Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3711
BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07 (https://dejure.org/2008,3711)
BVerwG, Entscheidung vom 30.06.2008 - 5 C 32.07 (https://dejure.org/2008,3711)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 (https://dejure.org/2008,3711)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,3711) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    VwVfG § 48; Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Art. 32; Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit Art. 2
    Einbürgerung, erschlichene -; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -; Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer Einbürgerung; Rücknahme erschlichene Einbürgerung; Rücknahmefrist; Rücknahmegrenze; Täuschung, arglistige - über Einbürgerungsvoraussetzungen; zeitnahe ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 48
    Einbürgerung; Einbürgerung, erschlichene -; Frist; Grenze; Kind; Kind, Rücknahme Einbürgerung minderjähriges -; Minderjähriger; Rechtsgrundlage; Rechtsgrundlage für die Rücknahme einer Einbürgerung; Rücknahme; Rücknahme erschlichene Einbürgerung; Rücknahmefrist; ...

  • Judicialis

    VwVfG § 48; ; Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen Art. 32; ; Gesetz zur Verminderung der Staatenlosigkeit Art. 2

  • Wolters Kluwer

    Frist zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung aus dem Libanon eingereister Staatenloser nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG); Zeitliche Nähe der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nach Ablauf von fünf Jahren nach Aushändigung der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwVfG § 48 Abs. 1; GG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Rücknahme, Einbürgerung, deutsche Staatsangehörigkeit, Entziehung, arglistige Täuschung, Rechtsgrundlage, Europäisches Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatsangehörigkeitsrecht: Rücknahmefrist bezüglich einer erschlichenen Einbürgerung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2008, 1249
  • DÖV 2009, 42
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.2008 - 5 C 4.07

    Rechtsgrundlage für Rücknahme der Einbürgerung, erschlichene Einbürgerung, …

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung ist nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah und kann danach nicht mehr auf die Ermächtigung in § 48 VwVfG (hier: i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG Niedersachsen) gestützt werden (Fortführung des Urteils vom 14. Februar 2008 BVerwG 5 C 4.07 StAZ 2008, 179).

    1.1 Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 - (StAZ 2008, 179), welches den Beteiligten bekannt ist und auf das er Bezug nimmt, im Einzelnen ausgeführt, dass er der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…Urteil vom 24. Mai 2006 a.a.O.) folgt, nach der mit Rücksicht auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit § 48 VwVfG - hier i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG - nur in bestimmten Fällen eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rücknahme von Einbürgerungen bietet.

    a) Der vom Bundesverfassungsgericht verwendete Begriff "zeitnah" bezieht sich auf den von der Einbürgerung bis zu ihrer Rücknahme verstrichenen Zeitraum und nicht auf eine Entschließungsfrist der Behörde ab Kenntniserlangung der rücknahmebegründenden Umstände, wie sie etwa in § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG vorgesehen ist (Senat, Urteil vom 14. Februar 2008 a.a.O.).

    bb) Die in dem Urteil vom 14. Februar 2008 (a.a.O.) nicht abschließend beantwortete Frage, wo bis zu dem Erlass einer speziellen bundesgesetzlichen Regelung für die Rücknahme einer rechtswidrigen Einbürgerung die exakte zeitliche Grenze zwischen der zeitnahen und der nicht mehr zeitnahen Rücknahme der erschlichenen Einbürgerung verläuft, ist im vorliegenden Verfahren dahin zu beantworten, dass eine Frist von fünf Jahren jedenfalls dann zu Grunde zu legen ist, wenn es um die Rücknahme einer Einbürgerung geht, über deren Voraussetzungen der Eingebürgerte selbst erwiesenermaßen getäuscht hat.

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt: Die Aufhebung der Einbürgerungen der Kläger ex tunc sei nach § 1 NVwVfG i.V.m. § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG, dessen Anwendung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2006 (- 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24) nicht entgegenstehe, ermessensfehlerfrei erfolgt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2006 - 5 B 15.03

    Klagen gegen Rücknahme der Einbürgerung erfolgreich

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Mangels Vergleichbarkeit der Sachverhalte könne offen bleiben, ob der Auffassung des OVG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 19. Oktober 2006 - OVG 5 B 15.03 - juris) zu folgen sei, wonach die Frage, ob eine zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung vorliege, in Anlehnung an strafrechtliche Verjährungsbestimmungen oder die im Bundeszentralregistergesetz enthaltenen Fristen zu beantworten sei.
  • BVerwG, 13.04.1989 - 1 B 54.89

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Spezialregelung - Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Diese Bestimmung regelt allerdings, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, nur die Einbürgerung deutscher Volkszugehöriger (s.a. Beschluss vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37), und erfasst damit nicht den Fall einer erschlichenen Einbürgerung nach §§ 8 ff. StAG (s.a. VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1998 - 12 UE 1542/98 - InfAuslR 1998, 505).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2007 - 13 S 2885/06

