Weitere Entscheidung unten: LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007

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   LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06   

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LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06 (https://dejure.org/2007,15178)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06 (https://dejure.org/2007,15178)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Mai 2007 - 6 Sa 504/06 (https://dejure.org/2007,15178)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer innerbetrieblichen Versetzung aufgrund des Vorliegens innerbetrieblicher Konflikte; Rechtmäßigkeit einer Versetzung als Maßregelung; Abwägung des Interesses eines versetzten Arbeitnehmers an einer Weiterbeschäftigung auf seinem bisherigen Arbeitsplatz ...

  • Judicialis

    GewO § 106 Satz 1; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 612 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 106 Satz 1; BGB § 315 Abs. 3 § 612 a
    Versetzung bei Auseinandersetzung zwischen Mitarbeitern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 402 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.09.2004 - 6 AZR 567/03

    Direktionsrecht - Personelle Auswahlentscheidung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Bei der vorzunehmenden Abwägung ist auf die Interessenlage der Parteien im Zeitpunkt der Ausübung des Direktionsrechts abzustellen (BAG 23.09.2004 - 6 AZR 567/03 - DB 2005, 559).
  • BAG, 30.08.1995 - 1 AZR 47/95

    Direktionsrecht und Bewährungsaufstieg nach BAT - Mitbestimmung des Personalrats

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Unerheblich ist, ob aus der einschlägigen Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist oder nicht (BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44; 27.05.2004 - 6 AZR 192/03 - zitiert nach Juris).
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94

    Direktionsrecht - Umsetzung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Es ist Sache des Arbeitgebers, zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will (BAG 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 - EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 18).
  • BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

    Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Es kann einzelvertraglich oder auch durch tarifliche Regelung innerhalb bestimmter Grenzen erweitert werden, sofern nicht zwingendes Recht entgegensteht (BAG 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 63).
  • LAG Hamm, 27.03.1992 - 18 Sa 1165/91

    Anordnung höherwertiger Arbeit

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Zum Zeitablauf müssen besondere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass er hinfort nur diese Arbeit verrichten soll (vgl. LAG Hamm 27.03.1992 - 18 Sa 1165/91 - LAGE BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 12).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 192/03

    Direktionsrecht des öffentlichen Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Unerheblich ist, ob aus der einschlägigen Fallgruppe dieser Vergütungsgruppe ein Bewährungsaufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe möglich ist oder nicht (BAG 30.08.1995 - 1 AZR 47/95 - AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44; 27.05.2004 - 6 AZR 192/03 - zitiert nach Juris).
  • LAG Köln, 26.01.1994 - 2 Sa 120/93

    Ausübung des Direktionsrechts

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Im öffentlichen Dienst tritt eine Konkretisierung auf eine bestimmte Tätigkeit auch nach langjähriger Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz nicht ein (LAG Köln 26.01.1994 - 2 Sa 120/93 - ZTR 1994, 374).
  • LAG Köln, 20.04.1994 - 2 Sa 1180/93

    Arbeitsvertrag; Öffentlicher Dienst; Vergütungsgruppe; Eingruppierung;

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2007 - 6 Sa 504/06
    Im öffentlichen Dienst tritt eine Konkretisierung auf eine bestimmte Tätigkeit auch nach langjähriger Beschäftigung auf demselben Arbeitsplatz nicht ein (LAG Köln 26.01.1994 - 2 Sa 120/93 - ZTR 1994, 374).
  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1660/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter durch Versetzung trennt, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht (mehr) zu erwarten ist (LAG Schleswig-Holstein 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, Rdnr. 37f., NZA-RR 2007, 402; LAG Niedersachsen 15.10.2010 - 6 Sa 282/10, Rdnr. 44, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 8) oder er bei gestörtem Betriebsklima durch Streit unter den Mitarbeitern einen Arbeitnehmer zur Behebung des Konfliktes in eine andere Filiale desselben Ortes versetzt (LAG Köln 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97, Rdnr. 51, LAGE § 315 BGB Nr. 6).
  • LAG Düsseldorf, 31.07.2018 - 3 Sa 130/18

    Umsetzung/Versetzung; Billigkeit; Darlegungs- und Beweislast; innerbetriebliche

    Richtig ist dabei ihre Grundannahme, dass eine Weisung auch als Reaktion auf eine konkrete Konfliktlage zur Sicherung oder Wiederherstellung des Betriebsfriedens und/oder -ablaufs erfolgen kann; hierin liegt ein berechtigtes betriebliches Interesse zur Begründung der Billigkeit der Direktionsrechtsausübung (BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 11 ff., 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 43; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 ff.; HWK/Lembke, 8. Auflage, § 106 GewO Rn. 120).

    Der damit verbundene Aufwand und Zeitverlust sind dem Arbeitgeber regelmäßig in solchen Konfliktfällen gerade deshalb nicht zumutbar, weil er schnell reagieren und den Betriebsfrieden sichern bzw. wiederherstellen muss (ebenso LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 37).

