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   BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14   

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https://dejure.org/2015,25530
BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14 (https://dejure.org/2015,25530)
BAG, Entscheidung vom 26.03.2015 - 2 AZR 517/14 (https://dejure.org/2015,25530)
BAG, Entscheidung vom 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 (https://dejure.org/2015,25530)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 626 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 102 Abs 1 BetrVG
    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § ... 561, § 563 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 ZPO, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BetrVG, § 241 Abs. 2 BGB, § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG, Art. 103 Abs. 1 GG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 563 Abs. 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsvertragliche Nebenpflichten eines inhaftierten Arbeitnehmers; Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen der Inhaftierung; Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen unterbliebener Mitteilung der Inhaftierung

  • Betriebs-Berater

    Fristlose Kündigung - Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers bei Untersuchungshaft

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsvertragliche Nebenpflichten eines inhaftierten Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertragliche Nebenpflichten eines inhaftierten Arbeitnehmers

  • rechtsportal.de

    Arbeitsvertragliche Nebenpflichten eines inhaftierten Arbeitnehmers

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung - Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers bei Inhaftierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    U-Haft - kann nicht zur Arbeit kommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fristlose Kündigung - wegen Untersuchungshaft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Mitteilungspflichten des Arbeitnehmers - Untersuchungshaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fehlende Information über Untersuchungshaft rechtfertigt grundsätzlich nur bei schwerem Verstoß gegen Anzeigepflicht fristlose Kündigung des Arbeitnehmers - Schwerwiegender Verstoß bei vorsätzlicher und beharrlicher Unterlassung der Mitteilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 103
  • NZA 2015, 1180
  • BB 2015, 2419
  • DB 2015, 2520
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13

    Außerordentliche Kündigung - Drohung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    a) Der Kündigungsgrund liegt im Streitfall in einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten (zu deren Eignung als Kündigungsgrund "an sich" vgl. BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19; 27. Januar 2011 - 2 AZR 825/09 - Rn. 29, BAGE 137, 54) .

    Diese Pflicht dient dem Schutz und der Förderung des Vertragszwecks (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 19 mwN) .

    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Verfahrensgrundsätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände berücksichtigt worden sind (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 35; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16) .

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 13; 21. November 2013 - 2 AZR 797/11 - Rn. 15, BAGE 146, 303) .

    Selbst wenn der Irrtum vermeidbar war, so ist er doch für die Interessenabwägung nicht bedeutungslos (vgl. dazu BAG 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 34 mwN) .

  • BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 932/98

    Beendigung einer Schwangerschaft - Mitteilungspflicht

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Informations- und Anzeigepflichten können Arbeitnehmer auch ohne entsprechende Regelungen treffen (zur Pflicht, die Beendigung einer Schwangerschaft anzuzeigen, vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - Rn. 30, BAGE 93, 179; zur Anzeigepflicht bei drohenden Schäden für den Arbeitgeber vgl. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 15/07 - Rn. 21; 1. Juni 1995 - 6 AZR 912/94 - Rn. 35, BAGE 80, 144) .

    Dieser Umstand führt weder zum Wegfall der aus dem Arbeitsverhältnis resultierenden Nebenpflichten (vgl. BAG 18. Januar 2000 - 9 AZR 932/98 - zu I 4 b aa (2) der Gründe, BAGE 93, 179) , noch mindert er den Grad des Verschuldens.

  • BAG, 15.01.1986 - 7 AZR 128/83

    Lohnfortzahlung - Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Soweit das Gesetz den Arbeitnehmer in § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen, hat der Gesetzgeber eine sich aus dem Arbeitsvertrag iVm. § 241 Abs. 2 BGB ohnehin ergebende Informationspflicht nur näher konkretisiert und spezialgesetzlich ausgestaltet (zur entsprechenden Funktion spezifischer arbeitsvertraglicher Ordnungsvorschriften vgl. BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - Rn. 16) .

    Eine fristlose Kündigung kommt regelmäßig erst dann in Betracht, wenn das Gewicht der Pflichtverletzung durch besondere Umstände erheblich verstärkt wird (vgl. BAG 12. Mai 2010 - 2 AZR 845/08 - Rn. 19; für die Verletzung der Anzeigepflichten bei Krankheit vgl. BAG 15. Januar 1986 - 7 AZR 128/83 - zu 2 b der Gründe; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 426; ErfK/Müller-Glöge 15. Aufl. § 626 BGB Rn. 121; ErfK/Reinhard 15. Aufl. § 5 EFZG Rn. 18; Lepke NZA 1995, 1084, 1090) .

