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   OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01   

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OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01 (https://dejure.org/2002,5267)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15.04.2002 - 7 U 113/01 (https://dejure.org/2002,5267)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 15. April 2002 - 7 U 113/01 (https://dejure.org/2002,5267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Zwangsverwaltung: Wohngeldzahlung als Ausgaben zur Erhaltung oder nötigen Verbesserung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28 WEG ; § 16 Abs. 2 WEG ; § 878 ZPO ; § 543 Abs. 1 ZPO a.F. ; § 10 ZVG ; §§ 105 ff ZVG ; § 155 ZVG ; § 161 Abs. 3 ZVG ; § 10 Abs. 1 Ziff. 1 ZVG
    Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Privilegierung gewisser Aufwendungen des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers; Erstattung von Auslagen für die Zwangsverwaltung aus den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundstücksverwertung; Vorabbefriedigung aus dem Versteigerungserlös; Verteilung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung; Privilegierung gewisser Aufwendungen des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers; Erstattung von Auslagen für die Zwangsverwaltung aus den ...

  • Judicialis

    WEG § 28; ; WEG § 16 Abs. 2; ; ZPO § 878; ; ZPO § 543 Abs. 1 a. F.; ; ZVG § 10; ; ZVG §§ 105 ff; ; ZVG § 155; ; ZVG § 161 Abs. 3; ; ZVG § 10 Abs. 1 Ziff. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufstellung eines Verteilungsplans zur Verteilung des Erlöses aus der Zwangsversteigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auslagenerstattung für Zwangsverwaltung und -Versteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1305
  • NZM 2002, 626
  • Rpfleger 2002, 580
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 28.05.1998 - 18 U 243/97

    Vorrecht auf Befriedigung aus dem Grundstück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG nur bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Voraussetzung für das Vorrecht ist allerdings, dass die Vorschüsse zur Erhaltung oder nötigen Verbesserung des Grundstücks objektiv bestimmt gewesen und auch tatsächlich verwendet worden sind (Hagemann in Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Bd. 1, 1994,.§ 10 Rn.25, Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl., 1999, § 10 Rn. 2 (2.2), OLG Köln RPfl 1998, 482; LG Bochum RPfl 1994, 517).

    Instandhaltungsaufwendungen erhöhen den Wert des Grundstücks nicht und sind damit nicht als Erhaltungsaufwendungen anzusehen (OLG Köln, RPfl 1998, 482).

  • LG Aachen, 15.09.2000 - 9 O 134/00

    Bevorrechtigte Befriedigung von Wohnungseigentümern wegen Verauslagung von

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Der in einem Einzelfall vertretenen Auffassung des LG Aachen, Urteil vom 15.09.2000, Az.: 9 O 134/00, kann danach nicht gefolgt werden.

    Für die vorliegend von der Klägerin vertretene Rechtsauffassung streiten lediglich die von der Klägerin zitierte, aber nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Aachen vom 15.9.2000, Az. 9 O 134/00 und die hier angegriffene Entscheidung des LG Göttingen.

  • LG Hamburg, 15.12.2000 - 303 O 288/00

    Keine bevorrechtigte Befriedigung wegen Verauslagung von Wohngeldvorschüssen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Aufwendungen für die Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser- und Stromversorgung wirken sich allenfalls mittelbar objekterhaltend aus, so dass eine Einordnung der dafür aufgebrachten Mittel in die Rangklasse 1 mit Blick auf die berechtigten Interessen der übrigen Gläubiger nicht gerechtfertigt ist (s.a. LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00).

    Soweit die Klägerin sich auf die Kommentierung von Hauger in Weitnauer, WEG, 8.Aufl., 1995, § 45 Rn. 15 bezieht, handelt es sich hier um eine Einzelmeinung, die sich nicht mit der entgegenstehenden Rechtsprechung (LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00) befasst und zudem nicht näher begründet ist.

  • LG Augsburg, 24.10.2000 - 4 T 3950/00
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Aufwendungen für die Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser- und Stromversorgung wirken sich allenfalls mittelbar objekterhaltend aus, so dass eine Einordnung der dafür aufgebrachten Mittel in die Rangklasse 1 mit Blick auf die berechtigten Interessen der übrigen Gläubiger nicht gerechtfertigt ist (s.a. LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00).

    Soweit die Klägerin sich auf die Kommentierung von Hauger in Weitnauer, WEG, 8.Aufl., 1995, § 45 Rn. 15 bezieht, handelt es sich hier um eine Einzelmeinung, die sich nicht mit der entgegenstehenden Rechtsprechung (LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00) befasst und zudem nicht näher begründet ist.

  • LG Bochum, 30.06.1994 - 7 T 506/94
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Voraussetzung für das Vorrecht ist allerdings, dass die Vorschüsse zur Erhaltung oder nötigen Verbesserung des Grundstücks objektiv bestimmt gewesen und auch tatsächlich verwendet worden sind (Hagemann in Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Bd. 1, 1994,.§ 10 Rn.25, Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl., 1999, § 10 Rn. 2 (2.2), OLG Köln RPfl 1998, 482; LG Bochum RPfl 1994, 517).

