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   AG Duisburg, 30.04.2003 - 62 IN 91/00   

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https://dejure.org/2003,15902
AG Duisburg, 30.04.2003 - 62 IN 91/00 (https://dejure.org/2003,15902)
AG Duisburg, Entscheidung vom 30.04.2003 - 62 IN 91/00 (https://dejure.org/2003,15902)
AG Duisburg, Entscheidung vom 30. April 2003 - 62 IN 91/00 (https://dejure.org/2003,15902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    InsO § 4 a, § 54, § 55, § 56, § 196, § 298 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Stundung von Kosten des Verfahrens zur Restschuldbefreiung i.R.v. Insolvenzverfahren; Konsequenzen und Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung zur Deckung der Kosten des Verfahrens zur Restschuldbefreiung aus der ...

  • zvi-online.de

    InsO §§ 4a, 54, 55, 58, 196, § 298 Abs. 1 Satz 2
    Rückstellung zur Deckung der RSB-Verfahrenskosten bei der Schlussverteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 508
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Duisburg, 24.02.2003 - 62 IK 61/00

    Stundung von Verfahrenskosten im Verbraucherinsolvenzverfahren; Ausschluss der

    Auszug aus AG Duisburg, 30.04.2003 - 62 IN 91/00
    Wie das Gericht bereits in einem anderen Verfahren mit Beschluss vom 24.2.2003 - 62 IK 61/00 entschieden hat, gestattet § 4a Abs. 1 InsO trotz des scheinbar entgegenstehenden Wortlauts des Art. 103a EGInsO auch dann die Kostenstundung im eröffneten Insolvenzverfahren, wenn das Verfahren vor dem 1.12.2001 eröffnet worden ist.
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZB 16/14

    Insolvenzverfahren: Rückstellungsbildung bei der Schlussverteilung zur

    In diesem Fall sei die Stundung der Verfahrenskosten ausgeschlossen (AG Duisburg, NZI 2003, 508; LG Duisburg, Beschluss vom 23. Dezember 2004 - 7 T 282/04, nv; LG Essen, Beschluss vom 19. Juli 2005 - 16a T 40/05, nv).
  • LG Essen, 19.07.2005 - 16a T 40/05

    Stundung der Verfahrenskosten in einem Insolvenzverfahren bis zur Erteilung der

    Dabei kommt es nicht auf die Frage der analogen Gesetzesanwendung an (so AG Duisburg, Beschluss vom 30.4.2003, 62 IN 91/00, in juris-web).
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