    Eingeschränkte Anwendbarkeit des § 48 VwVfG BW auf die Rücknahme der Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Auch wenn die Fünf-Jahres-Frist auf eine durch Täuschung bewirkte Einbürgerung nicht direkt anzuwenden ist, unterstreicht die in § 24 Abs. 2 Satz 2 StAngRegG normierte Frist, dass der Gesetzgeber dem Stabilitätsanliegen im Staatsangehörigkeitswesen besonderes Gewicht zumisst und dieses auch bei rechtsfehlerhaft bewirkter Einbürgerung durch Zeitablauf überwiegen kann (s.a. VGH Mannheim, Urteil vom 9. August 2007 - 13 S 2885/06 - InfAuslR 2008, 41).
  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Diese Bestimmung regelt allerdings, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, nur die Einbürgerung deutscher Volkszugehöriger (s.a. Beschluss vom 13. April 1989 - BVerwG 1 B 54.89 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 37), und erfasst damit nicht den Fall einer erschlichenen Einbürgerung nach §§ 8 ff. StAG (s.a. VGH Kassel, Urteil vom 18. Mai 1998 - 12 UE 1542/98 - InfAuslR 1998, 505).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 1 C 1.08
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    Soweit sich die Revisionen zugleich gegen die Ausweisung bzw. die Befristung von Aufenthaltstiteln sowie die Feststellung ihrer Ausreisepflicht richten, hat der Senat das Verfahren abgetrennt; insoweit ist das Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 C 1.08 anhängig.
  • Drs-Bund, 03.08.2006 - BT-Drs 16/2346
    Auszug aus BVerwG, 30.06.2008 - 5 C 32.07
    1.1 Der Senat hat in seinem Urteil vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 - (StAZ 2008, 179), welches den Beteiligten bekannt ist und auf das er Bezug nimmt, im Einzelnen ausgeführt, dass er der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 2006 a.a.O.) folgt, nach der mit Rücksicht auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit § 48 VwVfG - hier i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG - nur in bestimmten Fällen eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Rücknahme von Einbürgerungen bietet.
  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung; …

    Schließlich wurde bereits vor Schaffung der speziellen staatsangehörigkeitsrechtlichen Rücknahmebefugnis in § 35 StAG (durch Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 5. Februar 2009, BGBl I S. 158) durchweg die Auffassung vertreten, eine erschlichene Einbürgerung sei selbst bei Identitätstäuschung nur einfach rechtswidrig und daher - wenn überhaupt - rücknehmbar, nicht aber nichtig (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12. November 2002 - 19 B 2187/02 - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - OVG 5 B 1.05 - OVGE BE 27, 224; OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 - 11 LB 108/07 - ; BVerwG, Urteile vom 14. Februar 2008 - BVerwG 5 C 4.07 - BVerwGE 130, 209 = Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 121 und vom 30. Juni 2008 - BVerwG 5 C 32.07 - Buchholz 11 Art. 16 GG Nr. 79; vgl. auch für den Fall der Flüchtlingsanerkennung bei Täuschung über Identität, Staatsangehörigkeit sowie Verfolgungsschicksal: Urteil vom 19. November 2013 - BVerwG 10 C 27.12 - BVerwGE 148, 254).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer …

    Rn. 82 BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24, juris, Rdn. 72, 76, 89; BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 -, NVwZ 2008, 1249, juris, Rdn. 15; Urteil vom 14. Februar 2008 - 5 C 4.07 -, BVerwGE 130, 209, juris, Rdn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 18 A 1787/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung oder Verlängerung einer zum Ehegattennachzug …

    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 - liegt die Grenze für die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung bei fünf Jahren (so jetzt auch § 35 Abs. 3 StAG).
  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.02142

    Rücknahme einer Einbürgerung; arglistische Täuschung in Bezug auf Kenntnisse der …

    Diese Vorschrift wurde mit Wirkung vom 12. Februar 2009 in das StAG eingefügt (Gesetz vom 5.2.2008, BGBl I S. 158) und ersetzte die bis dahin nach Maßgabe der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG, U.v. 24.5.2006, NVwZ 2006, 807) zwar auf den nunmehr normierten gesetzlichen Tatbestand eingeschränkte, aber grundsätzlich gegebene Anwendbarkeit der früheren Rücknahmevorschrift nach Landesrecht (Art. 48 BayVwVfG, vgl. hierzu BVerwG, U.v. 18.2.2008, NVwZ 2008, 686; U.v. 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249).

    Schon zu Art. 48 BayVwVfG war geklärt, dass diese Regelung unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann darstellt, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG U.v. 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008, NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH U.v. 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).

    Im Übrigen erstreckt sich bei einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit das Verbot der Inkaufnahme von Staatenlosigkeit nicht auf den Fall der erschlichenen Einbürgerung, vgl. BVerfG a.a.O. S. 810. Weiter ist geklärt, dass eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechende zeitnahe Rücknahme dann zu bejahen ist, wenn die Höchstgrenze von fünf Jahren eingehalten wird (BVerwG U.v. 30.6.2008, NVwZ 2008, 1249).

