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   BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85   

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BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 (https://dejure.org/1985,451)
BAG, Entscheidung vom 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 (https://dejure.org/1985,451)
BAG, Entscheidung vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 (https://dejure.org/1985,451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer ordentlichen Änderungskündigung zum Zwecke einer tarifgerechten Eingruppierung - Beschränkte Zulassung der Revision - Unterzeichnung der Revisionsschrift durch einen Syndikus-Anwalt unter dem Briefkopf eines Unternehmensverbandes - Weigerung des ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Kündigung wegen eines sogenannten Mischtatbestandes

  • Techniker Krankenkasse
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 516 (Ls.)
  • NZA 1986, 713
  • BB 1986, 2199
  • DB 1986, 2133
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Diesen systematischen Unterschied verkennt Meisel (Anmerkung zu BAG AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, Abschnitt 9), indem er auch bei "Mischtatbeständen" die von Becker (aa0) für mehrere Kündigungssachverhalte dargestellten Grundsätze anwenden will.
  • BAG, 18.01.1980 - 7 AZR 75/78

    Inhalt der Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 62/83

    Vorrang der Änderungskündigung vor Beendigungskündigung

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Diese Begründung verkehrt den aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herzuleitenden "Vorrang" der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung aber geradezu in sein Gegenteil (vgl. dazu BAG 31, 158, 161; BAG 33, 1; Urteil des Senats vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5 - die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82

    Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 29.07.1976 - 3 AZR 50/75

    Verhaltensbedingte Kündigung - Personenbedingte Kündigung - Musiker -

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 22.02.1980 - 7 AZR 295/78

    Kündigungsschutz - Klagefrist - Letzter Tag - Normaler Gerichtsbriefkasten -

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Diese Begründung verkehrt den aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit herzuleitenden "Vorrang" der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung aber geradezu in sein Gegenteil (vgl. dazu BAG 31, 158, 161; BAG 33, 1; Urteil des Senats vom 27. September 1984 - 2 AZR 62/83 - EzA § 2 KSchG Nr. 5 - die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 12.01.1970 - VII ZR 48/68

    Teilweise Zulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Eine beschränkte Zulassung der Revision ist zwar grundsätzlich möglich (BAG 39, 112; 40, 250; BGHZ 53, 152; 76, 397; BGH JR 1984, 113), jedoch muß sich die Beschränkung nicht nur klar und eindeutig aus dem Berufungsurteil ergeben, sondern sie kann sich auch nur auf Teile des Streitstoffes beziehen, über die in einem besonderen Verfahrensabschnitt durch Teil- oder Zwischenurteil entschieden werden kann, d. h. erforderlich ist, daß sich die beschränkte Zulassung auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Gesamtstreitstoffes bezieht (BGHZ 76, 397; BGH VersR 1980, 264; BGH JR 1984, 113; BAG Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - AP Nr. 89 zu § 626 BGB, die Entscheidung ist auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 19.06.1967 - 2 AZR 287/66

    Gastarbeitnehmer - Unterbringung - Kündigung - Abmahnung

    Auszug aus BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 21/85
    Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer, der wegen eines nicht vertragsgerechten Verhaltens gekündigt werden soll, zunächst abzumahnen; das gilt insbesondere bei Störungen im Leistungsbereich (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG 19, 351, 354; BAG Urteil vom 29. Juli 1976 - 3 AZR 50/75 - AP Nr. 9 zu § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 18. Januar 1980 - 7 AZR 75/78 - AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; KR-Becker, aa0, Rz 234; KR-Hillebrecht, 2. Aufl., § 626 BGB Rz 96, jeweils m.w.N.).
  • BAG, 02.06.1982 - 7 AZR 32/80

    Revisionzulassung in einem Kündigungsrechtsstreit

  • BAG, 16.02.1989 - 2 AZR 299/88

    Kündigung: Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung wegen häufiger

    Das KSchG geht bei der Dreiteilung der Kündigungsgründe in § 1 Abs. 2 Satz 1 davon aus, ob die "Störquelle" im Verhaltensbereich, im persönlichen oder im betrieblichen Bereich liegt (vgl. Senatsurteil vom 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 23.02.2005 - 4 AZR 139/04

