Rechtsprechung
| OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
WEG § 16 Abs. 2
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG §§ 8, 10, 16, 43; BGB § 242
Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Abrechnung; verbrauchsabhängig; Wasserkosten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 16 Abs. 2
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Änderung des Verteilungsschlüssels hinsichtlich der Wasserabrechnung für eine Wohnungseigentumsanlage; Abrechnung des Wasserverbrauchs nach der Anzahl der Personen; Gebotenheit der Änderung einer Teilungsserklärung für den Abrechnungsmodus der Wasser- und Abwasserkosten
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.01.1998 - 29 T 260/97
- LG Köln, 15.01.1998 - 29 T 26o/97
- OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Papierfundstellen
- NZM 1998, 484
- ZMR 1998, 799
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (10)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Die Voraussetzungen können insbesondere vorliegen, wenn sich eine getroffene Regelung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Eigentümergemeinschaft abgestimmt ist (BGH NJW 85, 2832 = WuM 85, 354; KG NJW-RR 91, 1169 = WuM 91, 366; BayObLGZ 91, 396, 398 = …Gleichwohl könnte nicht davon gesprochen werden, daß der Beteiligte zu 1) dadurch bei der verbrauchsabhängigen Kostenverteilung - wie erforderlich (BGH NJW 85, 2833 mwN) -"unbillig" benachteiligt würde.
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Eine Abänderung dieser Vereinbarung kann daher, da in der Teilungserklärung eine Abänderung durch Mehrheitsbeschluß nicht vorgesehen ist, nur wiederum durch eine Vereinbarung erfolgen, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen (vgl. BGH NJW 95, 2791; Senat in NJW-RR 93, 844). - BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91
Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Solche Unbilligkeit läge nur dann vor, wenn die auf den Beteiligten zu 1) entfallenden Kosten nicht in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch sein Wohnungseigentum verursachten Kosten stehen (vgl. BayObLG WuM 92, 83).
- BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94
Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (…vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31;… Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o). - OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95
Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (…vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31;… Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o). - KG, 10.01.1994 - 24 W 4817/93
Anspruch einzelner Wohnungseigentümer auf Änderung des in der Teilungserklärung …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (…vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31;… Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o). - KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90
Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Die Voraussetzungen können insbesondere vorliegen, wenn sich eine getroffene Regelung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Eigentümergemeinschaft abgestimmt ist (BGH NJW 85, 2832 = WuM 85, 354; KG NJW-RR 91, 1169 = WuM 91, 366; BayObLGZ 91, 396, 398 = … - OLG Köln, 16.11.1992 - 16 Wx 144/92
Wirksamkeitsvoraussetzungen einer wohnungseigentumsrechtlichen Teilungserklärung; …
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Eine Abänderung dieser Vereinbarung kann daher, da in der Teilungserklärung eine Abänderung durch Mehrheitsbeschluß nicht vorgesehen ist, nur wiederum durch eine Vereinbarung erfolgen, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen (vgl. BGH NJW 95, 2791; Senat in NJW-RR 93, 844). - OLG Schleswig, 17.07.1996 - 2 W 104/95
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (…vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31;… Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o). - BayObLG, 17.08.1995 - 2Z BR 19/95
Abänderung der gesetzlichen Regelung zum Mitgebrauch gemeinschaftlichen Eigentums
Auszug aus OLG Köln, 30.03.1998 - 16 Wx 56/98
Zur Zustimmung ist der Beteiligte zu 1) aus dem unter den Wohnungseigentümern bestehenden Treueverhältnis nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum dann verpflichtet, wenn die Versagung der Zustimmung wegen außergewöhnlicher Umstände grob unbillig wäre, und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstieße (…vgl. BGH aaO; Senat in FGPrax 95, 1o5 = NJW-RR 95, 973 und WuM 96, 446 mwN; BayObLG WuM 96, 486 und NJW-RR 95, 529; KG NJW-RR 94, 525 = ZMR 94, 168; OLG Schleswig WuM 96, 785; OLG Hamburg FGPrax 95, 31;… Weitnauer/Lüke WEG, 8. Aufl., § 1o Rdnr. 52;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG, 7.Aufl., Rdnr. 42;… Palandt/Bassenge, 56. Aufl., WEG § 1o Rdnr. 2o).
- OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts
Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (BayObLGZ 1991, 396,. 398 = NJW-RR 1992, 342; KG NJW-RR 1991, 1169; OLG Köln NZM 1998, 484, 485). - OLG Saarbrücken, 20.04.2004 - 5 W 208/03
Wohnungseigentum: Unwirksamkeit eines dinglichen Sondernutzungsrechts; Anspruch …
Diese engen Voraussetzungen können aber insbesondere dann vorliegen, wenn die in der Teilungserklärung getroffene Regelung sich von Anfang an als verfehlt oder unzweckmäßig erweist (OLG Hamm, WE 2000, 126, 128; OLG Köln, NZM 1998, 484, 485; BayObLG, NJW-RR 1992, 342; KG, NJW-RR 1991, 1169). - OLG Köln, 05.07.2001 - 16 Wx 27/01
WEG -Recht: Anspruch auf Änderung des Verteilungsschlüssels aus …
Ein derartiger Anspruch ist allerdings auf besonders gelagerte Ausnahmefälle zu beschränken, weil jeder Wohnungseigentümer bei Erwerb in der Lage war, sich beispielsweise über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich - etwa im Rahmen einer Rentabilitätsberechnung vor dem Kauf - hierauf einstellen kann, und umgekehrt ein durch den Schlüssel begünstigter Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können muss, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht (vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG WuM 2001, 88; BayObLGR 1997, 10; Senatsbeschlüsse WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).2 Z 124/91">MDR 1992, 673; BayObLG WuM 2001, 88; Senatsbeschluss OLGR 1998, 174 = NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799).