    Ist sie gegeben, wird von dem Arbeitgeber aus den dargelegten Gründen der Gewährleistung des ungestörten Betriebsablaufs nicht erwartet, vor dem Ergreifen von Abhilfemaßnahmen noch aufwändig aufzuklären, welcher der betroffenen Mitarbeiter welchen Verursachungsbeitrag an der Konfliktlage hatte, wer also der überwiegend oder allein "Schuldige" sein könnte (vgl. BAG vom 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94, juris, Rz. 15; LAG Berlin-Brandenburg vom 22.03.2018 - 5 Sa 1575/17, juris, Rz. 31; Sächsisches LAG vom 18.10.2017 - 5 Sa 8/17, juris, Rz. 45 ff; LAG Rheinland-Pfalz vom 27.06.2017 - 8 Sa 4/17, juris, Rz. 36; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, juris, Rz. 36 f.).

  • LAG Hamm, 17.03.2016 - 17 Sa 1661/15

    Fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Nichtbefolgung einer nicht

    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter durch Versetzung trennt, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht (mehr) zu erwarten ist (LAG Schleswig-Holstein 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, Rdnr. 37f., NZA-RR 2007, 402; LAG Niedersachsen 15.10.2010 - 6 Sa 282/10, Rdnr. 44, LAGE § 106 GewO 2003 Nr. 8) oder er bei gestörtem Betriebsklima durch Streit unter den Mitarbeitern einen Arbeitnehmer zur Behebung des Konfliktes in eine andere Filiale desselben Ortes versetzt (LAG Köln 27.11.1998 - 4 Sa 1814/97, Rdnr. 51, LAGE § 315 BGB Nr. 6).
  • ArbG Herne, 06.05.2021 - 4 Ca 2437/20

    Maskentragezeiten von FFP2-Masken bei Vorliegen einer betrieblichen

    Eine Beweiserleichterung durch Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein offensichtlicher Zusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und Rechtsausübung besteht (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 25.07.1989, 1 Sa 575/88, LAGE § 612 a BGB Nr. 4; LAG Schleswig-Holstein vom 02.05.2007, 6 Sa 504/06, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

    Denn damit wäre er häufig überfordert und zum anderen gezwungen, betriebliche Belastungen, ggf. sogar Störungen des Betriebsfriedens auf im Einzelfall nicht absehbare Zeit hinzunehmen (LAG Schleswig-Holstein 2. Mai 2007 - 6 Sa 504/06 - zu 5 b der Gründe, BeckRS 2007, 44710).

    § 612a BGB (vgl. LAG Schleswig-Holstein 2. Mai 2007 - 6 Sa 504/06 - zu 6 der Gründe, BeckRS 2007, 44710).

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2010 - 6 Sa 282/10

    Zuweisung von Tätigkeiten einer niedrigeren Entgeltgruppe bei Bewährungsaufstieg;

    Die Beseitigung der Spannungen innerhalb des Teams "Grundstücksentwässerung" stellt ein dienstliches Erfordernis für den Ausspruch der Versetzung vom 11.08.2009 im Sinne von § 4 Abs. 1 TVöD dar (vgl. nur LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06 - NZA-RR 2007, 402; Sponer/Steinherr, TVöD Kommentar, § 4 TVöD, Randnummer 33).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Feststellungsinteresse - Eingliederungsmanagement - Direktionsrecht

    Bei Prüfung verabfolgter Maßnahmen dürfen die Anforderungen an ein arbeitgeberseitiges Konfliktmanagement nicht überspannt werden, insbesondere nicht derart, dass ein (mittelbarer) Zwang entsteht, betriebliche Belastungen oder Störungen einstweilen und auf im Einzelfall nicht absehbare Zeiten zu tolerieren (LAG Schleswig-Holstein 2.5.2007 - 6 Sa 504/06 - zu 5 b der Gründe, juris).
  • ArbG Krefeld, 26.01.2018 - 2 Ca 1373/17

    Umsetzung / Versetzung eines Arbeitnehmers bei innerbetrieblicher Konfliktlage

    Der Umfang des Direktionsrechts hängt vornehmlich vom Inhalt des Arbeitsvertrages ab (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 21.11.2002 - 6 AZR 82/01 - LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.05.2007 - 6 Sa 504/06 - BeckRS 2007, 44710).

