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   BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87   

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BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 (https://dejure.org/1989,83)
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Vereinsverbot

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 VereinsG, Art. 9 Abs. 2, 19 Abs. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Vereinsverbot

  • openjur.de

    Vereinsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfasungsrechtliche Unbedenklichkeit der Strafbewehrung von vollziehbaren Vereinsverboten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinsgesetz - Vollziehbar - Anfechtbar - Vereinsverbot

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 80, 244
  • NJW 1990, 37
  • MDR 1990, 204
  • MDR 1990, 217
  • NVwZ 1990, 156 (Ls.)
  • NStZ 1989, 534
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das bedeutet, daß Tatbestand und Rechtsfolge sachgerecht aufeinander abgestimmt sein müssen (vgl. BVerfGE 25, 269 [286]).

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Die Pflicht des Strafrichters, ein vollziehbares Vereinsverbot, auch wenn es noch nicht unanfechtbar ist, jedenfalls grundsätzlich als gegeben hinzunehmen, folgt aus der Formulierung des gesetzlichen Tatbestandes (vgl. BVerfGE 75, 329 [346]).

    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Die Verfassungsvorschrift steht jedoch dem sofortigen Vollzug von Verwaltungsakten nicht entgegen, sofern es erforderlich ist, unaufschiebbare Maßnahmen im überwiegenden Allgemeininteresse rechtzeitig in die Wege zu leiten (vgl. BVerfGE 13, 174 [177 ff.]; 35 382 [402]; 51, 268 [284]).

    Der Schutz des Grundrechts umfaßt sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (BVerfGE 50, 290 [354]) sowie - unbeschadet der Frage der Rechtsfähigkeit - das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 [175]).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Danach ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, daß Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände zu erkennen sind und sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 73, 206 [234 f.]; 75, 329 [340 ff.]; 78, 374 [381 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Dieser Grundsatz hat Verfassungsrang; er ist an der Idee der Gerechtigkeit orientiert und findet seine Grundlage im Rechtsstaatsprinzip und in Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 50, 205 (214) m. w. N.).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 7/78

    Verfassungsmäßigkeit der § 21 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative, Abs. 2 Nr. 1 und §

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
    Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht darauf prüfen, ob er dabei die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Norm materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen und Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 [30]; 37, 201 [212]; 45, 272 [289]; 51, 60 [74]; 80, 182 [186]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

  • BVerfG, 04.05.1971 - 2 BvL 10/70

    Jugendgefährdende Schriften II

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvL 14/75

    Umfang der Prüfungsbefugnis durch den Vorsitzenden der Bundesprüfstelle

  • BVerfG, 09.06.1964 - 2 BvL 9/62

    Verfassungsmäßigkeit der § 50 Abs. 4 S. 2 II. WoBauG

  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvL 12/55

    Verfassungsmäßigkeit des § 18 Abs. 1 ErrichtungsG

  • Drs-Bund, 24.05.1962 - BT-Drs IV/430
  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dieser Schutz umfasst das Recht auf Entstehen und Bestehen in der gewählten gemeinsamen Form (vgl. BVerfGE 13, 174 ; 80, 244 ).

    Dieses Recht schließt nicht nur für Mitglieder, sondern auch für die Vereinigung selbst zunächst ihre Gründung und ihren Bestand, daneben aber zwecks Gewährleistung eines effektiven Grundrechtsschutzes auch ein Recht auf Betätigung im Sinne eines Kernbereichs der Vereinstätigkeit ein (vgl. BVerfGE 30, 227 m.w.N.; 80, 244 ).

    Seine Umsetzung setzt lediglich die Existenz von Strafgesetzen voraus (vgl. Kemper, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 1, 7. Aufl. 2018, Art. 9 Rn. 75), wodurch die Ausgestaltung des Vereinsverbots dem Gesetzgeber überantwortet ist, der die Grenzen der Schranke des Art. 9 Abs. 2 GG nicht ausdehnen darf (vgl. BVerfGE 80, 244 ).

