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   VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96   

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VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96 (https://dejure.org/1998,2407)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.05.1998 - 24 DH 2498/96 (https://dejure.org/1998,2407)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 (https://dejure.org/1998,2407)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 GG, Art 9 GG, Art 10 MRK, Art 11 MRK
    Disziplinarverfahren - zum Verstoß gegen die Treuepflicht; hier: Mitglied der Partei "Die Republikaner"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 236 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 904
  • DVBl 1998, 1095 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Der Sinn dieser Treuepflicht besteht darin, sicherzustellen, daß die Beamtenschaft den Verfassungsstaat des Grundgesetzes und der Hessischen Verfassung auch in Krisenzeiten und in Loyalitätskonflikten verteidigt, in denen der Staat darauf angewiesen ist, daß der Beamte Partei für ihn ergreift (BVerfG, Beschluß vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - BVerfGE 39 S. 334 bis 375 (334)).

    Die politische Treuepflicht des Beamten schließt es deshalb nicht aus, an Erscheinungen des Staates Kritik üben zu dürfen und für Änderungen der bestehenden Verhältnisse innerhalb des Rahmens der Verfassung und mit verfassungsrechtlich vorgesehenen Mitteln eintreten zu können, solange nicht eben dieser Staat und seine verfassungsmäßige Grundlage in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschluß vom 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 - a.a.O. (S. 348)).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.1994 - 10 S 2386/93

    Nachrichtendienstliche Beobachtung einer politischen Partei durch

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Dabei geht der Disziplinarhof in Einklang mit der insoweit nahezu einhelligen Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung davon aus, daß bezüglich der Partei "Die Republikaner" tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11.03.1994 - 10 S 2386/93 - ESVGH 43 S. 214 bis 227 (218 f.); Bay. VGH, Beschluß vom 17.06.1996 - 24 CE 96.162 -, DÖV 1996 S. 1008; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.1998 - 2 A 101621/97.OVG - S. 7 ff. des Abdrucks).

    Insoweit stelle sich aber angesichts der bekannten verfassungsfeindlichen Äußerungen von Parteimitgliedern die Frage, ob eine derartige Absicht bei dem parteiinternen Kräfteverhältnis durchgehalten werden könne (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11.03.1994, a.a.O. S. 224).

  • EGMR, 26.09.1995 - 17851/91

    Radikalenerlaß

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte - EGMR - kann in der Bundesrepublik Deutschland eine Verletzung der politischen Treuepflicht durch aktive Mitarbeit eines Beamten in einer verfassungsfeindlichen Partei grundsätzlich seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen (EGMR, Urteil vom 26.03.1993 - 71994/454/535 - (Vogt/Deutschland) NJW 1996 S. 375 bis 378); es ist jedoch zu prüfen, ob das Dienstvergehen so erheblich ist, daß sein Gewicht auch im Licht der Meinungsäußerungs- und Vereinigungsfreiheit im Sinne von Art. 10 und Art. 11 EMRK so schwer wiegt, daß die vorgesehene disziplinarische Ahndung in einer demokratischen Gesellschaft unentbehrlich ist (EGMR, a.a.O. S. 378).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1994 - 5 B 1236/93

    Beobachtung der Partei "Die Republikaner" mit nachrichtendienstlichen Mitteln

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Im Hinblick auf die vorhandenen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Äußerungen von Gliederungen und Anhängern der Republikaner hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ebenso wie der VGH Baden-Württemberg und das OVG Münster (Beschluß vom 13.01.1994 - 5 B 1236/93 - NVwZ 1994, S. 588 f.) eine nachrichtendienstliche Beobachtung der Partei "Die Republikaner" für rechtmäßig gehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1995 - 25 A 2431/94

    Rechtswidrigkeit der Unterlassung eines begehrten Verwaltungsaktes; Genehmigung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Entgegen der Darstellung der Einleitungsbehörde hat das OVG Nordrhein-Westfalen auch in seiner Entscheidung vom 08.12.1995 (- 25 a 2431/94 -, NWVBl. 1996 S. 181 bis 188) nicht die Auffassung vertreten, die Partei "Die Republikaner" sei insgesamt als verfassungsfeindlich zu bezeichnen.
  • EuGH, 12.12.1956 - 10/55

    Miranda Mirossevich gegen Hohe Behörde der Europäischen Gemeinschaft für Kohle

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Etwas anderes gilt nur im förmlichen Disziplinarverfahren selbst, in dem nach Gerichtshängigkeit zu den anfechtungsberechtigten Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur der beschuldigte Beamte und der Vertreter der Einleitungsbehörde, nicht aber die Einleitungsbehörde als solche gehört, weil sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Herrin des Verfahrens ist (BVerwG, Beschluß vom 13.08.1979 - 1 DB 18.79 - BVerwGE 63 S. 258 bis 261; Hessischer Dienststrafhof, Beschluß vom 12.12.1955 - DH 10/55 - RiA 1956 S. 46).
  • BVerfG, 17.08.1956 - 1 BvB 2/51

