Rechtsprechung
BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 264 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 8 Satz 1, Abs. 9 Nr. 1 StGB
Subventionsbetrug bei sogenannten Corona-Soforthilfen (Subvention; Subventionserheblichkeit: präzise Verweisung, anzukreuzende Wissenserklärung, Klarheit über maßgebende Tatsachen und Angaben) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 264 Abs 9 Nr 1 Alt 2 StGB
- IWW
- rewis.io
Subventionsbetrug: Bezeichnung der subventionserheblichen Tatsachen bei Antrag auf "Corona-Soforthilfe"
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Subventionsbetrug: Corona-Soforthilfen sind Subventionen
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Subventionsbetrug beim Corona-Soforthilfe-Antrag
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betrügerische Erlangung von Corona-Soforthilfen
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling)
(Kurzinformation)
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Corona-Soforthilfen - Strafbarkeit wegen Subventionsbetruges?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen ?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Subventionsbetrug beim Beantragen von Corona-Soforthilfen
Verfahrensgang
- LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20
- LG Stade, 16.12.2020 - 600 KLs 7/20
- BGH, 04.05.2021 - 6 StR 137/21
Papierfundstellen
- NJW 2021, 2055
- NStZ-RR 2021, 214
- StV 2021, 725
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 10.09.2021 - 121 Ss 91/21
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfe
Zwar hat das Amtsgericht zu Recht angenommen, dass es sich bei den im Rahmen des - von den Bundesländern auf der Grundlage einer zwischen dem Bund und den Ländern (auch mit dem Land Berlin) geschlossenen "Verwaltungsvereinbarung über die Soforthilfen des Bundes für die Gewährung von Überbrückungshilfen als Billigkeitsleistungen für ?Corona-Soforthilfen insbesondere für kleine Unternehmen und Soloselbständige'" durchgeführten - Soforthilfeprogramms des Bundes im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe durch die Investitionsbank Berlin (IBB) ausgereichten Zuschüssen um Subventionen im Sinne der genannten Vorschrift handelt (vgl. BGH NJW 2021, 2055; LG Hamburg NJW 2021, 707; Rau/ Sleiman NZWiSt 2020, 373, 374; Burgert StraFo 2020, 181, 182 f.; Schmuck/Hecken/Tümmler NJOZ 2020, 673, 674).Er brauchte nicht zu entscheiden, ob der (für ein Antragsformular des Landes Niedersachsen zur Corona-Soforthilfe) geäußerten Auffassung des BGH (in NJW 2021, 2055) zu folgen wäre, wonach der pauschale Hinweis, dass "alle in diesem Antrag (inklusive dieser Erklärung) anzugebenden Tatsachen subventionserheblich im Sinne von § 264 StGB sind", ausreichend sei (…offengelassen für eine entsprechende Formulierung von BGHSt 59, 244 [juris-Rn. 13] mwN;… a.A. LG Hamburg aaO S. 710;… Rau/Sleiman aaO S. 375;… Schmuck/Hecken/Tümmler aaO S. 675); denn auch ein solcher Hinweis findet sich in dem hier zu betrachtenden Antrag des Angeklagten nicht.
Nicht zu folgen ist der von der genannten Senatsentscheidung abweichenden, nicht weiter begründeten Ansicht des Amtsgerichts, aus der Entscheidung BGH NJW 2021, 2055 folge ohne weiteres, dass angesichts des nur sechs Seiten umfassenden Umfangs auch für das Antragsformular der IBB anzunehmen sei, es sorge bei den Subventionsnehmern für die nötige Klarheit über subventionserhebliche Tatsachen.
- LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 12 Ns 507 Js 2066/20
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen
Bei den Corona-Soforthilfen handelt es sich um Subventionen i.S.d. § 264 Abs. 8 StGB (BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 5).Die subventionserheblichen Tatsachen waren durch den ziffernmäßigen Verweis auf bestimmte Punkte der Online-Eingabemaske dort als solche bezeichnet und damit für den Angeklagten klar erkennbar, was ausreichend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn. 10; LG Hamburg…, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 608 Qs 18/20, juris Rn. 44; Höpfner/Bednarz, ZWH 2021, 91, 93).
Sofern das Landgericht Stade einen besonders schweren Fall unter anderem dadurch begründet sah, dass der dortige Angeklagte ein unbürokratisches staatliches Angebot zur Rettung kleiner Wirtschaftsteilnehmer in einer in der Nachkriegszeit beispiellosen nationalen Notlage durch die Pandemie ausgenutzt hat (LG Stade…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 600 KLs 141 Js 21934/20 (7/20), juris Rn. 112, gebilligt von BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21, juris Rn.12), so teilt die Kammer zwar die damit verbundene verschärfte Missbilligung.
- LG Saarbrücken, 01.06.2021 - 2 Qs 9/21
Corona-Subventionsbetrügern darf genetischer Fingerabdruck abgenommen werden
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt in Fällen wie hier - Ausnutzen eines Soforthilfeverfahrens in einer bundesweiten Notlage, mehrfach und in verschiedenen Bundesländern gestellten Anträge, nicht unerheblicher Gesamtumfang der unberechtigt erlangten Unterstützungsleistungen - ein unbenannter besonders schwerer Fall gem. § 264 Abs. 2 S. 2 StGB nahe (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21).Hinzu kommt noch, dass die hier ebenfalls nach Aktenlage gegebene Gewerbsmäßigkeit des Handelns des Betroffenen auch beim Subventionsbetrug zumindest eine Indizwirkung für das Vorliegen eines unbenannten besonders schweren Falles entfaltet (vgl. BGH; Beschluss vom 4. Mai 2021 - 6 StR 137/21;… MüKo-StGB/Ceffinato, 3. Aufl. 2019, § 264 Rn. 139;… BeckOK/Momsen/Laudien, 49. Edition 1. Februar 2021 § 264 Rn. 51).
- LG Koblenz, 25.05.2021 - 10 Qs 30/21
Durchsuchung, Beschlagnahme, Steuerakten, Beschlagnahmeverbot, Verwertungsverbot
Die Tat des Subventionsbetruges ist ferner nicht dem Bereich der Bagatellkriminalität zuzuordnen, zumal es sich nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, Az.: 6 StR 137/21, zit. nach juris) im Fall des Subventionsbetruges bezüglich der sog. Corona-Soforthilfe um einen unbenannten besonders schweren Fall i.S.d. § 264 Abs. 2 StGB handeln kann, der damit bereits einen abstrakten Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorsieht.Wie bereits ausgeführt, kann gerade der Subventionsbetrug bezüglich der sog. Corona-Soforthilfe einen (unbenannten) besonders schwerer Fall begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 04.05.2021, Az.: 6 StR 137/21, zit. nach juris).
- AG Nürnberg, 28.04.2021 - 47 Ls 507 Js 2066/20
Subventionsbetrug bei Corona-Soforthilfen
Die Subventionserheblichkeit muss klar und unmissverständlich auf den konkreten Fall bezogen dargelegt werden (BGH Urteil vom 04.05.2021, Az. 6 StR 137/21).
Rechtsprechung
BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263a Abs. 1 StGB
Computerbetrug (Tateinheit bei mehrfacher Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen Daten) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263a Abs. 1 StGB, § 269 Abs. 1 StGB, § 269 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO
- rewis.io
Computerbetrug und Fälschung beweiserheblicher Daten: Erwerb von Online-Tickets unter Verwendung von Kundenkonten mit falschen Personen- und Kreditkartendaten
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kundenkonto verklammert Betrugstaten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Täter kaufte hunderte von Online-Tickets mittels fremder Kreditkartendaten
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 02.12.2020 - 250 Js 14267/19
- BGH, 06.04.2021 - 1 StR 67/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 214
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.01.2023 - 1 StR 400/22 Soweit die Urteilsgründe - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - sich nicht auch zu dem Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB; vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 mwN) verhalten, beschwert dies den Angeklagten nicht.
b) Zum anderen hat die Strafkammer nicht bedacht, dass - ungeachtet des zeitlichen Abstands der Buchungen voneinander - bei der mehrfachen Nutzung eines Kundenkontos mit den dort gespeicherten unrichtigen beweiserheblichen Daten die über dieses Konto getätigten betrügerischen Bestellungen zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4 mwN).
Da die von dem Landgericht getroffenen Feststellungen die für die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses der Taten erforderlichen Angaben nicht enthalten, kommt eine Schuldspruchänderung durch den Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 4).
- BGH, 12.10.2022 - 4 StR 134/22
Computerbetrug (unbefugte Verwendung von Daten: unbefugt, betrugsspezifische …
Bestellungen oder Buchungsvorgänge im Internet unter unbefugter Verwendung von Konto- bzw. Kreditkartendaten können zwar grundsätzlich den Tatbestand des Computerbetrugs erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214 (widerrechtliche Verwendung fremder Kreditkartendaten);… Urteil vom 20. August 2020 - 3 StR 94/20 Rn. 12; je mwN). - BGH, 09.01.2023 - 1 StR 381/22 Nicht nur das Verändern eines bestehenden "online-Kontos" (vgl. zu einem "e-Bay-account": BGH…, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 StR 422/14 Rn. 6), sondern auch - wie hier - das Anlegen des online-Kundenkontos unter Identitätstäuschung erfüllt den Tatbestand des § 269 Abs. 1 StGB (vgl. zum Anlegen eines PayPal-Kontos: BGH…, Beschluss vom 4. August 2022 - 4 StR 81/22 Rn. 7; eines eBay-Kontos: BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 5 StR 146/19, BGHSt 65, 98 Rn. 27-31; zu einem online-Kundenkonto bei der Deutschen Bahn AG: BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21 Rn. 3 …und vom 9. März 2021 - 1 StR 22/21 Rn. 2 f.).
- BGH, 04.08.2022 - 4 StR 81/22
Betrug (Konkurrenzen: Paypal-Konto, Speicherung beweiserheblicher Daten, …
Speichert der Täter - wie hier bei Anlegung der PayPal-Konten - beweiserhebliche Daten (vgl. zum Anlegen eines eBay-Kontos BGH…, Beschluss vom 21. Juli 2020 ? 5 StR 146/19, NStZ 2021, 43 Rn. 27 ff.; zu einem Kundenkonto bei der Deutschen Bahn BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214) und macht er von diesen danach plangemäß Gebrauch, ist insoweit nur von einer Tat auszugehen.Dies hat zur Folge, dass die (versuchten) Betrugstaten, die durch die täuschende Verwendung der zuvor gespeicherten Kontodaten begangen wurden, zur Tateinheit verbunden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2021 - 1 StR 67/21, NStZ-RR 2021, 214; Beschluss vom 21. April 2015 ? 4 StR 422/14, NStZ 2015, 635).