Rechtsprechung
| BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
FGG § 5; ; FGG § 5 Abs. 1 FGG; ; RPflG § 21; ; KostO § 14 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - HRB 5801
- BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 1118
- Rpfleger 2002, 485
- NZG 2002, 786
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 19.10.2000 - 15 W 250/00
Erinnerungen gegen Kostenansatz für Kapitalerhöhung und Satzungsänderung - …
Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
Auch hinsichtlich der Erinnerung gegen den Kostenansatz ist der Rechtspfleger zur Entscheidung nämlich nur berufen, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Falle also für das gebührenpflichtige Geschäft (vgl. § 4 Abs. 1 RPflG; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99/100;… Bassenge/Herbst/Roth § 4 RPflG Rn. 9;… Korintenberg/Lappe § 14 Rn. 85). - OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 282/92
Abgabe von Altfällen; Aufenthaltsgericht; Automatismus; Betreuungsverfahren; …
Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist indessen nur dann eine genügende Grundlage für ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 5 FGG, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (KG Rpfleger 1996, 237; vgl. ferner OLG Frankfurt a. Main NJW 1993, 669;… Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 5 FGG Rn. 8;… Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 5). - KG, 29.08.1995 - 1 AR 44/95
Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
Eine Vorlage durch den Rechtspfleger ist indessen nur dann eine genügende Grundlage für ein Verfahren über die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit nach § 5 FGG, wenn es sich in der Hauptsache um eine dem Rechtspfleger übertragene Angelegenheit handelt (KG Rpfleger 1996, 237; vgl. ferner OLG Frankfurt a. Main NJW 1993, 669;… Bassenge u.a. FGG/RPflG 9. Aufl. § 5 FGG Rn. 8;… Jansen FGG 2. Aufl. § 5 Rn. 5). - BayObLG, 14.08.1974 - BReg. 3 Z 76/72
Auszug aus BayObLG, 19.04.2002 - 3Z AR 16/02
Denn ein dem Richter vorbehaltenes Geschäft umfasst, ebenso wie ein dem Rechtspfleger zugewiesenes Geschäft (vgl. BayObLGZ 1974, 329/330 ff.) auch die Nebengeschäfte der Entscheidung über den Geschäftswert und die Erinnerung gegen den Kostenansatz; aus § 21 RPflG folgt nichts anderes (…BayObLG aaO).
- OLG München, 23.12.2016 - 34 Wx 414/16
Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenansatz und zur Geschäftswertfestsetzung
Rn. 10 III. Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass für die gerichtliche Entscheidung über den Kostenansatz der Rechtspfleger (die Rechtspflegerin), nicht aber der- oder diejenige, der (die) als Kostenbeamter(in) tätig war, zu entscheiden hat (BayObLG NJW-RR 2002, 1118; OLG Zweibrücken NJW-RR 1999, 219;… Jäckel in Fackelmann/Heinemann GNotKG § 81 Rn. 11). - OLG Nürnberg, 14.09.2018 - 12 W 1312/18 Insoweit hat nicht der Kostenbeamte zu entscheiden, sondern der in der "Hauptsache" zuständige Richter oder Rechtspfleger (vgl. BayObLG, Beschluss Vom 19.04.2002 - 3Z AR 16/02, NJW-RR 2002, 1118 ; OLG München, Beschluss vom 23.12.2016 - 34 Wx 414/16 Kost, juris;… Fackelmann in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 81 GNotKG Rn. 10).
- OLG Hamburg, 05.03.2010 - 2 AR 10/09
Örtliche Zuständigkeit für die Entgegennahme und Aufbewahrung der …
- OLG Hamm, 07.12.2010 - 15 Sbd 12/10
Gerichtliche Zuständigkeit für die Verwahrung des Originals der …
- OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 213/02
Verfassungs- und gemeinschaftsrechtskonforme Höhe der Wertgebühr für die …
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 Buchst. h RPflG (vgl. Senat, JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; ebenso etwa BayObLG NZG 2002, 786, 787). - OLG Köln, 27.01.2003 - 2 Wx 3/03
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei der Bestellung eines …
Hierbei ist der Rechtspfleger in den ihm übertragenen Angelegenheiten befugt, über die Abgabe oder die Übernahme des Verfahrens zu befinden und auch eine Entscheidung des zuständigen oberen Gerichts herbeizuführen; einer vorherigen Anrufung des Richters bedarf es nicht (Senat, Rpfleger 1973, 402; Senat, OLGZ 1992, 131; BayObLG, NJW-RR 2002, 1118; OLG Hamm, OLGZ 1994, 343;… Bassenge/Herbst/Roth, a.a.O., § 5 Rn 8;… Bumiller/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 15;… Sternal in: Keidel/Kuntze/Winkler, a.a.O., § 5 Rn 25 mit weiteren Nachweisen). - OLG Zweibrücken, 03.09.2002 - 3 W 159/02
Grundbucheintragung: Gebührenpflicht des nichtbefreiten Gesamtschuldners
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, dass der Rechtspfleger zur Entscheidung berufen ist, wenn er für die Entscheidung in der "Hauptsache" zuständig ist, in diesem Fall also gemäß §§ 4 Abs. 1, 3 Nr. 1 h RpflG (vgl. Senat JurBüro 1981, 1709, 1710; Rpfleger 1998, 332; zuletzt etwa BayObLG NZG 2002, 786, 887). - KG, 15.10.2002 - 1 W 7734/00
Begrenzung der Handelsregistergebühren nach dem Eintragungsaufwand; Erhebung …
Denn die Zuständigkeit für die Entscheidung über Erinnerungen gegen die Kostenansätze richtet sich insoweit nach derjenigen in der kostenauslösenden Hauptsache (vgl. Senat JurBüro 1987, 406; OLG Hamm Rpfleger 2001, 99; BayObLG Rpfleger 2002, 485, jew. m.w.N.).
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Rechtsprechung
| LG Berlin, 17.12.2001 - 98 T 73/01 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZG 2002, 786
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