Weitere Entscheidungen unten: BGH, 23.09.2009 | OLG Hamm, 17.03.2009

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6922
BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,6922)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2009 - 3 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,6922)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09 (https://dejure.org/2009,6922)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 30a BtMG; § 52 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Einfuhr; Strafzumessung; ausschließliche Gewinnorientierung; Handeln zur Finanzierung eigener Abhängigkeit); Doppelbestrafungsverbot

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbindung der in den Fällen des § 30a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) i.R. ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte zu einer einzigen Tat i.S.e. Bewertungseinheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30a
    Verbindung der in den Fällen des § 30a Betäubungsmittelgesetz ( BtMG ) i.R. ein und desselben Güterumsatzes aufeinander folgenden Teilakte zu einer einzigen Tat i.S.e. Bewertungseinheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 24
  • StV 2010, 133
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2003 - 1 StR 146/03

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen - allerdings keineswegs einheitlichen - Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH NStZ-RR 1997, 50; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03, insoweit in NStZ 2004, 398 nicht abgedruckt; einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bejahend dagegen BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, insoweit in StV 2001, 68 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.10.1990 - 2 StR 390/90

    Strafzumessungsfehler durch strafschärfende Wertung des Fehlens eines

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Mit der strafschärfenden Berücksichtigung einer rein gewinnorientierten Motivation wird dem Täter deshalb auch - rechtsfehlerhaft - das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (ebenso BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 11).
  • BGH, 07.11.2000 - 4 StR 456/00

    Nicht geringe Menge im Sinne des § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; Wirkstoffgehalt;

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen - allerdings keineswegs einheitlichen - Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH NStZ-RR 1997, 50; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03, insoweit in NStZ 2004, 398 nicht abgedruckt; einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bejahend dagegen BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, insoweit in StV 2001, 68 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.05.1989 - 1 StR 154/89

    Rechtliche Wirkungen der Berücksichtigung des Gewinnstrebens im Rahmen des

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Deshalb kann ihm dieses Gewinnstreben, jedenfalls solange es den Rahmen des Tatbestandsmäßigen nicht deutlich übersteigt (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 1), bei der Strafzumessung nicht zum Nachteil, sondern allenfalls bei Vorliegen einer weniger verwerflichen Tatmotivation zum Vorteil gereichen.
  • BGH, 13.06.1990 - 3 StR 120/90

    Strafzumessung - Verwerfliche Motivation - Richterliche Bewertung - Handel mit

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen - allerdings keineswegs einheitlichen - Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH NStZ-RR 1997, 50; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03, insoweit in NStZ 2004, 398 nicht abgedruckt; einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bejahend dagegen BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, insoweit in StV 2001, 68 nicht abgedruckt).
  • BGH, 01.10.1996 - 1 StR 559/96

    Strafzumessung - Gewinnstreben - Verwerflichkeit - BTM

    Auszug aus BGH, 24.09.2009 - 3 StR 294/09
    Zwar ist es dem Tatrichter nach der bisherigen - allerdings keineswegs einheitlichen - Rechtsprechung nicht verwehrt, die ausschließlich gewinnorientierte Motivation eines Angeklagten als verwerflicher zu bewerten als den häufig vorkommenden Fall, dass der Täter nur deshalb Handel mit Betäubungsmitteln treibt, weil er keinen anderen Weg sieht, die Mittel für die Befriedigung seiner eigenen Rauschgiftabhängigkeit aufzubringen (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 2; BGH NStZ-RR 1997, 50; BGH, Urt. vom 11. September 2003 - 1 StR 146/03, insoweit in NStZ 2004, 398 nicht abgedruckt; einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB bejahend dagegen BGH, Beschl. vom 7. November 2000 - 4 StR 456/00, insoweit in StV 2001, 68 nicht abgedruckt).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 272/17

    Zulässigkeit der Verlesung einer Vernehmungsniederschrift bei nicht erreichbarem

    Denn die Strafkammer hat die Tatmotivation des Angeklagten S. an einem hypothetischen Sachverhalt gemessen, der zu dem zu beurteilenden keinen Bezug hat (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 1980 - 3 StR 176/80, NStZ 1981, 60; Beschlüsse vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 24. Oktober 2012 - 4 StR 392/12, NStZ-RR 2013, 81, 82); dem Angeklagten wird das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes angelastet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 21. Dezember 2010 - 4 StR 610/10, juris Rn. 5; vom 13. August 2013 - 4 StR 288/13, StraFo 2014, 28).
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 138/16

    Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Das Tatbestandsmerkmal des Handeltreibens setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt, weshalb eine ausschließlich gewinnorientierte Motivation regelmäßig keinen Strafschärfungsgrund darstellt (BGH, Beschlüsse vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; vom 20. April 2010 - 4 StR 119/10, NStZ-RR 2010, 255; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 857, 883).

    Dass bei Begehung der Taten ein den Rahmen des Tatbestandsmäßigen deutlich übersteigerndes Gewinnstreben des Angeklagten gegeben war (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. September 2009 - 5 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 25; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, aaO), belegen die Feststellungen nicht.