    Tarifliche Entlassungsentschädigung - Druckindustrie

    Daraus ergibt sich, dass die Prozessbevollmächtigte in ihrer Funktion als Rechtsanwältin die Verantwortung für die Prozesshandlungen übernommen und nicht lediglich für den Verband Druck und Medien Bayern gehandelt hat (vgl. BAG 21. März 2002 - 6 AZR 144/01 - EzA BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 88, zu A der Gründe; 21. November 1985 - 2 AZR 21/85 - AP KSchG 1969 § 1 Nr. 12 = EzA KSchG § 1 Nr. 42, zu I 2 der Gründe; 23. Juni 1988 - 8 AZR 740/85 -, zu A der Gründe; 19. März 1996 - 2 AZB 36/95 - BAGE 82, 239, 242; 27. September 2001 - 6 AZR 462/00 - EzA ArbGG 1979 § 11 Nr. 15, zu I der Gründe).
  • LAG Hamm, 27.08.2002 - 19 (11) Sa 1167/01

    Schlecht-/Minderleistung; Ermittlung des Normalleistungswerts eines

    Berühren Kündigungsgründe zwei (oder gar alle drei) der im Gesetz aufgeführten Bereiche (sog. Mischtatbestände), richtet sich der gerichtliche Prüfungsmaßstab danach, aus welchem der im Gesetz genannten Bereiche die Störung, die sich nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirkt, primär herrührt (BAG vom 31.01.1996 - 2 AZR 158/95 -, EzA § 626 BGB Druckkündigung Nr. 3; BAG vom 21.11.1985 - 2 AZR 21/85 -, NZA 1986, 713).
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Rechtsprechung
   BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83   

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https://dejure.org/1985,1722
BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83 (https://dejure.org/1985,1722)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1985 - 7 AZR 216/83 (https://dejure.org/1985,1722)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 (https://dejure.org/1985,1722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit einer Versetzung aus leistungsbedingten und verhaltensbedingten Gründen - Erfordernis einer vorherigen Abmahnung - Dienstlicher Versetzungsgrund - Verpflichtung zur Anhörung des Angestellten

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnung vor Versetzung wegen Leistungsmängel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 713 (Ls.)
  • BB 1986, 1918
  • DB 1986, 2188
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76

    Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung -

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83
    Ein solcher dienstlicher Grund kann seine Ursache auch in der Person (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT) oder im - dienstlichen oder außerdienstlichen - Verhalten des Arbeitnehmers haben (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1960 - 4 AZR 267/59 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 20.01.1960 - 4 AZR 267/59

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Zulässigkeit - Wirksamkeit - Neuer Arbeitsort -

    Auszug aus BAG, 30.10.1985 - 7 AZR 216/83
    Ein solcher dienstlicher Grund kann seine Ursache auch in der Person (vgl. BAG Urteil vom 21. Juni 1978 - 4 AZR 816/76 - AP Nr. 3 zu § 25 BAT) oder im - dienstlichen oder außerdienstlichen - Verhalten des Arbeitnehmers haben (vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1960 - 4 AZR 267/59 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 14.06.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG

    Nach der Rechtsprechung diente § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT dazu sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die belastenden Folgen einer beabsichtigten Versetzung richtig einschätzen und seine Versetzungsentscheidung aufgrund einer alle wesentlichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung treffen kann (BAG 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - zu 2 der Gründe; LAG Berlin 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - zu 2.2 der Gründe) .
  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Nach der Rechtsprechung diente § 12 Abs. 1 Satz 2 BAT dazu sicherzustellen, dass der Arbeitgeber die belastenden Folgen einer beabsichtigten Versetzung richtig einschätzen und seine Versetzungsentscheidung aufgrund einer alle wesentlichen Umstände berücksichtigenden Interessenabwägung treffen kann (BAG 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - zu 2 der Gründe; LAG Berlin 4. August 2005 - 10 Sa 687/05 - zu 2.2 der Gründe) .
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn sich - wie hier - die Versetzung als besonders einschneidende Maßnahme darstellt (BAG 30.10.1985 - 7 AZR 216/83, Rdnr. 13, 15, DB 1986, 2188).
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Etwas anderes kann jedoch gelten, wenn sich - wie hier - die Versetzung als besonders einschneidende Maßnahme darstellt (BAG 30.10.1985 - 7 AZR 216/83, Rdnr. 13, 15, DB 1986, 2188).
  • LAG Hamm, 05.01.2017 - 17 Sa 769/16
    Ein dienstlicher Versetzungsgrund ist gegeben, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz des Angestellten bei einer anderen Dienststelle erfordert (BAG 10.0.2013 - 10 AZR 915/12 - Rdnr. 22, BAGE 145, 341; 11.06.1992 a. a. O. Rdnr. 27; 30.10.1985 - 7 AZR 216/83 - Rdnr. 14, DB 1986, 2188).
  • LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 6 Sa 282/10