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Vielmehr soll im Wege präventiven Verfassungsschutzes (vgl. BVerfGE 5, 85 ; 9, 162 ; 107, 339 ; zu Art. 9 Abs. 2 GG: BVerfGE 80, 244 ; Klein, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 21 Rn. 515 ) die Entstehung konkreter Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung bereits weit im Vorfeld verhindert werden.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich darüber zu wachen, dass die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 27, 18 ; 80, 244 m.w.N.; 90, 145 ; 96, 10 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88   

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BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
BVerwG, Entscheidung vom 28.07.1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juli 1989 - 7 C 78.88 (https://dejure.org/1989,506)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Genehmigung - Rechtskraft des Urteils - Behördliche Ablehnung einer Genehmigung - Wiederaufgreifensgrund neuer Beweismittel

  • rechtsportal.de

    VwGO § 121

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 272
  • NJW 1990, 199
  • NVwZ 1990, 156 (Ls.)
  • DVBl 1989, 1192
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 22.83

    preußischer Schutzpolizist - § 51 VwVfG, Wiederaufgreifen wird durch

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht vielmehr von der Anwendbarkeit dieser Wiederaufgreifensregelung auch in denjenigen Fällen aus, in denen der im Erstverfahren ergangene Bescheid durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt worden ist (BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - <NVwZ 1986, 293 = ZBR 1986, 127>).

    Auch wenn lediglich Landesrecht das Wiederaufgreifen eines Verwaltungsverfahrens anordnet, steht die bundesrechtliche Vorschrift des § 121 VwGO einer erneuten gerichtlichen Kontrolle des erneuten Verwaltungshandelns nicht entgegen; dies folgt nach dem Gesagten aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. auch BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]).

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Im wiederaufgegriffenen Verfahren ergehende, das Antragsbegehren erneut ablehnende Zweitbescheide dürfen nämlich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, der jegliches Verwaltungshandeln unterliegt, einer gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen werden (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - ).
  • BVerwG, 05.11.1985 - 6 C 22.84

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neue Beweismittel

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht vielmehr von der Anwendbarkeit dieser Wiederaufgreifensregelung auch in denjenigen Fällen aus, in denen der im Erstverfahren ergangene Bescheid durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung bestätigt worden ist (BVerwGE 70, 110 [BVerwG 13.09.1984 - 2 C 22/83]; Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - <NVwZ 1986, 293 = ZBR 1986, 127>).
  • BVerfG, 23.06.1988 - 2 BvR 260/88

    Ehrenamtlicher Richter - Wahl - Asylverfahren - Zweitbescheid - Folgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Im wiederaufgegriffenen Verfahren ergehende, das Antragsbegehren erneut ablehnende Zweitbescheide dürfen nämlich im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Garantie des Art. 19 Abs. 4 GG, der jegliches Verwaltungshandeln unterliegt, einer gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen werden (BVerfGE 27, 297 [BVerfG 17.12.1969 - 2 BvR 23/65]; 1. Kammer des 2. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, Beschluß vom 23. Juni 1988 - 2 BvR 260/88 - ).
  • BVerwG, 30.08.1962 - I C 161.58

    Rechtliche Ausgestaltung des Benutzungsrechts eines Weges durch die

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Was durch eine gerichtliche Entscheidung einmal klargestellt worden ist, soll - zur Erhaltung des Rechtsfriedens und des Vertrauens in die Beständigkeit des Rechts - nicht zum Gegenstand neuen Streites werden, auch wenn nicht zu vermeiden ist, daß sich eine Entscheidung im Einzelfall als unrichtig erweist (vgl. BVerwGE 14, 359 [BVerwG 30.08.1962 - I C 161/58]).
  • BVerwG, 21.11.1978 - 6 B 35.78

    Bindungswirkung rechtskräftiger Verwaltungsgerichtsurteile - Ärztliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Das Oberverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ), nach der Sachverständigengutachten nur dann als neue Beweismittel gelten können, wenn sie selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 1977 - Nr. 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • VGH Bayern, 24.10.1977 - 52 III 76
    Auszug aus BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 78.88
    Das Oberverwaltungsgericht verweist in diesem Zusammenhang auf die noch zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ), nach der Sachverständigengutachten nur dann als neue Beweismittel gelten können, wenn sie selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (so zu § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch BayVGH, Urteil vom 24. Oktober 1977 - Nr. 52 III 76 - DVBl. 1978, 114).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 2 C 12.92

    Wiederaufgreifen des Verfahrens bei Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils -

    Die Voraussetzung der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts bedeutet lediglich, daß dieser nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann (§ 51 Abs. 2 VwVfG), nicht jedoch seine sachliche Unabänderbarkeit (vgl. dazu auch Urteile vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - ; vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 22.83 - <BVerwGE 70, 110 ; vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - <BVerwGE 82, 272 und vom 8. Dezember 1992 - BVerwG 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).