  • BGH, 09.11.2010 - 4 StR 532/10

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Mit der Gewinnerzielungsabsicht hat das Landgericht zu Lasten des Angeklagten einen Umstand in die Strafzumessung eingestellt, dessen Berücksichtigung gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB verstößt, denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH - Großer Senat -, Beschluss vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05 -, BGHSt 50, 252, 256; BGH, Beschlüsse vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 m.w.N., und vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 24.10.2012 - 4 StR 392/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 350; vom 20. August 1982 - 3 StR 283/82, NStZ 1982, 463; vom 19. November 1992 - 4 StR 549/92, StV 1993, 132; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 20.04.2010 - 4 StR 119/10

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    In Anbetracht dessen kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Erlöse aus den Drogenverkäufen jedenfalls auch der Finanzierung des eigenen Betäubungsmittelkonsums gedient haben (vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09).
  • BGH, 09.03.2021 - 6 StR 404/20

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung: Doppelverwertungsverbot,

    Denn das Handeltreiben im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG setzt stets voraus, dass der Täter nach Gewinn strebt oder sich irgendeinen anderen persönlichen Vorteil verspricht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2005 - GSSt 1/05, BGHSt 50, 252, 256; vom 23. November 1988 - 3 StR 503/88, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 15 mwN; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Damit hat sie dem Angeklagten eigennütziges Handeln zur Last gelegt, obwohl dies bereits ein Merkmal des Handeltreibens ist (Senat, Beschluss vom 29. April 2014 - 2 StR 616/13, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Handeltreiben 7; BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24).
  • BGH, 13.08.2013 - 4 StR 288/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung von Tätermotiven und allgemeinen

    Dem Angeklagten wird deshalb das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes zur Last gelegt (BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25; Beschluss vom 16. Mai 1995 - 4 StR 233/95, StV 1995, 584).
  • BGH, 29.11.2011 - 3 StR 378/11

    Strafzumessung (Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Täters);

    Dass das Gewinnstreben des Angeklagten das bereits tatbestandlich erforderliche Maß deutlich überstieg, daher in besonderer Weise verwerflich war und ausnahmsweise zum Nachteil des Angeklagten gewertet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, NStZ-RR 2010, 24, 25 mwN), ist nicht belegt.
  • BGH, 22.10.2019 - 4 StR 171/19

    Bewertung der Konkurrenzverhältnisse in Tateinheit i.R.d. bewaffneten

    aa) Zwar ist die in den Fällen II. 2. und 4. der Urteilsgründe - Taten zu Ziffer 1 und 3 der Anklageschrift - angestellte strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "mit dem Handeltreiben die gefährlichste Alternative des § 29a BtMG' verwirklicht, rechtlich bedenklich, weil sie mit dem Verbot der Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen (§ 46 Abs. 3 StGB) in Konflikt zu geraten droht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 657/98, BGHSt 44, 361, 366; Beschlüsse vom 23. November 1999 - 5 StR 316/99, NJW 2000, 597, 598; vom 24. September 2009 - 3 StR 294/09, StV 2010, 133; und vom 11. Mai 2017 - 5 StR 175/17, juris; siehe auch BGH, Beschluss vom 17. Mai 1996 - 3 StR 631/95, BGHSt 42, 162, 164; Urteil vom 4. Februar 2015 - 2 StR 266/14, NStZ 2015, 344, 355; Beschluss vom 14. September 2016 - 2 StR 376/16, juris; differenzierend Patzak, in: Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 101; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1807).
  • BGH, 20.03.2018 - 3 StR 539/17

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

  • BGH, 06.11.2013 - 1 StR 525/13

    Doppelverwertungsverbot (Strafzumessung beim Versuch: Unterlassen von

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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5056
BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09 (https://dejure.org/2009,5056)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2009 - 2 StR 325/09 (https://dejure.org/2009,5056)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09 (https://dejure.org/2009,5056)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von unselbstständigen Teilakten einer einheitlichen Tat i.R.v. Umtauschlieferungen von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Vorliegen von unselbstständigen Teilakten einer einheitlichen Tat i.R.v. Umtauschlieferungen von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 24
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03

    Tat im Rechtssinne beim Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Umtausch einer

    Auszug aus BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09
    Die Verurteilung in den Fällen 2 bis 7 muss entfallen, weil es sich bei den Umtauschlieferungen um unselbständige Teilakte der einheitlichen Tat 1 handelte (vgl. BGH NStZ 2005, 232; Weber BtMG 3. Aufl. § 29 Rn. 391 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2016 - 2 StR 27/16

    Anfrageverfahren (Bindungswirkung des Anfragebeschlusses erst durch zustimmenden

    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass die Rückabwicklung eines Betäubungsmittelgeschäfts wegen mangelhafter Qualität gegenüber dem in aller Regel vorangegangenen Erwerbsvorgang nicht als eigenständige Tat des Handeltreibens verfolgt werden kann, weil insoweit ein einheitliches Geschäft vorliegt (vgl. Senatsbeschluss vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 9, NStZ-RR 2010, 24).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 380/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zeitnaher Umtausch nicht als

