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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01   

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BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 3 C 1.01 (https://dejure.org/2001,386)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • Judicialis

    VwVfG § 60 Abs. 1; ; LVwG § 127; ; RiLi 85/73 EWG i.d.F. RiLi 93/118 EWG Art. 2 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Vertragsanpassung - Änderungsklage - Rechtsvernichtende Einrede - Widerklage - Fleischbeschaugebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der Vertragsgrundlagen; Geltendmachung des Vertragsanpassungsanspruchs durch rechtsvernichtende Einrede; Widerklage; rückwirkende Schaffung einer Rechtsgrundlage für kostendeckende Fleischbeschaugebühren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 486
  • DVBl 2002, 843
 
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Wird zitiert von ... (79)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 24.09.1997 - 11 C 10.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Der auf einen Vertrag gestützten Leistungsklage kann ein Anspruch auf Vertragsanpassung wegen wesentlicher Änderung der Vertragsgrundlagen (§ 60 Abs. 1 VwVfG) als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden (wie Urteil vom 24. September 1997 - BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1).

    Davon sei auch der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem zu der gleich lautenden Vorschrift des § 60 VwVfG ergangenen Urteil vom 24. September 1997 (BVerwG 11 C 10.96 - Buchholz 407.2 § 19 EKrG Nr. 1) ausgegangen.

    In den Urteilsgründen hat sich das Berufungsgericht weder mit dem Urteil des 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1997 (a.a.O.) auseinander gesetzt, nachdem die Deutsche Bahn AG als Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn wegen der Neuregelung der Erhaltungslast in § 19 EKrG n.F. gegenüber einem Erfüllungsanspruch der Gemeinde einredeweise eine Änderung der Geschäftsgrundlage geltend machen und eine Anpassung der Vereinbarung nach § 60 VwVfG verlangen konnte, noch sonst Argumente dargelegt, die gegen diese Möglichkeit sprächen.

  • BVerwG, 26.01.1995 - 3 C 21.93

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Anpassungsanspruch - Anpassungszeitpunkt - …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Entgegen den im bürgerlichen Recht geltenden Grundsätzen finde, wie auch der erkennende Senat mit Urteil vom 26. Januar 1995 (BVerwG 3 C 21.93 - BVerwGE 97, 331) entschieden habe, beim öffentlich-rechtlichen Vertrag keine automatische Anpassung an die geänderten Verhältnisse statt.

    In seinem bereits vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 26. Januar 1995 (a.a.O.) hat der erkennende Senat insoweit entschieden, dass die Anpassung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages an wesentlich geänderte Verhältnisse nach § 60 VwVfG frühestens auf den Zeitpunkt verlangt werden kann, zu dem das ernsthafte schriftliche Anpassungsverlangen dem Gegner zugeht.

  • BVerwG, 29.08.1996 - 3 C 7.95

    Gewerberecht - Fleischbeschau, Rahmengebührenregelung und Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Das Fehlen einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage für die Erhebung kostendeckender Fleischbeschaugebühren (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) konnte vom Landesgesetzgeber rückwirkend durch den Erlass entsprechender Normen behoben werden.

    Diesem sei durch die Richtlinie 85/73/EWG i.d.F. Richtlinie 93/118/EG sowie durch das Urteil des erkennenden Senats vom 29. August 1996 (BVerwG 3 C 7.95 - BVerwGE 102, 39) die Grundlage entzogen.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    "Das Landesrecht hat sich unter den vorliegenden Umständen nach den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben (BVerfGE 13, 261, 271; 30, 367, 385; 94, 241, 258; 95, 64, 86; 97, 67, 78) Rückwirkung beimessen dürfen.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    Gegen die teilweise Versagung der begehrten (Verzugs-)Zinsen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15. März 1989 - 7 C 42.87 - BVerwGE 81, 312) hat die Klägerin kein Rechtsmittel eingelegt; auch insoweit hat das angefochtene Urteil daher Bestand.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 12.99

    Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen von …

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01
    In seinem vorerwähnten Beschluss vom 26. April 2001 hat der erkennende Senat darauf hingewiesen, dass sich der 1. Senat bereits in zwei weiteren Entscheidungen (Beschlüsse vom 27. April 2000 - 1 C 8.99 -, GewArch 2000, S. 384 und - 1 C 12.99 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 21) mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit rückwirkender Regelungen auf dem Gebiet des Fleischhygienerechts befasst und Folgendes ausgeführt hat:.
  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 8.99

    Berechtigung eines Schlachtbetriebes zur Erhebung von gesonderten Gebühren für …

  • BVerwG, 27.04.2000 - 1 C 7.99

    Abrundung; Bestimmtheit; Bindung an die Auslegung des Landesrechts; …

  • BVerwG, 26.04.2001 - 3 BN 1.01

    Gebühren für Untersuchungen und Kontrollen nach dem Fleischhygienerecht - …

  • BVerwG, 18.07.2000 - 1 BN 1.00

    Voraussetzungen der Grundsatzrevision - Vereinbarkeit einer landesrechtlichen …

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …

    Die Kostenschuldner (Lebensmittelunternehmer) durften hingegen nicht darauf vertrauen, dass der Verordnungsgeber, der mit dem Inkraftsetzen eines (wenngleich unwirksamen) Gebührentatbestandes für planmäßige Routinekontrollen nach § 39 Abs. 1 Satz 2 LFGB bei zulassungsfreien Lebensmittelunternehmen zum 3. Dezember 2014 zu erkennen gegeben hatte, dass er eine derartige Gebührenpflicht einführen und beibehalten wollte, nunmehr von diesem Vorhaben Abstand nehmen und damit auch vom Erlass einer entsprechenden Änderungsverordnung zur GOVV absehen würde (…vgl. zu einem solchen Zusammenhang: BVerfG, Beschl. v. 11.12.2007 - 1 BvR 1792/06 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 18.10.2001 - BVerwG 3 C 1.01 -, NVwZ 2002, 486, 489;… Senatsurt. v. 20.11.2014, a.a.O., Rn. 87).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 C 11.08

    Gemeindliche Kirchenbaulast; Vertrag; Nichtigkeit; rechtliche Unmöglichkeit; …

    Der Anspruch kann vielmehr als rechtsvernichtende Einrede auch einer Leistungsklage entgegengesetzt werden, die auf den Vertrag gestützt ist (Urteil vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 1.01 - Buchholz 316 § 60 VwVfG Nr. 6).
  • VG Freiburg, 12.02.2005 - 7 K 1212/04

    Eingemeindungsvertrag auch nach 31 Jahren verbindlich und durchsetzbar

    Rn. 23 Unschädlich ist, dass die Beklagte ihren - angeblichen - Anspruch auf Anpassung des Vertrags wegen wesentlich veränderter Verhältnisse nach § 60 LVwVfG nicht auf dem förmlichen Weg einer (Wider-)Klage geltend gemacht hat, denn ein solcher Anspruch kann auch einem auf den Vertrag gestützten Klagebegehren als rechtsvernichtende Einrede entgegengesetzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Januar 1995 - 3 C 21/93 -, BVerwGE 97, 331, Beschl. v. 19. Februar 2003 - 9 B 85/02 -, DVBl 2003, 750, und Urt. v. 18. Oktober 2001 - 3 C 1/01 -, NVwZ 2002, 486).
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   BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00   

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BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 (https://dejure.org/2001,1062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

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  • Judicialis

    SGB X § 61 Satz 2; ; BGB § 288 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Verzugszinsen - Kostenverpflichtungserklärung - Zinsen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 139
  • NJW 2002, 1665 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 486
  • FamRZ 2002, 456 (Ls.)
  • DVBl 2002, 348
  • DÖV 2002, 340
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 5 C 38.84

    Flurbereinigung - Beitragsrückstand - Verzugszinsen - Säumniszuschlag

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.

    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").