    Sachverständigengutachten sind im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG nur dann neue Beweismittel, wenn sie nach Abschluß des Verwaltungs(streit)Verfahrens erstellt und neue, seinerzeit nicht bekannte Tatsachen verwerten, wenn sie also selbst auf neuen Beweismitteln beruhen (vgl. Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - unter Bezugnahme auf Beschluß vom 21. November 1978 - BVerwG 6 B 35.78 - ).

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Diese Wirkung der Rechtskraft auf nachfolgende Verfügungen derselben Behörde gegenüber demselben Betroffenen rechtfertigt sich aus dem Sinn der Rechtskraft, dem Rechtsfrieden zu dienen und das Vertrauen in die Beständigkeit des Rechts zu schützen (Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 6 C 22.84 - a.a.O.; Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 22 = BayVBl. 1989, 759).

    Bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 51 VwVfG ist sie sogar zu einem Wiederaufgreifen des Verfahrens verpflichtet (vgl. Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 78.88 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2008 - 11 S 759/06

    Bestands- bzw. rechtskräftige Ausweisungsverfügung; Wiederaufgreifen bei Änderung

    Dennoch ist es - trotz der damit gegebenen Notwendigkeit, den Umfang der Rechtskraft unter Heranziehung der die Abweisung der Klage tragenden Gründe zu bestimmen - anerkannt, dass sich die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts im Falle eines deshalb abweisenden Urteils nicht als bloße Vorfrage des Urteils darstellt, sondern an der Bindungswirkung eines abweisenden Urteils in einem Anfechtungsprozess teilhat (BVerwG, Beschl. v. 15.03.1968 - VII C 183.65 -, BVerwGE 29, 210 = GewArch 1969, 22; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 -, NVwZ 1989, 141; BVerwG, Urt. v. 10.05.1994, a.a.O.; Urt. v. 28.07.1989 - 7 C 78/88 -, BVerwGE 82, 272 = DVBl. 1989, 1192 = NJW 1990, 199; Urt. v. 30.08.1988 - 9 C 47/87 -, NVwZ 1989, 161; ebenso Rennert, a.a.O., § 121 Rn. 27; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Kommentar, § 121 Rn. 80; a.A. Schenke, VwGO, Kommentar, 15. Aufl. 2007, § 121 Rn. 21 sowie Hößlein, VerwArch 98 (2007), 127, 150).

    Nichts anderes gilt dann, wenn diese Befugnis der Behörde, zugunsten des unterlegenen Beteiligten von der gerichtlich bestätigten Entscheidung abzuweichen, aus den Regelungen zum Verwaltungsverfahren abgeleitet und damit - dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung entsprechend - auf eine notwendige (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.06.1988 - 2 BvR 260/88 -, NVwZ 1989, 141) gesetzliche Grundlage gestellt wird (so BVerwG, Urt. v. 13.09.1984, a.a.O. sowie insb. Urt. v. 28.07.1989 - 7 C 78/88 -, BVerwGE 82, 272 = DVBl. 1989, 1192 = NJW 1990, 199 = NVwZ 1990, 156; vgl. auch Maurer, JZ 1993, 574; Kopp/Kopp, NVwZ 1994, 1; Erfmeyer, DVBl. 1997, 27).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.07.1989 - 2 BvR 976/88   

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BVerfG, 20.07.1989 - 2 BvR 976/88 (https://dejure.org/1989,8340)
BVerfG, Entscheidung vom 20.07.1989 - 2 BvR 976/88 (https://dejure.org/1989,8340)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juli 1989 - 2 BvR 976/88 (https://dejure.org/1989,8340)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Mündliche Verhandlung - Beweisantritt - Übersehen

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 107
  • NVwZ 1990, 156 (Ls.)
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