Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 26.10.1999

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   BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99   

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BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99 (https://dejure.org/1999,85)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.1999 - 9 C 4.99 (https://dejure.org/1999,85)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 1999 - 9 C 4.99 (https://dejure.org/1999,85)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    AuslG § 50 Abs. 2, § 51 Abs. 1, § 53
    Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbestimmung, Beschränkung auf sicheres Gebiet, Rechtsschutz bei der Vollstreckung

  • Wolters Kluwer

    Nordirak - Abschiebungsschutz - Inländische Fluchtalternative - Erreichbarkeit - Abschiebungsandrohung - Zielstaatsbestimmung - Beschränkung auf sicheres Gebiet - Rechtsschutz bei der Vollstreckung.

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 6; AuslG § 50 Abs. 2
    Irak, Nordirak, Kurden, Sulaimaniya, Musiker, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, Islamisten, Interne Fluchtalternative, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Antragstellung als Asylgrund, Illegale Ausreise, Interne Fluchtalternative, Gebietsgewalt, ...

  • Judicialis

    AuslG § 50 Abs. 2; ; AuslG § 51 Abs. 1; ; AuslG § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 50 Abs. 2, § 51 Abs. 1, § 53
    Asylrecht; Ausländerrecht - Nordirak, Abschiebungsschutz, inländische Fluchtalternative, Erreichbarkeit, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbestimmung, Beschränkung auf sicheres Gebiet, Rechtsschutz bei der Vollstreckung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 110, 74
  • NVwZ 2000, 331
  • DVBl 2000, 424
  • DÖV 2000, 609
 
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Wird zitiert von ... (214)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98

    Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Da das Berufungsgericht weder die geltend gemachte Rückkehrverfolgung des Klägers mit Blick auf den Gesamtirak noch die Möglichkeit seiner Verweisung auf den Nordirak nach Maßgabe der Grundsätze einer inländischen Fluchtalternative geprüft hat, steht seine Entscheidung nicht im Einklang mit der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Senats vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84).

    Ist dies der Fall, kommt der Nordirak als inländische Fluchtalternative allerdings nur dann in Betracht, wenn der Kläger dort nach der tatrichterlichen Prognose auf absehbare Zeit vor einem Verfolgungszugriff durch den irakischen Staat - und auch vor Anschlägen seiner Agenten (zur Verfolgungstauglichkeit dieser Maßnahmen vgl. Urteil des Senats vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - a.a.O.) - hinreichend sicher ist.

    Hat der Ausländer in seinem Heimatstaat politische Verfolgung zu befürchten oder bestehen dort Abschiebungshindernisse, scheidet dieser als Zielstaat einer Abschiebung nur dann aus, wenn ihm die Gefahren landesweit drohen oder er das sichere Gebiet im Heimatstaat nicht erreichen kann (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., S. 87).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Der Nordirak wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als inländische Fluchtalternative hierbei allerdings nicht schon dann ausgeschlossen, wenn es keine Abschiebemöglichkeit in das sichere Gebiet gäbe, sofern es der Kläger in zumutbarer Weise freiwillig erreichen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 sowie wiederum zu § 53 Abs. 6 AuslG BVerwG, Urteil vom 15. April 1997, a.a.O., S. 278; Urteil vom 2. September 1997, a.a.O.).

    Wegen der Zurückverweisung der Sache hinsichtlich des Hauptantrags erübrigt sich die revisionsgerichtliche Überprüfung des Verpflichtungsbegehrens des Klägers auf Feststellung von Abschiebungshindernissen nach § 53 AuslG, das nur hilfsweise für den Fall des Unterliegens mit dem Hauptantrag zu § 51 Abs. 1 AuslG zur Entscheidung gestellt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - BVerwGE 104, 260 ).

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Stünde die hinreichende Sicherheit des Klägers im Nordirak fest, dürfte er auf dieses Gebiet als inländische Fluchtalternative gleichwohl nur dann verwiesen werden, wenn er es - was er bestreitet - ohne unzumutbare Gefährdungen tatsächlich erreichen könnte (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162, S. 389 und ebenso zu § 53 Abs. 6 AuslG Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; Urteil vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - BVerwGE 105, 187 ).

    Der Nordirak wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als inländische Fluchtalternative hierbei allerdings nicht schon dann ausgeschlossen, wenn es keine Abschiebemöglichkeit in das sichere Gebiet gäbe, sofern es der Kläger in zumutbarer Weise freiwillig erreichen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 sowie wiederum zu § 53 Abs. 6 AuslG BVerwG, Urteil vom 15. April 1997, a.a.O., S. 278; Urteil vom 2. September 1997, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Die Ausländerbehörde ist in diesem Fall verpflichtet, die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes vor der Durchführung der Abschiebung zu ermöglichen (allgemein zu den Anforderungen eines ausreichenden effektiven Rechtsschutzes in asylverfahrensrechtlichen Eilfällen vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1516/93 - BVerfGE 94, 168 sowie S. 207 ff. zum sog. Flughafenverfahren).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Hat der Ausländer in seinem Heimatstaat politische Verfolgung zu befürchten oder bestehen dort Abschiebungshindernisse, scheidet dieser als Zielstaat einer Abschiebung nur dann aus, wenn ihm die Gefahren landesweit drohen oder er das sichere Gebiet im Heimatstaat nicht erreichen kann (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., S. 87).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Hat der Ausländer in seinem Heimatstaat politische Verfolgung zu befürchten oder bestehen dort Abschiebungshindernisse, scheidet dieser als Zielstaat einer Abschiebung nur dann aus, wenn ihm die Gefahren landesweit drohen oder er das sichere Gebiet im Heimatstaat nicht erreichen kann (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502 u.a./86 - BVerfGE 80, 315 ; BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., S. 87).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Stünde die hinreichende Sicherheit des Klägers im Nordirak fest, dürfte er auf dieses Gebiet als inländische Fluchtalternative gleichwohl nur dann verwiesen werden, wenn er es - was er bestreitet - ohne unzumutbare Gefährdungen tatsächlich erreichen könnte (BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162, S. 389 und ebenso zu § 53 Abs. 6 AuslG Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - BVerwGE 104, 265 ; Urteil vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - BVerwGE 105, 187 ).
  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 43.96

    Regionale Gruppenverfolgung - Örtlich begrenzte Gruppenverfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Dagegen könnte sich der Kläger grundsätzlich nicht auf sonstige im Nordirak drohende Nachteile berufen, da er von dort ausgereist ist, diese Nachteile also nicht verfolgungsbedingt sein dürften (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 43.96 - BVerwGE 105, 204 ).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Diese Feststellung hat das Berufungsgericht ausdrücklich anhand des strengen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs für die Annahme einer extremen Gefahr bei verfassungskonformer Auslegung und Anwendung des § 53 Abs. 6 AuslG getroffen (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249 ; Beschluß vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - NVwZ 1999, 668 = InfAuslG 1999, 265; Urteil vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 17.99 -).
  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99

    Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische

    Auszug aus BVerwG, 16.11.1999 - 9 C 4.99
    Da das Berufungsgericht weder die geltend gemachte Rückkehrverfolgung des Klägers mit Blick auf den Gesamtirak noch die Möglichkeit seiner Verweisung auf den Nordirak nach Maßgabe der Grundsätze einer inländischen Fluchtalternative geprüft hat, steht seine Entscheidung nicht im Einklang mit der angeführten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Senats vom 5. Oktober 1999 - BVerwG 9 C 15.99 -, zum Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehen, und vom 8. Dezember 1998 - BVerwG 9 C 17.98 - BVerwGE 108, 84).
  • BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98

    Abschiebungsschutz bei extremer allgemeiner Gefahrenlage; verfassungskonforme

  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92

    Asylrecht - Nachfluchtgrund - Fluchtalternative - Bürgerkrieg

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 51.97

    Erledigung der Hauptsache einseitige Erledigungserklärung Aufhebung des

  • BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 17.99
  • VGH Bayern, 16.09.1998 - 27 B 98.32526
  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645/99

    Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Albaner bejaht nach Einsatz der KFOR-Truppen

    Daraus folgt, dass sich die Frage nach der wirtschaftlichen Existenzmöglichkeit bzw. einer sonstigen existentiellen Gefährdung am Ort der inländischen Fluchtalternative dann nicht stellt, wenn - bezogen auf den Rückkehrzeitpunkt - der ursprüngliche Herkunftsort des Asylsuchenden mit dem zum heutigen Zeitpunkt verfolgungssicheren Gebiet identisch ist (BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - InfAuslR 2000, 32 , u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - S. 6).