    KPD-Verbot - Zweiter und letzter erfolgreicher Antrag auf Verbot einer Partei

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Hierauf ist indes nicht maßgeblich abzustellen, weil ein bewußt "vorsichtig" gehaltenes Parteiprogramm unter Umständen dazu dienen soll, die wahren Ziele einer Partei zu verschleiern (BVerfG, Urteil vom 17.08.1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE S. 85 bis 393 (144), ebenso Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12.03.1986, a.a.O.).
  • VGH Bayern, 07.10.1993 - 5 CE 93.2327
    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    In ähnlicher Weise hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluß vom 07.10.1993 (5 CE 93.2327 - NJW 1994 S. 748 bis 750) ausgeführt, daß sich aus den ihm vorliegenden Unterlagen ergebe, daß Funktionäre und Anhänger der Partei "Die Republikaner" teilweise Ziele vertreten, die entgegen den Bekenntnissen des Parteiprogramms 1993 gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien.
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 18.79
    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Etwas anderes gilt nur im förmlichen Disziplinarverfahren selbst, in dem nach Gerichtshängigkeit zu den anfechtungsberechtigten Verfahrensbeteiligten regelmäßig nur der beschuldigte Beamte und der Vertreter der Einleitungsbehörde, nicht aber die Einleitungsbehörde als solche gehört, weil sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Herrin des Verfahrens ist (BVerwG, Beschluß vom 13.08.1979 - 1 DB 18.79 - BVerwGE 63 S. 258 bis 261; Hessischer Dienststrafhof, Beschluß vom 12.12.1955 - DH 10/55 - RiA 1956 S. 46).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvE 1/75

    Parteienprivileg und Bewertung einer Partei im Verfassungsschutzbericht

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96
    Damit erfüllen sie in aller Regel ihren Auftrag, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu wahren und zu verteidigen (BVerwG, Beschluß vom 29.10.1975 - 2 BvE 1/75 - BVerwGE 40 S. 287 bis 294 (291 f.)).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.1993 - 13 M 978/93

    Observierung einer Partei durch Verfassungsschutz; Extremismus; Grundordnung,

  • VGH Bayern, 17.06.1996 - 24 CE 96.162
  • BVerwG, 13.08.1979 - 1 DB 14.79
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92

    Hilfe zum Lebensunterhalt, hier: zur Wirtschaftsgemeinschaft iSv BSHG § 122 S 1

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99

    Die Republikaner

    Dies zeigen die in der Vergangenheit von Mitgliedern der Partei "Die REPUBLIKANER" - mit unterschiedlichem Erfolg - geführten Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001, NJW 2002, 980 = BVerwGE 114, 258; Beschluss vom 13. Oktober 1998, NVwZ 1999, 299; VGH Kassel, Beschluss vom 7. Mai 1998, NVwZ 1999, 904; OVG Koblenz, Urteil vom 13. Februar 1998, NVwZ 1998, 874; VG Münster, Beschluss vom 24. Februar 1995, DVBl 1995, 630).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2017 - 3d A 1732/14
    BVerwG, Urteil vom 18. Mai 2001 - 2 WD 42.00 - Rn. 16, juris; VGH Kassel, Beschluss vom 7. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 -, Rn. 9, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2008 - 13 S 2613/03

    Erteilung einer Einbürgerungszusicherung - Ausschlussgrund nach § 11 S 1 Nr 1

    Bei dieser Bewertung zieht der Senat nicht nur die Selbstdarstellung der IGMG und ihre Satzungen oder offiziellen Verlautbarungen, sondern auch die tatsächliche Organisationspolitik, Äußerungen und Aktivitäten von Funktionären und Anhängern, Schulungs- und Propagandamaterial und der IGMG zurechenbare Publikationen als Entscheidungsgrundlage heran (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748; Hess. VGH, Beschluss vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 904, jeweils zum Parteienrecht), und in diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - wenn auch mit minderem Beweiswert - verwertbar (s. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2006 - 3 Bf 442/03 -, NordÖR 2006, 466 und BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 126; s. auch Berlit a.a.O. Rn 76 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2001 a.a.O. betreffend ICCB; zur Beweislast im Verfassungsschutzrecht siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13.07, betr.

    Die hier maßgebenden Kriterien lehnen sich an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der "Abwendung", aber auch zum Unterstützungsbegriff an; danach sind nur solche Handlungen ein "Unterstützen" im Sinn der hier zu prüfenden Vorschrift, "die eine Person für sie erkennbar und von ihrem Willen getragen zum Vorteil der genannten Bestrebungen vornimmt" (BVerwG, Urteil vom 22.2.2007 a.a.O. und Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 28.03 -, BVerwGE 123, 125; ganz ähnlich die vergleichbare - s. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.5.2001 a.a.0. S.493 m.w.N. aus der Rechtsprechung des BVerwG; kritisch Berlit a.a.0. Rn. 69 - Problematik der Einstellungsüberprüfung von Beamtenbewerbern (s. Hess.VGH, Urteil vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 906).

