungsweisung nach § 56c StGB, die auf ein ausländerrechtliches Einreiseverbot hinausläuft, ist deshalb kein Raum, denn sie liefe auf eine Umgehung der genannten ausländerrechtlichen Bestimmung, die dies gerade nicht zulässt, hinaus (a.A. für Ausweisungen offenbar OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 2 Ws 243/09 -, Rn. 13, juris).

  • OLG Köln, 04.08.2009 - 2 Ws 349/09

    Gesetzeswidrige Weisung zur Führungsaufsicht durch Anordnung eines

    Der Senat hat unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung mit Beschluss vom 25.05.2009 - 2 Ws 243/09 - im Rahmen einer Reststrafenaussetzung gem. § 57 Abs. 1 StGB eine Weisung an den Verurteilten für zulässig gehalten (und selbst erteilt), die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen und während der Bewährungszeit nicht wieder zu betreten.
  • LG Aachen, 04.06.2018 - 99 Qs 6/18

    Verbot zur Wiedereinreise in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die

    Zum anderen ist zu beachten, dass der Entscheidung des OLG Köln vom 25.05.2009, 2 Ws 243/09 ein anders gelagerter Sachverhalt zugrunde lag, bei dem es sich um einen rumänischen EU-Bürger handelte, der weder der deutschen Sprache mächtig war, noch Verbindungen nach Deutschland hatte.
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