Rechtsprechung
| BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Anhörungsrüge - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision in Strafsachen: Inhaltliche Überprüfung der Entscheidung durch das Revisionsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 356a StPO, Art 103 Abs 1 GG
Anhörungsrüge nach Verwerfung der Revision in Strafsachen: Inhaltliche Überprüfung der Entscheidung durch das Revisionsgericht - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a
Anforderungen an die Begründung einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 11.12.2014 - 2 KLs 11 Js 23423/13
- BGH, 24.06.2015 - 1 StR 207/15
- BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 151
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.05.2015 - 1 StR 121/15
Unzulässige Anhörungsrüge (Auslegung)
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Kenntniserlangung nicht nur vorzutragen, sondern glaubhaft zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15), wozu die ledigliche Wiedergabe der Erklärung der Verurteilten in der Regel nicht ausreicht.Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15).
- BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13). - BGH, 19.11.2014 - 1 StR 114/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Vorbringen der Antragstellerin nochmals zu überprüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 1 StR 114/14).
- BGH, 03.12.2013 - 1 StR 521/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13). - BGH, 01.09.2014 - 1 StR 279/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13). - BGH, 25.02.2014 - 1 StR 657/13
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 02.09.2015 - 1 StR 207/15
Die für die Zurückweisung des Rechtsmittels maßgeblichen Gründe ergeben sich mit ausreichender Klarheit auch aus dem Inhalt der Antragsschrift des Generalbundesanwalts (st. Rspr.; vgl. u.a. Senatsbeschlüsse vom 1. September 2014 - 1 StR 279/14; vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14; vom 25. Februar 2014 - 1 StR 657/13 und vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 521/13).
- BGH, 09.04.2018 - 1 StR 479/17
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151). - BGH, 29.09.2015 - 1 StR 602/14
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15). - BGH, 13.09.2016 - 5 StR 524/15
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unzulässig
Soweit der Verurteilte die Anhörungsrüge darauf stützt, der Senat habe in der Sache unzutreffend entschieden, kann er mit diesem Vorbringen im Rahmen des § 356a StPO nicht durchdringen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151).
- BGH, 13.03.2017 - 1 StR 476/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. die Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 2015 - 1 StR 121/15 und vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151). - BGH, 02.04.2026 - 1 StR 441/25 Die Anhörungsrüge dient, wenn - wie hier - rechtliches Gehör gewährt worden ist, nicht dazu, das Revisionsgericht zu veranlassen, das Vorbringen der Antragstellerin nochmals zu überprüfen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15 Rn. 7 mwN).
- BGH, 17.03.2016 - 1 StR 585/15
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15). - BGH, 21.04.2016 - 1 StR 409/15
Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senat, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15). - OLG Bamberg, 06.02.2019 - 2 UF 168/18
Gehörsrüge
Auch dient die Anhörungsrüge nicht dazu, die angegriffene Entscheidung in der Sache in vollem Umfange nochmals zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 02.09.2015, 1 StR 207/15). - BGH, 27.03.2018 - 1 StR 461/17
Anhörungsrüge (keine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Verwerfung …
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. u.a. Senatsbeschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15 Rn. 9). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 590/18
Unbegründete Anhörungsrüge
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung von § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 2. September 2015 - 1 StR 207/15, NStZ-RR 2016, 151). - BGH, 21.12.2016 - 1 StR 426/15
Unbegründete Anhörungsrüge
- BGH, 10.11.2016 - 1 StR 430/16
Nichtbestehen einer Begründungspflicht für letztinstanzliche und mit ordentlichen …
- BGH, 19.12.2018 - 1 StR 544/18
Kenntnisnahme des Vortrags im Revisionsverfahren durch den Senat i.R.d. …
- BGH, 24.01.2022 - 2 StR 66/20
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16 - 141 AR 612/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 459a StPO, § 459d Abs 1 Nr 1 StPO, § 459g Abs 2 StPO
Strafvollstreckung: Absehen von der Vollstreckung des angeordneten Verfalls - rechtsportal.de
Absehen von der Vollstreckung des Verfalls und der Verfahrenskosten wegen Erschwernis für die Wiedereingliederung des Verurteilten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit des Absehens von der Vollstreckung einer Verfallsanordnung; Erschwerung der Wiedereingliederung des Verurteilten im Sinne des § 459d Abs. 1 StPO durch eine lange Laufzeit der Vollstreckung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 19.11.2015 - 589 StVK 476/15
- KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16 - 141 AR 612/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 151
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 12.08.2010 - 2 Ws 498/10
Führung eines unüberwachten Ferngesprächs mit einem ausländischen Verteidiger in …
Auszug aus KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16
Die Anordnung nach § 459 d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO setzt voraus, dass Wiedereingliederungsschwierigkeiten aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände zu erwarten sind, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150; KG, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 459 d Rn. 4).Die Vorschrift hat Ausnahmecharakter und bei der Ermessensentscheidung hat das Gericht auch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 18. März 2013 - 2 Ws 102/13 --, 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - und 14. Februar 2002 - 5 Ws 64-66/02 - Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 6).