    Dahinstehen kann hier die umstrittene Frage, ob die Erhaltungsausgaben auch tatsächlich eine angemessene Wertsteigerung des Grundstücks zur Folge gehabt haben müssen, bzw. eine Wertminderung verhindert haben müssen (so Hagemann in Steiner, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Bd. 1, 1994,.§ 10 Rn. 25; LG Bochum RPfl 1994, 517, anders Zeller/Stöber, ZVG, 16. Aufl., 1999, § 10 Rn. 2 (2.2 unter Hinweis auf die Motive zum ZVG).

  • LG Mönchengladbach, 16.07.1999 - 5 T 267/99
    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Aufwendungen für die Schmutzwasser- und Regenwasserentsorgung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasser- und Stromversorgung wirken sich allenfalls mittelbar objekterhaltend aus, so dass eine Einordnung der dafür aufgebrachten Mittel in die Rangklasse 1 mit Blick auf die berechtigten Interessen der übrigen Gläubiger nicht gerechtfertigt ist (s.a. LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00).

    Soweit die Klägerin sich auf die Kommentierung von Hauger in Weitnauer, WEG, 8.Aufl., 1995, § 45 Rn. 15 bezieht, handelt es sich hier um eine Einzelmeinung, die sich nicht mit der entgegenstehenden Rechtsprechung (LG Mönchengladbach RPfl 2000, 80; LG Augsburg RPfl 2001, 92; nicht veröffentlichte Entscheidung des LG Hamburg vom 15.12.2000, Az.: 303 O 288/00) befasst und zudem nicht näher begründet ist.

  • KG, 15.02.1988 - 24 W 3007/87

    Anspruch auf Zahlung rückständigen Wohngeldes an den Verwalter einer

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Dies ist zutreffend, da jedenfalls im Fall der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums der Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht mit auf den Erwerber übergeht (vgl. KG Berlin, OLGZ 302, BayObLGZ 1984, 198), während im Fall der Veräußerung des Wohnungseigentums streitig ist, ob die Instandhaltungsrücklage mit übergeht (s. BayObLG 1984, 198 ff.; KG NJW-RR 1988, 844).
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 108/83

    Begründung einer Mithaftung des Erstehers; Verpflichtung des Eigentümers zur

    Auszug aus OLG Braunschweig, 15.04.2002 - 7 U 113/01
    Dies ist zutreffend, da jedenfalls im Fall der Zwangsversteigerung eines Wohnungseigentums der Anteil an der Instandhaltungsrücklage nicht mit auf den Erwerber übergeht (vgl. KG Berlin, OLGZ 302, BayObLGZ 1984, 198), während im Fall der Veräußerung des Wohnungseigentums streitig ist, ob die Instandhaltungsrücklage mit übergeht (s. BayObLG 1984, 198 ff.; KG NJW-RR 1988, 844).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 5/05

    Umfang der zu erstattenden Kosten der Zwangsvollstreckung; Kosten einer

    Ob eine solche Sicherungsmöglichkeit tatsächlich besteht, wurde zum Zeitpunkt der Vorschußleistungen in der Rechtsprechung der Instanzgerichte unterschiedlich beurteilt (bejahend OLG Düsseldorf, ZMR 2003, 225; LG Frankfurt, NZM 1998, 635; LG Göttingen, Hamb. GE 2001, 335; LG Aachen, ZMR 2002, 156; ablehnend OLG Köln, Rpfleger 1998, 482; OLG Braunschweig, NZM 2002, 626; OLG Frankfurt, NZM 2002, 627; LG Mönchengladbach, Rpfleger 2000, 80; LG Augsburg, Rpfleger 2001, 92; LG Hamburg, ZMR 2001, 395).
  • LG Wuppertal, 10.02.2004 - 1 O 305/03

    Widerspruchsklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die Abänderung von

    Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Gläubiger die notwendigen Ausgaben unmittelbar selbst getätigt hat oder zu diesem Zweck dem Zwangsverwalter Vorschüsse geleistet hat (OLG Braunschweig, NJW-RR 2002, 1305 m.w.N.).

    Der Erhaltungszustand des Gemeinschaftseigentums beeinflusst damit auch den Wert des damit verbundenen Sondereigentums (OLG Braunschweig, NJW-RR 2002, 1305, 1306).

  • OLG München, 18.04.2006 - 32 Wx 34/06

    Kein Feststellungsinteresse zur Rangfeststellung einer Forderung nach

    dd) Da der Feststellungsantrag bereits unzulässig war, kann es hier dahingestellt bleiben, ob die Verwalterin zur Geltendmachung der Forderung im eigenen Namen berechtigt war und ob die Wohngeldvorschüsse überhaupt bevorrechtigte Forderungen im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG sind, soweit mit ihnen laufende Bewirtschaftungskosten oder Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage bezahlt werden (zum neueren Stand der Rechtsprechung vgl. OLG Frankfurt a.Main NZM 2002, 627; OLG Braunschweig NZM 2002, 626; Jan-Hendrik Schmidt NZM 2002, 847 m.w.N.).
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