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   BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01   

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BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 (https://dejure.org/2002,316)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2002 - 1 AZR 477/01 (https://dejure.org/2002,316)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 (https://dejure.org/2002,316)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs; Bei Arbeitsverhältnissen des öffentlichen Dienstes nur Bindungswille, wenn Schriftform erfüllt; Die Zusage einer unentgeltlichen Beförderung des Arbeitnehmers von und zum Arbeitsplatz ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tarifvertrag im öffentlichen Dienst - betriebliche Übung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs

  • Judicialis

    BGB § 151; ; BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 10; ; BetrVG 1972 § 87 Abs. 1 Nr. 11; ; BMT-G II § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Übung in einem privatisierten Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftformerfordernis für betriebliche Übung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 102, 351
  • MDR 2003, 512
  • NZA 2003, 337
  • BB 2003, 428
  • BB 2003, 795
  • DB 2003, 776
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.07.1985 - 1 AZR 631/80

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Einstellung eines unentgeltlichen

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Im Geltungsbereich des BMT-G II kann deshalb die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - AP BPersVG § 75 Nr. 16).

    Es handelt sich um eine betriebliche Sozialleistung und nicht um eine vertragliche Hauptpflicht, für die § 4 Abs. 1 BMT-G II lediglich ein deklaratorisches Schriftformerfordernis enthält (BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - aaO, zu I 11 b der Gründe).

    Sieht eine gesetzliche oder tarifliche Vorschrift vor, daß die Wirksamkeit eine Vertrags oder einer Nebenabrede zu einem Vertrag von der Einhaltung einer bestimmten Form abhängig ist, gebietet es die Rechtssicherheit, diese Vorschrift nicht ohne zwingenden Grund zu mißachten (BAG 9. Juli 1985 - 1 AZR 631/80 - aaO).

  • BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94

    Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Ein Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst muß deshalb grundsätzlich davon ausgehen, daß ihm der Arbeitgeber nur die Leistungen gewähren will, zu denen er rechtlich verpflichtet ist (BAG 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP BGB § 611 Arbeitszeit Nr. 9 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 33, zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Die Entscheidung über die Erbringung der freiwilligen Leistung oder deren vollständige Einstellung ist mitbestimmungsfrei (BAG 17. Januar 1995 - 1 ABR 29/94 - AP BetrVG 1972 § 77 Nachwirkung Nr. 7 = EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 54).
  • BAG, 16.04.1997 - 10 AZR 705/96

    Betriebliche Übung - Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Will der Arbeitgeber verhindern, daß der Arbeitnehmer den Schluß auf einen dauerhaften Bindungswillen zieht, muß er einen entsprechenden Vorbehalt konkret zum Ausdruck bringen (BAG 16. April 1997 - 10 AZR 705/96- AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 53 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 39).
  • BAG, 16.07.1996 - 3 AZR 352/95

    Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger oder Dritten zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126, 137 f.; 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1).
  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 598/97

    Anspruch auf Gehaltserhöhung aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Vielmehr kommt es darauf an, wie der Arbeitnehmer als Erklärungsempfänger dessen Verhalten nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) verstehen konnte (BAG 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 54 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 41).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 5/80

    Tarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundespost - Anspruch auf Fortzahlung

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Etwas anderes kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitgeber gegenüber dem Kläger oder Dritten zum Ausdruck gebracht hat, für die Wirksamkeit der Nebenabrede komme es auf die Einhaltung der Formvorschrift nicht an (BAG 7. September 1982 - 3 AZR 5/80 - BAGE 40, 126, 137 f.; 16. Juli 1996 - 3 AZR 352/95 - AP BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 7 = EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 19.06.2001 - 16 Sa 418/01

    Betriebliche Übung; Ablösung durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.09.2002 - 1 AZR 477/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. Juni 2001 - 16 Sa 418/01 - aufgehoben.
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Eine Schriftformklausel kann deshalb die dauerhafte Übernahme einer Verpflichtung durch eine betriebliche Übung ausschließen (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 59 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 48).

    Die Insolvenzschuldnerin oder der Beklagte haben gegenüber dem Kläger niemals zum Ausdruck gebracht, sich nicht auf die Schriftformklausel berufen zu wollen (dazu: BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 59 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 48).

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 612/05

    Datenschutzbeauftragter - Bestellung - Widerruf

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (18. September 2002 - 1 AZR 477/01 -BAGE 102, 351; 17. Dezember 1997 - 5 AZR 178/97 - 7. Mai 1986 - 4 AZR 556/83 -BAGE 52, 33) sind Vereinbarungen über den Kern des Arbeitsverhältnisses, dh.
  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 799/09

    Urlaub - Schichtbetrieb - betriebliche Übung

    Deshalb kann die wiederholte Gewährung einer Vergünstigung eine bindende Wirkung grundsätzlich nur dann entfalten, wenn der tariflichen Formvorschrift genügt wird (vgl. BAG 18. September 2002 - 1 AZR 477/01 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 102, 351 ) .
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