- OLG Düsseldorf, 12.12.2014 - 2 Ws 605/14
Voraussetzungen für die nachträgliche Anordnung zum Unterbleiben der …
Auszug aus KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16
Die Anordnung nach § 459 d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 StPO setzt voraus, dass Wiedereingliederungsschwierigkeiten aufgrund nachträglich eingetretener oder bekannt gewordener Umstände zu erwarten sind, die das Tatgericht nicht berücksichtigen konnte (vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2015, 150; KG…, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 459 d Rn. 4). - KG, 14.02.2002 - 5 Ws 64/02
Auszug aus KG, 06.01.2016 - 2 Ws 5/16
Die Vorschrift hat Ausnahmecharakter und bei der Ermessensentscheidung hat das Gericht auch das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu berücksichtigen (…vgl. OLG Düsseldorf a.a.O.; KG, Beschlüsse vom 18. März 2013 - 2 Ws 102/13 --, 25. Oktober 2010 - 2 Ws 498/10 - und 14. Februar 2002 - 5 Ws 64-66/02 - Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., Rn. 6).
- OLG Hamburg, 18.01.2017 - 2 Ws 258/16
Vollstreckung des Anordnung eines Wertersatzverfalls: Anordnung des Unterbleibens …
Rn. 17 Das ergibt sich darüber hinaus auch aus dem Sinn und Zweck der Regelung der §§ 459 d, 459 g Abs. 2 StPO, wonach aus Resozialisierungsgründen die Entscheidung des erkennenden Gerichts nachträglich korrigiert werden kann (KG Berlin NStZ-RR 2016, 151; BT-Drs 7/550 S. 310).Rn. 24 (1) Bei einer Anordnung nach §§ 459 d Abs. 1 Nr. 1, 459 g Abs. 2 StPO ist zu beachten, dass es sich hierbei um einen nachträglichen Eingriff in ein rechtskräftiges Urteil handelt; deshalb ist der Ausnahmecharakter der Anordnung und das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bzw. der Umsetzung der Verfallanordnung zu beachten (KG Berlin NStZ-RR 2016, 151).
- OLG Rostock, 04.12.2017 - 20 Ws 293/17
Absehen von der Vollstreckung eines angeordneten Wertersatzverfalls nach …
Rn. 12 Es geht in dem Verfahren nach § 459g Abs. 2 StPO a.F, § 459d StPO nicht um die Frage, ob dem Verurteilten die dem Justizfiskus aus der angeordneten Nebenfolge erwachsene Forderung (teilweise) erlassen oder ob ihm Zahlungserleichterung gewährt wird (vgl. BT-Drucks. 7/550 S. 311;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 459d Rdz. 2), worüber sonst in der Tat zunächst die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zu entscheiden hätte, sondern darum, ob die rechtskräftige Verfallsanordnung des erkennenden Gerichts nachträglich zu korrigieren ist, um auf diese Weise für die Resozialisierung bedeutsamen Umständen Rechnung zu tragen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 06. Januar 2016 - 2 Ws 5/16 -, Rdz. 5 in juris; Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - 1 Ws 441/05 -, Rdz. 15 in juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".