    Sind der Herkunftsort des Asylsuchenden und der aus heutiger Sicht verfolgungssichere Ort identisch, entbindet dieser Umstand indessen nicht von der Prüfung der sonstigen für die Bejahung einer inländischen Fluchtalternative erforderlichen Voraussetzungen, da für die Prognose, ob dem Ausländer bei einer Rückkehr in den Heimatstaat politische Verfolgung droht, stets das Staatsgebiet in seiner Gesamtheit in den Blick zu nehmen ist (BVerwG, Ue. v. 16.02.1993 - 9 C 31.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 160, v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Daher ist auch bei einem Zusammenfallen dieser beiden Orte grundsätzlich zu prüfen, ob der Zurückkehrende bei unterstellter Verfolgungsgefahr in den übrigen Landesteilen in dem Gebiet der "inländischen Fluchtalternative" hinreichend sicher vor politischer Verfolgung leben kann und er dieses Gebiet auch ohne unzumutbare Gefährdungen tatsächlich erreichen kann (BVerwG, Ue. v. 13.05.1993 - 9 C 59.92 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 162 u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - S. 7 m. w. N.).

    Nicht erforderlich in diesem Zusammenhang ist allerdings, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt die Möglichkeit der Abschiebung in das sichere Gebiet existiert, vielmehr ist ausreichend, dass der Betroffene den hinreichend verfolgungssicheren Ort in zumutbarer Weise freiwillig erreichen könnte, da er auch in diesem Fall nicht des subsidiären Schutzes vor politischer Verfolgung in Deutschland bedarf (BVerwG, Ue. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - S. 7).

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht (U. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -) klargestellt, dass es grundsätzlich Sache der für die Abschiebung zuständigen Ausländerbehörde ist, anhand der Ergebnisse des abgeschlossenen Anerkennungsverfahrens sicherzustellen, dass der Ausländer nicht in die Arme des Verfolgers oder in gefährliche Gebiete abgeschoben wird.

    Die hier vom Senat vertretene Auffassung von der Anwendbarkeit der zum Asylrecht entwickelten Grundsätze zur innerstaatlichen Fluchtalternative im Rahmen der Prüfung des § 51 Abs. 1 AuslG entspricht schließlich auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - a. a. O., B. v. 13.01.1993 - 9 B 338.92 - S. 4 f., U. v. 15.04.1997 - 9 C 15.96 - EZAR 231 Nr. 10, zuletzt: Ue. v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O., u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - vgl. ferner: Hess. VGH, U. v. 07.12.1998 - 12 UE 232/97.A - S. 43; ebenso: Renner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 8; Schnäbele in Gemeinschaftskommentar zum Ausländerrecht, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 44; Hailbronner, a. a. O., § 51 AuslG Rdnr. 16 m. w. N.).

    Denn der Kläger kann - nach den vorausgegangenen Ausführungen - das verfolgungssichere Gebiet jedenfalls freiwillig in zumutbarer Weise erreichen und bedarf daher auch nicht des subsidiären Schutzes vor politischer Verfolgung in Deutschland (BVerwG, Ue. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 150 , u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    bereits dargestellt, erübrigt sich diese Prüfung allerdings in den Fällen, in denen die Frage nach dem Vorliegen einer landesinternen Fluchtmöglichkeit zum Zeitpunkt der Rückkehr des Ausländers zu beurteilen ist, und zu diesem Zeitpunkt sein Herkunftsort und das verfolgungssichere Gebiet zusammenfallen (BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Da hier die Frage zur Beurteilung ansteht, ob der Kläger jedenfalls bei einer heutigen Rückkehr in seine Heimatprovinz Kosovo hinreichend sicher vor politischer Verfolgung ist, ihm dort also aus gegenwärtiger Sicht eine innerstaatliche Fluchtalternative zur Verfügung steht, erübrigt sich vorliegend zwangsläufig eine Prüfung der Existenzmöglichkeit am verfolgungssicheren Ort, da Herkunftsort und Ort der "inländischen Fluchtalternative" identisch sind, mithin die Lage am verfolgungssicheren Ort nicht schlechter sein kann als am Herkunftsort (vgl. BVerwG, Ue. v. 09.09.1997 - 9 C 43.96 - a. a. O. , v. 05.10.1999 - 9 C 15.99 - a. a. O. u. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 - ebenso: Niedersächsisches OVG, B. v. 16.11.1999 - 12 L 4315/99 - OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 23.11.1999 - 7 A 13272/94.OVG - OVG Saarland, B. v. 24.08.1999 - 3 Q 131/99 -).