    Die Grenzen billigen Ermessens sind gewahrt, wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter durch Versetzung trennt, weil eine gedeihliche Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr zu erwarten ist (vgl. hierzu LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 02.05.2007, 6 Sa 504/06 a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.06.2017 - 8 Sa 4/17

    Zuweisung einer anderen Tätigkeit - Anordnung einer Schulungsteilnahme im Wege

    Rspr. vgl. etwa BAG 24.04.1996 - 5 AZR 1031/94 -, AP Nr. 48 zu § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 48, LAG Schleswig-Holstein 02.05.2007 - 6 Sa 504/06, NZA-RR 2007, 402 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 441/12

    Zuweisung eines Bürozimmers auf demselben Betriebsgelände zur innerbetrieblichen

    Bei Prüfung verabfolgter Maßnahmen dürfen die Anforderungen an ein arbeitgeberseitiges Konfliktmanagement nicht überspannt werden, insbesondere nicht derart, dass ein (mittelbarer) Zwang entsteht, betriebliche Belastungen oder Störungen einstweilen und auf im Einzelfall nicht absehbare Zeiten zu tolerieren (LAG Schleswig-Holstein 2.5.2007 - 6 Sa 504/06 - zu 5 b der Gründe, juris).
  • ArbG Solingen, 02.06.2016 - 3 Ca 670/15

    Einhaltung der Grenzen des billigen Ermessens durch den Arbeitgeber bei der

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Rechtsprechung
   LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06   

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https://dejure.org/2007,11381
LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06 (https://dejure.org/2007,11381)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.05.2007 - 6 Sa 441/06 (https://dejure.org/2007,11381)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 6 Sa 441/06 (https://dejure.org/2007,11381)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung einer Pflegekraft wegen des Unterlassens von Pflegemaßnahmen (Lagerung); Eintragung nicht erbrachter Pflegemaßnahmen in die Pflegedokumentation als erhebliche Pflichtverletzung; Grundsätzliches Abmahnungserfordernis vor ...

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de

    BGB § 626 Abs. 1
    Mangels Abmahnung unwirksame außerordentliche Kündigung einer Altenhilfepflegerin bei unterlassenen Pflegemaßnahmen und entsprechender Falschdokumentation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2007, 402
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 07.07.2005 - 2 AZR 581/04

    Außerordentliche Kündigung - "Surfen" im Internet

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98 mit weiteren Nachweisen).

    Dementsprechend bedarf es einer Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer mit vertretbaren Gründen annehmen konnte, sein Verhalten sei nicht vertragswidrig oder werde vom Arbeitgeber zumindest nicht als ein erhebliches, den Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdendes Fehlverhalten angesehen (BAG 07.07.2005 - 2 AZR 581/04 - NZA 2006, 98).

  • BAG, 13.12.1984 - 2 AZR 454/83

    Fristlose Kündigung wegen Diebstahls

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Die Dauer der beanstandungsfreien Betriebszugehörigkeit ist selbst dann zu berücksichtigen, wenn die Kündigung auf ein deliktisches Verhalten zu Lasten des Arbeitgebers gestützt wird (BAG 13.12.1984 - 2 AZR 454/83 - AP BGB § 626 Nr. 81).
  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 39/05

    Stempeluhrmissbrauch

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Das gilt nicht nur bei Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Zeiterfassung; auch das vorsätzlich falsche Ausstellen von Dokumentationen und entsprechender Formulare kann ebenso wie sonstige unrichtige Angaben in Tätigkeitsberichten grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen (BAG 24.11.2005 - 2 AZR 39/05 - NZA 2006, 484).
  • BAG, 10.02.1999 - 2 ABR 31/98

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Grobe Vertrauensverstöße eines Arbeitnehmers können grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB rechtfertigen (BAG 10.02.1999 - 2 ABR 31/98 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 42).
  • BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Eine Abmahnung ist erforderlich, wenn es sich um ein steuerbares Verhalten handelt, das bisherige vertragswidrige Fehlverhalten noch keine klare Negativprognose zulässt und deswegen von der Möglichkeit zukünftigen vertragsgerechten Verhaltens ausgegangen werden kann (BAG 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - NZA 2006, 1033).
  • BAG, 14.10.1965 - 2 AZR 466/64

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 16.05.2007 - 6 Sa 441/06
    Unter Umständen kann sogar ein einmaliges, fahrlässiges Verhalten bei einem gehobenen Angestellten mit besonderer Verantwortung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, wenn das Verhalten des Angestellten geeignet ist, einen besonders schweren Schaden herbeizuführen und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen durch den Arbeitnehmer zu befürchten sind (BAG 14.10.1965 - 2 AZR 466/64 - AP BetrVG 1952 § 66 Nr. 27).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2008 - 24 U 64/08

    Anwaltshaftung: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch den Rechtsanwalt,

    Das Abmahnerfordernis folgt für das Arbeitsverhältnis aus dem Verhältnismäßigkeitsprinzip (§ 314 Abs. 2 BGB; vgl. LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2007, 402 ff.; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 12. Auflage, § 132 Rn. 27).

    Sie wird regelmäßig bei Tätlichkeiten, Beleidigungen oder Vermögensdelikten bejaht (LAG Schleswig-Holstein NZA-RR 2006, 240 ff.; NZA-RR 2007, 402 ff.; vgl. auch Schaub, a.a.O., § 132 Rn. 28).

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