  • BVerwG, 14.09.1999 - 1 WB 40.99

    Anfechtung einer Versetzungsverfügung durch einen als Rechtsextremist

    Nach insoweit nahezu einhelliger Auffassung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung liegen in bezug auf die Partei DIE REPUBLIKANER tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes vor (vgl. VGH München, Beschluß vorn 7. Oktober 1993 - 5 CE 93.2327 - <NJW 1994, 748 >; OVG Münster, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 5 B 1236/93 - <NVwZ 1994, 588 >; VGH Mannheim, Beschluß vom 11. März 1994 - 10 S 2386/93 - OVG Koblenz, Beschluß vom 4. Juli 1995 - 12 B 10367/94.OVG - und Urteil vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG -<NVwZ 1998, 874 [OVG Rheinland-Pfalz 13.02.1998 - 2 A 10161/97] [875] >; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. Juni 1997 - 13 L 838/95 - und VGH Kassel, Urteil vom 7. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 - < NVwZ 1999, 904 [905] > m.w.N.).
  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2747

    Auslösung der Regelungsvermutung aus § 5 Abs. 2

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  • BVerwG, 19.05.2000 - 2 B 102.99

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Vorliegen einer abweichenden

    Aus diesem Grunde ist auch die nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO geltend gemachte Abweichung von der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. Mai 1998 - 24 DH 2498/96 - (NVwZ 1999, 904 ff.) nicht gegeben.
  • VG Berlin, 21.03.2007 - 2 A 79.04

    Einbürgerung eines Mitglieds der türkischen IGMG

    Soweit sich der Kläger im Übrigen auf den Beschluss des Hessischen VGH vom 7. Mai 1998 (- 24 DH 2498/96 -, Juris) beruft, wonach einer Person die verfassungsfeindlichen Tendenzen einer Partei, die in der Gefahr stehe, insgesamt in die Verfassungsfeindlichkeit abzugleiten, dann nicht zugerechnet werden könnten, wenn sie sich dafür einsetze, dass diese Tendenzen auf Dauer unterbunden würden, und ihre Bemühungen noch Aussicht auf Erfolg hätten, so lässt sich der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier vorliegenden nicht vergleichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1999 - 2 A 11774/98
    Abgesehen davon geben die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden den Dienstherren in Bund und Ländern auch Aufschluss darüber, ob und gegebenenfalls welche Mitglieder einer Partei, in der verfassungsfeindliche Bestrebungen vermutet werden, als Beamte der politischen Treuepflicht zuwiderhandeln (siehe dazu- für die Republikaner durchaus differenzierend - etwa das Urteil des Senats vom 13. Februar 1998 - 2 A 10161/97.OVG - = NVwZ 1998, 874, und HessVGH, NVwZ 1999, 904).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2009 - 11 LB 487/07

    Ausweisungsgrund; Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung;

    Bei dieser Bewertung zieht der Senat nicht nur die Selbstdarstellung der IGMG und ihre Satzungen oder offiziellen Verlautbarungen, sondern auch die tatsächliche Organisationspolitik, Äußerungen und Aktivitäten von Funktionären und Anhängern, Schulungs- und Propagandamaterial und der IGMG zurechenbare Publikationen als Entscheidungsgrundlage heran (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 7.10.1993 - 5 CE 93.2327 -, NJW 1994, 748; Hess. VGH, Beschluss vom 7.5.1998 - 24 DH 2498/96 -, NVwZ 1999, 904, jeweils zum Parteienrecht), und in diesem Zusammenhang sind auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes - wenn auch mit minderem Beweiswert - verwertbar (s. etwa OVG Hamburg, Beschluss vom 7.4.2006 - 3 Bf 442/03 -, NordÖR 2006, 466 und BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 126; s. auch Berlit a.a.O. Rn 76 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.5.2001 a.a.O. betreffend ICCB; zur Beweislast im Verfassungsschutzrecht siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.11.2006 - 1 S 2321/05 -, bestätigt durch BVerwG, Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13.07, betr. IGMG).
  • VGH Bayern, 16.07.2003 - 20 BV 02.2746

    Anforderungen an die Feststellung der Unzuverlässigkeit eines in den

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  • VGH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94

    Zur Beschwerdeberechtigung des Vertreters der Einleitungsbehörde

  • SH Hessen, 04.09.1998 - DH 346/94

    Zur Beschwerdeberechtigung des Vertreters der Einleitungsbehörde

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