    ausgeführt - bei einer heutigen Rückkehr in sein Heimatland in der Provinz Kosovo hinreichend sicher vor politischer Verfolgung durch den jugoslawischen Staat ist, er dort also auch nach dem sogenannten "herabgestuften Prognosemaßstab" (BVerfG, B. v. 10.07.1989, - 2 BvR 502/86 u. a. -, a. a. O. ) auf absehbare Zeit keine politische Verfolgung zu erwarten hat und auch die weiteren Voraussetzungen zur Bejahung einer inländischen Fluchtalternative bezüglich der Provinz Kosovo zu bejahen sind (1.1.2. und 1.1.3.), kann der Senat offen lassen, ob der Kläger seine Heimat "vorverfolgt", d. h. auf der Flucht vor bereits erlittener oder jedenfalls unmittelbar bevorstehender (BVerwG, U. v. 14.12.1993 - 9 C 45.92 - EZAR 200 Nr. 30) politischer Verfolgung verlassen hat (vgl. zur grundsätzlichen Möglichkeit, diese Frage ungeprüft zu lassen: BVerwG, U. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Auch geben nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich der Senat anschließt, weder der Wortlaut noch die Entstehungsgeschichte des § 50 Abs. 2 AuslG (vgl. dazu: BT-Drs. 12/2062, S. 43, und BT-Drs. 11/6321, S. 74, zu der bis zum 30.06.1992 geltenden Fassung) etwas dafür her, dass der Gesetzgeber im Falle einer regionalen Verfolgung oder Gefährdung des Ausländers das Bundesamt verpflichten wollte, die von ihm gemäß den §§ 34, 35, 39, 71 Abs. 4 AsylVfG zu erlassende Abschiebungsandrohung auf die sicheren Gebiete im Abschiebungszielstaat zu beschränken (BVerwG, U. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Insbesondere verlangt das Gebot effektiven Rechtsschutzes nicht, in solchen Fällen die Abschiebungsandrohung auf das sichere Teilgebiet des Abschiebungszielstaats zu begrenzen (BVerwG, U. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

    Die Ausländerbehörde ist in diesem Fall verpflichtet, die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes vor der Durchführung der Abschiebung zu ermöglichen (zu allem: BVerwG, U. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -).

  • VGH Hessen, 15.02.2000 - 7 UE 3645

    Feststellung der Sicherheit albanischer Volkszugehöriger aus dem Kosovo

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  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2000 - A 14 S 709/00

    Zielstaatbenennung in Abschiebungsandrohung im Falle Jugoslawiens ohne

    Wird ein Asylbewerber jugoslawischer Staatsangehörigkeit auf eine inländische Fluchtalternative im Kosovo verwiesen, bezeichnet die Abschiebungsandrohung jedoch die "Bundesrepublik Jugoslawien" ohne Einschränkung, so steht dies in Übereinstimmung mit § 50 Abs. 2 AuslG (AuslG 1990) iVm § 34 Abs. 1 S 1 AsylVfG (AsylVfG 1992) (im Anschluss an BVerwG, Urt v 16.11.1999 - 9 C 4/99 -, InfAuslR 2000, 122).

    ''Der Kläger kann das Gebiet des Kosovo zunächst, was Voraussetzung für das Vorliegen einer innerstaatlichen Fluchtalternative ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, NVwZ 2000, 331) bei freiwilliger Ausreise ohne unzumutbare Gefährdung erreichen.

    § 50 Abs. 2 AuslG gebietet weder bei regionaler (oder örtlich begrenzter) politischer Verfolgung noch bei nicht landesweit bestehenden Abschiebungshindernissen im Sinne des § 53 Abs. 1, 2 oder 4 AuslG, die Abschiebungsandrohung auf das sichere Teilgebiet des Abschiebungszielstaats zu beschränken; im Gegenteil: § 50 Abs. 2 AuslG lässt eine solche Einschränkung auf Teilgebiete des Territoriums des Zielstaats gar nicht zu (vgl. hierzu im Einzelnen auch: BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, InfAuslR 2000, 122 (124)).

    Weder der Wortlaut noch die Entstehungsgeschichte des § 50 Abs. 2 AuslG geben einen Anhaltspunkt dafür, dass der Gesetzgeber im Falle regionaler Verfolgung oder Gefährdung des Ausländers das Bundesamt verpflichten wollte, bereits die von ihm zu erlassende Abschiebungsandrohung auf die sicheren Gebiete im Abschiebungszielstaat zu beschränken (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, InfAuslR 2000, 122 (124); GK-AsylVfG, § 34, Rdn. 44).