  • OVG Hamburg, 19.06.2013 - 1 Bf 17/13

    Widerruf des Familienasyls nach Einbürgerung des Stammberechtigten

    In der Folge entschied das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 30.6.2008, NVwZ 2008, 1249 ff.), dass die Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach Aushändigung der Einbürgerungsurkunde noch zeitnah sei; danach könne sie nicht mehr auf die Ermächtigung in § 48 (Landes-)VwVfG gestützt werden.
  • VG Ansbach, 26.11.2008 - AN 15 K 08.00866

    Rücknahme erschlichener Einbürgerung (Auslandsstraftat)

    48 BayVwVfG stellt unter Berücksichtigung des in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Verfassungsprinzips des Vorbehalts des Gesetzes eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zurückwirkende Rücknahme einer Einbürgerung dann dar, wenn der Betroffene über das Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen erwiesenermaßen selbst getäuscht und damit die Einbürgerung erschlichen oder in vergleichbar vorwerfbarer Weise erwirkt hat und wenn die Rücknahme noch zeitnah zur Einbürgerung ausgesprochen wird (BVerwG Urteil vom 18.2.2008 NVwZ 2008, 686 zu Art. 48 BayVwVfG; vom 30.6.2008 NVwZ 2008, 1249 zur entsprechenden Regelung in Niedersachsen; vom 14.2.2008 NVwZ 2008, 685 zur Regelung in Berlin; BayVGH Urteil vom 1.3.2007 5 BV 05.1783, jeweils unter Bezug auf das Urteil des BVerfG vom 24.5.2006 NVwZ 2006, 807).

    Dies ist dann zu bejahen, wenn die Höchstgrenze von fünf Jahren (BVerwG Urteil vom 30.6.2008 a.a.O.) gewahrt ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 2.13

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln gegenüber Mahalmi-Kurden

    Rn. 67 Dabei mag letztlich offen bleiben, inwieweit den Klägern zu 1. bis 4. und 6. angesichts ihres Alters eine Täuschung seitens ihrer Mutter zuzurechnen war, da die Kläger selbst im Zeitpunkt der letzten Verlängerung ihrer Aufenthaltsbefugnisse im Dezember 1999 erst zwischen sieben und dreizehn Jahre alt waren (…vgl. zur Rücknahme von Einbürgerungen minderjähriger Kinder: BVerwG, Urteile vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, juris Rz. 28 ff., und vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 -, juris Rz. 22, 24).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 1 C 1.08
    Rn. 1 Das Revisionsverfahren, in dem über die ausländerrechtlichen Anordnungen des Bescheids vom 20. Juli 2004 zu befinden ist, wird im Hinblick auf das Verfahren BVerwG 5 C 32.07 gemäß § 94 VwGO ausgesetzt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.03.2013 - 7 B 1.13

    Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Nachschieben von Gründen

    Rn. 74 a) Dabei mag bei der Frage der objektiven Rechtswidrigkeit letztlich offen bleiben, inwieweit den Klägern zu 3. und 5. bis 7. angesichts ihres Alters eine Täuschung seitens ihrer Eltern zuzurechnen war, da keiner der Kläger im Zeitpunkt der letzten Verlängerung ihrer Aufenthaltsbefugnisse im April bzw. Juni 1999 älter als acht Jahre war (…vgl. zur Rücknahme von Einbürgerungen minderjähriger Kinder: BVerwG, Urteile vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 -, juris Rz. 28 ff., und vom 30. Juni 2008 - 5 C 32.07 -, juris Rz. 22, 24).
  • VGH Bayern, 30.01.2013 - 5 BV 12.2314

    Macht ein Ausländer vor den Ausländerbehörden falsche Angaben, die zur Rücknahme …

    Die Rücknahme erfolgte zeitnah, nämlich vor Ablauf von fünf Jahren seit der Einbürgerung, was nunmehr der seit 2009 geltende § 35 Abs. 3 StAG ausdrücklich regelt und vor Geltung dieser Vorschrift in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt war (vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2008 - 5 C 32/07 - NVwZ 2008, 1249).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 5 B 10.08

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Unterstützung von gegen die freiheitliche …

  • VGH Bayern, 30.10.2008 - 5 CS 08.2608

    Beschwerde; Beschwerdebegründungsfrist; Fristversäumnis; Belegung des …

  • BVerwG, 05.08.2008 - 1 C 13.08
  • VGH Bayern, 29.09.2009 - 5 ZB 09.1137

    Erschlichene Einbürgerung; zeitnahe Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe

  • VG Minden, 11.11.2013 - 11 K 1089/13

    Zurechenbarkeit von Täuschungshandlungen der Eltern zu ihren minderjährigen …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht