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   BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19   

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https://dejure.org/2019,45904
BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19 (https://dejure.org/2019,45904)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2019 - IX ZR 8/19 (https://dejure.org/2019,45904)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2019 - IX ZR 8/19 (https://dejure.org/2019,45904)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 544 Abs. 7 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, § 143 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 156 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 286 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines im Jahr 2008 von einem Schuldner gezahlten Betrages in Höhe von 100.000 € unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine abweichende Entscheidung im Zivilprozess bei zuvor erteiltem rechtlichen Hinweis

  • rewis.io

    Zivilprozess: Gehörsverletzung bei Urteil entgegen eines den Parteien zuvor erteilten gerichtlichen Hinweises

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 143 Abs. 1
    Anspruch auf Rückzahlung eines im Jahr 2008 von einem Schuldner gezahlten Betrages in Höhe von 100.000 EUR unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 143 Abs. 1
    Anspruch auf Rückzahlung eines im Jahr 2008 von einem Schuldner gezahlten Betrages in Höhe von 100.000 EUR unter dem Gesichtspunkt der Insolvenzanfechtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Inkongruente Deckung - und die subjektiven Anforderungen an die Insolvenzanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn das Gericht seine Meinung ändert...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2020, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    Beweisanzeichen wie eine Inkongruenz machen eine Gesamtwürdigung nicht entbehrlich und dürfen nicht schematisch im Sinne einer vom anderen Teil zu widerlegenden Vermutung angewandt werden (vgl. BGH, Urteil vom 13. August 2009 - IX ZR 159/06, WM 2009, 1943 Rn. 8; Schmidt/Ganter/Weinland, InsO, 19. Aufl., § 133 Rn. 75).
  • BGH, 29.04.2014 - VI ZR 530/12

    Gehörsverletzung durch Überraschungsentscheidung entgegen eines erteilten

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    a) Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 276/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    Es ist - mit der Rechtsprechung des Senats - davon ausgegangen, dass eine inkongruente Deckung nur dann ein Beweisanzeichen für den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners und für die Kenntnis des Gläubigers von diesem Vorsatz bildet, wenn die Wirkungen der Rechtshandlung zu einem Zeitpunkt eintraten, als zumindest aus der Sicht des Empfängers der Leistung Anlass bestand, an der Liquidität des Schuldners zu zweifeln (BGH, Urteil vom 7. November 2013 - IX ZR 248/12, WM 2013, 2233 Rn. 12).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZR 152/15

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Gläubigers von der Zahlungseinstellung oder

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    Ob ein bestimmter Gläubiger Kenntnis von der Zahlungseinstellung oder der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit hat, hängt davon ab, welche konkreten Tatsachen dieser Gläubiger spätestens unmittelbar vor der jeweils angefochtenen Zahlung kannte (BGH, Beschluss vom 15. September 2016 - IX ZR 152/15, EnWZ 2017, 22 Rn. 2).
  • BGH, 11.05.2017 - V ZR 235/16

    Rückabwicklungsprozess für einen Grundstückskaufvertrag: Gehörsverletzung bei

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    a) Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 29. April 2014 - VI ZR 530/12, NJW 2014, 2796 Rn. 5; vom 11. Mai 2017 - V ZR 235/16, juris Rn. 6).
  • BGH, 18.07.2019 - IX ZR 276/17

    Schadensersatzanspruch eines Mandanten wegen unzureichender Belehrung eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2019 - IX ZR 8/19
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet das Gericht, das tatsächliche und rechtliche Vorbringen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 300; vom 18. Juli 2019 - IX ZR 276/17, juris Rn. 5).
  • BGH, 28.10.2020 - IV ZR 17/20

    Hinweis des Gerichts auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung zum

    a) Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben zu haben (BGH, Beschluss vom 28. November 2019 - IX ZR 8/19, NZI 2020, 65 Rn. 5 m.w.N.; st. Rspr.).
  • LG Düsseldorf, 11.10.2012 - 21 T 108/12
    Dies gilt nach Auffassung des Gerichts jedoch nur, wenn die Zahlung zur Abwendung der angedrohten Zwangsvollstreckung innerhalb der Krise - und damit bis zu 3 Monaten vor dem Eröffnungsantrag - erfolgt (vgl. hierzu Huber in Gottwald, Insolvenzrechtshandbuch, 4. Aufl., § 47 Rn. 46, 56; BGH, Urt. v. 20.01.2011, IX ZR 8/19 = NJW-Spezial 2011, 246 "in der Krise").
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