Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2016 - 1 StR 431/15 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 AO; § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; § 168 AO; § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG; § 23 Abs. 2 StGB; § 337 StPO
Steuerhinterziehung (Erfolg der Steuerverkürzung: Eintritt bei Steueranmeldungen, Umsatzsteuerhinterziehung; Ausschluss der Strafmilderung wegen Versuchs: Beruhen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerhinterziehung: Taterfolg bei unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 150 Abs 1 S 3 AO, § 168 S 2 AO, § 168 S 3 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 2 AO
Steuerhinterziehung: Taterfolg bei unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldung - IWW
§ 111i Abs. 2 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 370 Abs. 2 AO, § 6a UStG, § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO, § 370 Abs. 1 AO, § 26c UStG, § 370 Abs. 4 Satz 1 AO, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO, § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG, § 168 AO, § 168 Satz 2 und 3 AO, § 370 Abs. 4 AO, § 265 StPO, § 168 Satz 1 AO, § 23 Abs. 2 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung durch Einreichung unzutreffender Umsatzsteuervoranmeldungen; Bestimmung des Verkürzungsumfangs der durch Einreichung unrichtiger Umsatzsteuervoranmeldungen begangenen Steuerhinterziehungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung - und die angemeldete Umsatzsteuervergütung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Auslegung des Taterfolgs bei Umsatzsteuertricksereien durch grenzüberschreitende Verkäufe
Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.03.2015 - 14 KLs 394 Js 59/12
- BGH, 06.04.2016 - 1 StR 431/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 172
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 06.08.2020 - 1 StR 198/20
Steuerhinterziehung (Steuerverkürzung: Erfolgseintritt bei Steueranmeldungen, …
Bei einer auf Steuervergütung gerichteten Umsatzsteuervoranmeldung ist dies erst dann der Fall, wenn das Finanzamt der Anmeldung zustimmt, was allerdings gemäß § 168 Satz 2 und 3 AO keiner Form bedarf (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, Rn. 11). - BGH, 24.08.2017 - 1 StR 625/16
Betrug (Prozessbetrug im Insolvenzeröffnungsverfahren; Konkurrenzen: Rechtsgut, …
Bei einer auf Steuervergütung gerichteten Umsatzsteuervoranmeldung ist dies erst dann der Fall, wenn das Finanzamt nach § 168 Satz 2 AO der Anmeldung zustimmt (BGH, Beschluss vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172 Rn. 11). - OLG Hamburg, 26.10.2018 - 2 Ws 183/18
Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Voraussetzungen für die Anordnung …
Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern mit unrichtigen Steueranmeldungen (§ 150 Abs. 1 Satz 3 AO) - hier Umsatzsteuerjahreserklärungen (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG) - hängt die Vollendung davon ab, ob die Steueranmeldung zu einer Zahllast oder Steuervergütungen geführt haben (…vgl. BGH a.a.O.; NStZ-RR 2016, 172). - BGH, 25.10.2018 - 1 StR 7/18
Umsatzsteuerhinterziehung (Konkurrenzverhältnis von unterlassener …
In den Konstellationen des § 168 Satz 2 AO tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung erst dann ein, wenn die Finanzbehörde der Steueranmeldung zustimmt bzw. den Erstattungsbetrag auszahlt (BGH…, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 Rn. 29; Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, NStZ-RR 2015, 339, 340 mwN und vom 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172). - LG Hamburg, 12.12.2018 - 620a KLs 4/18
Steuerhinterziehung: Täterschaft und Mittäterschaft durch aktives Tun; Taterfolg …
Rn. 174 a. Der Taterfolg der Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 AO besteht im Verkürzen von Steuern oder im Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile für sich oder einen anderen (BGH, Beschl. v. 6. April 2016 - 1 StR 431/15, NStZ-RR 2016, 172).Im Übrigen erstrebte der Angeklagte nicht nur einen ungerechtfertigten Steuervorteil für die Einziehungsbeteiligte, sondern verhinderte zugleich die bei zutreffenden Angaben gem. § 168 Satz 1 AO sofort eintretende Festsetzung der Zahllast für die geschuldete Umsatzsteuer (vgl. zu dieser Erwägung BGH, Beschl. v. 6. April 2016 - 1 StR 5431/15, NStZ-RR 2016, 172, 173;… Jäger in Klein, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 196).
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