Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.09.2013

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   BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13   

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https://dejure.org/2013,28365
BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13 (https://dejure.org/2013,28365)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2013 - 3 StR 259/13 (https://dejure.org/2013,28365)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13 (https://dejure.org/2013,28365)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
    Konkurrenzverhältnis bei Deliktsserie (Mittäterschaft; Beurteilung für jeden Beteiligten gesondert; tateinheitliche Verwirklichung bei Vornahme einer einheitlichen Vorbereitungshandlung mit Wirkung für mehrere Serientaten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 StGB, § 53 StGB, § 263 StGB
    Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges: Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter

  • Wolters Kluwer

    Bewertung des Tatgeschehens als einheitliche Tat hinsichtlich der Tatbeiträge i.R.d. Betruges

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen gemeinschaftlichen Betruges: Konkurrenzverhältnisse und Zurechenbarkeit der Tatbeiträge der Mittäter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52 Abs. 1; StPO § 265
    Bewertung des Tatgeschehens als einheitliche Tat hinsichtlich der Tatbeiträge i.R.d. Betruges

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 372
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13
    c) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei er davon absieht, in der Urteilsformel auch die gleichartige Idealkonkurrenz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12; Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, juris Rn. 69).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13
    c) Der Senat ändert den Schuldspruch entsprechend, wobei er davon absieht, in der Urteilsformel auch die gleichartige Idealkonkurrenz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12; Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, juris Rn. 69).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 29/13

    Konkurrenzbeurteilung für mehrere Tatbeteiligte (Tatbeiträge)

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13
    Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13; Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307).
  • BGH, 05.02.2013 - 3 StR 499/12

    Anforderungen an die Mitwirkung eines Bandenmitglieds bei Betrugs- und

    Auszug aus BGH, 17.09.2013 - 3 StR 259/13
    Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13; Beschluss vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307).
  • BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19

    Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines

    Ob andere Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, NStZ-RR 2013, 372; vom 5. Februar 2013 - 3 StR 499/12, wistra 2013, 307; vom 24. März 2020 - 6 StR 36/20, NStZ-RR 2020, 206 (Gründe nicht abgedruckt)).
  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 518/14

    Konkurrenzen bei Betrug und Bankrott (Deliktsserie; Tateinheit; selbständige

    Als rechtlich selbständige Taten können dem Mittäter - soweit keine natürliche Handlungseinheit vorliegt - nur solche Einzeltaten der Serie zugerechnet werden, für die er einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag leistet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, juris Rn. 3).
  • BGH, 29.06.2017 - 3 StR 58/17

    Einziehung als bestimmender Gesichtspunkt für die Bemessung der daneben zu

    Ob andere Beteiligte die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben, bleibt ohne Belang (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 507/14, StV 2015, 421, 422; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13).

    Er ändert deshalb den Schuldspruch entsprechend § 354 Abs. 1 StPO ab, wobei er davon absieht, in der Urteilsformel auch die gleichartige Idealkonkurrenz zum Ausdruck zu bringen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13 mwN).

  • BGH, 25.06.2019 - 3 StR 130/19

    Wohnungseinbruchsdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung

    Ohne Bedeutung ist dabei, ob die Mittäter die einzelnen Delikte tatmehrheitlich begangen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, juris Rn. 3; vom 30. Juli 2013 - 4 StR 29/13, NStZ 2013, 641; vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 514/11, wistra 2012, 146; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 182 f.; BeckOK StGB/Kudlich, § 25 Rn. 52.3).
  • OLG Hamburg, 08.11.2013 - 3-1/13

    Verstoß gegen das Iran-Embargo: Veröffentlichung im Bundesanzeiger als

    Durch diesen Tatbeitrag, der vor den später durchgeführten Ausfuhren erbracht worden war, wurden die Tatbeteiligungen des Angeklagten A. K. zu einer Tat im Rechtssinne zusammengeführt (vgl. dazu BGH 3. Strafsenat, Beschluss v. 17.09.2013, 3 StR 259/13 und Urteil v. 19.08.2010, 3 StR 221/2010).
  • BGH, 12.01.2016 - 3 StR 477/15

    Konkurrenzrechtliche Beurteilung bei Serienstraftaten (gesonderte Prüfung für

    Als rechtlich selbständige Taten können dem Mittäter - soweit keine natürliche Handlungseinheit vorliegt - nur solche Einzeltaten der Serie zugerechnet werden, für die er einen individuellen, nur je diese fördernden Tatbeitrag leistet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 3 StR 518/14, NStZ-RR 2015, 341; vom 14. Oktober 2014 - 3 StR 365/14, NStZ 2015, 334; vom 17. September 2013 - 3 StR 259/13, juris Rn. 3).
  • VG Magdeburg, 23.11.2015 - 3 B 672/14

    Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die mit

    Das Urteil erwuchs in Rechtskraft (BGH, Beschl. v. 17.9.2013 - 3 StR 259/13 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28029
BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,28029)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2013 - 2 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,28029)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13 (https://dejure.org/2013,28029)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 46a StGB
    Raub (fehlende Drittbereicherungsabsicht bei Exzess eines Mittäters); Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen; Einbeziehung aller Opfer der Tat)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a StGB
    Strafzumessung: Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Tatopfern; Verzicht auf Rückgabe sichergestellten Geldes ohne kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Auftraggebers wegen Raubes in Mittäterschaft

  • rewis.io

    Strafzumessung: Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Tatopfern; Verzicht auf Rückgabe sichergestellten Geldes ohne kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 46a; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Verurteilung eines Auftraggebers wegen Raubes in Mittäterschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 372
  • StV 2014, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2012 - 4 StR 290/11

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs; gefährliche Körperverletzung

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13
    Wenn - wovon das Landgericht ausgegangen ist - durch eine Straftat mehrere Opfer betroffen sind, muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Alternative des § 46a StGB erfüllt sein (BGH, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NStZ 2002, 364, 365; Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).

    Allein aus der Tatsache, dass der Angeklagte auf die Rückgabe des sichergestellten Betrages zugunsten der Zeugen H. verzichtet hat, folgt nicht, dass die Geschädigte diese "Leistung" auch als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07, BGHR StGB § 46a Voraussetzungen 1; Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).

  • BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01

    Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung;

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13
    Wenn - wovon das Landgericht ausgegangen ist - durch eine Straftat mehrere Opfer betroffen sind, muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Alternative des § 46a StGB erfüllt sein (BGH, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NStZ 2002, 364, 365; Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).

    Aus den Feststellungen ergibt sich weder, dass dies - was ohnehin fern liegt - für den Angeklagten eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht im Sinne der Vorschrift bedeutete, noch, dass sein Verhalten Ausdruck der Übernahme von Verantwortung war (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NStZ 2002, 364, 365).

  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13
    Allein aus der Tatsache, dass der Angeklagte auf die Rückgabe des sichergestellten Betrages zugunsten der Zeugen H. verzichtet hat, folgt nicht, dass die Geschädigte diese "Leistung" auch als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07, BGHR StGB § 46a Voraussetzungen 1; Urteil vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439, 440).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 131/13
    Eine rein rechnerische Kompensation erlittenen materiellen Schadens ist hierfür nicht ausreichend (vgl. BGHSt 48, 134, 144).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des

    Es fehlt jedoch - wie die tatrichterliche Feststellung, die Nebenklägerin habe diese Entschuldigung des Angeklagten "mit starrer Miene aufgenommen' (UA S. 17) belegt -erkennbar an dem von § 46a Nr. 1 StGB vorausgesetzten kommunikativen, auf einen umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess zwischen Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 3. November 2011 - 3 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 43; Senat, Urteil vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13, BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 4, NStZ-RR 2013, 372).
  • BGH, 06.11.2019 - 2 StR 203/19

    Beschränkung des Rechtsmittels (Wirksamkeit der Beschränkung auf den

    Erweist sich dieser - wie hier im Hinblick auf die Annahme einer tateinheitlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - als rechtlich bedenklich und ist damit dem Strafausspruch ein zu großer Schuldumfang zugrunde gelegt (vgl. etwa Senat, Urteil vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13), kann der Strafausspruch nicht ohne Blick auf den Schuldspruch überprüft werden.

    a) Sind durch eine Straftat mehrere Opfer betroffen, muss hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Alternative des § 46a StGB erfüllt sein (st. Rspr.; Senat, Urteil vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13, StV 2014, 480).

  • BGH, 22.06.2017 - 4 StR 151/17

    Rechtsmittelbegründung (Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft);

    Vielmehr muss, wenn wie hier durch eine Straftat mehrere Opfer betroffen werden, nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Variante des § 46a StGB erfüllt sein (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2014 - 2 StR 496/13, BGHR StGB § 46a Nr. 1 Ausgleich 10; vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13; vom 12. Januar 2012 - 4 StR 290/11, NStZ 2012, 439 f.; vom 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01, NStZ 2002, 364, 365 f.; MüKo-StGB/Maier, 3. Aufl., § 46a Rn. 12, 26; LK-Theune, StGB, 12. Aufl., § 46a Rn. 47).
  • LG Traunstein, 30.11.2018 - KLs 450 Js 12135/18

    Angriffe auf ein Asylbewerberheim: Mittäterschaft, Anwendung von Jugendstrafrecht

    Schließlich ist darauf zu verweisen, dass für den Fall, dass durch eine Straftat mehrere Opfer betroffen sind, hinsichtlich jedes Geschädigten zumindest eine Alternative des § 46 a StGB erfüllt sein muss, um zur Annahme eines erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleiches zu gelangen (BGH, NStZ-RR 2013, 372; NStZ 2012, 439 f.).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 496/13

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen bei mehreren Geschädigten)

    Dass dies hinsichtlich der Betreibergesellschaft nicht der Fall ist, hat die Strafkammer zutreffend gesehen (vgl. Senat, Urteil vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13, NStZ-RR 2013, 372).
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