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2014 - 6 Sa 297/13

    Kündigung, außerordentlich, Zugang, Zeitpunkt, Arbeitnehmer, Haftaufenthalt

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    (b) Weitergehende Pflichten können entstehen, wenn der Arbeitnehmer während einer Inhaftierung seine bisherige Wohnung aufgibt oder ein für ihn eingerichtetes Postfach kündigt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19. März 2014 - 6 Sa 297/13 -; zur Mitteilungspflicht bei Wohnungswechsel KR/Friedrich 10. Aufl. § 4 KSchG Rn. 117) .
  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 568/91

    Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund - Einmaliger Pflichtenverstoß -

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Sein Verhalten kann ebenso gut auf Nachlässigkeit beruht haben (zu dieser Abgrenzung vgl. BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15, BAGE 137, 164; 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Sein Verhalten kann ebenso gut auf Nachlässigkeit beruht haben (zu dieser Abgrenzung vgl. BAG 24. Februar 2011 - 2 AZR 636/09 - Rn. 15, BAGE 137, 164; 17. Juni 1992 - 2 AZR 568/91 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 275/88

    Zugang der Kündigung während Untersuchungshaft oder Auslieferungshaft im Ausland

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Der Arbeitnehmer muss einen unter seiner Wohnanschrift bewirkten Zugang auch in dieser Zeit gegen sich gelten lassen (vgl. BAG 2. März 1989 - 2 AZR 275/88 - zu II 3 a cc der Gründe) .
  • BVerfG, 19.04.1993 - 1 BvR 744/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung -

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Art. 103 Abs. 1 GG ist nicht verletzt, wenn eine Entscheidung den Vortrag einer Partei aus Gründen des materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lässt (BVerfG 19. April 1993 - 1 BvR 744/91 - zu 2 a cc der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 517/14
    Seine Würdigung wird in der Revisionsinstanz lediglich daraufhin überprüft, ob bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnormen Denkgesetze oder allgemeine Verfahrensgrundsätze verletzt und ob alle vernünftigerweise in Betracht zu ziehenden Umstände berücksichtigt worden sind (BAG 8. Mai 2014 - 2 AZR 249/13 - Rn. 35; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16) .
  • LAG Hessen, 02.12.2013 - 16 Sa 1248/12

    Verletzung der Nachweispflicht als Kündigungsgrund

  • BAG, 21.11.2013 - 2 AZR 797/11

    Tat- und Verdachtskündigung

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 790/09

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger

  • BAG, 01.06.1995 - 6 AZR 912/94

    Rückzahlung überzahlter Vergütung - Fälligkeit - Tarifliche Ausschlußfrist -

  • BAG, 23.05.2013 - 2 AZR 120/12

    Personenbedingte Kündigung - Untersuchungshaft

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 825/09

    Außerordentliche Verdachtskündigung - Beginn der Frist des § 626 Abs. 2 BGB -

  • BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 497/94

    Außerordentliche Kündigung wegen Antritts einer Strafhaft - Reichweite der

  • BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 516/08

    Wartezeitkündigung - Personalratsanhörung

  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 845/08

    Außerordentliche Kündigung - Umdeutung

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 284/10

    Verhaltensbedingte Kündigung - Vortäuschung der Aufgabenerfüllung

  • BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 805/96

    Kündigung: außerordentliche Kündigung/hilfsweise ordentliche Kündigung wegen

  • BAG, 25.11.2010 - 2 AZR 984/08

    Personenbedingte Kündigung - mehrjährige Freiheitsstrafe

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2016 - 5 Sa 657/15

    Beweisverwertungsverbot bei Kündigung wegen exzessiver Nutzung des dienstlichen

    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG v. 26.03.2015 - 2 AZR 517/14, Rz. 20).
  • BAG, 20.10.2016 - 6 AZR 471/15

    Kündigung eines LKW-Fahrers wegen Drogenkonsums

    Aus ihr leitet sich die allgemeine Pflicht des Arbeitnehmers ab, den Arbeitgeber im Rahmen des Zumutbaren unaufgefordert und rechtzeitig über Umstände zu informieren, die einer Erfüllung der Arbeitspflicht entgegenstehen (BAG 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 - Rn. 24) .
  • LAG Niedersachsen, 22.10.2021 - 16 Sa 761/20

    Inhalt und Reichweite des Herausgabeanspruchs nach Art. 15 Abs. 3 DS-GVO;

    Aus ihr leitet sich die allgemeine Pflicht des Arbeitnehmers ab, den Arbeitgeber im Rahmen des Zumutbaren unaufgefordert und rechtzeitig über Umstände zu informieren, die einer Erfüllung der Arbeitspflicht entgegenstehen (BAG 20. Oktober 2016 - 6 AZR 471/15 - Rn. 43, mwN; BAG 26. März 2015 - 2 AZR 517/14 - Rn. 24, mwN) .
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