    Zuweisung von Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe bei Bewährungsaufstieg;

    Diese sind gegeben, wenn die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz des Beschäftigten bei einer anderen Dienststelle außerhalb des bisherigen Arbeitsortes erfordert (BAG, Urteil vom 30.10.1985 - 7 AZR 216/83 - AP Nr. 1 zu § 12 BAT).
  • LAG Hessen, 12.11.1992 - 12 Sa 587/92

    Personalrat: Informationsanspruch bei Kündigungen - Vollständigkeit der

    Deshalb ist zum anderen aber die Anhörung ... Arbeitnehmers in einem solchen Fall Wirksamkeitsvoraussetzung für diese Kündigung (zum vorigen: BAG, Urteil vom 3.4.1986 - vorzitiert -, DB 1986, 2188; BAG, Urteil vom 11.4.1985 - 2 AZR 239/84 -, DB 1986, 1726 ).

    Deshalb stellt andererseits aber der Verdacht einer strafbaren Handlung auch anhörungsrechtlich (im Sinne des § ... Abs. 3 HPVG ) einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, in der dem Personalrat mitgeteilten Behauptung, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, nicht enthalten ist (so ... Berufung auf die Rechtsprechung des Siebten Senats mit ... auf die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG : BAG, Urteil vom 3.4.1986 - wie vor -, DB 1986, 2188).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.04.2010 - 5 Sa 214/09

    Vorübergehende Abordnung eines Gymnasiallehrers an eine Regionale Schule -

    Ein dienstlicher Grund ist schon dann gegeben, wenn die ordnungsmäßige Aufgabenerledigung in der Verwaltung unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit den Einsatz des Angestellten bei einer anderen Dienststelle erfordert (B AG 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - AP Nr. 1 zu § 12 BAT = DB 1986, 2188).
  • BAG, 27.04.1988 - 4 AZR 691/87

    Arbeitsentgelt: Zulage bei Verrichtung höherwertiger Dienste

    Dabei genügt auch nicht nur das Vorliegen eines dienstlichen Grundes, um einen Arbeiter umzusetzen, vielmehr müssen die dienstlichen Gründe die Umsetzung auch bedingen (vgl. zur vergleichbaren Regelung des § 12 BAT BAG Urteil vom 30. Oktober 1985 - 7 AZR 216/83 - AP Nr. 1 zu § 12 BAT).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.04.2015 - 14 Sa 2300/14

    Versetzung eines ehemaligen Mitarbeiters des MfS der ehemaligen DDR vom BStU zu

    Das gebietet ihm die Fürsorgepflicht und gilt insbesondere bei einer Versetzung, die mit einem Wechsel des Dienstortes verbunden ist (vgl. z. B. BAG, 30.10.1985, 7 AZR 216/83, NZA 1986, 413 zu § 12 Abs. 1 BAT).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2014 - 15 SaGa 1468/14

    Direktionsrecht - Stasi-Mitarbeiter - Versetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.2017 - 4 Sa 444/16

    Direktionsrecht - Arbeitsort

  • LAG Hamm, 04.07.1996 - 17 Sa 2221/95

    Versetzung: einzelvertraglich vereinbarter Einsatzort - Billigkeitskontrolle

  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.10.2013 - 6 Sa 137/12

    Versetzung einer Lehrkraft - Umsetzung eines Organisationskonzepts

  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.09.2013 - 6 Sa 59/12

    Versetzung einer Lehrkraft - Direktionsrecht

  • ArbG Dessau-Roßlau, 30.11.2011 - 10 Ca 182/11

    Versetzung nach Entfristung eines zunächst befristeten Arbeitsvertrages -

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