Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.08.2001 - 2 Ss 141/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 12 Abs. 3 § 46 § 263 Abs. 3
Zur Entwertung der Regelwirkung des § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StGB durch in den Urteilsgründen vorgenommene Empfehlungen des Tatrichters für die anstehende Strafvollstreckung. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Betrug in besonders schwerem Fall durch Verwirklichung eines Regelbeispiels; Kompensierung der indiziellen Bedeutung eines Regelbeispiels ; Erörterung von die Regelwirkung entkräftenden Strafzumessungsfaktoren ; Gesamtwürdigung zurÜberprüfung der Angemessenheit des ...
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 333
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2001 - 2 Ss 141/01
Für die neue Hauptverhandlung wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls die Prüfung der Voraussetzungen des vertypten Strafmilderungsgrundes des § 46 a StGB (vgl. hierzu unlängst BGH, Urt. v. 25. Mai 2001 - 2 StR 78/01) in Betracht kommen kann. - BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86
Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.08.2001 - 2 Ss 141/01
Trotz Verwirklichung eines Regelbeispiels ist auf den normalen Strafrahmen zurückzugreifen, wenn in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seine Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so dass die Anwendung des erschwerten Strafrahmens als unangemessen erscheint (vgl. nur BGHR StGB vor § 1/besonders schwerer Fall Verneinung 2 m.w.N.).
- LG Düsseldorf, 16.07.2025 - 9 KLs 10/25
Gewerbsmäßiger Betrug: Islamistischer Influencer "Abdelhamid" muss ins Gefängnis
Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind dabei die für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 StR 623/09 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2001 - 2 Ss 141/01 -, juris). - LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21 Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind die für und gegen die Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23.02.2010 - 1 StR 623/09 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.08.2001 - 2 Ss 141/01 -, juris).
- BGH, 14.01.2004 - 2 StR 445/03
Tateinheit bei Raub und Körperverletzung; Strafzumessung (Änderung des …
In einem derartigen Fall steht die Gesetzesverletzung, die der Beendigung eines bereits vollendeten Raubes dient, zu dieser Tat im Verhältnis der Tateinheit nach § 52 StGB (vgl. BGHSt 26, 24 ff.;… BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 5, 8, 13 und 21; BGH NStZ-RR 2002, 333; Beschluß des Senats vom 12. November 2003 - 2 StR 294/03). - LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19 Im Rahmen der Gesamtwürdigung zur Überprüfung der Angemessenheit des erhöhten Strafrahmens sind die für und gegen den Angeklagten sprechenden Strafzumessungsgesichtspunkte heranzuziehen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2010 - 1 StR 623/09, in: juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13. August 2001 - 2 Ss 141/01, in: juris).
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