    Die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware sind auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (BGH, Beschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24; vom 30. Juni 2010 - 2 StR 588/09, NStZ-RR 2010, 353 und vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 48).
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09 - und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09 -).
  • BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09

    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 259; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232, vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06, StV 2007, 83, vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24, und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7048
OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,7048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,7048)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. März 2009 - 3 Ss 15/09 (https://dejure.org/2009,7048)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafzumessung bei fehlender Feststellung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln

  • Judicialis

    BtMG § 29; ; StGB § 46; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29; StGB § 46; StPO § 267
    Strafzumessung bei fehlender Feststellung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Minden - 12 Ls 127/07
  • OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 24 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1995 - 1 StR 634/95

    Jugendstrafrecht - Strafzumessung - Anstaltserziehung - Aussicht auf

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09
    Der äußere Unrechtsgehalt ist nur insofern von Bedeutung, als aus ihm Schlüsse auf die Persönlichkeit des Täters und die Schuldhöhe gezogen werden können (BGH NStZ 1996, 232).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 60/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Kognitionspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 17.03.2009 - 3 Ss 15/09
    Denn der Wirkstoffgehalt der Drogen wirkt sich entscheidend auf die rechtliche Beurteilung der vorgeworfenen Betäubungsmitteldelikte, auf deren konkurrenzrechtliches Verhältnis und auf den Schuldumfang der Taten aus (vgl. BGH NStZ 2008, 471).
  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Die Vorschrift des § 29 Abs. 5 BtMG soll Probierern und Gelegenheitskonsumenten, nicht aber Dauerkonsumenten und ständigen Kleinverbrauchern, entgegenkommen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.03.1994, NJW 1994, 1577; OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 - m.w.N.; BeckRS 2009, 12921; OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005 - 4 Ss 115/05 - OLG Oldenburg, Beschluss vom 11.12.2009 - 1 Ss 197/09 -, StV 2010, 135 m.w.N.; OLG Koblenz, Beschluss vom 8.12.2005 - 1 Ss 271/05 -, StV 2006, 531).

    In Ausnahmefällen kann diese Bestimmung auch auf einen einschlägig Verurteilten oder einen Dauerkonsumenten angewendet werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.12.2011 - III-2 RVs 45/11 - OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09 - m.w.N.).

  • OLG Celle, 29.11.2016 - 2 Ss 124/16

    Berücksichtigung künftig zu erwartender Bagatellstraftaten bei der

    Jedenfalls für Dauerkonsumenten illegaler Rauschmittel ohne diesbezügliches Problembewusstsein soll ein Absehen von der Bestrafung nach § 29 Abs. 5 BtMG regelmäßig nicht in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24; 2014, 345; Körner/ Patzak /Volkmer a. a. O., § 29, Teil 29 Rn. 72, 79).
  • OLG Zweibrücken, 13.01.2022 - 1 OLG 2 Ss 66/21

    Kurze Freiheitsstrafe trotz positiver Sozialprognose

    Die Vorschrift soll zwar in erster Linie Ersttätern zu gute kommen, schließt aber eine Anwendung auch auf Gelegenheitskonsumenten oder - in Ausnahmefällen - auch auf Dauerkonsumenten nicht aus (BGH, Urteil vom 15.09.1983 - 4 StR 454/83, juris Rn. 11; OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2009 - 3 Ss 15/09, BeckRS 2009, 12921; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.04.2003 - 3 Ss 54/03, NJW 2003, 1825).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2011 - 3 RVs 138/11

    Rechtfertigung einer Unterbringung nach § 64 StGB allein aus der Gefahr des

    Auch wenn § 29 Abs. 5 BtMG nur in Ausnahmefällen auf einen einschlägig Vorbestraften oder Dauerkonsumenten angewendet werden kann (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24), scheidet bei dem vorliegenden Betäubungsmitteldelikt ein Absehen von Strafe nicht von vornherein aus.
  • OLG Bamberg, 05.03.2013 - 2 Ss 135/12

    Revision im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Wirksamkeit der

    § 29 Abs. 5 BtMG soll "Probierern und Gelegenheitskonsumenten" entgegenkommen, bei einschlägig Verurteilten dagegen allenfalls dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die ein Absehen von Strafe rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2010, 24).
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.12.2009 - 1 Op Js 2130/02

    Strafaussetzung: Anforderungen an einen Widerruf

    Im übrigen ist bei der Prüfung, ob diese Verurteilung Grundlage für einen Widerruf sein kann, auch zu bedenken, daß die beim Verurteilten gefundene Menge noch nicht einmal 10% der "geringen Menge" iSd § 29 Abs. 5 BtmG beträgt, die dem erkennenden Richter die Möglichkeit eröffnet, von Strafe abzusehen: diese Grenze liegt für Kokaingemisch - wovon hier mangels bestimmbarer Wirkstoffkonzentration auszugehen ist - bei 300 mg( vgl. hierzu OLG Hamm, 3 Ss 15/09, v. 17.3.2009, BeckRS 2009, 12921 ).
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