Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.01.2008

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,6726
BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit (Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Sachverständigengutachten); tatsächliche Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit (verminderte Schuldfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. § 20 Strafgesetzbuch (StGB); Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit; Bestimmung des Grads der Wahrscheinlichkeit künftiger schwerer Störungen des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Maßgeblicher Zeitpunkt: Tatzeitpunkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 140
  • NStZ-RR 2008, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden

    Nachdem der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 (NStZ-RR 2008, 140) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht den Angeklagten bei gleichem Schuldspruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete abermals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
  • BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme durch das Revisionsgericht (mangelnde

    Vorangegangen waren zwei Revisionsentscheidungen, die jeweils zur Aufhebung der vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen in dieser Sache geführt hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140 und vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 22/17

    Verhältnis von Feststellung der verminderten Einsichtsfähigkeit und tatsächlich

    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss es darüber befinden, ob diese zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3, und vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, und vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5303
BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07 (https://dejure.org/2008,5303)
BGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - 4 StR 626/07 (https://dejure.org/2008,5303)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 (https://dejure.org/2008,5303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 69 a StGB; § 63 StGB; § 331 Abs. 1 StPO; § 358 Abs. 2 StPO
    Geltung des Verschlechterungsverbotes beim Strafausspruch und bezüglich der Anordnung einer (isolierten) Sperrfrist; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (dauerhafter Zustand nach §§ 20, 21 StGB; tiefgreifende Bewusstseinsstörung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang des Verschlechterungsverbots bei der Festsetzung von Einzelstrafen und Maßregeln im Berufungsverfahren; Bedeutung des berufungsrechtlichen Verschlechterungsverbots bei der Anordnung einer (isolierten) Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § ...

  • Judicialis

    StPO § 331 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StGB § 69 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StGB § 63
    Dauerhaftigkeit der ausgeschlossen oder verminderten Schuldfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 140
  • NStZ-RR 2008, 167
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2004 - 4 StR 452/04

    Verschlechterungsverbot; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
    "Das Landgericht hat bei der Festsetzung sämtlicher Einzelstrafen das Verschlechterungsverbot nach §§ 331 Abs. 1, 358 Abs. 2 StPO nicht beachtet (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04).

    Die auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erhebliche verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 m.N.; BGHR StGB § 63 Zustand 39).

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen positiv festgestellten, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen worden ist (st. Rspr., BGHSt 34, 22, 27; 42, 385 f.).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
    Die Anordnung dieser Maßregel kommt nur bei solchen Personen in Betracht, deren Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderte Schuldfähigkeit durch einen positiv festgestellten, länger andauernden und nicht nur vorübergehenden Zustand im Sinne der §§ 20, 21 StGB hervorgerufen worden ist (st. Rspr., BGHSt 34, 22, 27; 42, 385 f.).
  • BGH, 26.01.2007 - 2 StR 582/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Persönlichkeitsstörung,

    Auszug aus BGH, 10.01.2008 - 4 StR 626/07
    Die auf eine kombinierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erhebliche verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 m.N.; BGHR StGB § 63 Zustand 39).
  • BGH, 13.06.2017 - 2 StR 24/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Eine auf eine frühkindliche Hirnschädigung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in einen Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, genügt deshalb zur sicheren Annahme eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; vgl. auch Beschlüsse vom 17. Oktober 2001 - 3 StR 373/01, NStZ 2002, 142, und vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209).
  • BGH, 21.06.2017 - 4 StR 386/16

    Trunkenheit im Verkehr (absolute Fahruntüchtigkeit bei Radfahrern); Verbot der

    Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn - wie hier - das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140; aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 60. Aufl., § 331 Rn. 4a).

    Der Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 aaO).