  • BVerwG, 22.02.2001 - 5 C 34.00

    Erstattungsansprüche zwischen Jugend- und Sozialhilfeträgern, Prozesszinsen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.
  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 C 42.87

    Kostenübernahme - Bundesbahn - Schülerbeförderung

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 24.01.1991 - 8 B 164.90

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Rechtsfragen - Hinweispflicht des Gerichts - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 3.84

    Beamtenrecht - Verzugszinsen - Leistungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 70.83

    Verzugszinsen - Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Gegenseitigkeitsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 25.10.1979 - II C 37.74

    Rückforderung von Studienförderungsmittel - Ausbildungsförderungsvertrag

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 17.02.1971 - IV C 17.69

    Keine Verzinsung von Erschließungsbeiträgen nach Bundesrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht das Oberverwaltungsgericht von dem Grundsatz aus, dass für die Nichterfüllung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Verzugszinsen nur aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage verlangt werden können (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1971 - BVerwG 4 C 17.69 - ; Urteil vom 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - und Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 5 C 34.00 - m.w.N.); zu Unrecht ist die Vorinstanz jedoch der Auffassung, hier in einer analogen Anwendung des § 61 Satz 2 SGB X i.V.m. § 288 Abs. 2 BGB eine gesetzliche Grundlage für über 4 % hinausgehende Zinsen unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens gefunden zu haben.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 25.80

    Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung der Sache an die …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Anders als bei vertraglichen Ansprüchen (vgl. dazu die von der Vorinstanz angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 23.77 - betr. Rückforderung von der Bundeswehr aufgrund Vereinbarung gewährter Studienbeihilfen; vom 25. Oktober 1979 - BVerwG 2 C 37.74 - : Vereinbarung über Rückzahlung von Studienförderungsmitteln wegen vorzeitigen Ausscheidens aufgrund eines "Vertrages für Fernmeldeaspiranten"; vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 25.80 - betr. Rückforderung einer aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gewährten Studienbeihilfe; vom 21. März 1986 - BVerwG 7 C 70.83 - : Geltendmachung von Verzugszinsen als Verzugsschaden denkbar bei Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht; vom 15. März 1989 - BVerwG 7 C 42.87 - betr.
  • BVerwG, 22.04.1982 - 3 C 71.81

    Anforderungen an den Anspruch auf Erstattungszinsen ab Empfang der …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2001 - 5 C 5.00
    Verzug mit einer Geldleistung, die in einem Austauschverhältnis zur Gegenleistung des anderen Partners eines öffentlich-rechtlichen Vertrages steht) hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei gesetzlichen Ansprüchen die Anerkennung von Ansprüchen auf Verzugszinsen regelmäßig verneint (vgl. die von der Vorinstanz angeführten Urteile vom 24. November 1977 - BVerwG 3 C 72.96 - ; vom 24. September 1987 - BVerwG 2 C 3.84 - und 3. November 1988 - BVerwG 5 C 38.84 - ; ferner Urteil vom 22. April 1982 - BVerwG 3 C 71.81 - ; Beschluss vom 24. Januar 1991 - BVerwG 8 B 164.90 - : § 62 VwVfG beziehe sich nicht auf "gesetzliche Ansprüche im Umfeld von Verträgen").
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1999 - 4 L 5305/98

    Verzinsung von Erstattungsforderungen des Trägers der Sozialhilfe gegen den …

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 23.77

    Prozeßführung - Revisionsurteil - Berufungsgericht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2013 - 20 A 433/11

    Anwendung der Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag gem. § 677 BGB …

    Rn. 112 Vgl. BVerwG, Urteile vom 30. Juni 2011 - 3 C 30.10 -, DVBl. 2011, 1224, und vom 20. September 2001 - 5 C 5.00 -, BVerwGE 115, 139, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches …

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Verzugszinsen im öffentlichen Recht nur dann verlangt werden können, soweit es vertragliche Ansprüche betrifft; denn insoweit besteht kein entscheidender Unterschied zu bürgerlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen (vgl. § 62 Satz 2 VwVfG, § 61 Satz 2 SGB X; BVerwG, Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - ).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr; …

    Für eine entsprechende Anwendung von § 288 Abs. 2 BGB gibt es bei einem öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als gesetzlichem Anspruch keine ausreichende Analogiebasis (vgl. Urteil vom 20. September 2001 - BVerwG 5 C 5.00 - BVerwGE 115, 139, 141 f.).
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