Rechtsprechung
BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren - Feststellung der Rechtswidrigkeit einer bereits erledigten Sicherungsmaßnahme
- Judicialis
InsO § 5; ; InsO § 5 Abs. 1; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7; ; InsO § 21; ; InsO § 21 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 98
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 5 Abs. 1
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Bestellung eines Sachverständigen im Insolvenzeröffnungsverfahren - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 21.11.2006 - 91 IN 404/06
- LG Aachen, 30.01.2007 - 6 T 3/07
- BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Papierfundstellen
- NZI 2008, 100
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.01.2007 - IX ZB 271/04
Zulässigkeit von Betretungsverboten; Ausübung der organschaftlichen Stellung der …
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Auch verfassungsrechtlich ist die Zulassung eines Fortsetzungsfeststellungsantrags in einem solchen Fall nicht geboten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, WM 2007, 456).Eine tief greifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine gerichtliche Entscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels erfordern könnten (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007, aaO S. 456 f), werden von der Schuldnerin nicht geltend gemacht und sind auch sonst nicht ersichtlich.
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es nicht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen. - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (z.B. BVerfGE 104, 220, 221 f; 110, 77, 85) widerspricht es nicht dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG), die Rechtsschutzgewährung von einem vorhandenen und fortbestehenden Rechtsschutzinteresse abhängig zu machen.
- BGH, 04.03.2004 - IX ZB 133/03
Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im Insolvenzverfahren; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Die Entscheidung des Insolvenzgerichts, gemäß § 5 Abs. 1 InsO ein Gutachten über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners einzuholen, ist unanfechtbar (BGHZ 158, 212, 216). - BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00
Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Die Befugnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, WM 2007, 511). - BGH, 11.01.2007 - IX ZB 10/05
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung der Eigenverwaltung
Auszug aus BGH, 20.09.2007 - IX ZB 37/07
Die Befugnis zur Einlegung der Rechtsbeschwerde setzt die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde voraus (BGHZ 144, 78, 82; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 10/05, WM 2007, 511).
- VerfGH Bayern, 31.01.2019 - 81-VI-17
Verfassungsgerichtliche Überprüfung einer Kostengrundentscheidung und einer …
Denn das mit dem Antrag vom 12. September 2017 eingeleitete Verfahren hatte nur den Kostenansatz zum Gegenstand; die angegriffene Kostengrundentscheidung des Beschlusses vom 7. Juni 2017, auf der der Kostenansatz beruhte, war bereits rechtskräftig und konnte in diesem Verfahren nicht mehr nachgeprüft werden (BGH vom 20.9.2007 - IX ZB 37/07 - juris Rn. 3 f.;… OLG Düsseldorf vom 11.4.2017 - 10 W 320/17 - juris Rn. 2;… Schneider in Schneider/ Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 57 FamGKG Rn. 4;… Zimmermann in Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 66 GKG Rn. 16). - BGH, 08.11.2007 - IX ZB 23/03
Rechtsschutzbedürfnis für eine Rechtsbeschwerde betreffend die Feststellung der …
Sie findet daher im Insolvenzverfahren nur statt, wenn eine tiefgreifende Grundrechtsverletzung zum Nachteil der Schuldnerin oder eine fortwirkende Beeinträchtigung, welche eine Sachentscheidung trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels ausnahmsweise erfordert, möglich erscheinen (vgl. BGHZ 158, 212, 216 f; BGH, Beschl. v. 11. Januar 2007 - IX ZB 271/04, ZIP 2007, 438 f; v. 20. September 2007 - IX ZB 37/07). - BayObLG, 04.05.2022 - 203 StRR 50/22
Strafbarkeit wegen Bankrotts durch Verheimlichen von Vermögensbestandteilen