- LG München I, 11.05.2017 - 36 S 11050/16
Gerichtliche Ersetzung des Eigentümerbeschlusses zur Gebrauchsregelung für …
Eine grobe Unbilligkeit kann auch darin bestehen, dass sich eine Regelung als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist (vgl. BayObLG, NJW-RR 1992, 342; OLG Köln, NZM 1998, 484). - OLG Köln, 23.11.2001 - 16 Wx 202/01
Wohnungsrecht: Änderung des in der Teilungserklärung vorgesehenen …
Umgekehrt sollen die durch den Schlüssel möglicherweise begünstigten Eigentümer sich - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte gilt und nicht ständig unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Änderung aus Billigkeitsgesichtspunkten steht ( vgl. z. B. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791 = MDR 1995, 1112; BayObLG NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; BayObLG NZM 2000, 301; BayObLGR 1997, 10; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; KG NZM 1999, 257; OLG Düsseldorf, NZM 98, 867; Senatsbeschlüsse vom 5.7.2001, 16 Wx 27/01; WE 1995, 155 = OLGR 1995, 194 u. NZM 1998, 484 = ZMR 1998, 799 ). - AG Bremen, 29.07.2002 - 111a II 85/02
Einbau eines Kaltwasserzähler durch Mehrheitsbeschluss der …
Eine Änderung des in der GemO enthaltenen Lastenschlüssels bedarf, da in der Teilungsurkunde eine Abänderung durch Mehrheitsbeschluß nicht vorgesehen ist, wiederum einer Vereinbarung, der alle Wohnungseigentümer zustimmen müssen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1995, BGHZ 130, S. 304 (313) = NJW 1995, S. 2791, OLG Köln, Beschl. v. 30. März 1998, NZM 1998, S. 484 (485), BayObLG, Beschl. v. 16. September 1993, WuM 1993, S. 753 (754) [BayObLG 16.09.1993 - 2 Z BR 91/93];… Weitnauer/Hauger, WEG, 8. Aufl., § 16 RdNr. 19).Ein Anspruch auf Änderung des durch die Gemeinschaftsordnung festgelegten Lastenverteilungsschlüssel besteht dann, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an einer Vereinbarung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben ( § 242 BGB ) verstoßend erscheinen lassen (BGH, Beschl. v. 13. Juli 1995, BGHZ 130, S. 304 (312) = NJW 1995, S. 2791, OLG Köln, Beschl. v. 30. März 1998, NZM 1998, S. 484 (485), BayObLG, Beschl. v. 16. September 1993, WuM 1993, S. 753 (755) [BayObLG 16.09.1993 - 2 Z BR 91/93], Weitnauer/Lüke, WEG, 8. Aufl., § 10 RdNr. 52, Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 10 RdNr. 42).
- BayObLG, 18.05.1999 - 2Z BR 1/99
Zur Zustellung an den persönlich oder als Eigentümer an einem …
Zwar kann ein solcher Anspruch ausnahmsweise bestehen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung als grob unbillig und damit als gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen; bei der Prüfung ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (BGHZ 130, 304/312 m.w.N.; BayObLGZ 1987, 66/69; BayObLG WuM 1995, 216 f.; OLG Köln NZM 1998, 484 f.; KG WuM 1999, 54 f.). - OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 179/99
Zulässige Gegenvorstellung gegen eine Rechtsbeschwerdeentscheidung
gerichtlich durchsetzbarer - Anspruch gegen die Miteigentümer auf Zustimmung zur Änderung des Schlüssels sei es wegen eines Wechsels der Abrechnungsart, etwa der Umstellung der Kostenverteilung beim Warmwasser von einem Personenschlüssel auf Erfassungsgeräte (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 30.03.1998 - 16 Wx 56/98 - = NZM 1998, 484), sei es - wie im vorliegenden Fall einer fehlenden Übereinstimmung der in der Teilungserklärung angenommenen Größe der einzelnen Wohnungen mit den tatsächlichen Verhältnissen - wegen einer Verschiebung von Anteilen bzw. m2 (vgl. zu einem derartigen Fall BayObLG ZMR 1999, 842) nur dann besteht, wenn die Versagung der Zustimmung grob unbillig wäre und damit ein Festhalten an der Vereinbarung gegen Treu und Glauben verstieße(vgl. BGHZ 95, 137 = ZMR 1986, 19; BGHZ 130, 304 = NJW 1995, 2791; Senatsbeschluss vom 30.03.1998). - OLG Köln, 07.02.2001 - 5 U 156/00 Demgemäss wird es in der obergerichtlichen Rechtsprechung - in Anlehnung an neuere Fassungen des Perimed-Bogens - für ausreichend gehalten, dass der Arzt einen Patienten vor einer Strumaoperation allgemein auf das Risiko von Störungen des Calciumshaushaltes hinweist (OLG Düsseldorf, AHRS (Teil II) Kza 4265/112); vgl. auch OLG Köln, AHRS (Teil II) Kza 4265/121, OLG Oldenburg, AHRS (Teil II) Kza 4265/131 = OLGR 1998, 174).
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