    Auch Sinn und Zweck der Abschiebungsandrohung, nämlich ihre Mahn- und Warnfunktion in Verwaltungsvollstreckungsverfahren, gebieten eine Einschränkung bei der Bezeichnung des Zielstaates nicht (BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, a.a.O.).

    Die Ausländerbehörde ist in diesem Fall verpflichtet, die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes vor der Durchführung der Abschiebung zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, a.a.O. (125)).

    Angesichts der maßgeblichen streitentscheidenden Prämisse, dass der Asylantrag gerade und allein deshalb abgelehnt wurde, weil der Betroffene zwar in bestimmten Teilen seines Heimatlandes politisch verfolgt werde (bzw. einer der in § 53 Abs. 1, 2 oder 4 AuslG bezeichneten Gefahren ausgesetzt sei), in einem anderen Landesteil ihm jedoch eine inländische Fluchtalternative offen stehe, sind sämtliche für die Ausländerbehörde erforderlichen Informationen im Bescheid des Bundesamtes enthalten, die für die Ausländerbehörde für die Zwecke einer Abschiebung erforderlich sind und die sie sorgfältig und gewissenhaft zu Kenntnis zu nehmen und zu verwerten hat (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 16.11.1999 - 9 C 4.99 -, a.a.O. (124)).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 (https://dejure.org/1999,11056)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Kompetenzen von Facharzt und Schiffsarzt im Hinblick auf die Beurteilung der Borddienstverwendungsfähigkeit eines Soldaten - Anforderungen an das Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Fall der krankheitsbedingten Versetzungsverfügung an einen Soldaten - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 331 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.03.1999 - 1 WB 20.99

    Versetzung eines Berufssoldaten bei der Marine mangels Bordverwendungsfähigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Den daraufhin gestellten Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner Beschwerde gegen die Versetzungsverfügung vom 16. Februar 1999 anzuordnen, hat der Senat mit Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - zurückgewiesen.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 20.99 -, die Beschwerdeakte des BMVg - PSZ III 5 - 251/99 - und die Personalstammakte des Antragstellers, Hauptteile A bis D, lagen dem Senat bei der Beratung vor.

    Wie der Senat in dem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluß vom 1. März 1999 - BVerwG 1 WB 20.99 - (DokBer B 1999, 174 = ZBR 1999, 286 [LS]) über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden hat, gebot im vorliegenden Fall schon die Fürsorgepflicht gemäß § 10 Abs. 3 SG, den Antragsteller von seinem Dienstposten an Bord der Fregatte B. wegzuversetzen, da er nach dem Ergebnis der vom Schiffsarzt, Oberstabsarzt S., am 10. Februar 1999 durchgeführten truppenfachärztlichen Begutachtung "vorübergehend nicht bordverwendungsfähig" war.

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    - im Anschluß an BVerwGE 53, 118 -.

    Ob und wann aber eine Störung mit Krankheitswert die Dienstunfähigkeit bewirkt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Amtsarzt zukommt (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - < BVerwGE 53, 118 [120 f.]>).

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 12.09.1989 - 1 C 40.88

    Entscheidungserheblicher Zeitpunkt bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 04.03.1976 - I WB 54.74
    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Über seine Versetzung entscheidet der zuständige militärische Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (Beschluß vom 6. Mai 1971 - BVerwG 1 WB 8.70 - <BVerwGE 43, 215 [217]>).
  • BVerwG, 10.03.1993 - 1 WB 84.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Sonderurlaub für einen Soldaten -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 WB 14.98

    Aufhebung einer Kommandierung - Geltendmachung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 45.99
    Entscheidend ist, daß die gerichtliche Feststellung geeignet ist, die Rechtsposition des Antragstellers in den genannten Bereichen zu verbessern (vgl. Urteile vom 12. September 1989 - BVerwG 1 C 40.88 - m.w.N. und vom 22. Januar 1998 - BVerwG 2 C 4.97 - < Buchholz 310 § 161 Nr. 113 = ZBR 1998, 316 [f.]> sowie Beschlüsse vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - <BVerwGE 53, 134 [137]> m.w.N., vom 10. März 1993 - BVerwG 1 WB 84.92 - und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 14.98 -).
  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme wird auch das Ergebnis einer vorbereitenden ärztlichen Begutachtung - inzident - überprüft (vgl. als Beispiele für die Überprüfung der Bordverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35; für die Überprüfung der Kraftfahrverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 11. April 1991 - BVerwG 1 WB 170.90 - für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen der Anfechtung einer Versetzungsverfügung: Beschluss vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 55.92 - BVerwGE 93, 371; für die Überprüfung der Wehrfliegerverwendungsfähigkeit im Rahmen eines Verpflichtungsantrags auf Laufbahnzulassung: Beschluss vom 30. August 1995 - BVerwG 1 WB 111.94 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 13).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 1 WB 73.01

    Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Ob und in welchem Umfang eine Störung mit Krankheitswert die Eignung oder Verwendungsfähigkeit eines Soldaten beeinträchtigt oder ausschließt, ist eine Frage, deren Entscheidung mit Vorrang dem Militärarzt und nicht dem privaten Facharzt zukommt (vgl. Beschlüsse vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - <BVerwGE 53, 118 [120 f.]> und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> -).

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat deshalb einen höheren Beweiswert, da der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen besser beurteilen zu können als ein privater Facharzt (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).

  • BVerwG, 30.08.2001 - 1 WB 27.01

    Verwendungsfähigkeit eines Soldaten - Vorlage von Gesundheitsunterlagen -

    Diese ärztlichen Beurteilungen stellen lediglich vorbereitende verfahrensinterne Schritte für die Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle über den Auslandseinsatz des Soldaten dar und sind deshalb gerichtlich nicht selbstständig nachprüfbar (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1998 - BVerwG 1 WB 67.97, 3.98 -, vom 20. Mai 1999 - BVerwG 1 WB 93.98 - und vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >).

    Ob diese Klärung rechtmäßig erfolgt ist, kann infolgedessen erst im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Überprüfung der abschließenden Verwendungsentscheidung geklärt werden (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ).

  • BVerwG, 02.02.2015 - 1 WDS-VR 3.14

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsverfügung; Krankheit; einstweiliger Rechtsschutz

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt bzw. der zuständige Sanitätsoffizier aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - 1 WB 45.99 - Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 S. 8, vom 21. Februar 2002 - 1 WB 73.01 - S. 7 f. und vom 14. November 2002 - 1 WB 33.02 - S. 11 f.).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 1 WB 33.02

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Versetzung eines Berufssoldaten -

    Das militärärztliche Untersuchungsergebnis hat hier einen höheren Beweiswert, weil der Truppenarzt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand verfügt, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen oder Dienstposten besser beurteilen zu können als ein privater (Fach-)Arzt (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96 = NVwZ 2000, 331> und vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 5.03

    Voraussetzungen für eine Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 WB 32.00

    Wehrbeschwerdeverfahren i.R.d. Antrags auf Versetzung eines Soldaten aus

    Die Begutachtung durch den zuständigen Truppenarzt - dem hinsichtlich der Verwendungsfähigkeit des Antragstellers eine vorrangige Entscheidungskompetenz gegenüber fachärztlicher Begutachtung zukommt (vgl. Beschluss vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - <NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >) - enthält zwar eine dringende Empfehlung für eine heimatnahe Verwendung, sieht hierfür aber keine zwingende Notwendigkeit.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 1 WB 37.03

    Ausnahmegenehmigung für die Verwendung eines Soldaten im Flugberatungsdienst -

    Dieser verfügt aufgrund seiner besonderen Kenntnisse der Erfordernisse des militärischen Dienstes über einen speziellen zusätzlichen Sachverstand, der ihn befähigt, Fragen der gesundheitlichen Eignung oder Verwendungsfähigkeit für bestimmte Laufbahnen, Dienstposten oder Tätigkeiten umfassend zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - ZBR 2000, 96>, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 24. Juni 2003 - BVerwG 1 WB 64.02 -).
  • BVerwG, 24.06.2003 - 1 WB 64.02

    Voraussetzungen für eine Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Dahinter müssen private oder privatärztliche Einschätzungen der Verwendungsfähigkeit des Soldaten zurücktreten (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1999 - BVerwG 1 WB 45.99 - < Buchholz 236.1 § 10 SG Nr. 40 = NZWehrr 2000, 35 = ZBR 2000, 96 >, vom 21. Februar 2002 - BVerwG 1 WB 73.01 - und vom 14. November 2002 - BVerwG 1 WB 33.02 -).
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