Ob darüber hinaus Auskunftspflichten des Angeklagten seit dem 30.05.2019 auch gegenüber der gerichtlich bestellten Sachverständigen als "verlängerter Arm des Gerichts" bestanden (vgl. BGH…, Beschluss vom 21.07.2005 - IX ZB 179/04, ZVI 2005, 551, juris Rn. 3 f.;… Uhlenbruck/Zipperer, InsO, 15. Aufl., § 20 Rn. 19 m.w.N.), was wohl nur in Betracht kommt, wenn das Insolvenzgericht dem Schuldner aufgibt, diese Pflichten unmittelbar gegenüber der Sachverständigen zu erfüllen (BGH…, Beschluss vom 19.07.2012 - IX ZB 6/12, NZI 2012, 823, juris Rn. 11;… BeckOK InsR/Kopp, 26. Ed. 15.01.2022, InsO § 20 Rn. 11; offengelassen von BGH, Beschluss vom 20.09.2007 - IX ZB 37/07, NZI 2008, 100, juris Rn. 6 f.), kann offenbleiben, zumal hierzu Feststellungen fehlen. - LG Stuttgart, 09.08.2018 - 19 T 200/18
Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters und Anordnung eines …
Wird der Antrag im Laufe des Verfahrens unzulässig oder unbegründet (beispielsweise durch Gegenglaubhaftmachung der Forderung), hindert dies weder den Erlass neuer Anordnungen noch berührt dies die Wirksamkeit bestehender Anordnungen (BGH NZI 2008, 100; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 32).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 134 InsO, § 143 InsO, § 814 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 32 KO
Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters bezüglich ausgezahlter Scheingewinne im Rahmen eines Kapitalanlagebetrugs - Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 814; InsO § 134; InsO § 143
Kein Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters im Fall unentgeltlicher Leistungen des Schuldners in Kenntnis der Nichtschuld - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
InsO §§ 134, 143; BGB § 814
Kein anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich ausgezahlter Scheingewinne im Rahmen eines Anlagebetrugs
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 23.02.2007 - 31 O 285/06
- OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
Papierfundstellen
- ZIP 2007, 2426
- NZI 2008, 100
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90
Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
Es hat ausgeführt, dass ohne Insolvenzanfechtung einem Rückzahlungsanspruch der Schuldnerin § 814 BGB entgegenstünde (BGHZ 113, 98; WM 1991, 331).a) Der BGH hat in seinen Entscheidungen BGHZ 113, 98; WM 1991, 331 in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen zu §§ 32 Abs. 1, 37 Abs. 1 KO ausgeführt, der Konkursverwalter könne - abgesehen von der Konkursanfechtung - für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen, als dem Gemeinschuldner zustehen.
- BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90
Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
Es hat ausgeführt, dass ohne Insolvenzanfechtung einem Rückzahlungsanspruch der Schuldnerin § 814 BGB entgegenstünde (BGHZ 113, 98; WM 1991, 331).a) Der BGH hat in seinen Entscheidungen BGHZ 113, 98; WM 1991, 331 in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen zu §§ 32 Abs. 1, 37 Abs. 1 KO ausgeführt, der Konkursverwalter könne - abgesehen von der Konkursanfechtung - für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen, als dem Gemeinschuldner zustehen.
- BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen
Auch insoweit hat sich das Berufungsgericht auf die noch unter Geltung der Konkursordnung ergangene Rechtsprechung (BGHZ 113, 98, 105 f) gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (so auch OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2426, 2427 f; OLG Jena ZIP 2008, 1887, 1888;… MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. § 96 Rn. 10;… HmbKomm-InsO/Rogge, 2. Aufl. § 134 Rn. 37; Biehl NJ 2008, 368, 369, 370). - LG Bonn, 29.07.2008 - 3 O 65/08
Rückgewähr eines Scheingewinns i.R.d. Insolvenzanfechtung; Berücksichtigung von …
Etwaige Gewinne wurden mithin um diesen Betrag gekürzt (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 31.10.2007, 19 U 58/07 = NZI, 2008, 100 (101)).Diese zur Konkursordnung gefällte Entscheidung findet auch bezüglich der Anfechtung unentgeltlicher Zuwendungen nach § 134 InsO Anwendung, da das Normzweckverständnis des § 814 BGB dies gebietet (vgl. OLG Frankfurt, NZI 2008, 100 (101); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).
- OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07
Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne …
Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)). - OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 203/08
Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters: Ermittlung von Scheingewinnen
Das Landgericht hat sich diesbezüglich auf die noch unter der Geltung der Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (wie auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2007, 5 U 551/07, OLG Frankfurt, ZIP 2007, 2426).