  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 638/17

    Anrechnung (keine Aussetzung zur Bewährung nach vollständiger Erledigung durch

    Denn das Verbot der reformatio in peius nach § 331 Abs. 1 StPO gilt auch dann, wenn das Landgericht die Sache gemäß § 328 Abs. 2 StPO an eine große Strafkammer verwiesen oder - wie hier - in entsprechender Anwendung des § 225a StPO vorgelegt hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2017 - 4 StR 386/16 Rn. 3; vom 24. September 2014 - 2 StR 235/14 Rn. 9; vom 29. Oktober 2009 - 3 StR 141/09, NStZ-RR 2010, 284, 285; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 Rn. 3 f.; aA Meyer-Goßner in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 331 Rn. 4a).

    Der Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot ist im Revisionsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07 aaO).

  • LG Oldenburg, 01.09.2022 - 5 Ks 8/22

    Angebliche "Todesurteile" 55-Jähriger nach Mordaufrufen über Telegram-Kanal in

    Grundsätzlich muss der die Schuldfähigkeit beeinträchtigende Mangel auf einem länger dauernden psychischen Defekt beruhen (BGH, Beschluss vom 10.1. 2008 - 4 StR 626/07), der zwar nicht notwendig "krankhaft" sein, aber seinem Gewicht nach doch einer den Voraussetzungen der §§ 20, 21 genügenden krankhaften seelischen Störung entsprechen, dh in diesem untechnischen Sinne Krankheitswert haben muss (BGHSt 34, 22, 28; NStZ 98, 86 und 04, 197; NStZ-RR 00, 298).
  • BGH, 29.01.2008 - 4 StR 595/07

    Tenorierung bei der Vergewaltigung; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Diese auf die diagnostizierte Persönlichkeitsstörung zurückzuführende Disposition, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, reicht zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. Senatsbeschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 und vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07).
  • BGH, 17.06.2015 - 2 StR 358/14

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (länger

    Zudem reicht die auf die Persönlichkeitsstörung in Kombination mit der Grundanspannung zurückzuführende Disposition des Angeklagten, in bestimmten Belastungssituationen wegen mangelnder Fähigkeit zur Impulskontrolle in den Zustand erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit zu geraten, zur Bejahung eines dauernden Zustands im Sinne des § 63 StGB nicht aus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04; vom 26. Januar 2007 - 2 StR 582/06, BGHR StGB § 63 Zustand 39; vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141).
  • BGH, 29.07.2015 - 4 StR 293/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im

    Diese bloße Wiedergabe der Diagnose des Sachverständigen reicht jedoch für die Begründung der Voraussetzungen eines länger andauernden ?Zustandes' (§ 63 StGB) nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. April 2012 - 5 StR 150/12, NStZ-RR 2012, 239), zumal die Schwurgerichtskammer hier nicht lediglich auf die allgemeine Disposition des Angeklagten zur erheblichen Verminderung der Impulskontrolle ohne weitergehende Berücksichtigung der außergewöhnlichen Belastungssituation im Haftraum rekurrieren durfte (vgl. dazu auch Senat, Beschluss vom 2. Dezember 2004 - 4 StR 452/04 mwN., BGHR StGB § 63 Zustand 39; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140).
  • BGH, 24.09.2014 - 2 StR 235/14

    Schuldunfähigkeit (auf Wahnvorstellung basierender Verlust der Einsichts- oder

    Der neue Tatrichter wird zu beachten haben, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs das Verschlechterungsverbot für den Strafausspruch gemäß § 331 Abs. 1 StPO auch dann gilt, wenn - wie hier - das Berufungsgericht die Sache an eine große Strafkammer verwiesen hat, die sodann als erstinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. BGH, Beschluss vom Dezember 2004 - 4 StR 452/04; s.a. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 4 StR 626/07, NStZ-RR 2008, 140, 141; a.A. Meyer-Goßner, in Festschrift für Volk, 2009, S. 455, 457 ff. und ders., Prozessvoraussetzungen und Prozesshindernisse, 2011, S. 81 ff.).
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