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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 12.09.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,549
BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 10.91 (https://dejure.org/1993,549)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1993 - 5 C 10.91 (https://dejure.org/1993,549)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 (https://dejure.org/1993,549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenfreiheit - Unterhaltsvorschuß - Sozialhilfe - Erstattungsansprüche - Nachverhältnis - Vorrangverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 81
  • DVBl 1994, 426
 
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Wird zitiert von ... (81)

  • BVerwG, 18.12.2017 - 5 C 36.16

    Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für in Portugal lebende Kinder

    Damit besteht aus der maßgeblichen Sicht des Leistungsempfängers (Kind) Zweckidentität zwischen Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz und der sozialhilferechtlichen Hilfe zum Lebensunterhalt, die nämlich beide darauf zielen, seinen Unterhalt zu sichern (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22 S. 26).
  • VG Berlin, 21.02.2017 - 21 K 251.16

    Unterhaltsvorschuss; Erfüllungsfiktion bei Zahlung von Sozialgeld an das Kind; …

    Rn. 20 3. Die Frage, ob hier eine Alleinerziehung vorliegt, bedarf jedoch keiner abschließenden Entscheidung, weil die Klägerin schon deswegen keinen Anspruch auf die begehrte Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses für das Kind (für den von der Klage erfassten Zeitraum) hat, weil ein (unterstellter) Anspruch nach der Sonderregelung des § 107 Abs. 1 SGB X i.V.m. § 104 Abs. 1 SGB X insoweit bereits erfüllt wäre (st.Rspr. des Beschwerdegerichts der Kammer, vgl. etwa die Beschlüsse des OVG Berlin-Brandenburg vom 4. September 2015 - OVG 6 M 62.15 - BA S. 3 und vom 14. Juni 2011 - OVG 6 M 33.10 - BA S. 2, sowie grundlegend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - juris Rn. 9 ff.).

    Der Gesetzgeber hat sich mit der Erfüllungsfiktion in § 107 Abs. 1 SGB X aus Gründen der Rechtsklarheit und der Verwaltungsökonomie für eine unkomplizierte und im Rahmen des Sozialleistungsrechts einheitliche Form des Ausgleichs von Leistungsbewilligungen entschieden, die eine Rückabwicklung im Verhältnis zwischen vorleistendem Träger und Leistungsberechtigtem sowie ein Nachholen der Leistung im Verhältnis zwischen leistungspflichtigem Träger und Leistungsberechtigtem ausschließen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - juris Rn. 15).

    Rn. 27 Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 14. Oktober 1993 - 5 C 10.91 - entschieden, dass zwischen den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt (nach den §§ 11, 12 BSHG) und den Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ein Nach- und Vorrangverhältnis im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 2 SGB X besteht.

    Denn entscheidend ist allein, dass für den Leistungsempfänger (das Kind) Zweckidentität besteht (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 1993, a.a.O., Rn. 10 f.).

  • BVerwG, 07.12.2000 - 5 C 42.99

    eheähnliche Gemeinschaft, Unterhaltsleistungen nach dem UVG für Kinder in -; …

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 2 VwGO, die Gerichtskostenfreiheit folgt aus § 188 Satz 2 VwGO (vgl. dazu Urteil des Senats vom 14. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 10.91 - Buchholz 436.0 § 11 BSHG Nr. 22, S. 28 f.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2657
BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95 (https://dejure.org/1995,2657)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95 (https://dejure.org/1995,2657)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1995 - 2 BvR 1906/95, 2 BvR 1912/95, 2 BvR 1911/95, 2 BvR 1910/95, 2 BvR 1909/95, 2 BvR 1908/95, 2 BvR 1907/95 (https://dejure.org/1995,2657)
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Sudanesen

Art. 16a GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Asylsache

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 248
  • NVwZ 1995, 81
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01

    NPD-Verbotsverfahren

    Dieser Untersuchungsgrundsatz begründet für das Gericht nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 248 ).
  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin …

    aa) Für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird durch § 26 Abs. 1 BVerfGG die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes angeordnet (vgl. BVerfGE 107, 339 unter Verweis auf BVerfGE 93, 248 ).
  • BVerfG, 05.06.2001 - 2 BvR 507/01

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer Auslieferung an die Russische Föderation

    Die insoweit gehegte Erwartung, die Russische Föderation werde sich daran angesichts der Erklärung ihrer Generalstaatsanwaltschaft vom 22. Januar 2001, nach der der Beschwerdeführer wegen politischer Auftragsmorde weder verdächtigt noch beschuldigt werde und für die Belangung von mit der Todesstrafe bewährten Verbrechen keine Grundlage bestehe, auch vorliegend - wie bisher - halten, lässt einen Verstoß gegen die verfassungsrechtlich gebotene Aufklärungs- und Prüfungspflicht der Fachgerichte nicht erkennen (vgl. BVerfGE 15, 249 ; 93, 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1994 - 2 BvR 1193/93 -, NJW 1994, S. 2883; s. auch Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. November 2000 betreffend das vom Beschwerdeführer betriebene frühere Verfahren 2 BvR 1560/00).
  • VG Gießen, 15.12.2000 - 10 E 31580/98

    TÜRKEI; KURDEN; VERFOLGUNG; EXILAKTIVITÄTEN; PKK; ASYLRELEVANZ; FOLGEVERFAHREN; …

    In diesem Zusammenhang ist auf die Schlussbemerkung im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12.09.1995 (2 BvR 1906-1912/95) zu verweisen, in dem ausgeführt wird, dass ein Interesse der Allgemeinheit daran bestehe, dass nach Ablehnung eines Asylantrages ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland nicht durch einen Hungerstreik oder ähnliche, die allgemeine öffentliche Aufmerksamkeit erregende Aktionen erst erzwungen werden kann.
  • VG Hamburg, 22.09.2005 - 13 AE 555/05

    D (A), Italien (A), Verordnung Dublin II, Drittstaatenregelung, vorläufiger …

    BVerfG, Beschluss vom 12.09.1995 ­ 2 BvR 1906-1912/95 ­ BVerfGE 93, 248; ebenso im Ergebnis OVG Münster,.
  • VG Hamburg, 25.09.2003 - 16 VG A 20/03

    Politische Verfolgung Oppositioneller in Togo

    Es besteht nämlich ein gesellschaftspolitisch anerkanntes Interesse der Allgemeinheit daran, dass insbesondere nach bereits erfolgter Ablehnung eines Asylantrages ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland durch den Betroffenen nicht erzwungen werden kann (BVerfG, Beschl. v. 12.9.1995; BVerfGE 93 S. 248 = NVwZ-Beilage Nr. 11/1995, S. 81, 83 -Schlussbemerkung-).
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